Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. April 2023: Miriam Meß­ling folgt BVer­fRin Britz / Nie­der­lande erlaubt Ster­be­hilfe für Kinder / Döpfner ver­letzte Com­p­li­ance-Regeln

17.04.2023

BVerfRin Britz erhält ihre Entlassungsurkunde und Miriam Meßling wird als Nachfolgerin ernannt. Holland will die Sterbehilfe auch für schwerkranke Kinder unter 12 Jahren erlauben. Springer-Chef Döpfner verstieß gegen hauseigenen Verhaltenskodex.

Thema des Tages

Richterinnenwechsel beim BVerfG: An diesem Montag erhält Verfassungsrichterin Gabriele Britz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihre Entlassungsurkunde. Zugleich enthält ihre Nachfolgerin Miriam Meßling, bisher Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, ihre Ernennungsurkunde. Gabriele Britz wird von LTO (Christian Rath) als eine der "wichtigsten Verfassungsrichter:innen der letzten Jahrzehnte" portraitiert. Vor allem sei sie als "juristische Mutter" des legendären Karlsruher Klimabeschlusses vom Frühjahr 2021 bekannt geworden. Federführend war sie auch bei der Entscheidung zum "dritten Geschlecht" 2017, ebenso beim Grundsatzurteil zum Verfassungsschutz 2022. Mit Gabriele Britz gehe "eine Verfassungsrichterin mit Mut zur Innovation, die aber immer auch zu richterlicher Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzgeber mahnte".

Rechtspolitik

Kriminalität im Internet: Dass das von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Gesetz gegen "digitale Gewalt" nicht nur auf Mobbing und Stalking sowie Identitätsmissbrauch und -Diebstahl gerichtet ist, sondern darüber hinaus geht, schreibt netzpolitik.org (Andre Meister/Anna Biselli). Vielmehr sollen "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte" geregelt werden, worunter unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie "geistiges Eigentum" fielen. Außerdem sollen die im Entwurf vorgesehen Auskunftsverpflichtungen – anders als beim NetzDG – nicht nur öffentliche sondern auch private Kommunikation betreffen. Messengerdienste wie Threema und Signal kritisieren das.

Verantwortungseigentum: Die von der Ampelkoalition geplante Rechtsform des Verantwortungseigentums stößt auf Kritik. Laut einer Stellungnahme des Institutes für Mittelstandsforschung erschwere die Rechtsform die Nachfolgesuche, weil Investor:innen keinen Zugriff auf die Gewinne erhielten. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen GmbH-gebV, wie die neue Unternehmensform heißt, soll ein an nachhaltigen und sozialen Zielen ausgerichtetes Unternehmertum fördern, das nicht nach Gewinn für die Eigentümer:innen strebe. Daher sollen keine Ausschüttungen von Gewinnen an die Gesellschafter:innen erlaubt sein und das erwirtschaftete Geld stattdessen im Unternehmen bleiben, um dessen soziale und nachhaltige Ziele zu erreichen. Die Mo-FAZ (Mark Fehr) schreibt über das Reformprojekt und die Kritik.

Arbeitszeiterfassung: Der angekündigte Zeitraum ("voraussichtlich im ersten Quartal"), in dem das Bundesarbeitsministerium in Umsetzung einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes einen Vorschlag zur Arbeitszeiterfassung vorlegen wollte, sei bereits seit zwei Wochen überschritten, stellt die Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Benedikt Peters) fest. Neben der politischen Auseinandersetzung könnte auch ein juristisches Detail Grund für die Verzögerung sein, erläutert die SZ. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Zeiterfassungspflicht aus dem Arbeitsschutz hergeleitet. Weil aber das Arbeitsschutzgesetz anders als das Arbeitszeitgesetz auch für Beamt:innen gelte, seien direkt die Länder betroffen, so dass einer Änderung ggf. der Bundesrat zustimmen müsste.

Bürokratieabbau: Die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) stellt den am Freitag vom Parlamentarischen Justiz-Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) veröffentlichten Bericht mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau vor. Potential für Bürokratieabbau gebe es danach reichlich – vom Steuerrecht über den Handel, die Energiewende, die Anwerbung ausländischer Fachkräfte oder Anforderungen an Nachhaltigkeit und Naturschutz – haben die insgesamt 57 Verbände, die zusammen 442 Vorschläge eingereicht hatten, festgestellt. Noch in diesem Jahr werde man nach ausführlicher Diskussion der "Wunschliste", so kündigte es Strasser an, einen Referentenentwurf für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen.

