Heute beginnt in Paris der Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Nizza. Die Rechtsbeugungs-Anklage gegen einen Weimarer Familienrichter wurde zugelassen. Richterin Barbara Salesch wird wochentäglich bei RTL gesendet.
Thema des Tages
Frankreich – Prozess zum Nizza-Attentat: An diesem Montag beginnt in Paris der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentats von Nizza, bei dem vor gut sechs Jahren 86 Menschen getötet und mehrere Hundert verletzt wurden, als Mohamed Lahouaiej-B. mit einem LKW über die Promenade des Anglais in Nizza raste. Der Täter selbst wurde damals von der Polizei erschossen. Es war nach dem Anschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris und der verheerenden Serie von insgesamt fünf Anschlägen am 13. November 2015 in Paris die dritte schwere Terrorattacke in Frankreich. Mo-FAZ (Michaela Wiegel), Mo-SZ (Kathrin Müller-Lancé) und spiegel.de (Leo Klimm) geben eine Vorschau auf das anstehende Verfahren, das in demselben Verhandlungssaal stattfindet, wie der vor zwei Monaten zu Ende gegangene Mammutprozess zu den Pariser Terroranschlägen vom 13. November 2015 (Bataclan-Prozess). Angeklagt sind sieben Männer und eine Frau, zwischen 27 und 48 Jahren alt, drei von ihnen müssen sich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten, die anderen fünf sollen dem Attentäter unter anderem geholfen haben, Waffen zu besorgen.
Rechtspolitik
Fahrzeug- und Industriedaten: Den Entwurf für den von der Europäischen Kommission geplanten Data Act stellen der Rechtsprofessor Jürgen Ensthaler und Rechtsanwältin Duygu Üge in der Mo-FAZ vor. Es geht um die Verwendung von Daten, die durch Nutzung von Autos, Traktoren, Fahrstühlen oder unzähligen anderen technischen Geräten entstehen und in großem Maße den Herstellerunternehmen übertragen werden. Die EU will regulieren, wer diese Daten wirtschaftlich nutzen darf und welche Vorgaben dabei eingehalten werden müssen.
Unternehmensbesteuerung: Werden Unternehmenssteuern nur aufgrund eines inländischen Registereintrages erhoben, so sei das verfassungswidrig sei, schreibt Rechtsanwalt Jens-Uwe Hinder im FAZ-Einspruch und begrüßt deshalb die Anläufe, die entsprechenden "eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Bundesfinanzministeriums einzudämmen". Die bloße Registereintragung werde den seitens des Bundesverfassungsgerichts klar definierten Fallgruppen eines für eine Besteuerung ausreichenden Nexus nicht gerecht.
Suizidhilfe: Laut Spiegel mahnt der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh eine baldige Regelung der Suizidhilfe an und warnt gleichzeitig davor, die Strafbarkeit "durch die Hintertür" wiedereinzuführen. Bislang habe es im Bundestag nur eine erste Lesung und eine Orientierungsdebatte über eine neue Regelung gegeben, aber es noch nicht einmal ein Termin für die Anhörung von Sachverständigen festgesetzt worden.
Triage: Den aktuellen Stand in der Diskussion um eine Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz fasst ausführlich LTO (Maximilian Amos) zusammen. Nachdem der Passus zu einer Ex-Post-Triage aus dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung wieder gestrichen wurde, rücke nun die Diskussion über die Frage, ob Faktoren wie die verbleibende Lebensdauer oder gar die Lebensqualität bei der Entscheidung eine Rolle spielen dürfen, wieder in den Fokus.
Justizvertrauen/Pakt für den Rechtsstaat: Wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Beamtenbundes ergeben habe, sinke derzeit das Ansehen der Richterschaft in der Bevölkerung deutlich, berichtet LTO. Der Deutsche Richterbund DRB fordert als Konsequenz ein Handeln der Politik: "Die deutlich sinkenden Zustimmungswerte für die Richterschaft in der Bürgerbefragung des Beamtenbundes müssen ein Weckruf für die Politik sein", wird DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn zitiert. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten zu Recht eine leistungsfähige und bürgernahe Rechtspflege und deshalb sei es so wichtig, dass die Ampel-Koalition den von ihr versprochenen Rechtsstaatspakt 2.0 zur Stärkung der Justiz mit den Ländern jetzt schnell in die Tat umsetze.
Justiz
LG Erfurt – Rechtsbeugung durch Familienrichter: Der Weimarer Familienrichter, der zu Beginn der Corona-Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen als Kindeswohlgefährung aufgehoben hatte, muss sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB verantworten, weil für den Schutz gegen hoheitliche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen nicht die Familiengerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das Landgericht Erfurt habe eine entsprechende Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, so LTO (Tanja Podolski). Im Falle einer Verurteilung könnte der Angeklagte seine Stellung als Richter verlieren.
