Soll auch für den Haushalt 2024 die Schuldenbremse ausgesetzt werden? Branchenverbände dürfen Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder erbringen. Ex-US-Supreme-Court-Richterin Sandra Day O'Connor ist gestorben.
Thema des Tages
Haushalt: Über die Frage, ob auch für den Haushalt 2024 die Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse Anwendung finden sollten, schreibt die Mo-SZ (Wolfgang Janisch u.a.). Eine außergewöhnliche Notlage auch für das kommende Jahr zu begründen, sei schwierig, doch nicht unmöglich, wird der Berliner Rechtsprofessor Alexander Thiele zitiert.
Schuldenbremse: In einem gemeinsamen Gastbeitrag für die Sa-FAZ plädieren Christian Lindner und Marco Buschmann, Bundesfinanzminister und Bundesjustizminister, gegen eine Änderung oder Abschaffung der Schuldenbremse. Die "goldene Regel", wonach sich der Staat in Höhe der getätigten Investitionen verschulden durfte, habe sich nicht bewährt.
Wenn die Bundesregierung die Bürokratie entschlacken will, sollte sie beim Grundgesetz und hier bei der Schuldenbremse ansetzen, kommentiert dagegen Ronen Steinke (Mo-SZ). Die bis "auf's Hundertstelprozent genau" detaillierten Regelungen der Artikel 109 und 115 seien eine Überregulierung, über die man in etlichen anderen Ländern den Kopf schüttele. Eine so detaillierte Schuldenbremse werde zur Fessel für künftige parlamentarische Mehrheiten.
Rechtspolitik
Völkerstrafrecht: Die geplante Reform des Völkerstrafgesetzbuchs verbessere die Beteiligungsrechte der Opfer nicht ausreichend, kritisiert Patrick Kroker, Rechtsanwalt beim European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), in einem Gastbeitrag für die Mo-SZ. Sie sollen zwar erstmals Anspruch auf eine Anwält:in bekommen, würden dabei aber schlechter behandelt als Opfer, die sich an rein nationalen Großverfahren beteiligen wollten. Denn je angeklagter Tat soll nur eine einzige Anwält:in für alle Opfer des Falls bestellt werden – egal, ob es nun drei seien oder dreitausend. Die Opfer sollen auch nicht mehr selbst plädieren dürfen. Dabei seien es die Opfer, so Kroker, die den Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit am stärksten vor Augen führen, worum es in diesen Verfahren im Kern gehe.
Zugang zu Daten: Rechtsprofessor Axel Metzger stellt in der Mo-FAZ den am 9. November vom Europäischen Parlament verabschiedeten Data Act vor. Ziel der Verordnung sei, Datenbestände von Maschinen- und Komponentenherstellern und Anbietern von Geräten des Internets der Dinge für die Verwendung durch die Nutzer:innen der Geräte und Dritte zu öffnen und damit für mehr Dynamik auf den Märkten für datenbasierte Dienstleistungen zu sorgen. Allerdings sei in der bisherigen Debatte eine grundsätzliche Gefahr durch den Data Act bisher untergegangen, so Metzger: Die Gerätehersteller selbst dürften die gesammelten Daten künftig nämlich nur noch auf Grundlage einer vertraglichen Zustimmung der Nutzer:innen auswerten. Damit gerieten die Dateninhaber in die Abhängigkeit der Datennutzer:innen und deren neuer Partner.
Einbürgerung: Die geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz könnte Frauen und Menschen mit Behinderung hart treffen, befürchtet Farnaz Nasiriamini (Mo-taz). Während bisher eine Einbürgerung trotz Bezugs von Sozialleistungen möglich ist, wenn dieser unverschuldet erfolgt, soll künftig der Anspruch auf Einbürgerung nur noch bestehen, wenn jemand sein Leben selbst finanzieren kann. Eine alleinerziehende Mutter mit ihrem behinderten Kind könnte höchstens als Härtefall eingebürger werden. In der kommenden Sitzungswoche soll die Neuregelung verabschiedet werden.
Medien/EMFA: Über die Debatte um die geplante europäische Medienfreiheitsverordnung schreibt die Sa-SZ (Philipp Bovermann) in ihrem Medienteil. Im Kern gehe es beim Streit darum, ob die Pressefreiheit in Ländern wie Deutschland durch zusätzliche EU-Bürokratie und Kompetenzverschiebungen nach Brüssel gemindert werden soll, um sie andernorts abzusichern. Besonders umstritten sei ein Teil des Gesetzes, nach dem Redaktionen unabhängig berichten können sollen, auch unabhängig von den privaten Eigentümern ihrer Zeitungen oder Sender.