Bundestagswahlrecht: "Falsch, fehlerhaft, verfassungswidrig!", sei das neue Bundestagswahlrecht, meint der studentische Mitarbeiter Eric Albrecht im JuwissBlog. Es sei zu erwarten, dass man sich nach der Bundestagswahl mit erneuten Änderungen der Mehrheitsverhältnisse auf erneute Wahlrechtsreformen einstellen müsse.

Kinderpornografie: Es sei zu begrüßen, dass Justizminister Marco Buschmann, unterstützt von Innenministerin Nancy Faeser, angekündigt habe, die 2021 verabschiedete Gesetzesverschärfung im Sexualstrafrecht wieder zu ändern, findet Annette Ramelsberger (Sa-SZ). Die damalige Hochstufung der Kinderpornografie zum ausnahmslosen Verbrechenstatbestand hat dazu geführt, dass die Strafverfolgung auch die Falschen trifft: z.B. "die Mutter, die entdecke, dass unter den Schülern Kindesmissbrauchsbilder herumgeschickt werden, und den Screenshot davon an die Schulleitung weiterleite". Es zeige politisches Rückgrat, so Ramelsberger, wenn die Ampel dieses Gesetz ändere, ungeachtet der Aufschreie, die da kommen werden.

Justiz

EGMR zu Asylsuchender auf Samos: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat, wie jetzt auch tagesschau.de (Gigi Deppe) berichtet, einer Frau recht gegeben, die hochschwanger in einem Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Samos gelebt und sich gegen die dortigen unmenschlichen Bedingungen gewandt hatte. Erneut bestätigten die Strasburger Richter, dass die Lebensbedingungen auf Samos gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstießen und sprachen der Frau eine Entschädigung von 5000 Euro zu.

BGH zu Insiderhandel: Nun berichtet auch Sa-FAZ (Marcus Jung), dass der Frankfurter Prozess gegen einen früheren Topmanager von Union Investment nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Februar erneut verhandelt werden muss. Die Strafkammer habe ihre Beweiswürdigung in allen Fällen auf Urkunden gestützt, ohne diese ordnungsgemäß zum Gegenstand der Hauptverhandlung zu machen, kritisierte das Karlsruher Gericht. Listen, aus denen sich die Aktiengeschäfte der Investmentgesellschaft beziehungsweise der private Derivathandel der beiden Angeklagten ergeben, seien weder im Prozess verlesen noch den Beteiligten auf Datenträger zur Verfügung gestellt worden.

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Der Audi-Techniker Henning L. war zwei Jahre lang Angeklagter im Abgasprozess gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler. Damit erging es ihm anders als anderen Beschuldigten, die, wenn sie wie L. ausgesagt und die Aufklärung unterstützt hatten, gar nicht erst angeklagt wurden. Besonders fair wirke der Umgang mit L. nicht; schreibt die Mo-SZ (Klaus Ott).

LG Karlsruhe zu dm-Erpresser: Das Landgericht Karlsruhe hat, wie Sa-SZ, Sa-FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten, einen Mann, der mehrere Hundertausend Euro von der Drogerie-Kette dm erpresst hatte, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Außerdem muss er eine halbe Million Euro an das Unternehmen zurückzahlen.

LG Berlin zu illegalen Geldsendungen: Dass das Recht nicht immer eine angemessene Antwort bereit hält, beschreibt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht" am Beispiel eines Strafverfahrens aus dem Jahre 2007. Ein geflüchteter Iraker hatte seinen Verwandten im Irak mehrmals über verschlungene Wege Geld zukommen lassen und verstieß damit – wegen des geltenden Embargos – gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe, obwohl er eigentlich nur gegen das Gesetz verstoßen hatte, um anderen zu helfen.

LG Gera zu Tino Brandt: Der frühere Thüringer NPD-Funktionär und einstige V-Mann des Verfassungsschutzes Tino Brandt ist in einer erneuten Verhandlung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden, so LTO. Brandt war im August 2019 wegen Betrugs im großen Stil zunächst zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH hatte im April vergangenen Jahres der Revision des Angeklagten teilweise entsprochen und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Im Verfahren ging es unter anderem um überhöhte Versicherungsverträge bei Arbeitsämtern, Krankenkassen und Unfallversicherungen. Die Geraer Richter sprachen Brandt des gewerbsmäßigen Betrugs sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betruges schuldig.

LG Erfurt – Rechtsbeugung wegen Maskenurteil: Der Beginn des Prozesses gegen den Weimarer Familienrichter, der wegen Rechtsbeugung angeklagt ist, weil er während der Corona-Pandemie im Rahmen einer Kindschaftssache für alle Kinder an zwei Schulen entgegen seiner Zuständigkeit fast jegliche Schutzmaßnahmen für beendet erklärt hatte, ist verschoben worden. Wie LTO berichtet, ist der Grund die Beiordnung eines weiteren Verteidigers. Neben dem Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate vertritt nun auch Peter Tuppat aus Jena als Pflichtverteidiger die Interessen des Angeklagten.

VG Koblenz zu Havariekosten einer Yacht: Die Eigentümerin einer Yacht, die 2019 nahe der Loreley havarierte, muss die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen. Das hat laut LTO das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Feuerwehreinsatzes habe die Wahrscheinlichkeit bestanden, dass die Yacht wegen der Manövrierunfähigkeit und der starken Strömung im Rhein jederzeit hätte abtreiben und in die Fahrrinne gelangen können, so das Gericht.

Recht in der Welt

Niederlande – Sterbehilfe: In den Niederlanden soll laut spiegel.de künftig die Sterbehilfe auch für schwerkranke todgeweihte Kinder unter zwölf Jahren erlaubt sein. Wie die Regierung in Den Haag mitteilte, betreffe die Neuregelung eine "kleine Gruppe" von pro Jahr fünf bis zehn Kindern, "bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern".

Italien – Letzte Generation: Die Staatsanwaltschaft im italienischen Padua hält die Aktivist:innen der "Letzte Generation" für eine kriminelle Vereinigung und hat zwölf Mitglieder entsprechend angeklagt. Sollte diese Auffassung vor Gericht durchkommen, so fände sich in Italien die „Letzte Generation“ auf eine Stufe mit Geldfälscherringen oder Banden von Autodieben gestellt, heißt es in der Mo-taz (Michael Braun). Die Angeklagten müssten allein unter dem Anklagepunkt "Kriminelle Vereinigung" mit Haftstrafen von bis zu sieben Jahren rechnen.

Frankreich – Rentenreform: Der französische Verfassungsrat hat die Rentenreform von Emmanuel Macron für weitgehend verfassungskonform erklärt, schreibt die Mo-taz (Rudolf Balmer). Lediglich sechs untergeordnete Punkte der Gesetzesvorlage wurden zurückgewiesen. Gebilligt wurde damit auch der umstrittene Weg der Verabschiedung der Neuregelungen: Die Regierung hatte nach einem in der Verfassung vorgesehenen Verfahren die Reform ohne abschließendes Votum des Nationalrates beschlossen.

Spanien – Cannabis-Clubs: Die Sa-SZ (Karin Janker) schildert Rechtslage und Praxis der rund 2.000 spanischen Cannabis-Clubs, die Vorbild für die deutschen Legalisierungs-Pläne sind. Die Clubs seien in Spanien nicht gesetzlich legalisiert und würden nur geduldet. Die Rechtsprechung zu den Clubs sei uneinheitlich. Die Clubs vertrauen darauf, dass man in Spanien bis zu 100 Gramm Marihuana oder 25 Gramm Haschisch für den Eigenkonsum zu Hause haben darf. Die Clubs verkaufen demnach nicht, vielmehr holen die Club-Mitglieder dort ihren Anteil ab. Rechtlich problematisch sei vor allem der Transport der Ware zu den Clubs. In Spanien hoffen die Betreiber:innen auf Verbesserungen, die sich am geplanten deutschen Modell orientieren könnten.

USA – Abtreibungsrecht: Der US-Bundesstat Florida will Schwangerschaftsabbrüche ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbieten. Laut Sa-SZ und LTO hat das von Republikanern dominierte Parlament ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Bisher sind Abtreibungen in Florida bis zur 14. Woche erlaubt. Die US-Regierung in Washington habe das Vorgehen Floridas scharf kritisiert, berichtet die SZ weiter. Das geplante Abtreibungsverbot von der sechsten Woche an sei "extrem und gefährlich", noch ehe viele Frauen überhaupt wüssten, dass sie schwanger sind, würde damit für sie bereits ein Verbot des Abbruchs gelten.

Russland - Kremlkritiker Kara-Mursa: Am heutigen Montag soll in das Urteil gegen den wegen Hochverrats angeklagten Oppositionellen Wladimier Kara-Mursa fallen. Ihm werden öffentliche Reden vorgeworfen, in denen er manipulierte Wahlen, Repressionen, Zensur in Russland anprangerte. Die Sa-SZ (Silke Bigalke) schildert die Hintergründe des Verfahrens. 

Sonstiges

Döpfners SMS: Der Chef des Springer-Verlags Matthias Döpfner habe gegen den Springer-eigenen Compliance-Kodex verstoßen, als er im Sommer/Herbst 2021 versuchte, Einfluss auf die redaktionelle Ausrichtung der Bild zu nehmen, schreibt LTO (Felix W. Zimmermann). Unter anderem hatte der damalige Chefredakteur der Bild-Zeitung Julian Reichelt – nach Recherchen der Zeit – am 12. August 2021, kurz vor der Bundestagswahl eine SMS erhalten, die sich eindeutig lese: "Kann man noch mehr für die FDP machen? Die sollten 16 Prozent mindestens kriegen". Im Beitrag wird ausführlich erläutert, welche Rahmenbedingungen für Presseerzeugnisse gelten, um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten..

Klimaprotest und Notwehr: Wann und in welchem Umfang der Einsatz von Gewalt gegen strassenblockierende Klimaaktivisten zulässig ist und wie sich die Justiz bisher dazu verhält, untersucht die Mo-taz (Christian Rath). Nach Ansicht insbesondere der Berliner Staatsanwaltschaft liege hier in der Regel keine Notwehr vor, weil es "zumutbar" sei, auf ein zeitnahes Eintreffen der Polizei zu warten. In anderen großen Städten gebe es keine so eindeutige Linie wie in Berlin, dort betrachte man jeweils den Einzelfall.

ChatGPT und Datenschutz: Auch Rechtsprofessor Christoph Krönke befasst sich nun im Verfassungsblog mit der Diskussion um den Datenschutz bei der KI-basierten Software ChatGPT. Er appeliert an die Anbieter von entsprechenden Programmen, datenschutzrechtliche Sorgfalt zu üben. Die Ansprüche des europäischen Datenschutzrechts seien durchweg erfüllbar, verlangten aber sowohl beim Betrieb als auch bereits bei der Entwicklung innovativer KI-Produkte entsprechende Anstrengungen.

Kanzlei Irle Moser: Die Sa-SZ (Aurelie von Blazekovic) schildert, wie die Kanzlei Irle Moser einerseits Bild-Chef Julian Reichelt in seiner Auseinandersetzung mit dem Springer-Verlag vertritt, andererseits aber auch eine Frau, die Reichelt strukturellen Machtmissbrauch vorwirft. Laut Kanzlei verstoße dies nicht gegen Standesrecht, weil es keinen direkten Rechtsstreit zwischen beiden Parteien gebe und zudem eine "Chinese Wall" zwischen den beiden Partnern, die die unterschiedlichen Seiten vertreten, aufgebaut worden sei.

Wirtschafts-/Diplomjuristen in Kanzleien: Dass es auch für Juristen mit nur einem Staatsexamen attraktive Jobmöglichkeiten insbesondere in Wirtschaftskanzleien gibt, erläutert LTO-Karriere (Franziska Kring) am Beispiel von Milena Mühlenkamp. Sie hatte nach dem ersten Staatsexamen ein Masterstudium in Business Management absolviert und berät heute als Legal Consultant bei der Wirtschaftskanzlei Luther Mandant:innen vor allem im Legal Process Management, d.h. zu den Möglichkeiten, die juristische Arbeit durch den Einsatz von Legal-Tech-Tools automatisierter und effizienter zu gestalten.

Rechtsgeschichte – Hitlerputsch: An den Hitlerputsch vor einhundert Jahren erinnert auf LTO Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte. Damals entstanden bereits die ersten verfassungstheoretischen Modelle des späteren "Dritten Reiches". Mit dem später beim Putsch getöteten bayerischen Oberlandesgerichtsrat Theodor von der Pfordten entwarf Hitler seinerzeit einen Entwurf für eine Notverfassung, die die sozialdemokratische Zeitung "Volksfreund" im Dezember 1927 beschrieb als das "blutrünstigste Dokument, das die politische Geschichte überhaupt kennt".

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. April 2023: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51549 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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