BGH zu Hotelbewertungen: Auch spiegel.de berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der der Betreiber eines Online-Bewertungsportals auf Rüge des Hotels darlegen muss, dass eine anonym oder pseudonym abgegebene Bewertung tatsächlich von einem Gast des Hotels stammt. Kann der Betreiber dies nicht, habe das Hotel nach der Karlsruher Entscheidung Anspruch auf Löschung der fraglichen Bewertung.
OLG Köln zu Cum-Ex/Christian Olearius: Die Ablehnung der Beschwerde des Warburg-Bank-Gesellschafters Christian Olearius gegen die Zulassung der Anklage ohne vorherige Anhörung erläutert die Sa-FAZ (Marcus Jung). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln dürfte dem Angeschuldigten trotz der Ablehnung mehr Hilfe für seine Verteidigung bieten, als es den Anklägern recht sein dürfte, schreibt die FAZ. Die OLG-Richter hätten festgestellt, dass Olearius’ Anspruch auf rechtliches Gehör tatsächlich nicht vollständig entsprochen worden sei, und dabei den für ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relevanten Anspruch auf ein faires Verfahren betont.
OLG Frankfurt/M. zu Fluggastentschädigung im Insolvenzverfahren: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass bei Flügen, die von bereits im Insolvenzverfahren befindlichen Fluggesellschaften nur noch aus Kulanz durchgeführt werden, keine Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung bestehen. Wie schon die Vorinstanz verneinte das OLG Frankfurt/M. die Anwendbarkeit der Verordnung mit der Begründung, dass die aus Kulanz gewährte Beförderung "kostenlos" im Sinne der Verordnung erfolgt sei. Entsprechend sei die EU-Fluggastrechteverordnung auf solche Konstellationen nicht anzuwenden. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BGH zugelassen. LTO berichtet.
OVG RhPf zum Betretungsverbot für ungeimpfte Medizinkraft: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein Betretungsverbot für eine ungeimpfte Zahnarztmitarbeiterin bestätigt. Weil der nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich Impfnachweis nicht vorgelegt wurde, hatte das zuständige Gesundheitsamt der Frau untersagt, die Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers zu betreten und ein Zwangsgeld angedroht. Laut LTO berief sich das OVG in seiner Eilentscheidung auf das Bundesverfassungsgericht, das die einrichtungsbezogene Impfpflicht billigte und ausführte, dass die Impfung auch bei Omikron noch ausreichend wirksam sei. Außerdem bestehe eine niedrigere Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch eine geimpfte Person.
LG Berlin zu Urheberrechtsverletzung durch "Compact": Das rechtsextreme "Compact"-Magazin darf eine Sonderausgabe zur ARD-Fernsehserie "Babylon Berlin" nicht mehr verkaufen, hat das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung entschieden. Laut spiegel.de sollten in dem Heft "historische Hintergründe der Kult-Serie" beschrieben werden. Es wurden dabei jedoch Pressebilder verwendet, ohne die erforderlichen Rechte zu besitzen.
LG Berlin – Investorenklage Rocket Internet: Worum es in einer von der amerikanischen Kanzlei Hausfeld geführten Investorenklage gegen das frühere Börsenunternehmen Rocket Internet geht, erklärt die Sa-FAZ (Marcus Jung). Im Mittelpunkt steht die Frage, welcher Preis für die Aktien beim Delisting hätte gezahlt werden müssen. Der Rechtsstreit mit den US-Investoren gehe allerdings erst im nächsten Jahr weiter, vorher müsse sich das Gericht noch mit drei Anfechtungsklagen von anderen Aktionären befassen.
Die Klage biete genügend Anlass, abermals über das Augenmaß von Rückerwerbsangeboten im Fall eines Börsenrückzugs zu diskutieren, meint Marcus Jung (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Der Gesetzgeber müsse die Entwicklung im Blick haben, wenn eine Novelle im Börsengesetz anstehe. Ignoriere er diese weiterhin, sei der Aufschrei beim nächsten Delisting programmiert.
LG Fulda zu polizeikritischem Artikel: Gegen den Freispruch mehrerer Journalisten, die sich wegen der Veröffentlichung eines polizeikritischen Artikels wegen des Vorwurfes der üblen Nachrede verantworten mussten, hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Hintergrund waren Berichte über die tödlichen Schüsse auf einen afghanischen Flüchtling im April 2018, wie die Mo-taz (Peter Nowak) schreibt.
