Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Mai 2024: OVG Münster vor AfD-Urteil / Gerichte wollen prä­senter auf Social Media werden / RA Mosack vor Gericht in Panama

13.05.2024

Das OVG NRW verkündet heute sein Urteil zur Einstufung der AfD-Bundespartei. Die OLGs und der BGH wollen sich stärker auf Social Media präsentieren. Die Staatsanwaltschaft fordert für RA Jürgen Mosack 12 Jahre Gefängnis wegen Geldwäsche.

Thema des Tages

OVG NRW – Verdachtsfall AfD: An diesem Montag will das Oberverwaltungsgericht Münster sein Urteil über die Klage der AfD-Bundespartei gegen die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verkünden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März 2022 die Einstufung gebilligt. Dagegen hatte die Partei Berufung eingelegt. Die mündliche Verhandlung am OVG Münster war für zwei Tage angesetzt und dauerte wegen zahlreicher Anträge der AfD nun insgesamt acht Tage. RND (Felix Huesmann) gibt einen Ausblick auf das Urteil und seine möglichen Folgen. Es sei wahrscheinlich, dass das Urteil die Einstufung der AfD bestätigt und damit auch deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiterhin im gleichen Maße zulässt.

Die Mo-FAZ (Friederike Haupt) porträtiert den Vorsitzenden Richter Gerald Buck. Er musste die Waage halten "zwischen Geduld und Entschiedenheit" und musste versuchen, sich nicht provozieren zu lassen. Die AfD stellte vor und während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge.

Rechtspolitik

Angriffe auf Politiker:innen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht keine Notwendigkeit für eine Strafrechtsverschärfung, um Politiker besser vor Angriffen zu schützen. Die Innenminister:innen von Bund und Ländern hatten sich nach mehreren Attacken dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob "das spezifische Unrecht, das in dem demokratiegefährdenden Umstand solcher Angriffe zu sehen ist", im Strafrecht heute schon ausreichend abgebildet sei. Nach Ansicht von Buschmann lasse sich aber die zunehmende Aggression gegen Politiker:innen mit härteren Strafen nicht eindämmen. "Der Versuch, das gesellschaftliche Problem einer allgemeinen Verrohung der politischen Auseinandersetzung mit dem Strafrecht allein zu lösen, wird scheitern", so der FDP-Politiker. Man sei gleichwohl bereit, sich Vorschläge der Länder zum Strafrecht anzusehen, hieß es aus dem BMJ. Sa-FAZ und LTO berichten.

Vorratsdatenspeicherung: Die Informatikerin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs Constanze Kurz analysiert auf netzpolitik.org, dass der EuGH, der eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen nun zur Bekämpfung jeder Art von Kriminalität erlaubte, ein Eigentor geschossen habe, weil er zeigte, dass er auf politischen Druck der EU-Staaten reagiert. Da die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nie aus dem Gesetz gestrichen wurde, sei sogar möglich, dass die Bundesnetzagentur von Providern eine Speicherung von IP-Adressen fordere. Auch Rechtsanwalt David Albrecht vermutet auf beck-aktuell, dass wegen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH "das letzte Wort" zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht gesprochen ist.

Warum aus ihrer Sicht die Vorratsdatenspeicherung nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch dringend erforderlich ist, erläutern Rechtsprofessor Jan-Hendrik Dietrich und Ministerialrat Johannes Unterreitmeier im LTO-Gastbeitrag. Ohne die Einführung einer gesetzlichen Speicherpflicht für IP-Adressen werde die Verhinderung und Verfolgung schwerster Straftaten weiterhin vom Zufall abhängen. Inzwischen habe selbst der in Sachen Vorratsdaten "überaus restriktive EuGH" erkannt, dass durch die Anonymität des Internets "eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit" bestehe.

Resilienz des Rechtsstaates/Demokratieförderung: Ausgehend vom Böckenförde-Diktum, dass die Demokratie von Voraussetzungen lebt, die sie selbst nicht garantieren könne, erläutern Klaas Müller vom Thüringen-Projekt und Vivian Kube von "FragdenStaat" im Verfassungsblog, wie Demokratieförderung auf kommunaler Ebene gesichert werden kann, so dass die entsprechenden Strukturen auch bei einer autoritären Kommunalverwaltung weiterfunktionieren. "Statt auf "Extremismusprävention" sollte auf politische Bildung gesetzt und die eigenständige Arbeit der Zivilgesellschaft gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstützt werden, so die Autor:innen.

