Die juristische Presseschau vom 21. März 2024: AfD will Vor­sitze von BT-Aus­schüssen / Pro­to­koll-Erklärung zum Canna­bis­ge­setz / BGH zu PKV-Tari­f­er­höh­ungen

21.03.2024

Das BVerfG verhandelte über zwei Organklagen der AfD-Bundestagsfraktion. Minister Lauterbach will mit einer Protokollerklärung die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindern. Der BGH wendet Klagewelle gegen private Krankenversicherungen ab.

Thema des Tages

BVerfG – AfD-Ausschussvorsitze: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Nichtwahl von AfD-Politiker:innen als Vorsitzende von Bundestags-Ausschüssen in der laufenden Legislaturperiode und über die Abwahl von Stephan Brandner (AfD) als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 verhandelt. Bei der ersten Organklage geht es um die Frage, ob die AfD-Bundestagsfraktion einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Ausschussvorsitzenden hat, wobei die AfD aktuell gar keine Vorsitzenden stellt, weil ihre Personalvorschläge generell nicht mehr gewählt werden. Während der AfD nach § 12 der Geschäftsordnung des Bundestags (GO-BT) derzeit drei Vorsitze zustünden, berufen sich die anderen Fraktionen bei ihrer Blockade auf § 58 GO-BT: "Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter." Die AfD argumentiert gegen diese Praxis mit ihren Mitwirkungs- und Teilnahmerechten. Sie sollen sich aus Art. 38 Grundgesetz (GG) ergeben sowie aus dem "Recht auf Opposition" und aus einem Recht auf eine "faire und loyale Auslegung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags". Mit der zweiten Organklage (Brandners Abwahl) moniert die AfD eine fehlende Rechtsgrundlage für die Abwahl von Vorsitzenden in der GO-BT. Auf der Gegenseite argumentierte der Bundestag mit dem actus contrarius-Gedanken, wonach es bei einer Wahl auch die Möglichkeit einer Abwahl geben müsse. Das Grundsatzurteil zu diesen beiden Fragen wird in einigen Monaten erwartet. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch)FAZ (Marlene Grunert), Welt (Frederik Schindler), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und LTO (Christian Rath).

Rechtspolitik

Cannabis: LTO (Hasso Suliak) berichtet über das Bemühen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), beim Cannabisgesetz die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am Freitag mithilfe einer "Protokollerklärung" im Bundesrat zu verhindern, in der er Zugeständnisse an zweifelnde Landesminister:innen machen will. Rechtprofessor Ulrich Battis spricht einer solchen "politischen Alibiveranstaltung" jegliche juristische Verbindlichkeit ab, es könne sich allenfalls um eine Absichtserklärung handeln. Rechtsprofessor Alexander Thiele sieht darin hingegen ein politisch kluges Vorgehen zur erweiterten Kompromissfindung.

zeit.de berichtet über bisher bekannte Inhalte der Protokollerklärung. Bei den geplanten Anbauvereinigungen soll durch die Länder etwa nicht mehr jährlich kontrolliert werden müssen, sondern nur noch "regelmäßig". Vermieden werden solle auch eine Kommerzialisierung der Anbauvereine. Die Bundesregierung nehme auch Bedenken in Bezug auf einen rückwirkenden Straferlass für Cannabisdelikte ernst.

Die SZ (Angelika Slavik) und spiegel.de (Milena Hassenkamp) geben einen Überblick über die Kritik der Länder am geplanten Cannabisgesetz.

Digitalisierung der Justiz: Der Bundestag hat weitere 17,5 Millionen Euro aus dem Digitalpakt der Justiz mit einem Gesamtvolumen von 200 Millionen Euro freigegeben, die zwischen 2023 bis 2027 ausbezahlt werden sollen. Davon sollen zum Beispiel 3,5 Millionen Euro in eine maschinelle Übersetzungsplattform für Prozesse mit Auslandsbezug fließen und 2,4 Millionen Euro in die elektronische Gefangenenpersonalakte. In dem Topf dürften nun noch etwa 70 Millionen Euro sein. LTO berichtet.

Biometrische Gesichtserkennung: Der CDU-Innenpolitiker Torsten Frei fordert im Interview mit der taz (Konrad Litschko/Sabine am Orde) die biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum. Ein Modellversuch am Berliner Bahnhof Südkreuz sei 2017/2018 "sehr erfolgreich" verlaufen.

Betriebsratsvergütung: Am Freitag steht der Gesetzentwurf zur Vergütung von freigestellten Betriebsräten kurzfristig zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Er soll in Bundestag und Bundesrat noch bis zur Sommerpause beschlossen werden. Der BGH hatte die bisherige Praxis mit einem Urteil im Januar 2023 infrage gestellt. Der Gesetzentwurf soll nun Klarheit darüber schaffen, dass sich die Gehälter von Betriebsräten so entwickeln können, als wären sie im Betrieb wie üblich aufgestiegen. Näheres soll in Betriebsvereinbarungen geregelt werden können. Die SZ (Roland Preuß/Leonard Scharfenberg) berichtet.

Public-Viewing zur EM: Das Bundeskabinett hat eine Public-Viewing-Verordnung beschlossen, wonach Kommunen für die Zeit der Herren-Fußball-EM 2024 vom 14. Juni bis zum 14. Juli die Lärmschutzvorschriften lockern können. Etwa die Hälfte der Spiele des Turniers beginnen erst um 21 Uhr. LTO berichtet.

Wehrpflicht: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) erachtet Rechtsprofessor Sebastian Graf von Kielmansegg für die Wiedereinführung einer zeitgemäßen Wehrpflicht eine Verfassungsänderung als notwendig, wenngleich ein Reaktivieren der alten Wehrpflicht einfachgesetzlich möglich wäre. Herausforderungen seien die Wehrgerechtigkeit, weil wegen der begrenzten Personalstärke der Streitkräfte nur ein kleiner Teil eines Jahrgangs tatsächlich eingezogen werden könnte, sowie die Gleichstellung der Geschlechter.

Extremistische Richter:innen Berlin: Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich auf eine Implementierung der Richteranklage in der Berliner Verfassung geeinigt. Diese soll erhoben werden dürfen, wenn Richter:innen "im Amt oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin" verstoßen. Das BVerfG kann dann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit anordnen, dass die Richter:innen in ein anderes Amt oder in den Ruhestand versetzt werden; bei vorsätzlichen Verstößen droht auch die Entlassung. Im Grundgesetz und in den meisten Verfassungen der anderen Länder ist die Richteranklage bereits geregelt. tsp.de (Alexander Fröhlich) berichtet.

Justiz

BGH zu privaten Krankenversicherungen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs haben private Krankenversicherungen bei der Erhöhung von Beiträgen und der Verwendung von Rückstellungen einen Spielraum und müssen nur in gewissen Grenzen darlegen, wie sie die Beträge kalkuliert haben. Die Versicherungen treffe zwar eine sekundäre Darlegungslast dafür, welche Parameter ihrer Entscheidung zugrundelagen, aber nicht dafür, wie die Mittel über die unterschiedlichen Tarife hinweg verteilt wurden. Damit dürften es privat Versicherte künftig schwerer haben, gegen steigende Prämien vorzugehen. Der BGH hatte schon im Vorfeld zu erkennen ergeben, dass die Maßstäbe für Versicherungen nicht zu streng sein dürfen und auf eine große Anzahl entsprechender Verfahren vor den Landgerichten hingewiesen, die die Zahl der Dieselverfahren inzwischen übersteige. Der BGH hob das anderslautende Urteil des LG Berlin im Fall der Versicherung Axa auf und verwies es zur erneuten Verhandlung zurück. Damit könnte eine noch stärkere Klagewelle ausbleiben. LTO berichtet.

EuG zu Sanktionen gegen Russland/Mazepin: Das Gericht der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen den russischen Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Mazepin gekippt (Einfrieren seines Vermögens und Einreiseverbot). Auch wenn sein Vater zum engsten Kreis von Wladimir Putin gezählt werde, reiche diese familiäre Verbindung nicht aus. Stattdessen hätte eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Verbindung durch hinreichend konkrete, genaue und übereinstimmende Indizien festgestellt werden müssen, die der EU-Ministerrat jedoch nicht aufgezeigt habe. Es berichten FAZ (Othmara Glas), beck-aktuell und LTO.

BGH zu IS-Rückkehrerin: Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München als offensichtlich unbegründet verworfen, worin eine 32-jährige IS-Rückkehrerin aus Niedersachsen unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung und wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt wurde. Sie hatte die fünfjährige Tochter ihrer "Haussklavin" in der Mittagshitze sterben lassen. Es berichten beck-aktuell, spiegel.de und LTO.

BAG zu Lohnfortzahlung während Quarantäne: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mussten Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten den Lohn weiterbezahlen, wenn sie während der Corona-Pandemie nach einem positiven Test wegen einer Quarantäne-Anordnung nicht zur Arbeit kommen konnten. Auch das Fernbleiben von der Arbeit wegen einer behördlichen Quarantäne-Anordnung sei ein unverschuldetes Verhindert-Sein im Sinne des § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Es berichten beck-aktuell, spiegel.de und LTO.

BAG zu Invalidenrente: Der Rechtsanwalt Andreas Hofelich zeichnet im Expertenforum Arbeitsrecht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage nach, ob und innerhalb welcher Grenzen es überhaupt noch zulässig ist, den Bezug einer betrieblichen Invalidenrente an eine rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu koppeln. Das BAG habe dies im Oktober 2023 deutlich präzisiert und ein erfreuliches Maß an Rechtssicherheit geschaffen.

LG Regensburg zu Angriff auf Ex-Frau: Das Landgericht Regensburg hat einen 33-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der seine ehemalige Partnerin mit drei Litern heißem Öl übergossen hatte, weil diese nach der Trennung eine neue Beziehung eingegangen war. Nach eigener Aussage habe er mit der Trennung keine "finale Niederlage" erleiden wollen. Es wurden die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und niedrigen Beweggründe festgestellt. Es berichten FAZ und spiegel.de.

LG München II zu Kinderpornografie: Das Landgericht München II hat einen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, der hunderttausende kinder- und jugendpornografische Videos und Fotos auf einer Plattform zum Download bereitgestellt hatte. Zudem wird der daraus entstandene Gewinn in Höhe von 85.000 Euro eingezogen. Es berichten beck-aktuell und spiegel.de.

LG Hof zu Vergewaltigung in Kinderheim: Nach dem Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Wunsiedel hat das Landgericht Hof einen 26-Jährigen wegen der Vergewaltigung des Mädchens, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der Mann war nachts in das Heim eingebrochen und hatte das Mädchen im Beisein eines elfjährigen Jungen vergewaltigt. Der noch nicht strafmündige Junge tötete das Mädchen später, als der Einbrecher schon geflüchtet war. Die Aussage des Jungen, der Einbrecher habe ihn dazu aufgefordert, wurde vom Gericht als nicht glaubhaft angesehen. Die SZ (Olaf Przybilla) berichtet.

LG Schweinfurt zu verweigerter Corona-Impfung: Das Landgericht Schweinfurt verurteilte am Dienstag einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 Abs. 1 Wehrstrafgesetz (WStG) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro, weil dieser sich geweigert hatte, sich gegen Corona impfen zu lassen. Das AG Bad Kissingen hatte den Impfbefehl aus dem Jahr 2022 in der Vorinstanz noch als unverhältnismäßig bewertet. LTO berichtet.

LG Karlsruhe - Radio Dreyeckland: Im April wird vor dem Landgericht Karlsruhe die Anklage gegen den Radio Dreyeckland-Journalisten Fabian Kienert wegen der Unterstützung der verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia.de verhandelt. Die Zeit (Markus Sehl) berichtet ausführlich über den Fall, der mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auch vor das BVerfG gebracht wurde, wobei aber noch nicht feststehe, ob sich Karlsruhe damit befassen werde.

AG Waren/Müritz – Beleidigung von Drosten: Nun berichtet auch die SZ (Jana Stegemann) über den Prozess am Amtsgericht Waren/Müritz zu den Beleidigungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz. Die Verteidigung habe bei der Vernehmung von Drosten als Zeugen vor allem versucht, ihn mit den Corona-Maßnahmen zu konfrontieren.

