Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2023: Par­tei­en­fi­nan­zie­rung vor Ent­schei­dung / Nutzt BND Jour­na­list:innen als Spitzel? / BMJ über­prüft Libra

24.01.2023

Das BVerfG urteilt an diesem Dienstag über die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung. BND sieht sich dazu berechtigt, Journalist:innen als Spitzel einzusetzen. Das BMJ hat ein Rechtsgutachten zu Libra in Auftrag gegeben.

Thema des Tages

BVerfG – Parteienfinanzierung: An diesem Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu der Frage, ob die Erhöhung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung zum Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro verfassungsgemäß war. Die Erhöhung um 15 Prozent hatte die große Koalition aus SPD und CDU während der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland durch den Bundestag gebracht, wobei das gesamte Gesetzgebungsverfahren nur zehn Tage andauerte. Begründet wurde die Erhöhung mit erhöhten Kosten einer Anpassung an die Bedingungen der digitalen Welt. Für den heutigen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verstieß die Art und Weise der Gesetzesentstehung gegen die "politische Hygiene" und die Abgeordneten von FDP, Grünen und Linken leiteten eine abstrakte Normenkontrolle ein. Die AfD-Fraktion erhob separat eine Organklage, weil das Gesetzgebungsverfahren ihre Beteiligungsrechte verletzt habe. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1992 eine Obergrenze für die Finanzierung der Parteien eingeführt. Diese sollte nur bei "einschneidenden" Veränderungen erhöht werden dürfen. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2021 war die Kernfrage, ob die Digitalisierung und insbesondere die Verlagerung von Debatten in soziale Medien eine solche Veränderung darstellt. Der federführende Richter Peter Müller bezeichnete dies als "sehr plausibel und nachvollziehbar." Es berichten SZ (Wolfgang Janisch/Robert Roßmann) und LTO (Lorenz Menkhoff).

Im Gespräch mit der SZ (Georg Ismar) weist Dietmar Nietan, Schatzmeister der SPD, darauf hin, dass es bei der SPD und auch bei der CDU zu starken finanziellen Einschnitten führen werde, falls das BVerfG die Erhöhung von 2018 beanstandet. Es sei jeweils mit Rückzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Allerdings habe die SPD auf sein Drängen so gewirtschaftet, als habe es die Erhöhung nicht gegeben.

Rechtspolitik

Planungsbeschleunigung: Am Montag wurden im Rechtsausschuss des Bundestags Expert:innen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung angehört, Gerichtsverfahren bei wichtigen Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dabei bezeichnete Ulrike Bick, Richterin am BVerwG, den Gesetzesentwurf als "praxisfremd". Die lange Dauer von Verfahren sei vor allem auf fehlendes Personal bei den Planungsbehörden und eine zu hohe Fluktuation zurückzuführen. Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter:innen, warnte vor der Einführung einer Klageerwiderungsfrist, was zu einer erheblichen Mehrarbeit bei den Gerichten und zu einer Verlängerung der Verfahrenslaufzeiten führen werde. Das Hbl (Heike Anger) berichtet.
 
Strafrecht: Wie das Hbl (Eren Basar) berichtet, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, das Strafrecht auf historisch überholte oder unzeitgemäße Straftatbestände zu überprüfen. Das Strafrecht solle auf Normverstöße konzentriert werden, die wirklich gravierend sind. Ein erster Entwurf werde nicht vor Mitte des Jahres erwartet.

Vorratsdatenspeicherung/Quick-Freeze: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt das vom Bundesjustizministerium als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren in dieser konkreten Form ab. Bei der Erhebung und Sicherung von Verkehrsdaten bestehe die Gefahr, dass Mandatskontakte in nicht unerheblichem Umfang offenbart werden. Es seien weitere Sicherungsmechanismen und eine einschränkende Definition des Verkehrsdatenbegriffes erforderlich. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.

Justiz

BGH zu Preisabsprachen/Schlecker: Das Hbl (Roland Abele) berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem November zu einer unzulässigen Kartellabsprache gegenüber dem insolventen Drogeriemarkt Schlecker, dessen Begründung nun vorliegt. Der BGH sah es entgegen der Vorinstanzen als erwiesen an, dass Produkthersteller sich untereinander über die jeweiligen Preisverhandlungen mit Schlecker informiert haben.  

OVG Berlin-BB – Klimaschutz: Wie die SZ (Markus Balser/Michael Bauchmüller) berichtet, hat nun auch die Umweltorganisation BUND beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesregierung geklagt, weil die Sofortprogramme mehrerer Ministerien gegen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verstoßen. Gerügt werden das Bau-, das Wirtschafts- und vor allem das Verkehrsministerium.

OLG Koblenz – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Die Bundesanwaltschaft hat beim Oberlandesgericht Anklage gegen fünf Personen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund erhoben. Die Angeklagten aus dem Reichsbürgermilieu sollen unter Führung einer pensionierten Lehrerin geplant haben, die Bundesregierung abzusetzen und ein autoritäres System nach Vorbild des deutschen Kaiserreichs zu errichten. Um Chaos zu erzeugen sollte im Vorfeld ein bundesweiter Stromausfall verursacht und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführt werden. Seit der Festnahme im April bzw. Oktober 2022 sitzen die Beschuldigten in Untersuchungshaft. Es berichten faz.net (Marlene Grunert), spiegel.de, zeit.de und LTO.  

LG Leipzig – Kinderzimmerdealer/Candylove: Vor dem Landgericht Leipzig hat ein neuer Prozess gegen Maximilian Schmidt, bekannt aus der Netflix-Doku "Shiny Flakes", begonnen. Nachdem er 2015 im Alter von 20 Jahren wegen des Betreibens seines Online-Drogenhandels "Shiny Flakes" zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde, ist er nun wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Als Kopf einer Bande, zu der auch der Rechtsanwalt Andre R. gehören soll, soll Schmidt zwischen April 2019 und Januar 2021 über den Online-Shop "candylove" gut 20 Kilogramm Drogen und hunderte verschreibungspflichtige Medikamente an Kund:innen vertrieben haben. 17 Verhandlungstage sind angesetzt. Am ersten Verhandlungstag kritisierte die Verteidigung die Zuständigkeit einer Erwachsenen-Strafkammer. Möglich ist auch noch eine Verständigung. Es berichten SZ (Iris Mayer), FAZ (Stefan Locke), spiegel.de (Wiebke Ramm), bild.de (Jerome Nussbaum/Michael Klug) und LTO (Felix W. Zimmermann).

LG Bayreuth zu Elternmord: Im Prozess zum Doppelmord von Mistelbach hat das Landgericht Bayreuth den 19-Jährigen Angeklagten für den Mord an den Eltern seiner Freundin zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die angeklagte und heute 17-jährige Tochter, die das Gericht als treibende Kraft für die Tat ansah, erhielt neun Jahre und sechs Monate. Es berichten FAZ (Karin Truscheit), SZ (Benedikt Warmbrunn), Welt (Per Hinrichs), bild.de (Jörg Völkerling), zeit.de (Friederike Oertel) und spiegel.de.

StA Karlsruhe – Radio Dreyeckland: Die Polizei hat die Datenträger zurückgegeben, die vorige Woche bei der Durchsuchung der Wohnungen von zwei Journalisten des Freiburger Alternativsenders Radio Dreyeckland beschlagnahmt worden waren. Das Landgericht Karlsruhe hat noch nicht über die sofortige Beschwerde gegen die Durchsuchung entschieden. LTO berichtet.

Justizpersonal in Niedersachsen: Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat angekündigt, in den Justizbehörden des Landes 280 zusätzliche Stellen schaffen zu wollen. Bei Richter:innen und Staatsanwält:innen bestehe ein Bedarf von etwas mehr als 100 Stellen und im nachgeordneten Bereich von etwa 180 Stellen. Insbesondere seien IT-Spezialist:innen gefragt. LTO berichtet.

Recht in der Welt

Ukraine – russische Kriegsverbrechen: In einem ausführlichen Interview mit der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) spricht der britische Rechtsprofessor Philippe Sands über Russlands Krieg gegen ukrainische Infrastruktur, militärische Attacken auf Wohngebiete, wichtige russische Beiträge zum Völkerstrafrecht, doppelte Standards des Westens im Völkerstrafrecht und mögliche neue Regeln für die Kriegsführung. Sands hätte nichts dagegen, wenn strafrechtliche Vorwürfe gegen russische Verantwortliche fallen gelassen werden, um u.a. damit den Ukraine-Krieg zu beenden. Er sei "kein juristischer Purist".

EGMR/Litauen – Homosexualität: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Kinderbücher mit Märchen über gleichgeschlechtliche Ehen keinen Warnhinweis für Kinder enthalten. 2014 musste der Vertrieb eines entsprechenden litauischen Kinderbuchs der zwischenzeitlich verstorbenen Autorin Neringa Dangvydė Macatė eingestellt werden, weil die litauische Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen das litauische Jugendschutzgesetz konstatierte. Der Vertrieb wurde erst ein Jahr später und mit dem entsprechendem Warnhinweis wieder aufgenommen. Der EGMR erkannte eine Verletzung der Meinungsfreiheit aus Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und sprach der Mutter der Autorin einen Schadensersatz in Höhe von 12.000 Euro zu. Es berichten tagesschau.de (Gigi Deppe), spiegel.de und LTO.

Spanien – Frank Hanebuth: In Madrid hat der Prozess gegen Frank Hanebuth und 48 weitere Angeklagte mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen. Ihnen wird die versuchte "Eroberung" Mallorcas durch die Hells Angels vor zehn Jahren vorgeworfen. Unter den Anklagepunkten finden sich Mord, Erpressung, sexuelle Ausbeutung, Rauschgift- und Waffenhandel. Für Hanebuth, den früheren Deutschland-Chef der Hells Angels, fordert die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Haft und eine Geldstrafe von rund vier Millionen Euro. Die FAZ (Hans-Christian Rössler) berichtet. taz-Nord (Nadine Conti) und spiegel.de (Jörg Diehl/Kristin Haug u.a.) bringen ausführliche Vorberichte.

Österreich – René Benko: Der Tiroler Investor René Benko und andere Angeklagte sind vom Landesgericht Wien vom Vorwurf der Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme freigesprochen worden. Es ging um Spenden an eine von dem damaligen Wiener Grünen-Gemeinderat Christoph Chorherr initiierte gemeinnützige Organisation. Diese Spenden waren von der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren gebracht worden. Es berichten FAZ (Michaela Seiser) und spiegel.de.

USA – Sturm auf das Kapitol: Ein Gericht in Washington hat vier Mitglieder der rechtsextremen Miliz "Oath Keepers" wegen Beteiligung an der Erstürmung des US-Kapitols vor rund zwei Jahren für schuldig befunden, unter anderem wegen "aufrührerischer Verschwörung". Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. zeit.de berichtet.

Namibia/Deutschland – Herero und Nama: Nachdem Deutschland und Namibia 2021 in Bezug auf die Tötung von geschätzt 100.000 Herero und Nama ein "Versöhnungsabkommen" geschlossen haben, bei dem Deutschland seine moralische Verantwortung für die "Völkermordumstände" bekannte – ohne aber den Tatbestand des Völkermords anzuerkennen –, verklagen Nachfahren der Opfer ihre Regierung nun vor dem High Court in der Hauptstadt Windhoek. Sie sind der Ansicht, dass das Parlament und auch die Betroffenen bei den Verhandlungen mit Deutschland hätten beteiligt werden müssen. Die taz (Dominic Johnson) berichtet.  

Juristische Ausbildung

Klimaproteste/Zivilrecht: Auf LTO fasst Rechtsprofessor Marc-Philippe Weller gemeinsam mit Mitarbeitenden seines Lehrstuhls in einem ersten von drei Examensspezials zum Thema Klimaproteste prüfungsrelevante Zivilrechtsfragen zu Klimaprotesten zusammen. Im Frage-Antwort-Format wird etwa erörtert, ob Betroffene für Aktionen der "Letzten Generation" Schadensersatz verlangt werden können.  

Sonstiges

BND und Medien: Wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, sieht sich der Bundesnachrichtendienst (BND) berechtigt, Journalist:innen als "nachrichtendienstliche Verbindungen" einzusetzen. Das gehe aus einem Schriftsatz des BND an das Bundesverwaltungsgericht hervor. 2006 hatte das Bundeskanzleramt nach diversen Bespitzelungen von Journalist:innen durch vom BND beauftragte andere Journalist:innen verfügt, dass Journalist:innen vom BND nicht mehr als Quellen oder Informant:innen benutzt werden dürfen. Allerdings gab es schon damals die Einschränkung, dass der BND zur "Eigensicherung" noch auf Journalist:innen zurückgreifen dürfe. Heute sei unklar, in welchem Ausmaß das einstige Verbot noch gilt. In dem Schreiben an das BVerwG sehe der BND jedenfalls keine Sonderstellung von Medienvertreter:innen gegenüber anderen Berufsgruppen.

