Die massive Verschärfung der Strafbarkeit von Kinderpornografie vor zwei Jahren soll korrigiert werden. 26 Unternehmen klagen in Karlsruhe gegen die Energiepreisbremsen. Das OLG Hamm muss sich mit den Folgen von therapeutischen Einflüsterungen beschäftigen.
Thema des Tages
Kinderpornografie: Die Ampel-Koalition will die drastische Verschärfung von § 184b Strafgesetzbuch korrigieren. Rechtspolitiker:innen von SPD, Grünen und FDP beraten nun darüber, wie eine Lösung aussehen soll, berichtet die Mo-FAZ (Helene Bubrowski) auf der Titelseite. 2021 war jede Form von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie als Verbrechen eingestuft worden, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Deshalb sind auch bei wenig strafwürdigen Fällen keine Verfahrenseinstellungen mehr möglich, etwa wenn Eltern, Lehrer:innen oder Schüler:innen auf Fälle von Kinderpornographie hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten. Da das Gesetz keine angemessene Lösung solcher Fälle mehr zulässt, hatten Richter und Staatsanwälte massiv Kritik geübt. In einem weiteren Text erläutert die Mo-FAZ (Helene Bubrowski/Reiner Burger) ausführlich, vor welche Probleme die Strafverfolgungsbehörden durch die aktuell geltende Rechtslage gestellt werden und wie die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) unter dem Druck der Bild-Zeitung die Verschärfung durchsetzte, die nun wieder korrigiert werden muss.
Der Gesetzgeber sei vor zwei Jahren eindeutig und sehenden Auges über das Ziel hinausgeschossen, meint Daniel Deckers (Mo-FAZ). Ein solcher rechtspolitischer Aktionismus schaffe nicht nur mehr Probleme, als er löse. Er blockiere auch die Behebung anderer, womöglich gravierenderer Probleme. Schutzlücken auf dem Feld des Kindesmissbrauchs gebe es mehr als genug.
Rechtspolitik
Waffen: Nach dem Hamburger Amoklauf, bei dem in der vergangenen Woche acht Menschen getötet worden waren, hat sich die Debatte um Änderungen im Waffenrecht wieder intensiviert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) drängt auf eine baldige Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Reform, in der unter anderem ein Verbot kriegsähnlicher halbautomatischer Waffen für Privatleute und ein engerer Informationsaustausch zwischen Waffenbehörden, Polizei und Verfassungsschutz vorgesehen ist. Bisher blockiere die FDP allerdings das Vorhaben, heißt es in Mo-SZ (Markus Balser) und Mo-taz (Konrad Litschko). FDP-Vize Wolfgang Kubicki etwa warnte vor Aktionismus, Deutschland habe bereits ein "extrem strenges Waffenrecht".
Wer eine Verschärfung des Rechts verweigere, mache sich womöglich sehr bald schuldig, kommentiert Markus Balser (Mo-SZ) in einem separaten Text. Die Bundesregierung müsse den seit Monaten schwelenden Streit um schärfere Waffengesetze endlich beenden und handeln. Die Zahl der legalen und teils hochgefährlichen Waffen in Deutschland – 5 Millionen nach offiziellen Statistiken – sei schlicht zu groß ist und es sei auch immer noch zu schwer, das Recht auf Waffenbesitz zu verlieren.
Schwangerschaftsabbruch: Die diskutierte Reform des Abtreibungsrechts sei notwendig, meint Heribert Prantl (Sa-SZ). Die Paragrafen zum Schwangerschaftsabbruch stünden nämlich, bei allen Änderungen, die sie in den vergangenen 150 Jahren erfahren hätten, "für eine elende Geschichte – für die jahrhundertelange, von Männern und Kirchen geprägte, in Gesetze gefasste vermeintliche Selbstverständlichkeit, Frauen nach einer Abtreibung zu Zuchthaus- und später zu Gefängnisstrafen zu verurteilen". Einen Kulturkampf werde es dieses Mal wohl nicht geben, vermutet Prantl. Den Kirchen werde es zwar schwerfallen, eine Reform zu akzeptieren; aber das Gewicht der Kirchen sei zwischenzeitlich gesunken.
