Apotheken sollen das kostenlose Corona-Medikament Paxlovid ins Ausland weiterverkauft haben. In der vergangenen Woche hat der IGH über die Völkermord-Klage gegen Israel verhandelt. Soll das BVerfG Björn Höcke Grundrechte entziehen?
Thema des Tages
Corona-Medikamente-Betrug: Wie die Mo-SZ (Markus Grill/Klaus Ott) berichtet, beschäftigt der Umgang etlicher Apotheken mit dem Corona-Medikament Paxlovid die Justiz. Es besteht der Verdacht, dass Paxlovid, das durch das Gesundheitsministerium kostenlos an die Apotheken abgegeben wurde, von diesen illegal ins Ausland verkauft wurde. Bei den Ermittlungsbehörden ist von illegalen Profiten in Millionenhöhe die Rede. In Baden-Baden liegt bereits eine erste Anklage vor. In Berlin hat eine Apothekerin Selbstanzeige erstattet, in der Hauptstadt ist deshalb in den kommenden Monaten ebenfalls mit einer Anklage zu rechnen oder zumindest mit einem Vermögensarrest, heißt es im Text. Ermittelt wird außerdem u.a. in Bayern, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und Wuppertal.
Rechtspolitik
Künstliche Intelligenz/Biometrie: Obwohl sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat bereits vor einem Monat grundsätzlich auf eine EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz, den AI Act, geeinigt hatten, gibt es jetzt neuen Streit, so die Mo-taz (Svenja Bergt) und netzpolitik.org (Chris Köver). Insbesondere geht es um den rechtlichen Rahmen für die Anwendung von biometrischen Überwachungsinstrumenten. Nach der nun kursierenden Textfassung der spanischen Ratspräsidentschaft vom 22. Dezember sollen die Sicherheitsbehörden weitgehend freie Hand bei der nachträglichen biometrischen Identifikation von Personen bekommen. So könnten Behörden die nachträgliche biometrische Überwachung von Demonstrationen rechtfertigen, wenn dort Straftaten verübt wurden oder auch nur "vorhersehbar“ und damit zu erwarten seien. Selbst ein banaler Ladendiebstahl oder die illegale Übernachtung in Park würde die Maßnahme bereits rechtfertigen, wird befürchtet. Eine Liste mit besonders schweren Straftatbeständen, die den Einsatz eingeschränkt hätte, ist aus dem Entwurfsdokument verschwunden.
Vergewaltigung: Der im Frühjahr 2022 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für eine EU-Richtlinie "zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" werde im EU-Rat auch von Deutschland blockiert, schreibt nun auch der Spiegel (Markus Becker/Sophie Garbe u.a.). Als Vergewaltigung soll laut Vorschlag jede "nicht einvernehmliche sexuelle Handlung an einer Frau" gelten. Es gebe aber massive Zweifel, dass es für diesen Vorschlag eine Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen gebe. Denn die EU dürfe nur in bestimmten, grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereichen in das Strafrecht ihrer Mitgliedstaaten eingreifen.
Abschiebungen + Einbürgerungen: Laut bild.de (Nadja Aswad) sollen am Donnerstag im Bundestag die zuletzt aufgeschobenen Gesetze zur Verbesserung der Rückführung und zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen haben sich jetzt bei den letzten strittigen Pukten geeinigt.
Cannabis: In der Debatte um die geplante Legalisierung von Cannabis kommt erneut Widerstand von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Ein internes Gutachten des Ministeriums kritisiert "Widersprüche und Schwächen" des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Zudem müssten die Regelungen "in den Landesverordnungen konkretisiert werden", was noch "umfangreiche Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern" erfordere, um sicherzustellen, dass möglichst überall einheitliche Regeln gelten. Die Mo-taz (Konrad Litschko) bringt die Bedenken in Verbindung mit Kritik, die die Innenministerkonferenz, inklusive SPD-Innenminster:innen, bereits im Dezember geäußert hatte. Aus Kreisen der Ampelfraktionen heißt es jetzt, dass über das Gesetz im Bundestag "wahrscheinlich" nach der Verabschiedung des Haushalts, die für Anfang Februar geplant ist, abgestimmt werde.
