Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. März 2024: Nica­ragua gegen Deut­sch­land / Jens Rommel startet als GBA / Das OVG NRW bekommt eine Prä­si­dentin

04.03.2024

Nicaragua hat Deutschland wegen Genozid-Unterstützung beim IGH verklagt. An diesem Montag wird Jens Rommel zum Generalbundesanwalt ernannt. NRW-Justizminister Limbach kann den OVG-Präsidentenposten mit seiner Favoritin besetzen.

Thema des Tages

IGH – Krieg in Gaza/Behilfe zum Völkermord: Nicaragua wirft Deutschland einen Verstoß gegen die Völkermord-Konvention und die Genfer Konventionen vor und hat die Bundesrepublik deshalb vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt. Durch Waffenlieferungen an Israel und die Aussetzung von Zahlungen für das UN-Palästinenser-Hilfswerk UNRWA begünstige Deutschland einen Genozid im Gazastreifen. Deutschland verletze dabei auch seine Pflicht, Völkermord zu verhindern. Gleichzeitig mit der Klage strengte Nicaragua ein Eilverfahren an. Der IGH soll Deutschland unter anderem auffordern, seine – insbesondere militärische – Unterstützung für Israel unverzüglich zu beenden, soweit die Unterstützung zur Verletzung der Völkermord-Konvention und anderer zwingender Regeln des Völkerrechts genutzt werden kann. Sowohl Deutschland als auch Nicaragua haben die Gerichtsbarkeit des IGH nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut anerkannt. LTO berichtet.

GBA - Krieg in Gaza/Behilfe zum Völkermord: Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet über die Strafanzeige einer Gruppe Berliner Rechtsanwält:innen, die Mitgliedern der Bundesregierung Beihilfe zum Völkermord vorwirft. Die Anzeige bei der Bundesanwaltschaft richtet sich gegen die neun Mitglieder des Bundessicherheitsrats, der auch über Rüstungsexporte entscheidet und dem neben Kanzler Olaf Scholz (SPD) auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann  (FDP) angehören. Deutschland habe im Jahr 2023 Rüstungsexporte im Wert von über 300 Millionen Euro an Israel genehmigt, seine Zahlungen an das UN-Hilfswerk für ­Palästina (UNRWA) ausgesetzt und Israels Vorgehen durch Solidaritätsbekundungen politisch unterstützt. Die Bundesanwaltschaft werde voraussichtlich kein Ermittlungsverfahren einleiten.

Genozidvorwurf und Antisemitismus: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich auf spiegel.de der Berlinale-Debatte um die Verwendung des Begriffes Genozid im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Ein Aspekt der öffentlichen Empörung war die behauptete Einseitigkeit der Israelkritik, die im Vorwurf des Genozids mündete. Fischer weist darauf hin, dass "öffentlich einseitig Stellung zu beziehen" zwar "moralisch fragwürdig, historisch und politisch falsch sein" mag, verboten sei beides jedoch nicht, solange es nicht gegen Gesetze verstoße.

Der Umstand, dass Antisemiten den Begriff des Völkermordes gegen Israel verwendeten, mache seine Verwendung noch nicht zu Antisemitismus, meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Der Vorwurf möge jeden Widerspruch verdienen, doch er sei kein Tabu und man müsse auch keines daraus machen.

Rechtspolitik

Cannabis: Deutschland verstoße mit der im Bundestag beschlossenen Teil-Legalisierung von Cannabis gegen Völker- und Europarecht, meinen die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen sowie der CDU/CSU-Gruppe der EVP-Fraktion im Europaparlament. In einer Resolution sollte am Sonntag gefordert werden, das Gesetzgebungsverfahren im Vermittlungsausschuss oder durch den Bundespräsidenten zu stoppen. Das Cannabisgesetz verstoße gegen UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung, gegen das Schengener Durchführungsübereinkommen und den EU-Rahmenbeschluss von 2004 zum illegalen Drogenhandel. tagesspiegel.de berichtete vorab.

Asyl/Bezahlkarte: Das Bundeskabinett hat am Freitag im Umlaufverfahren einer Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums zur bundesgesetzlichen Regelung von Bezahlkarten für Asylsuchende zugestimmt. Die Bezahlkarte soll als Option in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Die Bezahlkarten sollen u.a. verhindern, dass Leistungsberechtigte Geld an Angehörige und Freunde im Heimatland überweisen. Zuletzt war umstritten, ob das Gesetz bereits eine Rechtsgrundlage für Bezahlkarten enthält. RND berichtet. 

