In dieser Woche berät der Bundestag über den Regierungsentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht. Der BGH muss über Wohnmobile mit manipulierter Abgasreduktion entscheiden. Der Verfassungsblog erinnert an die machtbegrenzende Funktion des Rechts.
Thema des Tages
Staatsangehörigkeit: Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae erläutert im Interview mit der Mo-FAZ (Helene Bubrowski) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. Danach soll u.a. eine Einbürgerung für Antisemit:innen ausgeschlossen sein. Bereits Bagatelldelikte mit antisemitischem Hintergrund sollen zukünftig eine Einbürgerung ausschließen. Die Vorprüfung für die Einbürgerung soll deutlich verschärft werden, die Einbürgerungsbehörde müsse zum Beispiel anhand der Urteilgründe prüfen, ob eine Beleidigung antisemitisch motiviert war. Ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels, wie von der CDU/CSU gefordert, will die Bundesregierung nicht verlangen. Dies sei unnötig, so Thomae, weil nach seiner Auffassung das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels umfasse.
Rechtspolitik
Haushalt/Energiepreisbremse: Die SPD-Bundestagsfraktion fordert von Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Verlängerung der Energiepreisbremse ins Jahr 2024. Die Mo-FR (Ursula Knapp) analysiert, wie dies rechtsicher möglich wäre. Eine Übertragung von Notlagen-Krediten ins Folgejahr sei laut Bundesverfassungsgericht nur als "Ausnahme" möglich. Sicherer wäre es, wenn der Bundestag auch für 2024 eine außerordentliche Notlage beschließt.
Schuldenbremse: Der Rechtswissenschaftler Lukas Märtin und der Ökonom Carl Mühlbach fordern im Verfassungsblog eine Abschaffung oder zumindest eine Reform der Schuldenbremse, die in der jetzt vom Bundesverfassungsgericht ausgestalteten Fassung den Staat gewissermaßen zwinge, Krisen eskalieren zu lassen, bevor Maßnahmen per Kreditaufnahme getätigt werden dürften. Auf eine "Naturkatastrophe” im Sinne des Art. 115 II 6 GG wie beispielsweise die Flut im Ahrtal dürfe der Staat mit Kreditaufnahmen reagieren, für die Bekämpfung der Klimakrise, die vielen Naturkatastrophen zugrunde liege, dürfe der Staat allerdings keine Kredite verwenden, was geradezu paradox anmute.
Sondervermögen: Die Ökonomieprofessorin und Wirtschaftsweise Veronika Grimm schlägt in der Sa-SZ die Einrichtung eines Sondervermögens für "Zukunftsinvestitionen" vor. Wie beim Sondervermögen zur Bundeswehr müsste hierfür das Grundgesetz geändert werden. Dies sei eine vorzugswürdige Alternative zur Aufweichung der Schuldenbremse.
BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierungen Länder zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an. Sa-FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Kerstin Anabah), beck-aktuell und LTO berichten und stellen den neuen Verfassungsrichter vor.
tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) schaut noch einmal auf den Kandidatenwechsel in der vergangenen Woche zurück. Zunächst wurde vermeldet, dass die CSU den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback vorschlagen will, dann folgte eine "Turbo-Demontage", weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht wohl eine Meinung vertreten habe, die der CSU nicht gepasst habe. Damit sei – nicht zum ersten Mal – ein Kandidat beschädigt, so Müller-Neuhof. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rette das zweifelhafte Verfahren, so Müller-Neuhof.
Organspende: In einem FAQ fasst zeit.de (Laura Quellenberg) die Rechtslage im Hinblick auf die Organspende zusammen. Hintergrund ist eine aktuelle Länderinitiative von NRW und Baden-Württemberg für die Einführung einer Widerspruchslösung, die am Freitag beim Bundesrat eingebracht wurde. Zur Begründung heißt es, dass sich die derzeitige Rechtslage in Deutschland nicht bewährt habe und in Ländern mit einer solchen Widerspruchslösung deutlich mehr Organe gespendet werden.
Gendern: Rechtsprofessorin Ulrike Lembke meint im Verfassungsblog, dass das in den hessischen Sondierungsverhandlungen debattierte Verbot des "Gendern mit Sonderzeichen" für Schulen und grundrechtsberechtigte (und ‑verpflichtete) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts verfassungswidrig wäre. Die Autorin verweist auf die lange Rechtsprechungstradition des BVerfG zur hoheitlichen Ansprache in Bezug auf Geschlecht(sidentität) als Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Würden Frauen oder geschlechtliche Minderheiten vom Staat und seinen Einrichtungen nicht korrekt adressiert, liege auch eine Verletzung von Art. 3 Abs. 2 oder 3 GG vor. Ein Sprachverbot für Hochschulen würde darüber hinaus eine erhebliche Verletzung der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG in ihrer Ausprägung des Selbstverwaltungsrechts bedeuten.