Resilienz des BVerfG: Der Doktorand Johannes Forck erläutert im Verfassungsblog, warum er den Bundesrat für ein geeignetes "Ersatzventil" hält, wenn eine Richterwahl im Bundestag durch eine Sperrminorität blockiert wird. Außerdem fordert er eine Zustimmungspflicht des Bundesrats für Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz. So könne das Bundesverfassungsgericht – auch unabhängig von aktuellen AfD-Szenarien – "effektiv und gleichzeitig minimalinvasiv" geschützt werden.

Arbeitszeiterfassung: Bisher gibt es als Reaktion auf die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung lediglich einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem April 2023, der allerdings, so schreibt es Rechtsanwalt Hagen Köckeritz in der Mo-FAZ, zahlreiche Ungereimtheiten aufweise. Der Autor fasst zusammen, wie Unternehmen derzeit mit den gerichtlich festgestellten, aber noch nicht gesetzlich vorgegebenen und auch nicht mit Bußgeld bewehrten Erfassungspflichten umgehen. Viele Unternehmen reagierten erst einmal abwartend, andere hätten die Entscheidung zum Anlass genommen, die eigene Arbeitszeiterfassung auf den Prüfstand zu stellen und Anpassungen vorzunehmen.

Strafmündigkeit: Die Sa-FAZ (Karin Truscheit) widmet sich der immer wieder erhobenen Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze. Zu Wort kommt im Beitrag der Psychiater Jörg M. Fegert, der Argumente für und gegen eine Herabsetzung und mögliche Konsequenzen nennt. Außerdem wird erläutert, welche Maßnahmen bei straffälligen Kindern bisher angewandt werden können.

Suizidprävention: Nachdem die Bundesregierung ihre Suizidpräventionsstrategie vorgestellt hat, fragt sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de, warum die Regierung die Bürger strategiemäßig "vor Suizid" schützen will anstatt vor dessen Anlass. Er fordert eine allgemeine Diskussion über den Tod und das Sterben, eine von Ideologie und Angst befreite Debatte über § 216 StGB (Tötung auf Verlangen). Wer flächendeckende, ergebnisoffene Abtreibungsberatung für verfassungsrechtlich geboten hält, sollte flächendeckende, ergebnisoffene Selbsttötungsberatung nicht für Teufelswerk halten, schreibt Fischer.

Unternehmerische Transparenz: Laut Mo-FAZ (Katja Gelinsky) hat die Signa-Pleite die Debatte über Vorgaben zur Offenlegung der Jahresabschlüsse neu entfacht. So habe nicht nur das untergegangene Handels- und Immobilienimperium Signa jahrelang Einblicke in seine Geschäftslage verschleiert, auch die KaDeWe-Gruppe gehörte nach Medienberichten zu den Gesellschaften unter dem Dach von Signa, die ihre Jahresabschlüsse nicht ordnungsgemäß veröffentlichten. Während allerdings in Österreich die dortige Justizministerin Alma Zadić (Grüne) mit einem Fünf-Punkte-Plan zur Verschärfung von Veröffentlichungspflichten reagiert habe, sehe man im deutschen Bundesjustizministerium derzeit keinen Reformbedarf.

Justiz

Gerichte auf Social Media: Die OLG-und BGH-Präsident:innen haben sich, wie LTO berichtet, auf ihrer Jahrestagungdarauf geeinigt, dass ihre Gerichte in den sozialen Medien präsenter werden sollen. Wichtig sei dabei, so die Präsidentin des BGH Bettina Limperg: "Wir dürfen nicht peinlich sein".

BFH zur Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes: Der BFH hat klargestellt, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben sein kann, wenn er an einen Bevollmächtigten übersandt wurde, dessen Vollmacht kurz zuvor widerrufen wurde. Dem Finanzamt war im zugrundeliegenden Fall der Widerruf der Vollmacht erst nach Absendung der Einspruchsentscheidung angezeigt worden. beck-aktuell berichtet.

OLG Hamm zu Schöffin mit Kopftuch: Nun berichtet auch LTO (Charlotte Hoppen) über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, dass eine kopftuchtragende Schöffin keine "gröbliche Amtspflichtverletzung" begehe, weshalb keine Amtsenthebung möglich sei. Möglich sei allerdings eine Streichung von der Schöffenliste, für die in diesem Fall der Jugendausschuss zuständig wäre.

LG Koblenz – Kampf gegen Coronamaßnahme: Das Landgericht Koblenz hat laut spiegel.de die Anklage gegen drei Mitglieder einer Gruppe namens "Paladin" zugelassen, die sich bewaffnet gegen die Coronaschutzmaßnahmen wehren wollten. Die Angeklagten sollen zwischen Februar und Mai 2021 an paramilitärischen Übungen teilgenommen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Druck hergestellt haben. Ihnen werden Bildung und Befehligen einer bewaffneten Gruppe, Bildung respektive Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Prozess soll am 25. Juni vor einer Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz beginnen. Es sind zunächst Verhandlungstage bis November angesetzt.

LG Bonn zu Maskenbeschaffung: Im Interview mit dem Spiegel (Jürgen Dahlkamp) berichtet der Rechtsanwalt Christoph Partsch über ein erneutes Urteil des Landgerichts Bonn zur Maskenbeschaffung des Bundes. Danach muss der Bund für jede Maske die damals vereinbarten 4,50 Euro zahlen. "Selbst bei angeblichen Mängeln darf er höchstens verlangen, dass ihm der Verkäufer Ersatz liefert. So eine Ersatzmaske kostet den Händler heute aber nur noch ein paar Cent." Verzugszinsen muss der Bund allerdings nicht bezahlen. Partsch vertritt rund 20 Händler, denen der Bund bestellte Coronamasken nicht bezahlen will. Die Urteile des LG Bonn sind noch nicht rechtskräftig.

LG München zu Beleidigung von Habeck: Das Landgericht München hat den Kolumnisten Don Alphonso vom Vorwurf der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens gem. § 188 StGB freigesprochen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Strafantrag gestellt, nachdem der Kolumnist auf X/Twitter postete, Habeck sei oft so schmuddelig angezogen, dass er in einer Versammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht auffallen würde. Für Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) zeigt das Verfahren, wie schmal der Grat zwischen strafbarem Hass und Hetze und zulässiger Kritik, Spott und Häme sein kann.

VG Berlin – Waffenexporte nach Israel: Das Berliner Verwaltungsgericht hat angedeutet, dass die Eilanträge, mit denen der Bundesregierung weitere Waffenlieferungen nach Israel untersagt werden sollen, zulässig sein und zu einem Hängebeschluss führen könnten. Das Gericht hat die Bundesregierung laut Informationen von LTO (Max Kolter) jetzt aufgefordert, "darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung […] sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung" von Kriegswaffen an Israel "keine völkerrechtlichen Verpflichtungen" Deutschlands "gefährden würde". Die von der Bundesregierung verlangten Auskünfte seien vor allem für die Prüfung der Begründetheit der Anträge relevant. Ihre Zulässigkeit hätte das Gericht in mehreren Punkten verneinen können, ohne dass es dafür auf die angefragten Auskünfte angekommen wäre.

Recht in der Welt

Panama – Jürgen Mossak: Vom Prozess gegen den deutschen Anwalt Jürgen Mossak, der sich vor einem Gericht in Panama-Stadt verantworten muss, berichtet spiegel.de (Bastian Obermayer/Frederik Obermaier). Mossak hatte mit seinem kürzlich verstorbenen Partner Ramón Fonseca Mora eine Kanzlei aufgebaut, die Briefkastenfirmen in Panama anbot und organisierte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche vor und forderte 12 Jahre Freiheitsstrafe. Unter anderem sollen 32 Mio. US-Dollar aus den schwarzen Kassen des Siemens-Konzerns gewaschen worden sein. Die mündliche Verhandlung des Prozesses ist abgeschlossen. In den kommenden Wochen soll das Urteil verkündet werden. Die Machenschaften der Kanzlei Mosack-Fonseca wurden durch ein Leak, die so genannten "Panama Papers", bekannt.

Russland – Klimaklage: Über die erste Klimaklage, die das russische Verfassungsgericht jetzt angenommen hat, berichtet die Mo-taz (Bernhard Clasen). Geklagt haben die russische Umweltschutzorganisation Ecodefense und 18 russische Staatsbürger, sie werfen dem russischen Staat vor, das in der Verfassung garantierte Recht auf Gesundheit, Leben und eine intakte Umwelt zu verletzen.

