EU-Parlament und EU-Ministerrat haben sich auf eine Verordnung zur künstlichen Intelligenz geeinigt. Es wird kein 13. Buch Sozialgesetzbuch geben. Rechtsprofessor Möllers diskutiert ein AfD-Parteiverbotsverfahren.
Thema des Tages
Künstliche Intelligenz: Am Freitag haben sich EU-Parlament und EU-Ministerrat auf den europäischen AI Act geeinigt. Danach wird KI in verschiedene Risikogruppen eingeteilt: Einige besonders problematische Anwendungen sollen direkt verboten sein. Andere hochriskante Anwendungen, die einen unbestreitbaren Nutzen haben, zugleich aber irreparablen Schaden anrichten können, müssen Mindeststandards erfüllen, um im Binnenmarkt erlaubt zu sein. Mo-FAZ (Hendrik Kafsack), Mo-SZ (Jannis Brühl), Mo-taz (Svenja Bergt), Hbl (Carsten Volkery/Jürgen Klöckner u.a.), zeit.de (Jakob von Lindern) und spiegel.de fassen die geplanten Regelungen zusammen.
Im Interview mit spiegel.de (Max Hoppenstedt) warnt der deutsche Bürgerrechtsaktivist Matthias Spielkamp vor Menschenrechtsverstößen bei einer Aufweichung der jetzt vereinbarten Regelungen. Bei Geflüchteten könnten KI-Systeme beispielsweise etwa vorhersagen, wo an einer Grenze zu einer bestimmten Zeit eine Gruppe von Geflüchteten auftauchen wird – und dann ermöglichen, den Zaun zu erhöhen oder mehr Polizei einzusetzen.
Andrian Kreye (Mo-SZ) sieht die Neuregelungen positiv. Kein Gesetz könne einer so komplexen und widersprüchlichen Technologie wie der KI umfänglich gerecht werden. Aber wenn man die Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Eckpunkten durchlese, könne man zumindest sicher sein, dass hier Leute verhandelt haben, die diese Technologie verstehen und immer das Gemeinwohl im Sinne hatten. Larissa Holzki (Hbl) meint, dass der Rechtsakt kein Innovationskiller sei, es aber dennoch an vielen Stellen schaffe, Verbraucher zu schützen. Die EU habe einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von KI geschaffen – jetzt müsse sie in die Entwicklung und die Infrastruktur investieren.
Rechtspolitik
SGB XIV: Zum 1. Januar 2024 soll das neue Buch des Sozialgesetzbuchs vollständig in Kraft treten. Es wird allerdings nicht die eigentlich an die Reihe kommende Nummer XIII tragen, sondern gleich die Nummer XIV. Grund ist die Rücksicht auf die "Sensibilität" gegenüber Menschen, die die 13 fürchten, schreibt die Mo-SZ (Ronen Steinke). Das neue Gesetzbuch soll unter anderem die Entschädigung von Terroropfern und anderen Betroffenen von Gewalttaten regeln, von Menschen also, die ein besonderes Unglück getroffen hat. Es gebe viele Betroffene, die bei so einer Zahl ein ungutes Gefühl hätten, habe bereits zu Beginn der Arbeiten am neuen SGB der zuständige Sozialminister Hubertus Heil (SPD) gesagt.
Dokumentation der Hauptverhandlung: BGH-Richter Andreas Mosbacher und IStGH-Richter Bertram Schmitt plädieren im FAZ-Einspruch für das Gesetz zur Dokumentation der Hauptverhandlung, mit dem sich am 15. Dezember der Bundesrat befasst. Das klug gemachte und bereits in wichtigen Teilen aufgrund von Praxiskritik geänderte Gesetz passe den Strafprozess in Fällen der Schwerkriminalität dem Stand anderer deutscher und europäischer Verfahrensordnungen an. Wer nach der jahrelangen Diskussion über das Reformvorhaben mit breiter Beteiligung der Länder und Verbände dem aktuellen Gesetzesvorhaben immer noch lediglich die Mühen der Transformation oder – nicht nachvollziehbar – das Schreckgespenst eines zukünftig dysfunktionalen Strafverfahrens entgegenhalte, müsse sich letztlich fragen lassen, wie reformfähig die deutsche Justiz eigentlich ist.