Straßenverkehr: Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Das Gesetz sah vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollten. Die damit zusammenhängenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung wurden in der Folge von der Tagesordnung abgesetzt und nicht mehr abgestimmt. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies berichten Sa-FAZ (Corinna Budras), Mo-taz (Nanja Boenisch) und LTO.
Justiz
BGH – Dieselskandal/Wohnmobil: Der Bundesgerichtshof wird sich am Montag erstmals mit Abschalteinrichtungen bei einem Wohnmobil befassen. Konkret geht es um ein Modell von Fiat/Chrysler, dessen Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand korrekt funktionierte. Dabei werde sich auch zeigen, ob die seit diesem Sommer für Diesel-Pkw geltenden neuen Haftungsgrundsätze auch auf den Bereich der Wohnmobile übertragbar seien, erläutert die Mo-FAZ (Marcus Jung). Ob nach der Verhandlung bereits am Montag eine Entscheidung verkündet wird, sei offen.
BGH zu Tötung des behinderten Sohnes: Die Verurteilung einer Frau, die ihren behinderten Sohn vergiftet hatte und dann versucht hatte, sich auch selbst umzubringen, ist laut spiegel.de rechtskräftig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof jetzt die Revision verworfen hatte. Das Landgericht Hildesheim hatte gegen die Angeklagte eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe verhängt, wobei das Gericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen war.
BGH – Designer-Regalsystem: Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche über einen Urheberrechtsstreit um das USM Haller-Regalsystem verhandelt. LTO (Marie Winzek) erläutert, worum es in dem Rechtsstreit geht. Ein Nürnberger Unternehmen hatte zu einem günstigeren Preis als das Original Ersatzteile und einen Aufbauservice für das Regalsystem angeboten und damit, so USM, gegen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht verstoßen.
BGH zu Einbahnstraße: LTO (Max Kolter) diskutiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße von voriger Woche. Diese sei weniger trivial, als auf den ersten Blick erscheine. Laut BGH darf auch dann nicht gegen die Fahrtrichtung gefahren werden, wenn man einem ausparkenden Auto Platz machen will, um dann selber dort einzuparken. Die Entscheidung hätte auch anders ausgehen können, denn man könne "das Rückwärtsfahren, um andere aus einer Parklücke rauszulassen, auch als Umsetzung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots aus § 1 Abs. 1 StVO verstehen", meint der Autor.
LG Düsseldorf – Brandanschlag auf Einsatzkräfte: Ein 57-jähriger Mann, dem vorgeworfen wird, neun Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst mit Benzin übergossen und angezündet zu haben, muss sich seit Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Am ersten Prozesstag erklärte der Angeklagte, dass er keine Aussagen machen werde. Damit bleibt die Frage nach dem Motiv vorläufig ungelöst. Der Angeklagte soll Kontakte ins Reichsbürger-Milieu gehabt haben. Sa-FAZ (Reiner Burger) und Sa-SZ (Christian Wernicke) berichten.
LG München I zu Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Nun berichten auch Sa-SZ (Ronen Steinke) und zeit.de (Markus Sehl) über die Beschlüsse des Landgerichts München I, die den Anfangsverdacht bestätigten, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine "kriminelle Vereinigung" handelt. Damit wurden Rechtsmittel gegen die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen vom Mai zurückgewiesen.
Christian Rath (taz.de) findet die Argumentation des Gerichtes nicht überzeugend, dass eine "erhebliche" Störung der öffentlichen Sicherheit vorliege, weil die Aktivisten sich über die Regeln der Demokratie hinwegsetzen. Die Letzte Generation lehne die Demokratie aber nicht ab, sondern appelliere an ihre Organe.
Falsches Geständnis: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Verena Mayer (Sa-SZ) an den Fall eines jungen Mannes, "der es sich angewöhnt hatte, alles so zu nehmen, wie es kommt" und der aufgrund eines falschen eigenen Geständnisses wegen Mordes verurteilt wurde. Der tatsächliche Mörder wurde später gefasst, wegen seines Geständnisses erhielt der Verurteilte aber nicht einmal eine Haftentschädigung.
Einbruch ins Grüne Gewölbe: In zwei neuen Büchern, die die Sa-FAZ (Stefan Locke) vorstellt, wird der Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe und das sich anschließende Gerichtsverfahren behandelt. Die Spiegel-TV-Journalisten Thomas Heise und Claas Meyer-Heuer in "Der Jahrhundertcoup" sowie der Autor und Rechtsanwalt Butz Peters in "Der Clan und die Juwelen" haben die Hintergründe der Tat umfassend aufgearbeitet. Deutliche Kritik wird dabei an der Berliner Justiz geübt, die "Intensivtäter wie die Remmos immer wieder nahezu unbehelligt davonkommen" lasse.