AG Berlin-Tiergarten zu Nötigung durch Klimaaktivist: Es verdiene Sympathie, wenn Klimaschützer der "Letzten Generation" auf Fahrbahnen sitzen, trotzdem sei dieser Protest nicht zu rechtfertigen, kommentiert Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) die Verurteilung eines Klimaschützers, der sich auf der Berliner Stadtautobahn festgeklebt habe, durch das Amtsgericht Tiergarten.
AG Münster – Tötung von Malte C.: Der Mann, der am vergangenen Samstag beim Christopher Street Day in Münster den 25jährigen Transmann Malte C. getötet haben soll als dieser bedrängte Frauen verteidigte, ist im Gefängnis. Das Amtsgericht Münster hat gegen einen 20 Jahre alten russischen Staatsbürger Untersuchungshaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeordnet. Wie die Mo-FAZ (Reiner Burger) mitteilt, sah der Richter neben dem dringenden Tatverdacht auch den Haftgrund Flucht- und Wiederholungsgefahr als gegeben. Der mutmaßliche Täter soll bereits mehrmals wegen Rauschgiftdelikten und auch wegen Körperverletzung aufgefallen und deshalb bereits zu einer Jugendstrafe verurteilt worden sein.
Reue vor Gericht: In seiner Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Ronen Steinke (Sa-SZ) der Reue, die Angeklagte oftmals vor Gericht zeigen, um ihre Chancen auf ein milderes Urteil zu erhöhen. Er fragt, "wie echt" die öffentliche Entschuldigung sein kann, wenn zum Beispiel einem Drogenabhängigen der Kauf von Betäubungsmitteln "leid tut".
Berliner Richterinnen unter Polizeischutz: Drei Berliner Richterinnen sind vor einiger Zeit unter Polizeischutz gestellt worden, weil es gegen sie Drohungen aus dem organisierten Drogenhandel gab, schreibt LTO unter Bezugnahme auf eine Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage. Die drei betroffenen Richterinnen hätten einen Prozess wegen Rauschgifthandels im Zusammenhang mit von der Polizei entschlüsselten Nachrichten aus Encrochat-Handys, die von Kriminellen genutzt wurden, geführt. Insgesamt seien in Berlin seit Februar 2021 insgesamt 29 sicherheitsrelevante Vorfälle in der Justiz gemeldet worden, in der Regel aber "niederschwelligere Vorfälle, die keinen Bezug zur organisierten Kriminalität, zur islamistischen oder auch rechts- oder linksextremen Szene aufwiesen".
Recht in der Welt
Ukraine-Krieg und Völkerrecht: Die Rolle des Völkerrechts angesichts des von Russland angezettelten Ukraine-Krieges untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter Felix Lange auf LTO und fragt dabei auch, ob die lange dominanten Fortschrittserzählungen im Völkerrecht an ihrem Ende angelangt sind. Auch wenn eine Konstitutionalisierung des Völkerrechts vom in vielen Fragen blockierten UN-Sicherheitsrat sicher nicht zu erwarten sei, zeige die jüngste Entwicklung, dass eine deutliche Mehrheit der Staaten nicht bereit sei, den Angriffskrieg eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats zu akzeptieren. Und da auch der Internationale Gerichtshof, das Hauptrechtsprechungsorgan der UN, festgestellt habe, dass Russland seine militärische Operation beenden müsse, bestehe kein Anlass für einen Abgesang auf das Völkerrecht.
USA – Glyphosat-Prozess: Über einen weiteren Prozess gegen den Bayer-Konzern im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat berichtet LTO. Die Jury eines Gerichts in St. Louis entschied am Donnerstag, dass das Produkt des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto nicht für die Erkrankungen der Kläger verantwortlich zu machen sei. Damit konnte, nachdem Bayer im Juni einen signifikanten Rückschlag hinnehmen musste, der Konzern nun wieder einen Erfolg verbuchen.
Tschechien – erfolgreiche Klimaklage: Die erste erfolgreiche Klimaklage in Tschechien analysieren die Doktorandin Tereza Žuffová-Kunčová und der Student Michal Kovalčík im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Am 15. Juni hatte ein Prager Gericht festgestellt, dass vier tschechische Ministerien die Rechte der Kläger verletzt haben, weil sie konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen unterließen. Auch wenn das erst einmal nur ein Startschuss sei, habe dieses erste bemerkenswerte Urteil der Region den Weg für andere Gerichte in Mittel- und Osteuropa geebnet.