Der Vorschlag des Deutschen Juristinnenbund, nach dem Abtreibungen bis zum Zeitpunkt zulässig sein sollen, in dem der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vereinbar, meint Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne . Das Gericht habe dargelegt, dass dem Ungeborenen Menschenwürde zukomme und der Staat Maßnahmen ergreifen müsse, um den Fötus wirksam zu schützen. Diese Pflicht lasse es nicht zu, "auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten".
Canabis: Die Neue Richtervereinigung (NRV) hat sich am Freitag für eine zügige Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument:innen ausgesprochen, berichtet LTO (Hasso Suliak). Begrüßt wurde dabei grundsätzlich auch der umfassende Legalisierungs-Ansatz der Ampel: Eine kontrollierte, staatlich überwachte Abgabe von Cannabis an Erwachsene stelle im Vergleich zur Strafdrohung ein milderes, effektiveres Mittel dar, um die Gesundheit zu schützen. Der UN-Drogenkontrollrat habe derweil deutliche Kritik an den deutschen Legalisierungsplänen geübt, heißt es im Text weiter. Die Freigabe von Cannabis als Genussmittel sei "unvereinbar" mit den einschlägigen UN-Abkommen.
Grundsteuer: Eine Abschaffung der Grundsteuer fordert Rechtsprofessor und Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof im FAZ-Einspruch. Rechtswidrig sei bereits die von Immobilienbesitzern geforderte Mitwirkung – während die für die Grundstücksbewertung abgefragten Daten von den Eigentümern allenfalls mit großem Aufwand und persönlicher Anstrengung zu beschaffen seien, lägen sie beim Staat bereits vor. Eine Aufklärung über die Beschaffenheit des Hauses träfe außerdem auf den Schutz der Privatsphäre und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Auch inhaltlich sei die Grundsteuer nicht mehr zu rechtfertigen, schreibt Kirchhof – ein wesentlicher Teil der Infrastrukturleistungen, mit denen die Grundsteuer begründet wird, werde bereits durch Gebühren und Beiträge finanziert.
Krankenhäuser: Die drei unionsgeführten Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Sie haben dafür den Rechtsprofessor Ferdinand Wollenschläger mit einem Gutachten beauftragt. Die Länder wollen wissen, ob Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der angestrebten Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinwirkt, berichtet spiegel.de.
Unternehmens-Umwandlung: Die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie wurde am 28. Februar durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie abgeschlossen. Rechtsanwalt Hendrik von Mellenthin gibt im Expertenforum Arbeitsrecht einen Überblick über die Neuregelungen. Diese führten zu begrüßenswerter Rechtsvereinheitlichung und zu mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorhaben. Allerdings stellten sie die Rechtsanwender:innen wegen der Vielzahl der arbeitsrechtlichen Verfahrensvorschriften und dem komplexen Zusammenspiel der mitbestimmungsrechtlichen Regelungskomplexe aber auch vor (zusätzliche) Herausforderungen.
Justiz
BVerfG – Strompreisbremse und Gewinnabschöpfung: Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage befassen, ob der Staat Gewinne von Energieunternehmen abschöpfen darf, um damit die Preisbremsen für Verbraucher:innen zu finanzieren. Insgesamt 26 Ökostromfirmen haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, berichten Sa-SZ (Michael Bauchmüller) und Mo-taz (Bernward Janzing). Die Unternehmen sind der Auffassung, es handle sich um eine unzulässige Sonderabgabe. Die Abgabe treffe die Falschen, weil Ökostromfirmen nichts für die hohen Preise können. Und sie nütze den Firmen auch nicht, sondern allein den Verbrauchern. Außerdem monieren die Beschwerdeführer, dass die Abschöpfung nicht auf den tatsächlichen Finanzbedarf begrenzt wurde. Die Klagen stützen sich auf ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo di Fabio.