BVerfG und Bundesregierung: Es müsse "eine ganz besonders gewaltengeteilte Atmosphäre geherrscht haben", als sich das Bundeskabinett exakt eine Woche vor Verkündung des Urteils zum Nachtragshaushalt 2021 mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zum Gedankenaustausch getroffen hat, schreibt tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof). Beklagt wird im Text die diesbezügliche restriktive Informationspolitik des Bundeskanzleramtes – auch zu einem Vier-Augen-Gespräch zwischen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Rande der Begegnung. Dagegen teilte das BVerfG mit, dass es bei dem Gespräch nur um "präsidentielle Aufgaben" von Harbarth gegangen sei.
Recht in der Welt
Israel – Angriff der Hamas/Selbstverteidigung: In der Sa-FAZ (Alexander Haneke) wird noch einmal das Verhältnismäßigkeitsprinzip beleuchtet, das bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit israelischer Verteidigungshandlungen gegen den terroristischen Hamas-Angriff gilt. Ein Gewalteinsatz in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts werde erst dann unverhältnismäßig, wenn dessen Umfang über das zur Erreichung des legitimen Verteidigungsziels erforderliche Maß hinausgeht“, wird Rechtsprofessor Claus Kreß zitiert. Insbesondere der besonders schwere Vorwurf des Völkermordes dürfe nicht allein auf hohe Opferzahlen gestützt werden.
Israel – Angriff der Hamas/sexuelle Gewalt: Über das Ausmaß und die mögliche Aufarbeitung sexueller Gewalt beim Angriff der Hamas auf Israel hat spiegel.de (Nicola Abé) mit der israelischen Frauenrechtlerin und Rechtsprofessorin Ruth Halperin-Kaddari gesprochen. Ihrer Ansicht nach waren die Vergewaltigungen systematisch. So gebe es die Aussage, dass es von religiösen Autoritäten eine generelle Erlaubnis gegeben haben soll, zu vergewaltigen und mit Zivilisten zu tun, was immer man wolle.
Schweden – Klimaprotest: Das Amtsgericht Stockholm hat den Klimaaktivisten Noa Tucker von Extinction Rebellion zwar Ungehorsam gegen die Polizei attestiert – ihm aber mit Verweis auf den Klimanotstand keine Strafe auferlegt. Zwei von vier Richtern hätten argumentiert, dass der Angeklagte "mit dem Ziel gehandelt habe, eine Gefahr für die Gesellschaft abzuwenden". Mo-taz (Reinhard Wolff) und spiegel.de berichten.
Juristische Ausbildung
Referendarsvertretung: Eine Referendarskommission soll sich künftig beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften um die Belange der Referendarinnen und Referendare kümmern. Im Interview mit LTO-Karriere (Marcel Schneider) erläutert Anne Kuckert, Mitglied in der neugründeten Refko, die Ziele.
Sonstiges
Rechtserosion im Migrationsrecht: Die Doktorandin Anja Bossow beschreibt im Verfassungsblog-Editorial kritisch die sinkende Anerkennung der machtbegrenzenden Funktion des Rechts, die sie in Europa insbesondere bei der Migrationsdebatte beobachtet. In den Augen zahlreicher Regierungen werde die regulierende und einschränkende Rolle des Rechtes als ein Hindernis für eine gute Politik gesehen und nicht als ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil davon. Als Beispiel nennt sie die Reaktion des britischen Premierministers auf die Ruanda-Entscheidung des britischen Obersten Gerichtshofes.
Hans-Jürgen Papier im Interview: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier spricht im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) über das BVerfG-Urteil zur Schuldenbremse, eine drohende Entparlamentarisierung der staatsleitenden Politik, die Schuldenbremse als Ausdruck von Nachhaltigkeit, Migration als das "zentrale Problem" der EU und Deutschlands, die Zulässigkeit von Zurückweisungen an der Grenze, eine Vorprüfung von Asylgründen mit legaler Einreise, fehlende Staatsbürgerschaftsregeln im Grundgesetz, die Versammlungsfreiheit für Nicht-EU-Ausländer und gelebte Repräsentation in der Demokratie.
True Crime: Der Richter Lorenz Bode befasst sich auf LTO mit dem Format True Crime, wo in Film- oder Audiobeiträgen wahre Fälle besprochen werden. Gerne greife man dabei auf Gerichtsentscheidungen, insbesondere auf Urteile der Schwurgerichte zurück. Bode meint, dass ein gutes True-Crime-Format davon lebe, dass es neben Grusel auch Wissen vermittele und die Menschen darüber aufkläre, was das Strafrecht und die einzelnen Verfahrensbeteiligten zu leisten im Stande seien.
Justizberichterstattung: Zehn häufige Fehler in der Strafjustizberichterstattung fasst der Richter Urban Sandherr auf LTO zusammen – die Liste reicht von Haftbefehlen, die von der Staatsanwaltschaft "erlassen" werden, bis hin zum häufigen Verwechseln von "schwerer" mit "gefährlicher" Körperverletzung.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53265 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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