Griechenland – antisemitische Oberste Richterin: Protest der jüdischen Gemeinde hat in Griechenland die Berufung einer mutmaßlichen Holocaustleugnerin zur Vizepräsidentin am Obersten Gericht hervorgerufen. Wie die Mo-taz (Ferry Batzoglou) berichtet, werden der Richterin u.a. antisemitische Kommentare in einem Internetblog vorgeworfen.
Niederlande – "Nachlass" eines Dressurpferdes: Über den Rechtsstreit um den Kauf des einstmals weltberühmten, zwischenzeitlich verstorbenen Dressurpferdes "Totilas" berichtet der Spiegel (Thilo Neumann). Es geht im Kern um die Frage, ob noch existentes tiefgefrorenes Sperma des Hengstes verwendet werden darf. Nach Angaben des Verkäufers sollen die "240 Samenhalme" "mindestens 18 Millionen" Euro wert sein. Der Käufer des Pferdes, der frühere Springreiter Paul Schockemöhle beansprucht dagegen die Zuchtrechte des toten Wunderhengsts exklusiv für sich.
Sonstiges
Barbara Salesch: Ab diesem Montag wird die frühere Strafrichterin und spätere langjährige TV-Richterin Barbara Salesch wochentäglich um 11 Uhr bei RTL wieder Fälle entscheiden, berichtet u.a. RND. Zu ihrer Rückkehr auf den Fernsehbildschirm hat die Mo-taz (Konstantin Novotny) mit Salesch gesprochen. Irgendwann habe sie es ganz interessant gefunden, wieder neu anzufangen. Es habe sich so viel juristisch geändert, auch im Tatsächlichen und es gebe neue Möglichkeiten, so dass sie sich gedacht habe: "Ach, probier's doch noch mal".
Strom- und Gaspreise: Wichtige Verbraucherfragen zum Umgang mit gestiegenen Gas- und Strompreisen beantwortet tagesschau.de (Christoph Kehlbach). So müsse eine Preiserhöhung spätestens vier Wochen zuvor angekündigt und außerdem in dem Schreiben der Grund für die Erhöhung genannt werden. Außerdem müsse der Versorger deutlich darauf hinweisen, dass den Kunden ein Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung zusteht.
"Quiet Quitting": Rechtsanwältin Maren Habel beschreibt im Interview mit der Sa-FAZ (Nadine Bös) die Grenzen zwischen einem "Dienst nach Vorschrift" (Quiet Quitting) und einer "low performance". Nach der Rechtsprechung könne ein Richtwert sein, wenn ein Mitarbeiter mit seiner Arbeitsleistung mindestens ein Drittel hinter dem zurückbleibe, was vergleichbare Kollegen erbrächten. Im Einzelfall sei das aber schwierig zu beurteilen.
Diskriminierung durch Knabenchor: Jurastudentin Anna Pacurar zeigt sich im Verfassungsblog irritiert, dass die sächsischen Knabenchöre, obwohl sie allein aufgrund der kirchlichen Praxis entstanden seien, Frauen und Mädchen von der Mitwirkung in der Liturgie generell und allein wegen ihres Geschlechts auszuschließen, in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO eingetragen wurden. Sie prüft die rechtliche Konstruktion des Verzeichnisses und fordert im Ergebnis eine Streichung.
Gebührenberechnung mit Excel: Rechtsanwalt Thomas Ackermann erklärt auf LTO wie bei Excel die Möglichkeit, eigene Funktionen zu definieren, genutzt werden kann, um auch komplexe Prozesskostenberechnungen durchzuführen.
Rezension – "Der Dienstbetrieb ist nicht gestört": Ein neues Buch des Rechtsprofessors Benjamin Lahusen über den Justizalltag in Deutschland zwischen 1943 und 1948 stellt die Mo-SZ (Knud von Harbou) vor. In einer brillanten Studie zeige Lahusen, so der Rezensent, wie die deutsche Justiz nach dem Untergang des Hitler-Staates die Normalität des Dritten Reiches oft nahezu geräuschlos in die neue Normalität des Friedens überführt habe.
Rechtsgeschichte – Astrologie und Journalismus: Martin Rath blickt in seiner Kolumne auf LTO auf einen Rechtsstreit des Jahres 1953 zwischen dem Astrologen Wilhelm T.A. Wulff und dem Hamburger Abendblatt zurück. Wulff wehrte sich gegen Eingriffe der Redaktion in seine Texte, die, so behauptete er, Zweifel an der "Seriosität" der Astrologie aufkommen ließen und ihn in "seiner Ehre und seinem Ansehen" beeinträchtigt hätten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. September 2022: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49522 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag