Die juristische Presseschau vom 14. März 2024: AfD-Pro­zess ist noch nicht zu Ende / AI Act end­gültig besch­lossen / Gesetz­ent­wurf zu V-Leuten

14.03.2024

Der AfD-Prozess vor dem OVG NRW muss an einem noch unbekannten Termin fortgeführt werden. Das Europäische Parlament hat der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz zugestimmt. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf zu V-Leuten.

Thema des Tages

OVG NRW – Verdachtsfall AfD: Das Verfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall geht weiter. Das OVG Münster hatte sein Programm für die mündliche Verhandlung auch am zweiten Verhandlungstag nicht beenden können. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch offen. Der zweite Verhandlungstag war zunächst wieder von zahlreichen Anträgen der AfD und entsprechenden Beratungen des Senats geprägt. Befangenheitsanträge wies der Senat als "rechtsmissbräuchlich" zurück. Der Verfassungsschutz erklärte, dass nur zwei von Tausenden Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes stammen. Erst am Nachmittag befasste sich das Gericht mit dem Vorwurf des Verfassungsschutzes, die AfD habe einen ethnischen Volksbegriff und unterscheide zwischen dem ethnischen deutschen Volk und dem deutschen Staatsvolk, also den Staatsbürger:innen. Die AfD wies das zurück und ließ drei AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund aussagen, dass sie in der AfD nicht diskriminiert werden. Es berichten FAZ (Friederike Haupt), SZ (Christoph Koopmann/Roland Preuß), taz (Gareth Joswig), Welt (Frederik Schindler), tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof)spiegel.de (Tobias Großekemper/Wolf Wiedmann-Schmidt) und LTO (Markus Sehl).

Rechtspolitik

Künstliche Intelligenz: Das EU-Parlament hat am Mittwoch endgültig über den AI Act, die EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz, abgestimmt. KI-Systeme werden danach künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto strenger sollen die rechtlichen Anforderungen sein. FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Eric Bonse), netzpolitik.org (Chris Köver), spiegel.de und LTO fassen die Regelung zusammen.

Auch wenn Jakob von Lindern (zeit.de) einiges am AI Act auszusetzen hat – es sei die "beste schlechte KI-Regulierung der Welt" – ist er froh, dass die Neuregelung jetzt verabschiedet wurde. Hätte sich die Mehrheit der Abgeordneten nicht für den AI Act entschieden, dann hätte die ganze Verordnung neu verhandelt werden müssen, und es wäre naiv zu hoffen, dass dabei strengere Regeln zum Thema Überwachung herausgekommen wären. Auch Svenja Bergt (taz) schaut insbesondere auf die Überwachungsmöglichkeiten, die der AI Act weiterhin zulässt. Das eher wirtschafts- und überwachungsfreundliche Ergebnis führt Bergt auf die geringere Beteiligung von Verbänden aus der Zivilgesellschaft zurück. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt den risikobasierten Ansatz des AI Actes. Europa wolle Vertrauen wecken und Investor:innen nicht abschrecken – ob das gelinge, werde der Praxistest zeigen.

V-Leute: Das Bundeskabinett hat den BMJ-Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten bei der Strafverfolgung beschlossen. Unter anderem soll geregelt werden, dass V-Leute nur in bestimmten Fällen besonders schwerer Kriminalität zulässig sind, außerdem sieht der Entwurf einen Richtervorbehalt und Dokumentationspflichten vor. Damit sollen V-Leute erstmals in der Strafprozessordnung geregelt werden. FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath) und LTO (Hasso Suliak) fassen die geplanten Neuregelungen und die kritischen Reaktionen, die insbesondere von Polizeigewerkschaft und Richterbund kommen, zusammen. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler bezeichnete den Entwurf laut spiegel.de (Sophie Garbe), als "praxisfremd". Bei dem Gesetzentwurf gebe es an mehreren Stellen grundlegenden Änderungsbedarf.

Ein entsprechendes Gesetz sei "mehr als überfällig", findet Christian Rath (taz), denn es sei ein massiver Grundrechtseingriff des Staates, wenn er Kriminelle beauftrage, Informationen von und über Verdächtige zu beschaffen. Der Richterbund äußere vor allem Bedenken, die man eher bei der Polizei vermuten würde, wohl weil die Organisation auch die Staatsanwält:innen vertritt. Frank Schneider (bild.de) sieht den Gesetzentwurf kritisch. Der Einsatz von V-Leuten werde schon heute massiv kontrolliert, man sollte sie eher besser schützen und unterstützen und nicht ihren Einsatz erschweren oder unmöglich machen.

Justizminister Marco Buschmann: Constanze von Bullion (SZ) wirft dem Bundesjustizminister Marco Buschmann vor, "ein Meister der Blockade" zu sein. Die EU-Lieferkettenrichtlinie etwa, die u.a. Kinderarbeit eindämmen sollte, habe Buschmann maßgeblich ausgebremst. Aber auch einer EU-Richtlinie, die Frauen vor Vergewaltigung schützen sollte, habe der Liberale die Unterstützung versagt. Der Freiheitsfreund aus Berlin sei jetzt Brüssels Dr. No, und seine liberal begründeten Blockaden träfen die besonders Verletzlichen.

