Regierungskommission veröffentlicht Bericht zu Abtreibungen, Eizellspenden und Leihmüttern. Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. In dieser Woche beginnt der Volksverhetzungsprozess gegen Björn Höcke (AfD).
Thema des Tages
Schwangerschaftsabbruch / Fortpflanzungsmedizin: Am heutigen Montag will die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Bericht offiziell vorstellen. Wie bereits vorab bekannt wurde, wird sie empfehlen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten Wochen zu legalisieren. In der mittleren Phase bis zur Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs stehe dem Gesetzgeber ein weiter Spielraum zu, bis zu welchem Zeitpunkt er den Schwangerschaftsabbruch als rechtmäßig ansehe. Ab der extra-uterinen Lebensfähigkeit des Fötus komme dessen Lebensrecht Vorrang zu. Der Fötus sei dann grundsätzlich bis zur Geburt auszutragen. Die bisherigen Verbote von Eizellspende und Leihmütterschaft seien nicht verfassungsrechtlich geboten. Eine Legalisierung sei ebenso möglich wie eine Beibehaltung der Verbote. Mo-FAZ (Susanne Kusicke) fasst die Vorschläge der Kommission zusammen.
Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) erinnert an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch von 1993, in der der Zweite Senat eine Regelung für nichtig erklärt hatte, die in einigen Punkten nicht weit von dem entfernt sei, was die Kommission nun vorschlage. An der generellen Rechtspflicht zur Austragung einer Schwangerschaft würde das Gericht bei einer neuen Entscheidung heute aber wohl nicht festhalten, prognostiziert der Autor, eine Pflicht zur Abwägung der Rechtsgüter könnte genügen. Von der Pflicht des Gesetzgebers, Abbrüche für "rechtswidrig" zu erklären, könnte sich das Gericht lösen, indem es auf die inzwischen festgestellte Ungeeignetheit, ungeborenes Leben zu schützen, verweise.
In ihrem Kommentar plädiert Patricia Hecht (Sa-taz) für eine "Verabschiedung" von § 218 StGB. Die bisherige Reglung sei ein fauler Kompromiss" findet die Autorin. Wenn es noch eines Arguments für die Streichung bedurft hätte, sei es jetzt da: Die eigens eingesetzte Sachverständigenkommission habe das grundsätzliche Abtreibungsverbot für überholt erklärt. Tatjana Heid (Mo-FAZ) mahnt eine frühzeitige Einbindung des Parlamentes bei einer Umsetzung der Vorschläge an. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Themen zwischen Leben und Tod im Parlament gut aufgehoben seien.
Rechtspolitik
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Der Bundestag hat am Freitag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, durch das Änderungen des Geschlechtseintrags künftig deutlich erleichtert werden. Während bislang für eine Änderung ärztliche Begutachtungen mit intimen Fragen notwendig waren, genügt künftig eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Es berichten u.a. Sa-FAZ (Tim Niendorf/Marlene Grunert), zeit.de (Nina Monecke), netzpolitik.org (Chris Köver) und LTO (Max Kolter).
Reinhard Müller (Mo-FAZ) warnt vor ungewollten Auswirkungen: Wer künftig jährlich auf Antrag sein Geschlecht wechseln dürfe, könne harten Pflichten ausweichen, Ruhm ernten und hat Zugang zu Orten und Ereignissen, der ihm bisher verwehrt gewesen seien. Vor allem hat Müller die Jugendlichen im Blick: Wer in der Pubertät körperlich ohnehin auf der Suche sei, dem werde nun quasi gesetzlich nahegelegt, dass für das Geschlecht Wahlfreiheit bestehe.
Vorratsdatenspeicherung: Bundesinnenministerin Nancy Faeser will sich weiter für eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen einsetzen, weil das von Bundesjustizminister Marco Buschmann favorisierte Quick-Freeze-Verfahren ihr nicht ausreiche, schreibt die Mo-SZ (Markus Balser). In der vergangenen Woche hatte sich die Koalition auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, bei dem Telekom-Verkehrsdaten nur anlassbezogen "eingefroren" werden können. Im Gegenzug will Buschmann die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht länger blockieren.
Die Koalition habe sich wieder einmal auf einen Kompromiss verständigt, den erstens viele Fachleute für unzureichend halten und der zweitens schon nach wenigen Tagen koalitionsintern wieder infrage gestellt wird, kommentiert Robert Roßmann (Mo-SZ).
Tatprovokation: Rechtsprofessor Robert Esser kritisiert auf LTO die geplanten Regelungen zur Tatprovokation im Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zum Einsatz von V-Leuten. Esser fordert, dass jede Tatprovokation durch den Staat als Verfahrenshindernis angesehen wird. Das "Verleiten zu einer Straftat" dürfe nicht als (grundsätzlich) zulässige Ermittlungsmaßnahme konzipiert werden.
Namen: Die Änderungen im Namensrecht, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, fassen u.a. Sa-FAZ und LTO zusammen. Eheleute, Kinder und ethnische Minderheiten erhalten danach mehr Freiheiten bei der Festlegung und Änderung ihrer Nachnamen, eine zentrale Neuerung ist die Einführung echter Doppelnamen für verheiratete Paare.
Justiz
LG Halle - Björn Höcke: Ab dem 18. April muss sich der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke vor dem Landgericht Halle wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung verantworten. Höcke soll die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" verwendet haben. Ursprünglich bezog sich die Anklage dabei nur auf eine Rede Höckes am 29. Mai 2021 im anhaltischen Merseburg (Saalekreis), zwischenzeitlich wurden die Vorwürfe um einen zweiten Fall erweitert. Höcke soll danach bei einer AfD-Veranstaltung im vergangenen Dezember den ersten Teil der Losung "Alles für..." selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. LTO berichtet über den anstehenden Prozess.
EuGH zu DSGVO-Schadenersatz: Erneut hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass es für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Datenschutzverstoßes eines tatsächlichen Schadens bedarf. Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein Anwalt geklagt, der trotz mehrerer abgegebener Widerspruchserklärungen weiterhin Werbe-Emails von Juris erhalten hatte. Der EuGH hat in seinem Urteil allerdings nicht konkretisiert, was der Verletzte sachlich vortragen müsste, um darzulegen, dass er durch den Verlust der Kontrolle an den eigenen Daten einen immateriellen Schaden erlitten hat. beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO berichten.
BGH zu Einbruch ins Grüne Gewölbe: Der Bundesgerichtshof hat, wie die Sa-FAZ meldet, das Urteil des LG Dresden zum Einbruch in das Grüne Gewölbe bestätigt. Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan waren im Mai 2023 zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten wegen Diebstahls sowie Brandstiftungen verurteilt worden.
BVerwG zu Mehrleistung aus der Unfallkasse: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass Mehrleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die an jene gezahlt werden, die einem anderen in Not geholfen haben, nicht auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung angerechnet werden dürfen.
OVG NRW – Verdachtsfall AfD: Nun berichtet auch die Sa-SZ (Christoph Koopmann) über den Fortgang des Verfahrens der AfD-Bundespartei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wegen der Einstufung der Partei als Extremismus-Verdachtsfall. In der letzten Woche kam u.a. der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl Maximilian Krah zu Wort. Er räumte ein, dass er einen Unterschied mache zwischen dem ethnischen Volk und dem Staatsvolk. Aber er wolle trotzdem alle mit deutschem Pass gleich behandeln.
tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) konzentriert sich auf die Frage, ob das BfV mit der Kundgabe der Einstufung als Verdachtsfall seine Befugnisse überschritten habe. Es handele sich um einen wesentlichen Aspekt des Verfahrens, heißt es im Text. Das BfV beruft sich darauf, dass es für die Informationen über einen Verdachtsfall (anders als beim Prüffall) eine gesetzliche Grundlage gebe. Die Verhandlung wird Ende April fortgesetzt.
LG Mannheim zu EncroChat/Marihuana-Einfuhr: Das Landgericht Mannheim hat einen Mann, der wegen des Handelns mit Marihuana angeklagt war, freigesprochen. Die Strafverfolger hatten ihre Ermittlungen insbesondere auf entschlüsselte Chatnachrichten der Software EncroChat gestützt. Die belastenden EncroChat-Nachrichten seien aber nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht verwertbar, die nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes nicht mehr vorlägen, entschied das Gericht jetzt. LTO berichtet.
LG Berlin I zu Suizidhilfe für psychisch Kranke: Nach der Verurteilung des Arztes Christoph Turowski vor einer Woche fordert die Podcasterin Paulina Krasa auf LTO, dass Rechtsprechung oder Gesetzgeber transparente und verlässliche Leitplanken für die Suizidhilfe bei psychisch Kranken aufstellen. Sie sollen "deutlich machen, unter welchen Kriterien auch für depressive Menschen Suizidhilfe geleistet werden darf", zugleich aber auch den "Risiken vorschneller Suizidassistenz Einhalt gebieten".
LG Berlin I – Stasi-Mord am Tränenpalast: Die FAS (Jörg Thomann) berichtet über die Aussagen von drei Schülerinnen, die während einer Klassenfahrt nach Berlin 1974 Zeuginnen des Stasi-Mordes an dem Polen Czeslaw Kukuczka wurden.
VG Berlin – Waffenexporte nach Israel: Der Spiegel (Asia Haidar/Juliane von Mittelstaedt) erläutert ausführlich, worum es in der Klage mehrerer Palästinenser gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin geht. Die Bundesregierung habe mit den Erteilungen von Genehmigungen zu Waffenlieferungen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verletzt, so die Vorwürfe. Einer der Kläger hatte bei einem Bombenangriff Frau und Kind verloren.
ArbG Fulda zu kritischen Äußerungen gegen Arbeitgeber: Eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichtes Fuldas zu den Grenzen für Kritik am eigenen Arbeitgeber fasst LTO (Stefan Schmidbauer) zusammen. Ein Bergbautechnologe der Firma K+S hatte in einer Belegschaftsversammlung seinem Konzern u.a. mangelnde Arbeitssicherheit vorgeworfen und war daraufhin gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Fulda hält die Kündigung jedoch für rechtswidrig, weil die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt seien.
Cannabis-Amnestie: Über die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung schreibt die Sa-SZ (Ronen Steinke). Zu Wort kommt u.a. der Konstanzer Oberstaatsanwalt Robert Aichele, der von etwa 1000 aufzuarbeitenden Altfällen der dortigen Staatsanwaltschaft berichtet. zdf.de (Jan Henrich/Sebastian Langer) hat sich in den Bundesländern nach der Umsetzung der Amnestie erkundigt. Am meisten Personen kamen in Bayern (24) und in Baden-Württemberg (21) frei.
Tödlicher Wohnungsmarkt: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" schreibt Verena Mayer (Sa-SZ) über einen blutig endenden Rechtstreit um eine Wohnung. Weil eine Mieterin nicht aus ihrer Berliner Altbauwohnung ausziehen wollte, hatte ein Makler zwei Killer auf sie angesetzt. Der Schütze und sein Auftraggeber wurden später zu lebenslanger Haft verurteilt.
Recht in der Welt
EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: Die Sa-taz (Susanne Schwarz/Christian Rath) erläutert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Schweizer-Klimaseniorinnen. Diese ermögliche Klimaschutzverbänden Klagen gegen ihren Staat vor nationalen Gerichten.
"Fragwürdig" findet Katja Gelinsky (Sa-FAZ) die Antworten, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf die Frage, wie hart die Gerichte die Politik an die Kandare nehmen können, gefunden hat. Mit der neuen, altruistischen Klimaverbandsklage habe der EGMR ein Instrument kreiert, das weder dem Wortlaut der Konvention entspreche noch der individuellen Ausrichtung des gerichtlichen Menschenrechtsschutzes. Axel Bojanowski (WamS) sieht gerichtliche Klimaentscheidungen insgesamt skeptisch. Die Prozesse, die helfen sollen, die globale Erwärmung zu bremsen, dürften sich als schädlich erweisen: für die Gesellschaft, für den Rechtsstaat und für den Klimaschutz, meint er.
USA – Trump/Stormy-Daniels: An diesem Montag beginnt in New York der Prozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump, dem vorgeworfen wird, seine Bilanzunterlagen manipuliert zu haben, um eine Schweigegeldzahlung über 130 000 Dollar an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zu verschleiern. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass sich ein früherer US-Präsident vor einem Strafgericht verantworten muss. Allein die Wahl der Jury könnte sich laut Mo-SZ (Christian Zaschke) über Wochen hinziehen. Wie das Gericht sicherstellen will, dass die Jurymitglieder tatsächlich unvoreingenommen sind, erläutert die Mo-SZ (Sofie Dreisbach) in einem weiteren Beitrag.
UK/Dänemark – Cum-Ex-Prozess: In London läuft ein Zivilprozess, in dem sich die dänische Zoll- und Steuerbehörde 1,7 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Betrügereien zurückholen will. Diesen Betrag hatten gewiefte Aktienhändler, Banken und vor allem amerikanische Pensionsfonds zwischen 2012 und 2015 vom dänischen Fiskus ergaunert. Der Hauptdrahtzieher Sanjay Shah wird nur per Video zugeschaltet, denn gegen ihn läuft in Dänemark ein Strafprozess. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet.
Man wünsche sich, dass sich die verantwortlichen Politiker in Deutschland ein Beispiel an den Dänen nähmen, schreibt Marcus Jung (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Schließlich habe es im Cum-Ex-Skandal hierzulande auch viele internationale Akteure gegeben. Nur wenige seien von der Justiz belangt worden.
IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Zu dem von Nicaragua angestrebten IGH-Verfahren gegen Deutschland wegen des Vorwurfes der Unterstützung eines israelischen Völkermords meint Thomas Gutschker (FAS), dass man sich nicht darauf verlassen sollte, dass die deutschen Argumente den Richter:innen des Internationalen Gerichtshofs einleuchteten. Die Richter:innen kämen auch aus dem globalen Süden und damit aus Ländern, die wegen ihrer eigenen Kolonialgeschichte ganz anders auf den Nahostkonflikt blicken und ihr Schicksal in dem der Palästinenser gespiegelt sähen.
Italien – Staatsanwältin gegen Mafia: Die Sa-FAZ (Helena Raspe) stellt die italienische Staatsanwältin Alessandra Cerreti vor, die versucht, Frauen aus dem Umfeld der Organisierten Kriminalität zu Kronzeuginnen zu machen. Sie sei Pionierin auf ihrem Gebiet, heißt es im Text. Der neuen Serie "The Mothers" diente ihre Arbeit als Vorlage.
Italien – Amanda Knox: In der vergangenen Woche hat in Italien ein neuer Prozess um Amanda Knox begonnen, die vor 15 Jahren wegen Mordes an ihrer Mitbewohnerin verurteilt, später dann aber freigesprochen wurde. Knox wendet sich jetzt gegen ihre Verurteilung wegen Verleumdung. Sie hatte seinerzeit einen Barmann falsch beschuldigt, den Mord begangen zu haben. Knox führt die falsche Beschuldigung auf massiven Druck der Polizei in den Verhören zurück. Die Sa-SZ (Marc Beise) fasst die Geschichte um Amanda Knox noch einmal zusammen.
Sonstiges
Matthias Herdegen im Interview: Im Interview mit der WamS (Jacques Schuster) konstatiert Rechtsprofessor Matthias Herdegen eine "unmäßige" Selbstbeschränkung der Politik. Zuweilen verzichte sie sogar darauf, rechtliche Maßstäbe als Mitinterpret zu gestalten und spiele dann den Ball zurück an die Justiz, die ihrerseits wiederum oft geneigt sei, so wie im Fall des BVerfG-Klimabeschlusses, in einer eigenen Agenda die bestehende Rechtsordnung durch Urteile fortzuentwickeln. Außerdem spricht Herdegen über Generationengerechtigkeit im Recht, die Rechtsprechung während der Corona-Krise, das Asylrecht und den Umgang mit der AfD. Er empfinde die derzeitigen politischen Bestrebungen zum Schutz demokratischer Institutionen als ein Eingeständnis, "dass man sich nicht zutraut, die AfD mit politischen Mitteln zu bekämpfen", so Herdegen. Allgemein zur Verfassung meint er, dass es jedenfalls nicht das Grundgesetz sei, "das uns eine wirkungsvolle, gestaltungskräftige Regierung und Gesetzgebung erschwert". Es seien eher die Selbstbeschränkungen einer sich oft selbst verzwergenden Politik, die den nötigen Kompass und den langen Atem verloren habe.
Schadensersatz für Klimaproteste: Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Paul Dittrich und Georg Roeder untersuchen im FAZ-Einspruch, inwieweit sich Klimaaktivisten zivilrechtlich schadensersatzpflichtig machen und plädieren hier für eine Einzelfallbewertung.
Weltverbesserung: Ulla Fölsing (Mo-FAZ) rezensiert das neue Buch von Nora Markard und Ronen Steinke "Jura not alone", in dem die beiden Autoren erläutern, wie es funktionieren kann, die Welt mit den Mitteln des Rechts zu verändern. Leicht verständlich und anschaulich werde in zwölf Kapiteln die jeweilige Rechtslage geschildert, die zu neuen Fragen allerdings oft keine Antworten parat zu haben scheine und offenbar in hartnäckigem Bemühen an gesetzliche Veränderungen herangeführt werden müsse, so Fölsing.
Kafka als Arbeitsschützer: Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte stellt auf LTO anhand der Fernsehserie "Kafka" die Arbeit des Schriftstellers Franz Kafka für die "Arbeiter-Unfall-Versicherungsanstalt für das Königreich Böhmen in Prag" (AUVA) vor.
Schleim: Im Text von Martin Rath auf LTO erfährt man, was die Wissenschaft der Rheologie erforscht, wofür der Il-Nobelpreis verliehen wird und dass der BGH 1957 die Haferschleim-Werbung der Firma Kölln akzeptierte.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. April 2024: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54330 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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