Künstliche Intelligenz: Rechtsprofessor Johannes Eichenhofer und Oliver Rottmann stellen im FAZ-Einspruch das Konzept der "vertrauenswürdigen KI" vor, auf dem die geplante EU-KI-Verordnung basiert. Die EU nehme hier für die KI-Regulierung eine Pionierstellung ein, so die Autoren. Das Konzept einer vertrauenswürdigen KI und deren rechtliche Flankierung stelle ein umfassendes Schutzkonzept dar, das darauf abziele, Menschenwürde, Privatsphäre, Datenschutz, Meinungsfreiheit und Nichtdiskriminierung simultan zu gewährleisten und einen staatlich garantierten Vertrauensschutz vor neuen, evolvierenden Technologien zu generieren.
Volksbefragung Berlin: Die Berliner CDU sollte die "Finger vom Instrument der Volksbefragung lassen", rät Rechtsprofessor Hermann Heußner im Verfassungsblog. Mit einem solchen "von oben" initiierten Plebiszit bekäme die Regierung bzw. die Parlamentsmehrheit entscheidende Trümpfe in die Hand: Sie entscheidee einseitig über Inhalt, Formulierung und Zeitpunkt der Abstimmung. Die parlamentarischen Rechte der Opposition schrumpften dagegen zu "second order-Rechten". Darüber hinaus können Volksbefragungen in den Händen von Populist:innen und Extremist:innen ein ideales Instrument der Demagogie werden.
Justiz
BGH zu Rechtsdienstleistungen durch Branchenverbände: Dass ein Branchenverband, der für seine Mitglieder juristisch tätig wird, damit aber keinen Gewinn erzielen will, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es ging um eine Vereinigung von kleineren Brauereien, die sich gegen Bußgelder wegen verbotener Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen wehren wollten und deshalb ihre streitigen Schadensersatzansprüche abgetreten hatten. Diese Abtretung sei, entgegen der Ansicht der Vorinstanzen keineswegs nach § 134 BGB nichtig, befand der BGH-Kartellsenat und verwies auf eine Ausnahmeregelung im RDG. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über die Entscheidung.
LG Hamburg zu Gruppenvergewaltigung: Auch spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet jetzt über die Anfeindungen gegen die Prozessbeteiligten nach der Urteilsverkündung im Fall der Vergewaltigung einer 15-Jährigen durch mehrere junge Männer im Hamburger Stadtpark. Dabei wird auch zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen, sie oder ihre Angehörigen mögen selbst Opfer einer Vergewaltigung werden.
LG Halle – Björn Höcke/Nazi-Parole: Statt vor dem Amtsgericht wird das Verfahren gegen Björn Höcke wegen der von ihm verwendeten verbotenen Parole "Alles für Deutschland" nun doch vor dem Landgericht geführt, schreibt die Sa-SZ (Iris Mayer). Zunächst sollte der Fall beim Amtsgericht Merseburg verhandelt werden, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Halle erfolgreich Beschwerde eingelegt. Wegen der besonderen Bedeutung müsse die Anklage vor der großen Strafkammer des Landgerichts Halle verhandelt werden, ordnete inzwischen das OLG Naumburg an.
LG Leipzig zu Gil Ofarim: Der Spiegel (Wiebke Ramm) widmet sich noch einmal dem Geständnis des Angeklagten, mit dem das Verfahren gegen den Sänger Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung vor dem Landgericht Leipzig nun endete.
Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) schildert die finanziellen Folgen des Verfahrens für Ofarim, der wohl hunderttausende Euro für seine Anwälte aufwenden muss. Gil Ofarim gelte juristisch weiterhin als unschuldig, erklärt die Sa-FAZ (Ronen Steinke). Das heiße aber nicht, dass der Verdacht gegen ihn vom Gericht fallen gelassen worden wäre, die jetzt auferlegte Geldauflage sei nach der Strafprozessordnung nur dann erlaubt, wenn weiterhin ein Tatverdacht gegen Gil Ofarim bestehe. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erläutert auf spiegel.de am Fall Ofarim das strafprozessuale Legalitätsprinzip und die Ausnahmen, für die dann doch das Opportunitätsprinzip gilt.