Bürokratieabbau/BEG IV: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Vorgesehen sind zahlreiche Detailregelungen, die insgesamt eine Ersparnis von 944 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft bringen sollen. Geplant ist beispielsweise, die Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, aber auch Lohn- und Gehaltslisten in Unternehmen, von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Entfallen soll auch die Pflicht für Firmen, Steuerberater:innen jede Vollmacht für die jeweiligen Sozialversicherungsträger einzeln ausstellen zu müssen. FAZ (Corinna Budras/Dietrich Creutzburg), SZ (Constanze von Bullion) und taz (Raoul Spada) berichten.

Resilienz des BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht will keine eigenen Vorschläge für einen besseren Schutz des Gerichts im Grundgesetz machen. "Der Ball liegt in Berlin", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts. Er plädierte für eine "Diskussion in Ruhe, mit Sorgfalt und in Abgewogenheit". Viele Modelle, die derzeit diskutiert würden, erwiesen sich "bei näherer Betrachtung als wesentlich vielschichtiger, als mancher öffentliche Debattenbeitrag erkennen lässt". Währenddessen zeigt sich die Union wieder offen für Gespräche. "Unserer Meinung nach sollten wir miteinander reden und ausloten, was sinnvoll ist und was geht", wird Fraktionsgeschäftsführer Patrick Schnieder zitiert. Die Union gehe ergebnisoffen in die Debatte hinein. Es berichten FR (Ursula Knapp) und LTO.

Streik: In der FAZ erläutert Rechtsprofessor Stefan Greiner, warum aus seiner Sicht die Daseinsvorsorge ein besonderes Streikrecht braucht. Während Unternehmen sonst stets gewinnorientiert arbeiteten und sich im Marktgeschehen bewähren müssten, fungiere in der steuersubventionierten Daseinsvorsorge die öffentliche Hand als Refinanzierungsquelle, so dass hier jene wirtschaftlichen Faktoren fehlten, die das Streikgeschehen in anderen Bereichen selbstregulierend dämpfen. Weit besser als jede staatliche Regulierung sei dabei allerdings eine freiwillige Selbstbeschränkung, so Greiner, der als Beispiel die Schweiz nennt, wo sich die Tarifparteien vor Jahrzehnten auf einen Streikverzicht im Bereich der Eisenbahn geeinigt hätten.

Versammlungsgesetz Sachsen: Der Doktorand Jonathan Schramm stellt im Verfassungsblog den "Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen" vor, der derzeit im Dresdener Landtag debattiert wird, und identifiziert einige "Schwachstellen" in der geplanten Regelung. Insbesondere kritisiert der Autor den Verweis auf polizeiliche Eingriffsbefugnisse, der außer acht lasse, dass das Versammlungsrecht gerade kein Gefahrenabwehrrecht sei, sondern der Ermöglichung politischer Partizipation diene.

Justiz

EuG zu Marke "Compton": Im Streit zwischen dem Modehändler "New Yorker" und der BIW Invest um die Marke "Compton" hat das Gericht der Europäischen Union festgestellt, dass der Begriff "Compton" die markenrechtlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Das Gericht hat daher die von "New Yorker" beantragte Markenlöschung durch das Europäische Amt für Geistiges Eigentum wieder aufgehoben. LTO berichtet.

BVerfG - Solidaritätszuschlag: Das Bundesverfassungsgericht will sich noch in diesem Jahr mit der Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Bundestagsabgeordneten gegen die Fortführung des Solidaritätszuschlags beschäftigen. Damals noch Teil der Opposition hatten Abgeordnete der Liberalen im Sommer 2020 die Klage eingereicht. Die Welt (Karsten Seibel) berichtet.

BGH – KZ-Sekretärin Stutthoff: Im Strafverfahren gegen eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof will der Bundesgerichtshof am 31. Juli über die Revision verhandeln. Das Landgericht Itzehoe hatte im Dezember 2022 die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Sekretärin in einem KZ, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann, schreibt die SZ.

BGH zu Schönheitsreparaturen: Ein Mieter, der sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen beruft, weil ihm die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen wurde, trägt für diesen Umstand die Darlegungs- und Beweislast. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt laut LTO entschieden.

BGH zum Empfangsbekenntnis: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, wann Dokumente, die im beA eines Anwalts landen, als zugestellt gelten: Maßgeblich sei nicht der Tag, an dem das Empfangsbekenntnis an das Gericht übermittelt wurde, sondern vielmehr das Datum, das auf dem Bekenntnis vermerkt wurde. Relevant war dies für die Berechnung eines Fristablaufs. beck-aktuell und LTO berichten.

OLG Hamm zu Anwaltspost per beA: Übermittelt ein Rechtsanwalt einem Kollegen ein Schreiben über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), kommt es nicht auf den Eingang der Benachrichtigungsmail an. Entscheidend für den Zugang, so das OLG Hamm, ist der Eingang im beA-Postfach zu den üblichen Geschäftszeiten, meldet beck-aktuell.