IMK – Existenzrecht Israels: Die Innenminister:innen der Länder haben wegen des Terrorangriffs auf Israel angeregt, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Dabei gehe es um Parolen gegen Israel, die bei Demonstrationen palästinensischer Gruppen schon seit vielen Jahren skandiert werden, etwa "From the river to the sea, Palestine will be free". Sa-FAZ (Helene Bubrowski) und Sa-SZ berichten.
Ergebnisse der IMK: Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche fasst beck-aktuell zusammen. Unter anderem ging es um den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland, die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und Kritik an den Plänen zur Legalisierung von Cannabis. Außerdem bittet die Innenministerkonferenz den Bund, Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan für schwere Straftäter:innen und Gefährder:innen zu ermöglichen und das Aufenthaltsgesetz so zu ändern, dass "Ausweisungen von an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligten Personen" erleichtert werden.
Prostitution: In einem Pro-&-Contra diskutieren Alex Rühle und Ann-Kathrin Eckardt (Sa-SZ) über ein "Sexkaufverbot" nach dem so genannten "Nordischen Modell". Das schwedische Prostitutionsgesetz stellt die Nachfrage, nicht jedoch das Angebot sexueller Dienstleistungen unter Strafe.
Asyl: In einem Interview mit der Sa-FAZ (Tobias Schrörs) spricht sich der UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi für eine stärkere Lastenteilung zwischen Deutschland und anderen Ländern in Europa aus und kritisiert das britische Ruanda-Modell, das seiner Ansicht nach gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt.
Klimaschutz: Rechtsprofessor Patrick Hilbert stellt im Verfassungsblog das neue Klimaanpassungsgesetz vor, das der Bundestag Mitte November beschlossen hat und das noch beim Bundesrat liegt. Es sei begrüßenswert, dass die drei Grundelemente des bisherigen Klimaanpassungsrechts – die Maßnahmenplanung, die integrierte Klimaanpassung und informationsbezogene Ansätze – nun auch in einem Bundesgesetz abgebildet und verbindlich ausgeformt werden.
Sexueller Missbrauch: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer schaut sich in seiner spiegel.de-Kolumne den Begriff "Kinderschänder" genauer an. Die Terminologie atme eine veraltete und opferfeindliche Ideologie von Gebrauchsberechtigung und Verfügungsgewalt.
Justizbesoldung BB: Die brandenburgischen Justizverbände fordern eine Erhöhung der Besoldung aller Justizmitarbeiter:innen. Wer sich auf eine Stelle in der Brandenburger Justiz bewerbe bzw. bereits für diese arbeite, könne aktuell nicht von einem fairen Gehalt sprechen, das gelte für den Justizwachtmeister genauso wie für die Richterin, kritisieren die Verbände in einem Brief an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD). LTO berichtet.
Justiz
EuGH zu Schufa: Erstmals habe der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das automatisierte Bewerten der Zahlungsfähigkeit einzelner Personen, also das "Scoring", grundsätzlich nicht in Ordnung sei, kommentiert Gigi Deppe (swr.de) das Urteil des EuGH zur Schufa. Auch wenn die Entscheidung den Kunden:innen erstmal nicht so viel nutze, sei nicht zu unterschätzen, dass die deutschen Gerichte, die jetzt die Sache zu Ende führen müssen, das Signal aus Europa sicher deutlich gehört haben.
Rechtsprofessor Gregor Thüsing befürchtet auf LTO, dass das Urteil KI-basierte Entscheidungen zu stark beschränken könnte. Wenn es laut dem EuGH reiche, dass eine Datenverarbeitung bereits dann als automatisiert gelte, wenn sie einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die spätere menschliche Entscheidung hat, vervielfältigten sich die Anwendungsbereiche weit über das Kreditvergabescoring hinaus. Jede ärztliche Diagnose, die maßgeblich auf künstlicher Intelligenz beruhe, etwa bei der Auswertung großer Kohortenstudien, wäre ebenso eine automatisierte Entscheidung.
BGH zu Rechtsberatung durch Brauereiverband: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der der Vereinigung "Die Freien Brauer" gestattet wurde, ihre Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten, weil hier die Ausnahmeregel des § 7 Abs. 1 Nr. 1 RDG gelte.
BGH zu Fristkorrektur durch Kanzlei: Wenn eine Berufungsbegründungsfrist falsch im Fristenkalender eingetragen ist, müssen Anwält:innen (insbesondere bei einer mündlichen Anweisung) sicherstellen, dass die Korrektur sofort erledigt wird, um ein Vergessen zu verhindern, hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden.
LAG Düsseldorf zu mangelhaften Auskünften: In einem Streit um Schadenersatz wegen verspäteter oder unvollständiger Auskünfte hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen Entschädigungsanspruch nach Art. 82 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verneint, da die bloße Verletzung der Informationspflicht seiner Ansicht nach keine unzulässige Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt. Der vom Kläger geltend gemachte Kontrollverlust über seine Daten reiche für einen Schadensersatzanspruch nicht aus und sei schließlich nicht identisch mit dem Verstoß gegen Artikel 15 DSGVO, entschied das Gericht laut Sa-FAZ (Marcus Jung).
LAG Berlin-BB zu BRAK-Büroleiterin: LTO (Hasso Suliak) berichtet über eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK und der früheren langjährigen Leiterin ihres Brüsseler Büros Heike Lörcher. Die BRAK hatte seinerzeit mit ihr eine vertragliche Konstruktion vereinbart, mit der Sozialabgaben eingespart werden konnten, dann aber, als das Verhältnis enden sollte, den falschen Vertrag gekündigt.
LSG Hessen zu Formerfordernis für Schwerbehinderten: Auch ein Schwerbehinderter muss bei einem elektronisch eingelegten Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt eine qualifizierte elektronische Signatur benutzen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden, wie beck-aktuell berichtet. Bei der elektronischen Übermittlung müsse sichergestellt sein, dass nur solche Schreiben als Widerspruch gewertet werden, aus denen sich klar ergebe, dass sie von dem Betreffenden willentlich in den Verkehr gebracht worden seien, dies sei bei einer einfachen E-Mail nicht gegeben. Das Formerfordernis verstoße auch nicht gegen das Benachteiligungsverbot.
LG Chemnitz – rechtsextremer Angriff auf Demonstranten: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Chemnitz der Prozess gegen sechs Neonazis, denen Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Sie sollen im September 2018 am Rande einer rechtsextremen Demonstration mehrere Gegendemonstranten angegriffen haben. Neben diesem Prozess sind noch zwei weitere geplant, für die es allerdings noch keine Verhandlungstermine gibt. Die Polizei ermittelte laut Generalstaatsanwaltschaft gegen insgesamt 122 Beschuldigte. Mo-taz (David Muschenich) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
LG Wuppertal – Säureangriff auf Innogy-Gründer: In dieser Woche beginnt vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess gegen den zweiten Verdächtigen eines Säureangriffes 2018 auf den Gründer und Manager des Energieunternehmens Innogy, Bernhard Günther. Der erste Täter wurde bereits im vergangenen Jahr zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Mo-SZ (Uta Eisenhardt) berichtet.
LG Heilbronn zu Mord an Seniorinnen: Das Landgericht Heilbronn hat den "Seniorinnenmörder von Schwäbisch Hall" zu einer lebenslangen Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung verurteilt, berichtet die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt). Der 32 Jahre alte serbische Staatsbürger habe nach Auffassung des Gerichts die 77 Jahre alte Witwe Heidemarie K. aus Schwäbisch Hall und die 89 Jahre alte Gertraute N. aus Michelbach/Bilz mit 26 Hammerschlägen ermordet.
LG München I zu "Wunderbraeu": Das Landgericht München I hat der Firma "Wunderdrinks" untersagt, ihr Bier "Wunderbraeu" als Münchner Bier und als klimaneutral zu bewerben, weil beides nicht der Realität entspreche. Das Gericht hat damit, wie LTO berichtet, einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Sa-SZ (Johannes Bauer/Stephan Radomsky) schaut auf ein Jahr Wirecard-Prozess zurück.
LG Potsdam zu Mordauftrag von Politiker: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Verena Mayer (Sa-SZ) an den Prozess gegen den früheren Brandenburger SPD-Politiker Jochen Wolf, der in der Nachwendezeit zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, weil er einen Auftragskiller auf seine Ehefrau angesetzt hatte.
VG Berlin – Vollbrecht vs. Humboldt-Uni: Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Berliner Humboldt-Universität untersagt, weiterhin die Behauptung zu verbreiten, die Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht habe in einem Artikel in der Zeitung "Welt" Meinungen vertreten, die nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten stünden. Die Behauptung der Universität sei ein rechtswidriger Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, so das VG. In ihrem pauschalen Charakter lasse die Behauptung den Eindruck entstehen, Vollbrecht bewege sich mit ihren Meinungen in ihrer Gesamtheit außerhalb des Leitbildes und der Werte der HU. Vollbrecht hatte im Sommer 2022 über das Thema „... warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ sprechen sollen, was die Universität zunächst mit obiger Begründung absagte. Die Sa-FAZ (Miguel de la Riva) berichtet im Feuilleton.
Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) findet, dass die Uni sich herabsetzend, wenn nicht ausgrenzend, über die Biologin geäußert habe – und keinen rechtfertigenden Grund dafür habe benennen können. Sie habe sich dabei auf ihre Werte berufen und dabei selbst die Betroffene abgewertet.
Recht in der Welt
Israel – Krieg in Gaza/Völkermord: Ronen Steinke (Sa-SZ) widerspricht dem in den letzten Wochen regelmäßig geäußerten Vorwurf, Israel verübe in Gaza einen Genozid. Einen Völkermord begehe, so habe es Hannah Arendt beschrieben, wer den Wille habe, "die Erde nicht mehr mit einem bestimmten Volk zu teilen". Das aber gelte im aktuellen Konflikt nicht für Israel, sehr wohl aber für die Hamas.
Polen – Justizreform: Nach der Abwahl der PiS-Regierung hat der designierte polnische Ministerpräsident Donald Tusk die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit versprochen. Welche Schritte dafür notwendig sind, schreiben auf LTO die beiden Politikwissenschaftler David Gregosz und Thomas Behrens. Eine Umsetzung rascher, tiefgreifender Reformen sei nicht absehbar. Zu schwer wiege trotz des Wahlsiegs der demokratischen Kräfte die verbliebene Macht des Verfassungsgerichts, etwa in Organstreitverfahren zwischen den Gewalten, sowie des verbleibenden Staatspräsidenten Duda als Veto-Player im polnischen Gesetzgebungsprozess.
Frankreich – Mord an Lehrer: Im Fall eines vor drei Jahren von einem Islamisten ermordeten Lehrers hat ein französisches Gericht jetzt sechs Jugendliche verurteilt, die gegen Bezahlung dem aus Tschetschenien stammenden Täter die Kleidung des Lehrers beschrieben, seinen Schulweg genau erläutert und schließlich den Lehrer gezeigt hatten. Die zum Tatzeitpunkt zwischen 13 und 15 Jahre alten Jugendlichen wurden zu Haftstrafen von sechs bis 22 Monaten verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden und in einem Fall sechs Monate mittels einer elektronischen Fußfessel verbüßt werden kann, berichtet die Mo-FAZ (Michaela Wiegel).
Sonstiges
AfD-Verbot: Im Interview mit der Mo-SZ (Peter Laudenbach) spricht Rechtsprofessor Christoph Möllers über ein mögliches AfD-Verbot. Dass die AfD so stark ist, sei kein überzeugender Grund, auf ein Verbotsverfahren zu verzichten. Es genüge allerdings nicht, "einfach einen Verbotsantrag zu stellen und den Rest dem Gericht zu überlassen. Wenn man es machen will, muss man es erklären und offensiv vertreten", so Möllers. Die Beweisprobleme für die Verfassungsfeindlichkeit der Parei wären im Fall der AfD deutlich höher als einst bei der NPD, da die AfD "kein verfassungsfeindliches Programm" habe.
AfD Sachsen: Auch der Landesverband Sachsen der AfD wurden nun, wie LTO berichtet, vom Landesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Der Einstufung zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies gelte in der Migrationsdebatte, für die Islam- und Muslimfeindlichkeit und nicht zuletzt auch für gängige antisemitische, zumeist verschwörungsideologische Positionen.
Die rechtlichen Konsequenzen dieser Einstufung erläutert tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Frank Bräutigam). So dürfe der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, beispielsweise etwa V-Leute anwerben. Außerdem können Personen observiert oder auch die Telekommunikation überwacht werden.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: LTO (Martin Rath) erinnert an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 75 Jahren. Einige der postulierten Rechte zählen zu den klassischen Menschenrechten, die etwa bereits in der amerikanischen Bill of Rights aus dem Jahr 1789 enthalten waren. Beispiele sind das Verbot grausamer und rückwirkender Strafen, der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung und die Garantie des Eigentums. Außerdem postuliert Artikel 6 AEMR das Recht für jeden, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden und Artikel 15 Nr. 1 gibt jedem das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Der Rechtsanwalt und Gründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Wolfgang Kaleck betont auf spiegel.de ebenfalls die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, befürchtet jedoch auch eine Erosion des "Prinzips (Menschen-)Recht". Es sehe momentan so aus, dass weniger Staaten denn je die Menschenrechte für sich als eine Art politische Leitwährung akzeptierten.
Völkermordkonvention: Die Rechtsprofessoren Lars Berster, Björn Schiffbauer und Christian J. Tams widmen sich auf LTO der Verabschiedung der Völkermordkonvention vor 75 Jahren. Die Völkermordkonvention sei ein "living treaty", heißt es im Text. Auch 75 Jahre nach ihrer Verabschiedung entwickle sie sich fort. Diese rechtliche Evolution müsse neuen tatsächlichen Entwicklungen gerecht werden, andererseits die Grundentscheidungen der Konvention berücksichtigen.
Rechtsgeschichte – § 175 StGB: spiegel.de (Jona Gebhard) hat den früheren Richter Klaus Beer interviewt, der als junger Amtsrichter in den 1960er-Jahren gegen inneren Widerstand mehrere homosexuelle Männer nach dem Paragrafen 175 verurteilt hatte und sich dafür bis heute schuldig fühlt.
Juristin in Menschenrechtsorganisation: In der Serie "Mein erstes Jahr im Job" erzählt auf spiegel.de (Maja Goertz) die Juristin Ezgi Aydınlık von ihrem Berufseinstieg. Schon vor und auch während des Studiums habe sie sich in verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Rechte marginalisierter Gruppen eingesetzt, etwa von Geflüchteten oder Strafgefangenen, berichtet Aydınlık, die heute beim Deutschen Institut für Menschenrechte arbeitet.
Eigentum an Glühweintassen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Lennart Deutschmann macht sich im FAZ-Einspruch Gedanken über die Eigentumsverhältnisse an den Glühweintassen an einem Glühweinstand. Er ist der glühweinkäuferfreundlichen Auffassung, dass, wer eine Glühweintasse, für welche ein "Pfand" gezahlt wurde, als Andenken oder gar für seine Tassensammlung mit nach Hause nimmt, sich weder eines Diebstahls nach § 242 Abs. 1 StGB noch einer Unterschlagung nach § 246 Abs. 1 StGB strafbar macht, weil er Eigentümer der Tasse geworden sei.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Dezember 2023: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53381 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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