Auch in seiner Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Ronen Steinke (Sa-SZ) dem Verfahren gegen Gil Ofarim und wundert sich hier über die Strategie der Verteidigung. Insgesamt vier Anwälte hätten mit aller Vehemenz gekämpft, alles abstritten und Gegenvorwürfe in alle Richtungen erhoben, gegen die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Medien. Gil Ofarim habe deshalb monatelang alle Chancen vergeben, dass Menschen ihm verzeihen.
LAG Köln zu Betriebsratswahl: Die Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist ungültig, wenn im Kennwort ein Smiley enthalten ist. Ein Bildzeichen als Bestandteil eines Kennworts sei unzulässig, wenn es wie der Smiley lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrücke, keine eindeutige Wortersatzfunktion habe und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen werde, so das Gericht laut beck-aktuell.
VG Berlin zur Richterbesoldung: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin waren die Familienzuschläge für Richterinnen und Richter mit drei oder vier Kindern zwischen 2011 und 2020 zu niedrig bemessen. Das VG hat nun dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vergütung mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist. Bereits 2020 hatte das BVerfG entschieden, dass die Grundbesoldung der Berliner Richter:innen zwischen 2009 und 2015 evident unzureichend und damit verfassungswidrig gewesen sei. Eine Klage aus Brandenburg liegt noch in Karlsruhe. beck-aktuell und LTO berichten.
VG Göttingen zu Corona-Quarantäne: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat, laut beck-aktuell, für rechtswidrig erklärt, dass die Stadt 2020 einen Wohnkomplex komplett abgeriegelt und unter Quarantäne gestellt hatte, nachdem von den 668 Bewohnern mehr als hundert positiv getestet worden waren. Geklagt hatte eine vierköpfige Familie, bei der alle Corona-Tests negativ ausgefallen waren. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts war die damalige Maßnahme nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.
AG München zu Letzte Generation/Pressetelefon: Die Entscheidung des Amtsgerichts München, in der die Rechtmäßigkeit des monatelangen Abhörens des Pressetelefons der "Letzten Generation" bestätigt wurde, kritisiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Es gehe um eine Grundsatzfrage: die Freiheit journalistischer Recherchen über möglicherweise strafbare Aktionen. Während aber in den ersten Beschlüssen, mit denen das Amtsgericht München die monatelange Überwachung des Pressetelefons der "Letzten Generation" genehmigte, von der Pressefreiheit noch gar nicht die Rede gewesen sei, habe das Gericht nun seine Argumente quasi nachgeliefert.
Recht in der Welt
USA – Sandra Day O’Connor: Die erste Frau am amerikanischen Supreme Court, Sandra Day O’Connor, ist am Freitag im Alter von 93 Jahren gestorben. Sie wurde 1981 auf Vorschlag des damaligen Präsidenten Ronald Reagan an den Supreme Court berufen und hatte 2006 ihr Amt niedergelegt. Die konservative Richterin hatte sich unter anderem für das Recht auf Abtreibung stark gemacht. Mo-FAZ und spiegel.de berichten.
IStGH – Israel/Gaza: Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes Karim Khan hat Israel und die Palästinensergebiete besucht und die Kriegsparteien zur Achtung des Völkerrechts aufgerufen. Obwohl Israel kein Vertragsstaat des Gerichts ist, bot Khan dem Land seine Unterstützung bei den Ermittlungen zu den Attacken der Hamas vom 7. Oktober an, schreibt zeit.de. An die islamistische Hamas appellierte er, umgehend alle in Israel genommenen Geiseln freizulassen.
IGH – Streikrecht: Die beiden Rechtsprofessoren Christian Tietje und Daniel Ulber stellen im Verfassungsblog ein aktuelles Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof vor, in dem es um die mögliche Herleitung eines Streikrechts aus der IAO-Konvention Nr. 87 von 1948 für Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmerorganisationen geht. Der Fall wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorgelegt. Unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens werde das Gutachten des IGH in jedem Fall substantielle Auswirkungen auf die Arbeitsweise und die Akzeptanz der Gremien der IAO haben, so die Autoren.
Finnland – Grenzschließungen: Der Rechtswissenschaftler Pekka Pohjankoski befasst sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der rechtlichen Situation nach der Schließung der finnisch-russischen Grenze, die erfolgte, nachdem Russland offenbar Geflüchtete instrumentalisierte, um Druck auf Finnland aufzubauen.
Polen – Justizreform: In Polen wirkt die PiS-geführte Regierung auch nach dem Wahlsieg der liberaleren Koalition weiter, berichtet die Mo-taz (Gabriele Lesser). Sie besetze Schlüsselpositionen im ganzen Land, etwa in den Gerichten. So habe sich Justizminister Zbigniew Ziobro per Gesetz eine sechsmonatige Vollmacht geben lassen, um alle Gerichtspräsidenten zu ersetzen, die dann wiederum die gesamte Gerichtshierarchie neu formieren sollten.
Juristische Ausbildung
E-Examen: Auch Berlin und Brandenburg ermöglichen es jetzt Referendarinnen und Referendaren, die Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung am Computer zu schreiben. Nachdem ausreichend Erfahrungen mit der Umstellung gesammelt wurden, soll laut LTO-Karriere auch das Erste Staatsexamen zukünftig digital angeboten werden.
Berufswunsch Notar: Welche Schwerpunkte bereits im Studium gesetzt werden sollten, wenn man Notar:in werden will, beschreibt LTO-Karriere (Sabine Olschner). Neben den klassischen Rechtsgebieten wie Erbrecht und Gesellschaftsrecht sollte man sich auch für wirtschaftliche Fragen interessieren.
Sonstiges
Social-Media-Plattformen: Rechtsanwalt Thomas Farkas und Forschungsassistentin Maximiliane Wöllenstein vergleichen auf LTO die Gestaltung der neuen Plattform Bluesky mit X/Twitter und erläutern an Beispielen die Reichweite des so genannten Nachahmungsschutzes. Es bleibe abzuwarten, ob sich X an der Gestaltung von Bluesky stören werde, Argumente gebe es sowohl für als auch gegen eine wettbewerbliche Eigenart.
Abschlussprüfung Wirecard/Ernst & Young: Die Sa-FAZ (Mark Fehr) stellt den Frankfurter Rechtsprofessor Matthias Jahn vor, der im anstehenden berufsrechtlichen Prüfverfahren gegen die Prüfgesellschaft Ernst&Young von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) als Sachverständiger bestellt wurde. "Es geht darum, das richtige Maß zu finden, damit sich ein Skandal wie Wirecard nicht wiederholt", wird Jahn zitiert. Das Ideal sei ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Rechten der Wirtschaftsprüfer und dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Aufklärung und Sanktionierung.
Resiliente Demokratie in Thüringen: Im Rahmen des Thüringen-Projekts des Verfassungsblogs weisen Chefredakteur Maximilian Steinbeis und Rechtsprofessorin Jelena von Achenbach darauf hin, dass für eine "Machtübernahme" der AfD nach der nächsten Landtagswahl im kommenden Jahr nicht unbedingt erforderlich ist, dass die Partei direkt den Ministerpräsidentenposten besetzen kann, sondern dass auch das Amt des Landtagspräsidenten erhebliche Möglichkeiten bietet.
Zu einer Neuwahl könnte es in Thüringen, so beschreibt es der Habilitant Robert Böttner ebenfalls im Verfassungsblog, sogar schon früher als im nächsten Herbst kommen, dann nämlich, wenn die anstehende Verabschiedung des Haushaltes mit einer Vertrauensfrage verbunden würde. Entsprechende Gedankenspiele gebe es bereits.
Klimaproteste: Christian Rath (taz.de) kritisiert den "Green Legal Spaces Report", der am Freitag veröffentlicht wurde und in dem eine "zunehmende Repression" gegen die Klima-Bewegung beklagt wird. Allerdings blende der Report völlig aus, dass wohl kaum eine Umweltbewegung zuvor so massiv auf zivilen Ungehorsam gesetzt habe wie die Letzte Generation. Es gebe kein "politisches Teilhaberecht" auf zivilen Ungehorsam.
Kartographie und Recht: Wie Karten dazu dienen können, sich einen Überblick über bestimmte rechtliche Ankerpunkte in der Vergangenheit zu verschaffen, beschreibt Martin Rath auf LTO, u.a. am Beispiel des englischen Projekts Medieval Murder Maps.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Dezember 2023: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53319 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag