Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Juli 2023: Har­b­arth erläu­tert BVerfG / Dis­kus­sion um Poli­ti­ker­haf­tung / Frei­spruch für Gen­ditzki

10.07.2023

Stephan Harbarth sieht das BVerfG nicht als Reparaturbetrieb der Politik, sondern als TÜV. Der Verurteilte im Badewannenfall wurde doch noch freigesprochen. Muss Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer für das PKW-Maut-Desaster haften?

Thema des Tages

BVerfG: Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, weist im Interview mit dem HBl (Heike Anger/Martin Greive) die Vorstellung zurück, das BVerfG sei der "Reparaturbetrieb" der Politik. Nach der Reparatur wäre ein Gesetz heil. Doch nach einem Urteil beginne die gesetzgeberische Arbeit erneut, weil das Gericht dem Parlament Gestaltungsspielräume lasse. Eher könne man das Gericht als "TÜV für Verfassungsfragen" beschreiben. Wenn das Bundesverfassungsgericht ihm vorgelegte Regelungen beanstande, sei dies auch weniger Ausdruck "schlampiger Arbeit anderer Verfassungsorgane", sondern eher Ausdruck eines funktionierenden Systems der Gewaltenteilung, betont Harbarth. Er spricht auch über die Folgenabwägung bei der Verschiebung des Heizungsgesetzes, über nur teilweise beanstandete Sicherheitsgesetze, die Unsicherheit von Prognosen zum Zeitpunkt Karlsruher Entscheidungen, den Klimabeschluss und das Verfahren zur Schuldenbremse.

Die Sa-SZ (Boris Herrmann und Robert Roßmann) fragt, ob die CDU/CSU mit ihren häufigen Verfassungklagen die Demokratie in Deutschland gefähre. Der Politikprofessor Klaus Stüwe sieht jedoch keine permanente Instrumentalisierung des höchsten deutschen Gerichts durch die Opposition. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung gebe es relativ wenig Verfassungsklagen der Opposition. Erfolg hätten vor allem Organklagen, bei denen es um Kompetenzen und Verfahrensrechte geht. Dagegen seien abstrakte Normenkontrollen zum Inhalt der Gesetzes nur selten erfolgreich.

Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz antwortet in der Mo-FAZ auf die Abschiedsrede der kürzlich aus dem Amt geschiedenen Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer, die zunehmende Diffamierungen und Polemiken gegen das Karlsruher Gericht beklagt hatte. Gärditz will zwar grundsätzlich dem Plädoyer von Baer für eine kraftvolle Verfassungsgerichtsbarkeit "uneingeschränkt" zustimmen, meint aber auch, dass eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die aus Sorge vor populistischen Affekten kritikscheu werde, den Herausforderungen der Zeit nicht gerecht würde. Verfassungsrechtsprechung sei ein öffentliches Gut, auf das sich jede und jeder berufen, sie kritisieren, befürworten oder ablehnen könne und "auch das Irgendwie-Herummeinen" habe seinen Platz, so Gärditz. Ein Bundesverfassungsgericht, das Kritik als Funktionsstörung wahrnehme, helfe niemandem, am wenigsten den Menschen, die auf wirksamen Grundrechtsschutz angewiesen sind.

BVerfG – Heizungsgesetz/Abgeordnetenrechte: Rechtsprofessor Florian Meinel findet im Verfassungsblog den Karlsruher Eilbeschluss nicht überzeugend. So sei schwer begründbar, warum es einen potenziellen Verfassungsverstoß darstellen sollte, wenn der Bundestag genau nach seiner Geschäftsordnung verfahre. Die Entscheidung könne dazu führen, dass der Bundestag von der Möglichkeit, Gesetzentwürfe der Regierung zu ändern, weniger Gebrauch mache. Die Einführung einer generellen zweiwöchigen Beratungsfrist würde wieder viele (streitträchtige) Ausnahmeregelungen erfordern. Der federführende Verfassungsrichter Peter Müller hätte sich wegen seiner öffentlich geäußerten Zweifel an der Klimapolitik der Bundesregierung selbst ablehnen sollen. 

Max Steinbeis (Verfassungsblog) hofft, dass das BVerfG den Fall Heizungsgesetz nur nutzen wird, um später Maßstäbe für den "Missbrauch einer demokratiebeherrschenden Stellung" aufzustellen, die beim Heizungsgesetz gar nicht einschlägig sind. 

Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) meint, dass MdB Thomas Heilmann etwas mit seiner Klage bewegt habe. Zwar sei noch offen, ob die Koalition in ihrer Eile die Beteiligungsrechte des Abgeordneten am Gesetzgebungsverfahren verletzt habe. Möglich sei es aber, dass unabhängig davon die Heilmann-Klage zum Anlass genommen werde, für Gesetzgebungsverfahren zeitliche Rahmen zu ziehen.

Rechtspolitik

Politikerhaftung: Das Bundesverkehrsministerium überprüft laut LTO, ob der ehemalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) finanziell für die Schadensersatzforderungen gegen den Bund in Höhe von 243 Millionen zur Verantwortung gezogen werden könnte. Mit der Frage, ob und inwieweit Politiker:innen allgemein für Fehlentscheidungen haften, befasst sich die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) vor diesem Hintergrund. Man könnte auch für Minister eine Regelung schaffen, die, wie es bereits bei Kommunalbeamten gelte, einen persönlichen Regress ermögliche, schreibt der Autor und spielt verschiedene Möglichkeiten bis hin zu einer strafrechtlichen Lösung durch.

Wettbewerb: Am Donnerstag hat der Bundestag Änderungen im Wettbewerbsrecht verabschiedet, die unter anderem dem Bundeskartellamt mehr Befugnisse verleihen. Die Sa-FAZ (Julia Löhr) und LTO fassen die Neuregelungen zusammen. Demnach soll das Kartellamt Gewinne von Unternehmen leichter abschöpfen können, wenn es von einem Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ausgeht. Außerdem sollen marktbeherrschende Unternehmen notfalls auch zerschlagen werden können, ohne dass das Kartellamt ihnen ein missbräuchliches Verhalten nachweisen können muss. Kritik kommt aus der Wirtschaft, u.a. von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): In Deutschland aktive Unternehmen müssten künftig selbst dann mit gravierenden Eingriffen des Bundeskartellamts wie Verhaltensvorgaben und Preisfestsetzungen rechnen, wenn sie sich völlig rechtmäßig verhielten, wird DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke zitiert. Ausführlich widmet sich auch der D'Kart Antitrust Blog der Universität Düsseldorf (Rupprecht Podszun) den Gesetzesänderungen und analysiert die möglichen Folgen.

Heike Göbel (Sa-FAZ) sieht die Änderungen skeptisch. Deutschland opfere hier ein Stück seiner Rechtssicherheit. Das müsse allen Sorge bereiten, denen Freiheit, Demokratie und Soziale Marktwirtschaft am Herzen lägen, meint Göbel.

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie, das der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat, wird in Deutschland eine neue Verbandsklageart eingeführt. Die Abhilfeklage soll die bisherige Musterfeststellungsklage ergänzen, anders als bei dieser, sollen allerdings Leistungsansprüche direkt eingeklagt werden können. Die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) beantwortet die wichtigsten Fragen.

Suizidhilfe: Die Politik werde sich weiter mit dem Thema befassen und den Zugang zu tödlichen Medikamenten absehbar erleichtern müssen, meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) im Hinblick auf die Parlamentsabstimmung in der vergangenen Woche, bei der keiner der beiden Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe eine Mehrheit bekam. Offenbar brauche dies noch Zeit, so Müller-Neuhof. Dass es vereinzelt immer noch Strafverfahren gegen Suizidhelfer gebe, zeige, dass sich der Staat hier nicht zurückziehen könne und Schutz vor Missbrauch garantieren müsse. Dass umgekehrt Sterbehilfevereine ihre Mittel anbieten dürften, beweise, dass es die benötigte Freiheiten bereits gebe.

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Die Doktorandinnen Anna-Katharina König und Sophie Oerke analysieren im Verfassungsblog den Abschlussbericht der Berliner Expertenkommission zur Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen". Die Kommissionsmehrheit sehe die Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen als nicht-rechtfertigungsbedürftigen Selbstzweck und zugleich als rechtfertigungsbedürftigen Eingriff. Daraus folgten verfassungsrechtliche Innovationen wie eine modifizierte Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Ergänzend zu diesem Beitrag analysieren die wissenschaftlichen Mitarbeiter Georg Freiß und Timo Laven ebenfalls im Verfassungsblog die Ankündigung des Regierenden Berliner Bürgermeisters Kai Wegner (CDU), ein "Vergesellschaftungsrahmengesetz" vorzulegen, das verfassungsgerichtlich geprüft werden soll. Dieser Weg sei aber verfassungsrechtich ungeeignet, ein konkretes Sozialisierungsvorhaben zu prüfen. Es liege wohl ein reines Verschleppungsmanöver vor.

Justiz

LG München I zu Badewannenmord: Das Landgericht München I hat am Freitag den Hausmeister Manfred Genditzki vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Genditzki war verurteilt worden, 2008 die 87 Jahre alte Lieselotte Kortüm in ihrer Wohnung in der Badewanne ertränkt zu haben. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sagte: "Es tut uns wirklich aufrichtig leid, dass Ihnen viele Jahre Ihres Lebens in Freiheit genommen wurden". Die Kammer sei "sehr verwundert" über die damalige Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. "Wir sind kein Super-Revisionsgericht", fuhr sie fort, "aber wir haben doch den Eindruck, dass manches sehr einseitig zulasten von Herrn Genditzki ausgelegt wurde." Über die Verkündung der Entscheidung berichten Sa-SZ (Hans Holzhaider), Sa-FAZ (Timo Frasch), FAS (David Baldysiak/Eva Schläfer) und LTO.

Mehr "intellektuelle Demut" im Strafverfahren fordert Ronen Steinke (Sa-SZ). Wenn derselbe Richter, der eine Anklage zulasse, bei späteren Zweifeln einen Irrtum eingestehen müsste, sei das oft eine psychologische Hürde, die sich zulasten des Angeklagten auswirke. Für Christian Rath (BadZ) gibt es genügend rechtsstaatliche Möglichkeiten Fehlurteile zu verhinern bzw. zu korrigieren, sie müssten von den Richtern aber auch genutzt werden. So bleibe der rechtsstaatliche Zweifelssatz wirkungslos, wenn die Richter den Zweifel einfach nicht an sich heranließen. Dominik Baur (Sa-taz) beklagt, dass die Hürden, solche Justizirrtümer zu revidieren, "verdammt hoch – vielfach zu hoch" seien. Er gibt zu bedenken: "Und was, wenn ein Justizopfer, anders als Genditzki, keine Anwältin hat, die für ihren Mandanten jahrelang hartnäckig weiterkämpft und wenn es keine Unterstützer gibt, die an die Unschuld des oder der Verurteilten glauben und durch private Spenden ein Gutachten ermöglichen, das schließlich zu einem guten Ende führt?"

OLG Schleswig – Missbrauch beim Schlafwandeln: Nun berichtet auch der Spiegel (Jürgen Dahlkamp u.a.) über das Ermittlungsverfahren gegen einen Staatsanwalt, der seinen Sohn missbraucht haben soll. Weil der Staatsanwalt angab, er könne sich nicht mehr daran erinnern, wurde das Verfahren eingestellt; möglicherweise habe der Beschuldigte unter einer sogenannten Sexsomnia gelitten – sexuelle Handlungen im Schlaf, verwandt mit dem Schlafwandeln. Das Oberlandesgericht Schleswig hat nach einem Klageerzwingungsverfahren nun angeordnet, dass doch Anklage erhoben wird, damit die Vorwürfe im Prozess geklärt werden können.

LG Itzehoe – Messerangriff im Zug: Vom Prozessauftakt gegen Ibrahim A., der Anfang des Jahres in einem Zug bei Brokstedt mehrere Personen mit einem Messer angegriffen und zwei von Ihnen getötet haben soll, berichten Sa-FAZ, Sa-SZ (Saskia Aleythe), Sa-taz (Esther Geisslinger), spiegel.de (Julia Jüttner) und zeit.de (Tom Kroll und Christoph Heinemann). Zu den Vorwürfen soll sich A. nur teilweise und offenbar wirr geäußert geäußert haben. Eine der Fragen, die das Gericht klären muss, ist die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt.

LG Frankfurt/M. zu Transfeindlichkeit: LTO gibt einen Überblick über drei Verfharen, bei denen sich die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt/Main in der vergangenen Woche mit möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber transsexuellen Frauen zu befassen hatte. Der Hashtag #DubistEinMann sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen sei die Aussage "Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein" rechtswidrig. Die Bezeichnung einer Transfrau als "über-60-jährigen Mann" durch einen Blog von Julian Reichelt wurde ebenfalls beanstandet.

LG Düsseldorf – Wirecard/Managerhaftpflicht: Der Klage des Ex-Wirecard-Vorstandschefs Markus Braun gegen die Versicherungsgesellschaft Swiss Re droht die Ablehnung, berichten Sa-FAZ und LTO. Braun will seine Managerhaftpflichtversicherung per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, für seine Prozesse die vereinbarte Deckungssumme von 10 Millionen Euro bereitzustellen. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf habe die Klage aber "keine Aussicht auf Erfolg". Die Swiss Re verweist auf die vertragliche "Serienschadensklausel", nach der die Managerhaftpflicht nicht für Folgen eintrete, die alle aus einem Schadensfall stammten.

AG München – TKÜ gegen "Letzte Generation": Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), Reporter ohne Grenzen (RSF) und drei Journalisten, wollen die umstrittene Überwachung des Pressetelefons der Gruppe "Letzte Generation" gerichtlich überprüfen lassen. Wie LTO meldet, gehen die drei antragstellenden Journalisten davon aus, selbst von den Maßnahmen betroffen gewesen zu sein.

VG Berlin zu Mohrenstraße: Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in der vergangenen Woche die Klage eines Anwohnervereins gegen die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße abgewiesen. Patrick Bahners (Sa-FAZ) analysiert kommentierend den Richterspruch, in dem es weniger um eine tatsächliche Betroffenheit von Anwohnern als um die Kompetenz der Bezirksverwaltung ging. Auch der Richter hätte seine Verwunderung artikuliert, dass Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt keine großen Anstrengungen unternommen hätten, die Ansichten der Anwohner zu ermitteln und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Demokratische Mitbestimmung könne aber jedenfalls in diesem Fall nicht mit den Mitteln des Verwaltungsrechts durchgesetzt werden, schreibt Bahners.

Kronzeuge: Verena Meyer (Sa-SZ) berichtet in ihrer Kolumne "Vor Gericht" über die Begegnung mit dem Kronzeugen Kassra Zargaran, der ein Buch geschrieben hat. Dabei habe sie gelernt, dass sich ein Kronzeuge nicht vorab Vorteile aushandeln kann. Ob er mit einer geringeren Strafe belohnt wird, hänge allein davon ab, wie wertvoll seine Aussage dann ist. Kronzeuge zu sein, sei eine Wette mit ungewissem Ausgang.

Recht in der Welt

USA – Streubomben für die Ukraine: Auf LTO erläutert Rechtsanwalt Patrick Heinemann den völkerrechtlichen Rahmen einer möglichen Lieferung von Streumunition an die Ukraine durch die USA. So verbiete zwar ein im Jahr 2008 ausgehandeltes Übereinkommen über Streumunition den Einsatz, die Herstellung sowie die Weitergabe. Allerdings sei dieser völkerrechtliche Vertrag von lediglich 111 Staaten ratifiziert worden – darunter insbesondere nicht von den USA, der Ukraine sowie Russland. Eine andere Frage sei dagegen die ethische Beurteilung einer US-Lieferung von Streumunition, so Heinemann.