BGH-Jahres-PK: Beim jährlichen Presseempfang des Bundesgerichtshofs am Dienstagabend kritisierte BGH-Präsidentin Bettina Limperg den Gesetzgeber hinsichtlich der neu eingeführten Abhilfeklage und der geplanten abermalige Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes. Die Politik lasse es an der nötigen Stringenz fehlen und das Ergebnis sei ein "Wirrwarr von Sammel-, Massen-, Individual- und Musterverfahren". Notwendig sei ein kohärentes Gesamtkonzept zum Kollektivrechtsschutz in Abstimmung mit dem klassischen individuellen Zivilverfahren. Der BGH sei von der Politik befragt, aber nicht gehört worden. Die Justiz wolle sich nun stärker in die rechtspolitische Debatte einbringen. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell (Joachim Jahn)

Recht in der Welt

Frankreich – Google und Urheberrecht: Wegen der Verletzung von Urheberrechten haben die französischen Kartellwächter Google ein Bußgeld in Höhe von 250 Millionen Euro auferlegt. Google habe gegen eine Selbstverpflichtung zum Leistungsschutzrecht verstoßen. Zudem habe der Internet-Konzern für das Training seiner Künstlichen Intelligenz Inhalte französischer Verlagshäuser und Nachrichtenagenturen genutzt, ohne diesen Gelegenheit zum Widerspruch zu geben. Es berichten FAZ, SZ, beck-aktuell und spiegel.de.

Hongkong - Sicherheitsgesetz: In Hongkong wurde sehr kurzfristig ein neues Sicherheitsgesetz beschlossen. Es schafft neue Straftatbestände für "Landesverrat", "Aufruhr", "Weitergabe von Staatsgeheimnissen", "Sabotage"und "Einmischung von außen". Westliche Regierungen kritisieren die Unbestimmtheit der neuen Strafparagrafen. zeit.de (Xifan Yang) schildert den Gesetzentwurf und stellt fest, dass nun die Gleichschaltung von Hongkong und China abgeschlossen sei.

USA – texanisches Einwanderungsgesetz: Wenige Stunden nachdem eine Entscheidung des US-Supreme Courts am Dienstag ein umstrittenes texanisches Gesetz gegen illegale Migration an der Südgrenze hatte in Kraft treten lassen, blockierte ein Bundesberufungsgericht die Regelung wieder. Das Gesetz erlaubt texanischen Polizeibeamten, Personen festzunehmen, die verdächtigt werden, illegal die Grenze aus Mexiko in die USA überquert zu haben. Texanische Gerichte sollen demnach auch Abschiebungen veranlassen und bei wiederholten Grenzübertritten langjährige Gefängnisstrafen verhängen dürfen. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), beck-aktuell und zeit.de.

Brasilien – Robinho/Vergewaltigung: Nachdem der ehemalige Fußballprofi Robinho 2022 von der italienischen Justiz wegen einer Gruppenvergewaltigung verurteilt wurde, Robinho aber zuvor nach Brasilien ausgereist war, ordnete ein brasilianisches Gericht nun an, dass er die neunjährige Haftstrafe in Brasilien antreten muss. Es berichten spiegel.de und bild.de.

Sonstiges

Grundgesetz: Rechtsprofessor Benjamin Lahusen zeichnet in der Zeit nach, wie viel von der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 noch im Grundgesetz (GG) steckt und wo die Unterschiede liegen. Das GG hebe sich vor allem in drei Punkten ab: Durch das Bekenntnis zur Menschenwürde (Art. 1), durch die Definition des Staates als demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20) und durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79).

Mediation: Der Rechtsstudent Jonathan Geigis stellt auf LTO-Karriere die Mediation als Beruf und die Berufsvoraussetzungen vor. Dass das Angebot der Mediation als Alternative zu Gerichtsverfahren noch nicht gut angenommen wird (2016 gab es deutschlandweit 7.405 Mediationen), liege vor allem an den Kosten. Die Mediationskostenhilfe als Ergänzung zur Prozesskostenhilfe lasse weiterhin auf sich warten.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54165 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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