Libra: Wie die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) bei eine:r bisher nicht bekannten Hochschullehrer:in ein Gutachten zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von "Libra – das Rechtsbriefing" in Auftrag gegeben. Zentraler Gegenstand des Gutachtens sei das Gebot der Staatsferne, weil Libra von der juris GmbH herausgegeben wird, die sich mehrheitlich in Staatsbesitz befindet. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum moniert die Geheimhaltung der Gutachter:in und kritisiert, dass das BMJ, "für das Hunderte Juristen mit Prädikatsexamen arbeiten, eine solch einfache Frage nicht selbst klären kann."

BKartA – Paypal: Das Bundeskartellamt leitet ein Verfahren gegen den Zahlungsdienstleister Paypal ein. Das Unternehmen halte in seinen Klauseln Händler:innen dazu an, keine niedrigeren Verkaufspreise aufzurufen, wenn Kund:innen sich bei der Bezahlung für einen günstigeren Anbieter als Paypal entscheiden. Ferner schreibe Paypal vor, dass Zahlungsvorgänge über andere Dienstleister nicht komfortabler ausgestaltet werden sollen und dass Händler:innen auch keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden zum Ausdruck bringen dürfen. Darin könne ein Verstoß gegen das Missbrauchsverbot liegen. Es berichten FAZ (Helmut Bünder), SZ (Caspar Busse), spiegel.de, zeit.de und LTO

BKartA – Digitalunternehmen: Auf dem Verfassungsblog fasst der Postdoktorand Tristan Rohner den Stand des "Kampfes" des Bundeskartellamts gegen Google und große Digitalunternehmen zusammen und schreibt ihm eine Vorreiterrolle zu. Das BKartA werde sich auch durch die Einführung des Digital Markets Acts (DMA) nicht an den Rand drängen lassen, weil nach Art. 1 Abs. 6 lit. b DMA nationale Wettbewerbsvorschriften unberührt blieben, soweit sie nicht auf Gatekeeper nach Art. 3 DMA angewendet werden.

Grundsteuer: Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Rechtsprofessor Paul Kirchhof kritisiert im FAZ-Einspruch die steuerliche Neubewertung des Grundeigentums, die eine teils unbezahlbare Steigerung der Grund- und Erbschaftsteuern zur Folge habe. Durch die Berechnung der Grundsteuer nach Verkehrswerten werde der Sinn der Steuer verfehlt, weil dem Steuerpflichtigen eine Wertsteigerung der Immobilienpreise zugerechnet wird, obwohl er nur sein Grundstück nutzt und aus den Wertsteigerungen keinen Vorteil zieht.

Rechtsextreme Polizisten-Chats: Im Interview mit focus.de (Axel Spilcker) berichtet Rechtsanwalt Michael Emde über seine Mandatsarbeit mit angeklagten Polizisten im Zusammenhang mit rechtsextremen Chatrunden in Mülheim/Ruhr. In seinen Fällen kämen etwa Kernvorwürfe wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen oder Volksverhetzung nicht zum Tragen, weil die Dateien dafür an einen größeren öffentlichen Kreis hätten zugesandt werden müssen.

Arbeitsverträge: spiegel.de (Lea Schönborn) gibt eine Übersicht zu klassischen unwirksamen Klauseln in Arbeitsverträgen, auf die man beim Abschluss achten sollte. Bei der unwirksamen Klausel "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" fehle es etwa an einer Festlegung einer bestimmte Überstundenzahl.

Parlamentarismus: Die FAZ (Isabell Trommer) bringt eine weitere Rezension zum Buch des Rechtsprofessors Christoph Schönberger: "Auf der Bank – Die Inszenierung der Regierung im Staatstheater des Parlaments". Eindrucksvoll seien insbesondere Schönbergers Ausführungen über die historische Entwicklung der Sitzordnungen in den verschiedenen Ländern.

Das Letzte zum Schluss

Zebras streifen: In Geldern in Nordrhein-Westfalen sind zwei Zebras ausgebrochen und über eine Bundesstraße gestreift. "Ich habe nicht getrunken, aber ich sehe hier zwei freilaufende Zebras", lautete die darauffolgende telefonische Meldung eines Mannes bei der Polizei. Nachdem Nemo und Monty von der Polizei unverletzt zu ihren Besitzern zurückgebracht werden konnten, erhielten sie erstmal einen Eimer Karotten. spiegel.de berichtet.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr/chr

(Hinweis für Journalist:innen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2023: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50862 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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