USA – Affirmative Action: Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) widmet sich noch einmal der Entscheidung des US-Supreme Court zu Zulassungsquoten für Minderheiten an amerikanischen Universitäten und hat sich dazu mit dem Verfassungsrechtler Erwin Chemerinsky, Dekan der juristischen Fakultät von Berkeley, unterhalten. Der hatte bereits in einer Rede im Frühjahr die jetzt ergangene Entscheidung prophezeit und als "verheerend" bezeichnet.

Die Urteilsbegründung zeichne ein falsches Bild wahlloser Bevorzugung bestimmter Gruppen, die der Idee der „Affirmative Action“ nicht gerecht werde, findet Sofia Dreisbach (Mo-FAZ). Der Entscheidung der Mehrheit der Richter liege eine Idee von Farbenblindheit zugrunde, die eine Illusion ist, denn gerade Schwarze seien noch immer benachteiligt.

USA – Bewerbungs-KI: Die Sa-SZ (Kathrin Werner) berichtet über ein neues Gesetz, das in der Stadt New York den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Bewerbungsverfahren regeln soll. Im Bewerbungsprozess müssen danach Unternehmen den Kandidat:innen mitteilen, welche KI-Verfahren sie dabei anwenden. Außerdem soll es jährliche Untersuchungen durch eine unabhängige Instanz geben, ob und wie die KI Vorurteile verfestige und zum Beispiel weibliche Bewerber oder Minderheiten diskriminiere.

Sonstiges

Olympia-Ausschluss: Der Sportrechtsanwalt Till Moser beleuchtet auf LTO den rechtlichen Rahmen für einen möglichen Ausschluss russischer und belarussischer Athleten von der Olympiade 2024 in Paris. Er meint, dass der völkerrechtswidrige Angriff Russlands entschiedene Reaktionen der internationalen Staaten- und Sportgemeinschaft hervorrufen müsse, auch wenn dies zwangsweise schwere Folgen für den einzelnen Athlet:innen nach sich ziehe.

Verwaltungssprache: Für eine bessere Verständlichkeit von Verwaltungstexten plädiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Mitteilungen deutscher Behörden seien oft eine Zumutung, aufgebläht, unverdaulich, einschüchternd, beklagt er. Der Staat solle endlich anfangen, mit Menschen in verständlichem Deutsch zu kommunizieren. Es sei mehr als nur eine stilistische Schrulligkeit, die sich die Verwaltung mitunter leiste, so Steinke. Die Summe der Sozialleistungen, die Menschen gar nicht erst einforderten, obwohl sie theoretisch einen Anspruch darauf hätten, gehe in Deutschland jedes Jahr in die Milliarden Euro - ein Schelm, wer den Verdacht hegt, dass dieser Effekt sehr billigend in Kauf genommen werde.

KI und Anwaltstätigkeit: Im Interview mit LTO-Karriere erläutert der Kartellrechtler Pascal Pitz Klauser, wie Großkanzleien KI anwenden. Seine Kanzlei benutze beispielsweise KI-basierte Programme zur Analyse von Dokumenten und zur Übersetzung. Er finde KI hochfaszinierend und sei sehr gespannt auf die Entwicklungen in der Zukunft, sagt der Anwalt. Um seine berufliche Daseinsberechtigung mache er sich keine Sorgen: Die kernjuristische Tätigkeit, also das Durchdringen der Rechtsordnung und die Subsumtion, könne nicht sinnvoll durch eine KI ersetzt werden.

Strafverteidiger als Statussymbol: Dass für Rapper oft nicht nur der Lamborghini oder die Balenciaga-Sneaker Statussymbol sind, sondern auch der Verteidiger, haben auf LTO Max und Jakob Schwertfeger, einer selbst Verteidiger, einer Stand-up Comedian, beobachtet. Wenn Erfahrungen mit dem Strafrecht in Songtexten verarbeitet werden, komme insbesondere die Staatsgewalt "nicht gut weg", anders als die eigenen Rechtsanwälte.

Rechtsgeschichte – Streichhölzer: Kein Gegenstand sei klein genug, um nicht eine Unzahl an rechtlichen Problemen und Kontroversen an ihm aufzuhängen, schreibt Martin Rath und widmet sich auf LTO der juristischen Befassung mit Zündhölzern.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Juli 2023: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52193 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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