OLG Hamm - ritueller Missbrauch: Der Spiegel (Beate Lakotta/Christopher Piltz) schildert den Fall von Malin Weber, der vom Jugendamt bereits vor der Geburt das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde und die - inzwischen vor dem Oberlandesgericht Hamm - darum kämpft, das Sorgerecht zurückzuerhalten. Laut Darstellung hatte eine Therapeutin der Frau eingeredet, dass sie rituell von Satanisten missbraucht worden war und dass die Satanisten Weber über "Innenpersönlichkeiten" immer noch erreichen können. Das Jugendamt nahm dieses Gespinst ernst und schloss daraus, dass dem Kind eine Gefahr durch die Mutter drohe. Inzwischen habe sich Weber allerdings von der Therapeutin gelöst und ihr Leben in den Griff bekommen. Der Beitrag schildert ausführlich, wie auch offizielle Kreise Schilderungen von rituellem Missbrauch durch Satanisten ernst nehmen, obwohl es keine Belege dafür gebe.
BVerfG zu linksunten.indymedia: Markus Sehl (LTO) kritisiert die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden von vier Männern und einer Frau, die laut Bundesinnenministerium (BMI) für den Betrieb der linksextremistischen Plattform "linksunten.indymedia" verantwortlich sein sollen. Das BMI hatte 2017 die Seite verboten und vom Netz nehmen lassen, weil sie Anleitungen zu Straftaten und deren Billigung ermöglichte. Das BVerwG hatte eine Klage der fünf Personen mangels Klagebefugnis abgewiesen, weil sie bestritten, etwas mit der Seite zu tun zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hielt die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht für substantiiert genug. Deshalb war, wie es in der Entscheidung heißt, "über die Frage, welche Grundrechte diejenigen schützen, die ein wie hier organisiertes Internetportal betreiben", nicht zu entscheiden. Der Autor bedauert, dass die Frage, wie weit der Schutz der Pressefreiheit für – aktivistisch betriebene - Internetportale reiche, damit nicht beantwortet werde, das sei "angesichts zahlreicher neuer Formate im Netz eine verpasste Chance".
BVerwG zu Stückzahlangaben: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, wie jetzt auch LTO meldet, dass bei Süßwaren, die in einer größeren Verpackung nochmals einzeln verpackt sind, auch die genaue Stückzahl angegeben werden muss. Es liege kein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff zu Lasten der Süßwarenherstellerin vor, der Informationswert für Verbraucher:innen überwiege die produktionstechnischen Interessen des Unternehmens.
OVG Berlin-BB zu Auskunftsanspruch gegen Schröder-Büro: Mit einer Auskunftsklage gegen das Büro des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) ist die Internetplattform "Frag den Staat" jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Unter anderem wollte "Frag den Staat" wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat und welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Weil das Büro aber nicht mehr besetzt sei – nicht zuletzt, weil der Bundestag die finanziellen Mittel entzogen hatte – gehe der Auskunftsanspruch derzeit ins Leere, stellte das Gericht jetzt fest. LTO berichtet.
OVG NRW zu Corona-Entschädigung für Fleischindustrie: Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat festgestellt, dass Fleischverarbeitungsunternehmen die während coronabedingter Quarantänezeiten an ihre Arbeitnehmer:innen gezahlten Löhne nicht ersetzt bekommen. Eine Erstattung wäre nur dann in Betracht gekommen, wenn die Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Arbeitslohn gegen ihren Arbeitgeber gehabt hätten, so das OVG. Weil hier aber die Arbeitnehmer:innen entsprechend § 616 S.1 BGB unverschuldet nicht zur Arbeit kommen konnten, habe ein solchen Anspruch seinerzeit bestanden. LTO berichtet.
LG Dresden – Einbruch ins Grüne Gewölbe: Die Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht im Verfahren um den Einbruch in das Dresdener Grüne Gewölbe könnte platzen, schreibt die Sa-SZ (Iris Mayer). Die Staatsanwaltschaft zweifele an der Glaubwürdigkeit der Geständnisse der Angeklagten. Zahlreiche Fragen seien unbeantwortet geblieben und zwar immer dann, "wenn sie objektiv nachprüfbar werden", wird beklagt. Deshalb sollen weitere Zeugen vernommen werden und sollten sich daraus ernsthafte Zweifel an den Erklärungen der Angeklagten ergeben, könnte der "Deal" scheitern.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Mo-SZ (Stephan Radomsky) kontrastiert die Aussagen des angeklagten früheren Wirecard-Chefs Markus Braun mit einem Bericht des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé. Es gebe nicht den geringsten Hinweis, so Jaffé, dass Geschäfte in Asien je existierten. Es sei auch nicht nachvollziehbar, wie jemand die Milliarden von asiatischen Treuhandkonten beiseite schaffen konnte, ohne den geringsten Hinweis zu hinterlassen. Zudem sei inzwischen zweifelsfrei klar, dass viele angebliche Belege gefälscht worden seien. Und nach dem Kollaps von Wirecard hätten sich weder die so genannten Drittpartner noch irgendein Händler gemeldet.
Der Spiegel (Martin Hesse) portraitiert Markus Födisch, den Vorsitzenden Richter im Wirecard-Verfahren. Er bringe den Angeklagten Braun oft mit einfachen Fragen aus dem Konzept. Manchmal allerdings scheine Födisch der Versuchung zu erliegen, Braun vorzuführen.
StA Köln u.a. – Cum-Ex: Als "Schande für den Rechtsstaat" bezeichnet Volker Votsmeier (Hbl) die von der Politik prognostizierte Dauer für die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach hatte kürzlich mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Köln, bei der 90 Prozent der Cum-Ex-Verfahren liegen, für ihre 117 Verfahren noch 15 Jahre veranschlage. Jedes verstreichende Jahr freue die noch nicht verurteilten Beschuldigten, so Votsmeier. Wenn ein Richter in fünf, zehn oder 15 Jahren einen Angeklagten nach Details frage, sei seine Antwort schon heute absehbar: Er könne sich nicht mehr erinnern. Das Bittere sei: Man müsste es ihm sogar glauben.
LG Ravensburg zum Entsperren eines Handys: Beim Landgericht Ravensburg ist ein Mann mit seiner Beschwerde gegen die Abnahme seiner Fingerabdrücke durch die Polizei gescheitert. Der Mann war eines Betäubungsmitteldeliktes verdächtig und hatte sich geweigert, sein Handy per Fingerabdruckscanner zu entsperren. Das LG Ravensburg war der Auffassung, die polizeiliche Abnahme des Fingerabdrucks zum Entsperren des Mobiltelefons sei notwendig und verhältnismäßig gewesen. Das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung bleibe hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.
Schadensersatz für geleakte Kundendaten: spiegel.de (Torsten Keinz) stellt ein entstehendes neues Geschäftsmodell vor. Anwält:innen lassen sich die Ansprüche von Kund:innen abtreten, deren Daten bei einem Unternehmen gehackt wurden und verklagen dann das Unternehmen auf Schadensersatz. Noch sei bei den Gerichten umstritten, wieviel Schadensersatz im Einzelfall bezahlt werden muss. Die Urteile liegen zwischen 300 und 5.000 Euro.
Väterrechte vs. Gewaltschutz: Vor Gericht wiege nach einer Trennung das Recht des Vaters auf das Kind häufig schwerer als der Gewaltschutz, behauptet die Soziologin Christina Mundlos in einem Gastbeitrag in der Mo-taz. Hinter diesem Befund stecke die gezielte Unterwanderung und Beeinflussung von Jugendämtern und Familiengerichten durch die Väterlobby, die längst die deutschen Behörden mit ihren misogynen Mythen schule, so die Autorin. Politik und Justiz hätten nun den Auftrag, aufzuräumen: Beispielsweise müssten für Gerichte, in denen es zu besonders vielen fragwürdigen Beschlüssen komme, Untersuchungskommissionen eingerichtet werden.
Verteidigung von Islamisten: Ronen Steinke (Sa-SZ) stellt in seiner Kolumne "Vor Gericht" den Berliner Rechtsanwalt Tarig Elobied vor, der bereits mehrere Islamisten vor Gericht verteidigt hat. Er erläutert, warum es aus rein praktischen Gründen für eine fachgerechte Verteidigung oft gut sei, wenn der Anwalt selbst Muslim sei, was aber nicht bedeute, dass er, wie ihm teilweise unterstellt werde, dem Angeklagten ideologisch nahestehe.
BVerfG – englische Übersetzungen: Im Verfassungsblog stellt der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm erfreut fest, dass die Reihe der erstmals 1992 erschienen englischen Übersetzungen wichtiger Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen weiter fortgesetzt wird. Nach längerer Pause sei im vergangenen Jahr ein Band zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht erschienen, der insgesamt 45 Urteile enthalte. Die Sammlung sei interessant, weil sie einen Eindruck von den vielen Facetten vermittele, die das Gericht im Laufe der Zeit in Art. 2 I GG, auf dem alle diese Entscheidungen letztendlich basierten, gefunden habe.
Gerichtszeichner: Die Sa-SZ (Benedikt Warmbrunn) lässt sechs Gerichtszeichner zu Wort kommen. Dabei erzählt u.a. George Butler vom NSU-Prozess, Stefan Bachmann vom RAF-Prozess und Cony Theis vom Verfahren um die Geiselnahme von Gladbeck.
Recht in der Welt
Großbritannien – Migrationsrecht: Der Philosophieprofessor David Owen fasst im Verfassungsblog (in englischer Sprache) zusammen, um was es bei dem umstrittenen geplanten britischen Gesetz gegen illegale Migration geht.
Juristische Ausbildung
Parität in der Prüfungskommission: In Hamburg ist es gelungen, den Anteil von Prüfungskommissionen, die mit mindestens einer Frau besetzt sind, von 33 Prozent im Jahr 2021 auf mittlerweile rund 46 Prozent zu erhöhen. Das teilte laut LTO-Karriere der Senat der Hansestadt in der Antwort auf eine kleine Anfrage mit. Nach einer NRW-Studie aus dem Jahr 2018 haben Frauen in der mündlichen Prüfung bei einer rein männlich besetzten Kommission schlechtere Chancen.
Sonstiges
Klimaprotest/Grundgesetz 49: Gegen die Aktion der "Letzten Generation", bei der am vorletzten Wochenende Aktivisten die 19-teilige Glasinstallation "Grundgesetz 49" mit einer dunklen Flüssigkeit übergossen hatten, sei verfassungsrechtlich nichts zu sagen, schreibt Maximilian Steinbeis in seinem Editorial im Verfassungsblog. Es sei exakt der Gebrauch der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, den der in dem Kunstwerk monumentalisierte Verfassungstext schütze. Der Verfassung, auch wenn ihr Text vorübergehend hinter abwaschbarem Kleister verschwindet, drohe nicht der allergeringste Schaden. Das zu erkennen, sei nicht schwer.
Innerfamiliäre Gewalt: Den ZDF-Siebenteiler "Gestern waren wir noch Kinder", in dem es um den Mord eines Ehemannes an seiner Frau geht, hat sich die Doktorandin Katharina Reisch für LTO angeschaut. Die Serie thematisiere den "Kreislauf der Gewalt", wonach gewalttätiges Verhalten oft in der eigenen Herkunftsfamilie gelernt werde, was aber kein unentrinnbarer Determinismus sei. Das ZDF mit seiner jüngsten Produktion leiste weit mehr als nur einen "Adrenalinkick auf der Couch", meint die Rezensentin.
Rechtsanwalt Joachim Kersten: Mo-FAZ (Bernd Eilert) und Sa-SZ (Thomas Steinfeld) würdigen in Nachrufen den verstorbenen Rechtsanwalt Joachim Kersten. Der Medienanwalt und Spezialist für Verlagsrecht sei "einer der Großen" gewesen, schreibt die SZ. Er habe u.a. den Herausgeber der "Gesammelten Werke" Walter Benjamins im Konflikt mit dem Suhrkamp Verlag vertreten, mit dem S. Fischer Verlag um einen angemessenen verlegerischen Umgang mit Arno Schmidt gestritten und dessen Verlagswechsel, zuerst zum Haffmans Verlag, dann zu Suhrkamp betreut. Und er kümmerte sich um die Nachlässe von Günter Grass und Walter Kempowski.
Rechtsphilosoph Karl Christian Friedrich Krause: Martin Rath erinnert auf LTO an den Rechtsphilosophen Karl Christian Friedrich Krause (1781-1832), der hierzulande in Vergessenheit geriet, aber in Portugal, Spanien und Lateinamerika zu den rechtsphilosophisch einflussreichsten Denkern zählt. Er vertrat seinerzeit bereits die Auffassung, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder die Freiheit haben sollen, die unmittelbar aus dem Gefühl des Rechts rühre und dass Tiere als Wesen, die an der göttlichen Gerechtigkeit teilhätten, nur verletzt werden dürften, sofern Menschen anderenfalls Schaden nähmen.
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