Bürokratieabbau: Die Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet über das Festhalten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Schriftformerfordernis bei der Niederlegung von arbeitsvertraglichen Arbeitsbedingungen, wodurch die Pläne des Bundesjustizministeriums für ein großes "Entbürokratisierungspaket" konterkariert werden könnten. Ein Kernelement bei der Entbürokratisierung sollte die Reform des Schriftformerfordernisses sein. Während aber in anderen Bereichen der Umstieg auf digitale Dokumente und Nachweise erlaubt werden soll, würde Heils Vorschlag laut Kritikern "diese schon lange unsinnige Papierverschwendung" von Neuem festzurren.
Kinderpornografie: Das Bundeskabinett soll laut bild.de (Julian Loevenich) demnächst den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Entschärfung des § 184b StGB beschließen. Der Grundtatbestand der Kinderpornografie soll danach wieder zum Vergehen herabgestuft werden. Anwält:innen, Staatsanwält:innen und Richter:innen beklagen, dass die von der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf den Weg gebrachte Verschärfung dazu geführt habe, dass Ermittlungen gegen Eltern oder Lehrer:innen nicht eingestellt werden können, wenn sie entsprechendes Material auf den Handys der Kinder finden und an die Polizei weiterleiten.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Bitburger Gespräche, die sich in diesem Jahr der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks widmeten. Diskutiert wurde insbesondere über dessen Funktion. So solle er unterschiedliche Meinungen nicht nur abbilden, sondern ins Gespräch bringen, forderte der Soziologe Hartmut Rosa. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) schlug vor, Mittel von den Ü60-Programmen zu Angeboten für junge Menschen umzuschichten und Ressourcen der Sender durch Zusammenarbeit effizienter zu nutzen.
Ministerpräsidentenwahl Thü: In Anbetracht der anstehenden Landtagswahl in Thüringen und einer drohenden AfD-Mehrheit, wird derzeit auch über die Notwendigkeit einer Änderung der Landesverfassung diskutiert. Die derzeitige Regelung, wonach als für den Ministerpräsidentenposten gewählt gilt, "wer die meisten Stimmen erhält", könnte so ausgelegt werden, dass bei nur einer Kandidat:in eine einzige Stimme zur Wahl ausreicht. Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) hat daher eine Verfassungsänderung gefordert, um das System "wetterfest" zu machen. Die Sa-taz (Gareth Joswig) fasst die Debatte zusammen.
Steuern 2024: Die wichtigsten zum Beginn des Jahres in Kraft getretenen sowie die zu erwartenden Änderungen im Steuerrecht stellen die Steuerberater:innen Clemens Mauch und Laura Bommer auf LTO vor. Unter anderem werden bestimmte Freibetragsgrenzen angehoben, im Entwurf des Wachstumschancengesetzes ist u.a. eine Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen vorgesehen.
Jumiko 2024: Die Justizministerkonferenz 2024 wird in diesem Jahr von der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) geleitet. Das teilt LTO mit. Die nächste Frühjahrskonferenz wird am 5. und 6. Juni in Hannover stattfinden.
Justiz
BVerfG zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorschrift zur "steuerneutralen Überführung von Wirtschaftsvermögen" als unvereinbar mit dem Grundgesetz gerügt und den Gesetzgeber mit einer Nachbesserung beauftragt. Es verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, dass beteiligungsidentische Personengesellschaften von der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit ausgeschlossen worden seien, heißt es in dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss. Die FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell berichten.
BGH zu Wortmarke "Kölner Dom": Die Hohe Domkirche zu Köln ist vor dem Bundesgerichtshof endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Wortmarke "Kölner Dom" für verschiedene Waren und Dienstleistungen in das Markenregister eintragen zu lassen. Laut BGH verbinde das Publikum mit dem Begriff eben die Kirche selbst, aber nicht bestimmte Produkte und daher sei der Begriff nicht geeignet, Produkte einem Hersteller zuzuordnen. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet.
AGH NRW zu verhandlungsunfähigem Anwalt: Wenn sich ein Anwalt in einem gegen ihn geführten Verfahren jahrelang auf seine Verhandlungsunfähigkeit beruft, kann die zuständige Rechtsanwaltskammer auch seine Fähigkeit, den Beruf auszuüben, anzweifeln und ein ärztliches Gutachten anfordern. Das hat jetzt der nordrhein-westfälische Anwaltsgerichtshof entschieden, wie beck-aktuell schreibt.
KG Berlin – Spion im BND: Auch die Sa-FAZ (Markus Wehner) berichtet jetzt über die Aussage des im Spionageprozess gegen den früheren BND-Mitarbeiter Carsten L. mitangeklagten Arthur E. Unter anderem berichtete E. von seinen Kontakten zum russischen Geheimdienst.
LG München I – Vergewaltigung durch Trainer: Vor dem Landgericht München I muss sich ein 47-jähriger Fußballtrainer verantworten, weil er insgesamt 30 männliche Teenager im Alter zwischen 13 und 19 Jahren in rund 800 Fällen sexuell missbraucht und vergewaltigt haben soll. Einer seiner Strafverteidiger habe eine Verständigung angeregt, berichtet spiegel.de. Die Staatsanwältin gab an, sich kaum eine Freiheitsstrafe von weniger als elf Jahren für die Taten vorstellen zu können. Das Gericht schlug – für den Fall eines umfassenden Geständnisses – eine Strafe von nicht mehr als acht Jahren vor.
LG Ingolstadt – Mord an Doppelgängerin: Über ein anstehendes Mordverfahren vor dem Landgericht Ingolstadt gegen eine Influenzerin berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). Die junge Jesidin habe laut Anklage eine Doppelgängerin getötet, um so ihren eigenen Tod vorzutäuschen und auf diese Weise untertauchen zu können. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Bruch zwischen der Angeklagten und ihrem Partner der Auslöser für den mutmaßlichen Mord war, denn nach jesidischem Brauch werden Ehen auf Lebenszeit geschlossen. Ob der Prozess tatsächlich wie vorgesehen, am morgigen Dienstag beginnt, ist allerdings noch nicht sicher. Die Verteidigung will möglicherweise einen Antrag auf Aussetzung stellen, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, erst vor wenigen Tagen wurden noch umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt.
LG Lübeck zu Phishing: Ein Mann, der auf einen Phishing-Betrug hereingefallen ist und 15.000 Euro an Betrüger:innen überwiesen hatte, ist mit seinem Versuch, von der Bank das Geld zurückzufordern, vor dem Landgericht Lübeck gescheitert. Er war beim Versuch, eine Überweisung zu tätigen, den Anweisungen gefolgt und hat seine persönlichen Daten freigegeben, obwohl ihm die aufgerufene Webseite der Bank "komisch" vorkam. Der Mann hätte deshalb den Betrug bemerken müssen, so das Gericht. Auch hätte er sorgfältig prüfen müssen, welchen Betrag er auf welches Konto überweist. beck-aktuell berichtet.
LG Hannover zu Kleinstmengenaufpreis: Das Landgericht Hannover hat den Aufschlag, den ein Onlinehändler für eine geringe Bestellmenge den Käufer:innen in Rechnung gestellt hat, für unzulässig erklärt. Der vzbv hat die Firma staubsaugerservice.de deswegen verklagt, so beck-aktuell. Das Gericht war der Ansicht, dass die von dem Unternehmen verlangte zusätzliche Bearbeitungspauschale einen Preisvergleich erschwere und deshalb gegen die Preisangabenverordnung verstoße.
LG Dresden – Böhmermann vs. Imker: Über den Rechtsstreit zwischen dem Fernsehmoderator Jan Böhmermann und dem Imker Rico Heinzig berichtet jetzt auch die Sa-FAZ (Sieba Abadi) im Medienteil. Heinzig hatte mit Böhmermanns Gesicht und Namen für einen Honig geworben, wodurch sich der Entertainer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Vorausgegangen war dem Rechtsstreit eine Sendung von Böhmermann, in der der Bienenzüchter kritisch erwähnt worden war.
VG Berlin zur Einsicht in Nord Stream-II-Akten: Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Journalisten recht gegeben, der Einsicht in Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für die Ostsee-Pipeline Nord Stream II begehrte. Das Verwaltungsgericht stützte sich dabei laut LTO auf das Umweltinformationsgesetz, das jedermann gegen Hoheitsträger einen "Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen" gewährt, ohne dass ein rechtliches Interesse dargelegt werden muss. Den Einwand des Bundeswirtschaftsministeriums, dass der für eine umfassende Prüfung erforderliche Zeitaufwand außer Verhältnis zum journalistischen Informationsinteresse stehe, ließ das Gericht nicht gelten.
AG Berlin-Tiergarten zu Angriff auf ZDF-Team: Auch die FAS (Harald Staun) berichtet jetzt über die Verurteilung von vier Linksradikalen, die ein ZDF-Fernsehteam im Mai 2020 am Rande einer "Querdenker"-Demonstration angegriffen hatten. Das Motiv sei auch nach dem Geständnis der Angeklagten, die sich auf eine Verwechslung beriefen, ein Rätsel geblieben.
StA Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Sorgerechtsstreit der Steakhaus-Erbin Christina Block hat die Hamburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Entführung der Kinder in der Silvesternacht das Wohnhaus von Block und das der Familie gehörende Hotel "Grand Elysée" durchsucht. Es werde gegen sie und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt. LTO berichtet über die Durchsuchungen. Die Sa-FAZ (Sebastian Eder) fasst die Hintergründe zusammen.
Asyl-Prozesse: Die Verfahrensdauer in Asylverfahren hat nicht nur beim Bamf, sondern auch vor den Gerichten weiter abgenommen. Durchschnittlich habe es in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres etwa 18 Monate bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung gedauert. Über Eilanträge bei Abschiebeentscheidungen gegen Personen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote entschieden die Gerichte im Schnitt schon nach 35 Tagen. Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen waren, wenn die Gerichte inhaltlich entschieden, in jedem vierten Fall erfolgreich. Die Sa-SZ (Jan Bielicki) berichtet.
Recht in der Welt
IGH/Israel – Krieg in Gaza: Am Freitag verteidigte sich Israel vor dem Internationalen Gerichthof gegen den Vorwurf Südafrikas, dass Israel im Gaza-Krieg Völkermord begehe. Die Vorhaltungen seien haltlos, sagte der Rechtsberater des israelischen Außenministeriums Tal Becker in Den Haag. Israel sei im Krieg mit Hamas, aber nicht mit dem palästinensischen Volk. Über die Verhandlung berichten Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Ronen Steinke), spiegel.de und LTO.
Ronen Steinke (Sa-SZ) meint in einem separaten Kommentar, dass die Kläger möglicherweise enttäuscht sein werden, wenn der Gerichtshof nur eine Ermahnung an Israel richtet, Zivilisten, soweit es geht, zu schonen. Es dürfte kaum vorstellbar sein, dass Den Haag jegliches Selbstverteidigungsrecht Israels in Abrede stelle. Die Argumente Israels seien überzeugend, findet Jan Roß (zeit.de), allerdings schätze das Land seine Situation, insbesondere was die globale öffentliche Meinung betrifft, als eher prekär ein.
Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Der neue polnische Justizminister Adam Bodnar hat einen Gesetzentwurf für die Besetzung von Richterposten angekündigt. Demnach sollen die Mitglieder des für die Ernennung von Richtern zuständigen Landesjustizrats künftig nicht mehr vom Parlament, sondern von anderen Richtern bestimmt werden. Die Frage der Besetzung des Landesjustizrates hatte zu einem Konflikt zwischen der EU und der früheren polnischen PiS-Regierung geführt. spiegel.de berichtet.
USA – Trump/Immobiliengesellschaften: In dem gegen ihn laufenden Betrugsprozess hat der frühere US-Präsident Donald Trump erneut gegen den Richter und die Generalstaatsanwältin gewettert. Bereits zuvor hatte Trump laut Sa-FAZ (Roland Lindner) und LTO die beiden mehrfach beleidigt und dafür eine Geldstrafe kassiert.
Sonstiges
Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke: Eine Online-Petition, die den Entzug von Grundrechten und der Wählbarkeit von Björn Höcke (AfD) fordert, wurde inzwischen weit mehr als 500.000 Mal unterzeichnet. Über die Voraussetzungen gem. Art. 18 GG und nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie die bisherigen vier erfolglosen Verfahren gegen Rechtsextremisten berichten die Sa-FR (Ursula Knapp), LTO (Max Kolter) und taz.de (Christian Rath). Die Entziehung von Grundrechten kann auschließlich vom Bundesverfassungsgericht beschlossen werden. Die bisherigen Verfahren dauerten vier bis acht Jahre.