USA – Guantanamo: Die Mo-FAZ (Sophie Dreisbach) erinnert daran, dass im Gefangenenlager Guantanamo 23 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 immer noch dreißig Gefangene festgehalten werden, unter ihnen fünf mutmaßliche Drahtzieher, die auf ihren Prozess warten.

Sonstiges

75 Jahre GG: Der Historiker René Schlott hat für die Mo-SZ einen von der Historikerin Kerstin Brückweh herausgegebenen Sammelband gelesen, in dem sich die einzelnen Beiträge den "fast vergessenen" Initiativen der frühen 1990er-Jahre für eine gesamtdeutsche Verfassung widmen. Das Verdienst des Bandes sei, die Verfassungsdebatten vor und nach der Wiedervereinigung wieder in Erinnerung zu rufen und eine neue Diskussion darüber anzuregen - auch wenn die gestellten Fragen darin nicht wirklich neu beantwortet werden, so das Fazit des Rezensenten.

Staatskirchenrecht: Ihren schwindenden gesellschaftlichen und politischen Einfluss wollen die Kirchen durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung auffangen, analysiert der emeritierte Rechtsprofessor Rudolf Steinberg in einem Gastbeitrag in der Mo-FAZ und zeigt die Konsequenzen für kirchliche Privilegien und Einrichtungen auf. Er plädiert für eine Reform des staatlichen Religionsrechts, sieht aber wenige Chancen dafür, weil der Staat nicht an Reformen interessiert sei und die sozialstaatlichen Verflechtungen sowie Bürokratie und Hierarchisierungen der Kirche ein großes Hindernis darstellten.

RA Christian Schertz: Die Mo-SZ (Cornelius Pollmer) gibt einen Ausblick auf eine Dokumentation, über den "bekanntesten Promi- und Presseanwalt des Landes" Christian Schertz, die am heutigen Montag in der ARD laufen soll und in der auch einige seiner Mandanten zu Wort kommen.

Großkanzlei A&O Shearman: Die FAZ (Marcus Jung) stellt die Kanzlei A&O Shearman vor, die zum 1. Mai 2024 aus der Fusion von Allen & Overy und Shearman & Sterling hervorgegangen ist. Es entstand eine Großkanzlei mit 4000 Anwält:innen an global fast 50 Standorten.

Fußball-EM und Bürgerrechte: Kritisch widmet sich die Sa-SZ (Ronen Steinke) der Aufweichung von Bürgerrechten wie Datenschutz und Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der diesjährigen Fußball-EM. So verlange die UEFA als Ausrichterin schon bei der Bewerbung um ein Ticket Ausweisnummer, Geburtsdatum, Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse und weitere private Informationen und sammele so die persönlichen Daten von Millionen von Menschen, die zahlungskräftig und fußballinteressiert sind, selbst wenn sie ihnen am Ende gar kein Ticket verkauft. Außerdem soll es bei der EM eine Bannmeile von 500 Metern rund um die Stadien geben, in denen politische Versammlungen jeglicher Art verboten sind, um Demonstrationen am Stadion zu vermeiden.

"Geschäft geht vor Grundrechten" kritisiert Ronen Steinke (Sa-SZ) das in seinem Kommentar. Datenschutz und Grundrechte gelten bei der Europameisterschaft im Sommer nicht viel.

Europawahl: Den rechtlichen Rahmen für die bevorstehende Europawahl erläutert tagesschau.de (Christoph Kehlbach).

Richterkabarett: Ronen Steinke (Sa-SZ) stellt in seiner Kolumne "Vor Gericht" das hessische Richterkabarett "Kommune R2" vor. Mit der Zeit habe sich die Stimmung in der Justiz schon etwas gewandelt, wird Volker Kaiser-Klan, die eine Hälfte des Duos, zitiert. "Man muss höllisch aufpassen. Kabarettistische Übertreibungen sind schwierig geworden."

Journalistengespräche im Kanzleramt: Möglicherweise auch als Reaktion auf Klagen des Tagesspiegels und auch nach einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes hat Kanzleramtschef Wolfgang Schmid seine bisherige Praxis, ausgewählte Journalisten zu Hintergrundgesprächen einzuladen, um ihnen die "richtige Sicht" auf den Kanzler nahezubringen, jetzt gestoppt, schreibt tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof).

Bier: Dass die Auslegung bierrechtlicher Regelungen nicht einfach ist und auch in der Historie nicht war, erklärt Martin Rath im LTO-Feuilleton.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Mai 2024: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54526 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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