Transparenz: Für das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Bundestransparenzgesetz, das Regierung und Behörden verpflichten würde, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen von sich aus offenzulegen, plädiert Marie Jünemann von der NGO "Mehr Demokratie" auf netzpolitik.de. Gerade jetzt sei ein solches Gesetz wichtig, meint sie. Das Transparenzgesetz werde die Demokratie allein nicht retten, aber ohne es verspiele man eine Chance, Vertrauen in Politik zu stärken. 

Digitales Bundesgesetzblatt/Haushalt 2024: Der studentische Mitarbeiter Kilian Herzberg meint im Verfassungsblog, dass der Bundeshaushalt 2024 nicht ordnungsgemäß verkündet worden sei. Grund ist der Wechsel von der analogen auf die digitale Erscheinungsweise des Bundesgesetzblattes, die die bisherige Staatspraxis, "zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung des Bundesgesetzblattes“ auf die Aufnahme der Einzelpläne zu verzichten, nicht mehr rechtfertige. Nach Ansicht des Autors sollte deshalb § 1 S. 2 BHO, der nur die Veröffentlichung des Gesamtplanes vorsieht, geändert und das Haushaltsgesetz künftig mit allen Einzelplänen vollständig verkündet werden.

Künstliche Intelligenz: Rechtsprofessor Gerhard Wagner kritisiert in einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ die beschlossene EU-KI-Verordnung (AI-Act). Er meint, dass sich die EU mehr auf eine Produkthaftung als auf eine zusätzliche Regulierung für Künstliche Intelligenz hätte konzentrieren sollen. Es sei schwer verständlich, warum die EU zusätzlich ein Regulierungskorsett für eine Technologie in Kraft setze, die noch in ihren Anfängen stecke, sich stürmisch entwickele und deren Risiken kaum abschätzbar seien.

Justiz

GBA Jens Rommel: Am heutigen Montag wird Ex-BGH-Richter Jens Rommel in Karlsruhe zum neuen Generalbundesanwalt ernannt. Christian Rath stellt ihn auf LTO aus diesem Anlass ausführlich vor. Rommel war bereits ab 2007 für zweieinhalb Jahre bei der Bundesanwaltschaft tätig und hat damals gegen die PKK ermittelt. Als Leiter der Zentralstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg habe er nicht zuletzt kommunikative Fähigkeiten bewiesen. Rommel ist FDP-Mitglied und war zu Beginn seiner Berufstätigkeit persönlicher Referent des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP). 

OVG NRW zu Präsidentenposten am OVG NRW: In der Auseinandersetzung um die umstrittene Besetzung der Leitung des Oberverwaltungsgerichts NRW hat das OVG jetzt eine Entscheidung gefällt und den Weg für die von Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) favorisierte Kandidatin frei gemacht. Nach Eilanträgen unterlegener Bewerber hatten zunächst das VG Münster und kurz darauf auch das VG Düsseldorf das Besetzungsverfahren gestoppt. Im Raum stand der Vorwurf, Justizminister Limbach habe das Auswahlverfahren manipulativ gestaltet. Dafür gebe es jedoch keine belastbaren Anhaltspunkte, so das OVG jetzt. Sa-FAZ (Reiner Burger), Sa-SZ (Christian Wernicke), spiegel.de und LTO berichten.

Die WAZ (Tobias Blasius) berichtet über eine eidesstattliche Versicherung, die ein Bundesrichter, der sich von Limbach übergangen fühlte und deshalb klagte, im Dezember abgegeben hatte. Darin schildert der Bundesrichter, wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling und Justizminister Limbach versucht hatten, ihn zur Rücknahme seiner Bewerbung zu überreden, um die Besetzung des Präsidentenposten zu beschleunigen.

EuGH zu Religionswechsel: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass ein Religionswechsel, der nach dem Verlassen des Fluchtlandes und aus einer "inneren Überzeugung" heraus erfolgte, nicht automatisch missbräuchlich ist. Nach der EU-Asyl-Qualifikationsrichtlinie könne nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Folgeantrag, der auf Umständen beruht, die der Asylsuchende nach Verlassen des Herkunftslandes selbst geschaffen habe, auf eine Missbrauchsabsicht zurückzuführen ist, so die Luxemburger Richter laut beck-aktuell. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass selbst bei Bejahung einer Missbrauchsabsicht die Flüchtlingseigenschaft bestehen bleibe, sofern es eine Verfolgungsgefahr im Herkunftsland gebe.

EuGH zu Reiserücktritt während Corona: Der Europäische Gerichtshof hat sich auf Vorlage des BGH mit dem Rücktritt von einer Pauschalreise befasst, die wegen eines späteren Einreiseverbotes ohnehin nicht hätte stattfinden können. Weil er aber bereits zuvor die Reise storniert hatte, muss der klagende Kunde die Stornogebühr bezahlen, so der EuGH jetzt laut LTO. Bei außergewöhnlichen Umständen wie der Corona-Pandemie können Kunden zwar kostenlos von ihren gebuchten Pauschalreisen zurücktreten, allerdings müssten die Umstände bereits zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bestehen.

BGH zu tödlichem Unfall bei illegalem Autorennen: Der Bundesgerichtshof hat auf Revision der Staatsanwaltschaft die Verurteilung zweier Autofahrer:innen aufgehoben, die durch ein illegales Rennen einen Unfall verursacht hatten, bei dem zwei kleine Kinder starben. Das Landgericht Hannover muss nun erneut prüfen, ob statt der erfolgten Verurteilung wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge nicht doch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage komme. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Kartellrecht und Geschäftsgeheimnisse: LTO (Leonie Ott) schildert vertieft das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, der Ende Februar entschied, dass das Bundeskartellamt in Wettbewerbsverfahren Geschäftsgeheimnisse der überprüften Firma zur Stellungnahme an Mitbewerber der Firma weitergeben darf. 

BGH zu versäumtem Gerichtstermin: Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, müsse alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt laut beck-aktuell in einem Familienverfahren festgestellt.

BGH zu Heilmittelwerbung/"Corona-Prophylaxe": Eine Mund- und Rachenspülung durfte nicht als "Corona-Prophylaxe" beworben werden, hat der BGH in einem Urteil von Dezember entschieden, über das beck-aktuell berichtet. Die Werbung verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, das im Zusammenhang mit bestimmten Krankheiten die Werbung verbietet. Der Verweis auf das Infektionsschutzgesetz von 2000 sei als dynamischer Verweis zu verstehen und erfasse deshalb auch Covid.

OLG Düsseldorf zu Cum-Ex/Portigon: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der WestLB-Nachfolgerin Portigon eine Auskunftspflicht gegenüber einer Gruppe von Anleger:innen auferlegt. Die nun eingeklagten Informationen betreffen Rückstellungen, die Portigon in den Jahren 2016 bis 2019 getätigt hatte, weil die WestLB in den Jahren 2005 bis 2007 in die Cum-Ex-Manipulationen involviert war und der Fiskus dann Steuern zurückforderte. In einem nächsten Schritt wollen die Kläger:innen Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Mo-FAZ berichtet.

LG Braunschweig – Christian B.: Im Prozesses gegen Christian B. wegen Vergewaltigungen in Portugal hat als erster Zeuge einer von zwei Männern ausgesagt, die 2006 in Portugal in das Haus des Angeklagten eingebrochen waren und dort Videos von den Vergewaltigungen gefunden hatten. Einer der Männer hatte sich aber erst 2018 an die Polizei gewandt. Da die Videos nicht mehr vorhanden waren, musste der Zeuge nun schildern, an was er sich noch erinnert. Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) berichtet.

LG Mannheim zu tödlichem Polizeieinsatz: Im Zusammenhang mit einem tödlichen Polizeieinsatz hat das Landgericht Mannheim einen Polizeibeamten freigesprochen und seinen Kollegen wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro verurteilt. Die beiden Polizisten waren wegen eines Patienten gerufen worden, der an paranoider Schizophrenie litt und entgegen ärztlichem Rat ein psychiatrisches Krankenhaus in Mannheim verlassen hatte. Zwar wäre der Mann ohne den gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten am Mannheimer Marktplatz nicht gestorben, so das Gericht, beide Polizisten seien aber durch die Umstände nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gewesen, den 47-Jährigen gegen seinen Willen in die psychiatrische Einrichtung zurückzubringen. Auch hätten sie sich zu Recht im Einsatz gegen Angriffe des Mannes verteidigt. spiegel.de berichtet.

AG Stuttgart-Bad Canstatt zu Eritrea-Ausschreitungen: Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Canstatt hat einen 29-jährigen Mann im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Ihm war besonders schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden, zudem soll er einen Polizisten angegriffen haben. Im September vergangenen Jahres hatten bis zu 200 randalierende Demonstrant:innen gegen die Veranstaltung protestiert, weil die Teilnehmer:innen ihrer Ansicht nach dem diktatorischen Regime in Eritrea nahestanden. Das jetzt ergangene Urteil ist die erste Entscheidung in diesem Zusammenhang, für den kommenden Dienstag ist der nächste Prozess angesetzt. Sa-SZ (Max Ferstl/Roland Muschel) und spiegel.de berichten.

Die juristische Aufarbeitung der Gewaltexzesse verfestige den Eindruck, dass Baden-Württembergs Polizeiführung von kritischen Situationen öfter überrascht und überfordert sei – das schade dem Ansehen des Rechtsstaats, kommentiert Roland Muschel (Sa-SZ). Die Gerichte müssten nun auf Gewalttaten reagieren, die die Polizei bei besserer Vorbereitung möglicherweise hätte unterbinden können.

AG Berlin-Tiergarten zu Kida Khodr Ramadan: Verena Mayer (Sa-SZ) beschreibt in ihrer Kolumne "Vor Gericht" nun auch den Prozess gegen den Schauspieler Kida Khodr Ramadan, der in der in der Rolle eines gesetzlosen Clan-Bosses berühmt wurde und sich jetzt wegen Fahrens ohne Führerscheins verantworten musste. Ramadan ist vorbestraft, weil er zuvor bereits 33 mal ohne Führerschein gefahren war. Er wurde Ende Februar zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

AG Marburg zu Haustierumgang: Auch LTO berichtet jetzt über das Urteil des Amtsgerichtes Marburg, in dem festgestellt wurde, dass bei der Entscheidung über den Umgang mit einem gemeinsamen Hund im Trennungsfall das Tierwohl ausschlaggebend ist.

Fehlerkultur in der Justiz/"Badewannenmord": Wie die Justiz mit Fehlern umgeht, wollte die Sa-SZ (Hans Holzhaider) im Zusammenhang mit dem im vergangenen Herbst nach 13 Jahren aufgehobenen Mordurteil gegen Manfred Genditzki wissen. Mehrere Anfragen an das entscheidende LG München und an das bayerische Staatsministerium der Justiz gingen allerdings weitgehend ins Leere. Doch auch ohne diese Auskünfte kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass "das gesamte Verfahren im Fall Genditzki, von der Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei Miesbach über die Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft München II, die Hauptverhandlungen vor zwei Kammern am Landgericht München II bis zur Bewertung des Wiederaufnahmeantrags durch Gericht und Staatsanwaltschaft, nicht, wie es das Gesetz verlangt, von der Unschuldsvermutung" geprägt war, sondern vielmehr die Schuldvermutung galt.

BVerfG/Vollstreckung: LTO (Oscar Genter) erläutert, welche Möglichkeiten das Bundesverfassungsgericht hat, seine Entscheidungen auch tatsächlich durchzusetzen. So kann das Gericht insbesondere Vollstreckungsanordnungen gem. § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz beschließen. Anlass ist die drohende Fristversäumnis des Gesetzgebers für eine vom BVerfG aufgegebene gesetzliche Neuregelung beim Verbot der Kinderehe. Letztendlich bleibe das BVerfG aber immer darauf angewiesen, dass andere seinen Entscheidungen Folge leisten, so der Autor. 

EUStA-Leiterin Kövesi im Interview: Über die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft, die sie seit 2021 leitet, hat Laura Kövesi mit der Sa-SZ (Jan Diesteldorf) gesprochen. Die Behörde hatte in der vergangenen Woche ihren dritten Jahresbericht veröffentlicht. Ein Schwerpunkt ist dabei die Verfolgung des Mehrwertsteuerbetruges, durch den die EU jedes Jahr 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verliere. Diese Art von Betrug sei kein Nischenphänomen, kriminelle Organisationen hätten ihr Tätigkeitsfeld verlagert, berichtet Kövesi.

Recht in der Welt

USA – Tesla-Aktien für Elon Musk: Nachdem ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware den Gehaltsdeal, den Tesla 2018 mit Tesla-Chef Elon Musk ausgehandelt hatte, als unfair beanstandet hat, verlangen die Anwälte, die die 56 Milliarden Dollar schwere Vergütungsforderung erfolgreich abgewehrt hatten, ein Honorar von sechs Milliarden Dollar von Tesla. Das entspreche einem Stundensatz von 288.888 Dollar, heißt es auf spiegel.de. Musk bezeichnete die Forderung auf X als "kriminell"

Sonstiges

Rechtsgeschichte – "Baracken-Urteil": Martin Rath erinnert auf LTO an das "Baracken-Urteil" von 1954, in dem der Bundesfinanzhof entschieden hatte, wann eine Baracke als Gebäude im steuerrechtlichen Sinn zu behandeln sei. Während in einer vorherigen Entscheidung bei einer lediglich "lockeren Verbindung" zu einem Fundament eines im Krieg zerstörten Gebäudes die Gebäude-Eigenschaft verneint wurde, korrigierte sich der BFH 1954, weil sonst eine 94 qm große Geschäftsbaracke grunderwerbssteuerfrei hätte verkauft werden können. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. März 2024: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54019 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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