AfD – Parteiverbot: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier rät laut spiegel.de von einem AfD-Verbotsverfahren ab. "Das würde der AfD nur in die Hände spielen", wird Papier zitiert, das Grundgesetz setze für ein Parteiverbot in Artikel 21 hohe Hürden.
Sicherheitsbehörden Thü: Auf spiegel.de machen sich Rechtsprofessor Armin Steinbach und Jannik Jaschinski vom Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs Gedanken über die Folgen eines Wahlsieges der AfD in Thüringen für die Sicherheitsbehörden des Landes. Die AfD hatte bereits angekündigt, im Falle eines Wahlsieges, den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, austauschen zu wollen. Weil der Verfassungsschutzpräsident genauso wie der Polizeipräsident in Thüringen ein sogenannter politischer Beamter ist, kann er ohne Angabe von Gründen ersetzt werden. Die Autoren regen wegen der weitreichenden Einflussmöglichkeiten an, deshalb diese beiden Posten von der Liste der politischen Beamt:innen zu streichen.
Bauernproteste: Rechtsprofessor Dieter Müller kritisiert im Intervierw mit spiegel.de (Lukas Kissel), dass die Sicherheitsbehörden wohl auf Weisung von oben Straftaten der protestierenden Bäuer:innen nicht verfolgen. So liege eigentlich eine Steuerhinterziehung vor, wenn Bäuer:innen mit Traktoren an Demonstrationen teilnehmen, weil deren Kfz-Steuerbefreiung nur für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelte. Auch sei ein LKW-Führerschein erforderlich, wenn Bäuer:innen mit ihren Traktoren auf öffentlichen Straßen zu nicht-landwirtschaftlichen Zwecken fahren. Wer keinen LKW-Führerschein besitze, fahre dann ohne Fahrerlaubnis.
Proteste und Streiks: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich auf spiegel.de den aktuellen Protesten von Bäuer:innen, Lokführer:innen und Klimaaktivist:innen und erinnert dabei auch an den gerichtlichen Umgang mit Startbahn-West-Gegner:innen in den 1980er Jahren. Seinerzeit spielte auch der § 105 StGB eine Rolle, der die Nötigung eines Gesetzgebungsorgans oder der Regierung unter Strafe stellt. Fischer meint im Ergebnis, dass die aktuellen, gegen die vorgesehene Streichung von Subventionen gerichteten "Blockaden von öffentlichen Verkehrswegen, Zufahrten und Bewegungsmöglichkeiten einer unbegrenzten Vielzahl von Dritten zum Zweck der Nötigung der Bundesregierung, eine Belastung einer verschwindenden Minderheit der Bevölkerung zurückzunehmen, weder legitim noch legal" seien.
Tariffähigkeit der GDL: Rechtsprofessor Arnd Diringer erläutert in der WamS, warum die GDL mit der Gründung einer eigenen Arbeitnehmerüberlassungsgenossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren haben könnte und dann außerstande wäre, wirksame Tarifverträge zu schließen und rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen. Die Bahn will das gerichtlich feststellen lassen und habe gute Chancen, meint Diringer.
Tiere vor Gericht: In seiner Kolumne "Vor Gericht" erinnert Ronen Steinke (Sa-SZ) daran, dass in früheren Zeiten durchaus auch Tiere vor Gericht gestellt wurden. So zum Beispiel eine Sau mit ihren Ferkeln, die für den Tod eines fünfjährigen Jungen "verantwortlich" gewesen sein sollen oder die Rüsselkäfer, die 1597 im savoyischen Dorf Saint-Julien angeklagt wurden, weil sie die örtlichen Weinberge abgefressen haben sollen.
Rechtsgeschichte – "Bummelstreik" der Fluglotsen: Martin Rath erinnert auf LTO an den mehrmonatigen "Dienst nach Vorschrift", mit dem die Fluglotsen 1973 den Luftverkehr erheblich beeinträchtigten. Der Arbeitskampf führte zu mehreren Prozessen und Ermittlungen des Generalbundesanwaltes.
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