KG Berlin – Spion im BND: Im Prozess um den Ex-BND-Beamten Carsten L., dem vorgeworfen wird, für Russland spioniert zu haben, hat am Mittwoch der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Bruno Kahl ausgesagt. Aus Sicht des Geheimdienstes handele es sich bei dem Spionagefall um eine "Katastrophe", sagte Kahl. Im Zentrum des 17. Verhandlungstages stand die Frage, welchen Schaden die mutmaßliche Russland-Spionage angerichtet hat. Vom Verfahrensfortgang berichten taz (Konrad Litschko), spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO.

OLG Stuttgart - Umsturzpläne/Reuß: Am 29. April soll der erste Prozess gegen die Verschwörer:innen um den Frankfurter Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen. Angeklagt sind neun Personen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Hochverrats. Jede Woche soll von Ende April an zwei Tagen, bis in den Januar 2025 hinein, verhandelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Prozess mindestens drei Jahren dauern wird, heißt es in der SZ (Annette Ramelsberger).

OLG Oldenburg zu Testament auf Zettel: Für das Oberlandesgericht Oldenburg kann auch eine Notiz auf einem Kneipenblock ein wirksames Testament darstellen. In Ostfriesland hatte ein Gastwirt auf einem Zettel vermerkt: "BB bekommt alles". Den Zettel, der später im Gastraum hinter der Theke gefunden worden war, hatte er von einem Brauereiblock abgerissen. Das reiche aus, um ein wirksames Testament zu errichten, weil alle Mindestbedingungen eines Testaments erfüllt waren: es sei eigenhändig geschrieben, unterschrieben und datiert, so das OLG. beck-aktuell (Michael Dollmann) und LTO berichten.

OLG Zweibrücken zu Presseberichterstattung über Verurteilung: Ist ein lokaler Bauunternehmer mit dem Kandidaten einer bevorstehenden Ortsvorsteherwahl verwandt, darf die Presse über seine strafrechtliche Verurteilung berichten – auch, wenn diese noch nicht rechtskräftig ist. Das OLG Zweibrücken hat laut beck-aktuell im konkreten Fall ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung bejaht.

LG Kiel zu vorgetäuschtem Tod: Das Landgericht Kiel hat einen 56-Jährigen und dessen Frau wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten bzw. einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Es berichten SZ (Uta Eisenhardt) und spiegel.de.

LG Berlin – Ordnungsgeld gegen AfD-Politiker: Weil er die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller als "Faschistin" beschimpft hat und die entsprechenden Social-Madia-Posts auch nach einer gerichtlichen Untersagung nicht vollständig gelöscht hatte, muss der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Brandner nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen. LTO berichtet.

BVerfG – Jahres-PK: Weniger Neueingänge, dafür mehr Erledigungen – das ist die Bilanz des Bundesverfassungsgerichtes 2023. Insgesamt entschied das Gericht über 4.735 Verfassungsbeschwerden, von denen nur 55 – also 1,16 Prozent – erfolgreich waren. Für das nächste Jahr seien u.a. Entscheidungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung, über das Bundeswahlgesetz, die Ab- und Nichtwahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag sowie die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG auf Tarifverträge zu erwarten, teilt LTO mit.

Recht in der Welt

IGH – Krieg in Gaza/Beihilfe zum Völkermord: Nicaragua hat Anfang März beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage eingereicht, in der Deutschland Verstöße gegen die Völkermordkonvention und das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen werden, weil die Bundesrepublik Israel u.a. mit Waffenlieferungen unterstützt. Im Verfassungsblog analysieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Wentker und Robert Stendel (in englischer Sprache) das Vorgehen Nicaraguas und den rechtlichen Rahmen.

Sonstiges

Mandatsauswahl: Einer aktuellen englischen Studie zufolge will eine Mehrheit junger Anwält:innen aus ethischen Gründen auch Mandate ablehnen können. Ein überwältigender Anteil der befragten Junioranwält:innen (86 Prozent) habe angegeben, dass sie durch ihre Arbeit einen positiven Wandel in der Gesellschaft bewirken wollen. LTO (Tanja Podolski) hat sich angeschaut, wie die Rechtslage in Deutschland ist. Zwar könnten Anwält:innen gerichtlich zur Übernahme eines Mandats verpflichtet werden, dies sei jedoch praktisch nicht relevant, weil es genügend Anwält:innen gebe, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.

Kathrin Röggla "Laufendes Verfahren": beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) hat sich mit der Schriftstellerin Kathrin Röggla über ihren Roman "Laufendes Verfahren", in dem der NSU-Prozess literarisch aufgearbeitet wird, unterhalten. Sie hätten vor allem die sozialen und verfahrenstechnischen Fragen sehr fasziniert, so Röggla. "Welche Riten und Vereinbarungen gibt es dort? Wie funktioniert Wahrheitsfindung? Und dann natürlich die Frage der Autonomie, die ja in einem starken Spannungsverhältnis zu dem politischen Versprechen stand, das die Kanzlerin in Bezug auf den NSU den Angehörigen der Opfer und den Überlebenden gegeben hat."

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54107 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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