Mit Inkrafttreten des DiRUG können GmbHs ohne Gang zur Notar:in gegründet werden. Auf die für nichtig erklärte und zurückbezahlte Brennelementesteuer muss der Staat keine Zinsen zahlen. VW-Mitarbeiter klagt erfolglos gegen Gender-Leitfaden von Audi.
Thema des Tages
Digitale Firmengründung: Ab dem heutigen Montag kann eine GmbH ohne den bisher erforderlichen Gang zur Notar:in gegründet werden. Zwar sind für die Beurkundung auch künftig Notar:innen erforderlich, doch kann nun mittels gesicherter Videokommunikation gearbeitet werden. Unternehmensgründer:innen benötigen hierbei einen aktuellen Personalausweis mit eID-Funktion. Diese Daten gleicht die Notar:in im Rahmen der Videokonferenz mit der Person der Gründer:in ab, um Fällen von Identitätsdiebstahl oder -betrug vorzubeugen. Die Beurkundung endet mit der Unterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur. Geregelt ist dies im deutschen Umsetzungsgesetz für die EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das an diesem Montag in Kraft tritt. Die Mo-FAZ (Marcus Jung) berichtet.
Der Präsident der Bundesnotarkammer Jens Bormann begrüßt im Hbl das Gesetz. Zwar sei Deutschland langsamer und nicht so weitgehend wie Österreich. Dafür seien in Deutschland die Sicherheitsstandards höher. "Es muss unbedingt verhindert werden, dass Kriminelle unter falscher Identität Unternehmen in Deutschland gründen. Denn solche Gesellschaften sind das perfekte Instrument für Geldwäsche, Steuerbetrug und sonstige Straftaten." Für eine unbürokratische Firmengründung sollte allerdings in Zukunft noch mehr getan werden, fordert Bormann. Damit Gründer:innen schneller ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können, sollten alle Behördengänge, die nach der Gründung anfallen, direkt beim Notariat als sogenannter One-Stop-Shop gebündelt werden. Voraussetzung dafür wäre, über das Onlinezugangsgesetz (OZG) Behörden mit den Notarbüros zu vernetzen und die Übermittlung der Informationen gesetzlich festzuschreiben.
Rechtspolitik
Chatkontrolle: Die EU-Datenschutzbehörde hat "ernste Bedenken" gegen die Pläne der EU-Kommission, (zur Bekämpfung von Kinderpornografie) die Kommunikations- und Hostinganbieter per Anordnung zu verpflichten, auch private Inhalte zu scannen. netzpolitik.org (Sebastian Meineck/Anna Biselli) fasst die Stellungnahme der EU-Datenschützer zusammen. Insbesondere wird die Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelungen bezweifelt. Außerdem lasse der Vorschlag "zu viel Raum für potenziellen Missbrauch".
Digitale Dienste: Die EU habe geliefert, schreibt Rechtsanwalt Benjamin Lück auf LTO in Bezug auf den nun beschlossenen Digital Services Act. Es sei gelungen, die schon lange identifizierten Probleme des Web 2.0 regulatorisch anzugehen, dabei sei es ganz gut, dass der DSA kein neues Grundgesetz für das Internet geworden ist. Im Bereich der Digitalgesetzgebung sei die jetzt beschlossene Verordnung aber erst der Anfang. Der Autor gibt einen Überblick über die bereits begonnenen und noch geplanten Projekte.
NRW – Meldestellen für diskriminierende Vorfälle: Um die von der NRW-Landesregierung geplanten Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle gibt es heftige Diskussionen. Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) hat die Pläne nun verteidigt, heißt es in der Mo-SZ. Es sei ein Missverständnis, dass damit Denunziantentum gefördert werde, denn bei den Meldestellen würden keine personenbezogenen Daten gespeichert, vielmehr sollen sie Anlaufstelle für Betroffene sein.
Skeptisch äußert sich Rechtsprofessor Arnd Diringer in der WamS zu den Meldestellen. Viele Fragen seien offen: etwa, warum man sich privater Träger bediene, wie die Echtheit genannter Vorkommnisse durch den Staat überprüft werde und was eigentlich mit "Vorfälle(n) auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" gemeint sei, die ebenfalls angezeigt werden können sollen.
Suizidhilfe: Auf spiegel.de begründet Maximilian Schulz, der querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen ist, warum er ein "Recht auf Sterbehilfe" will. Es gehe darum, jedem Einzelnen die Entscheidung zu überlassen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden und dabei Unterstützung zu bekommen, wenn es nötig sein sollte. Es gehe um ein Stück Autonomie, die gerade Menschen mit Behinderung im Alltag viel zu oft vorenthalten werde.
Elternschaft: Die WamS (Freia Peters) schildert am Beispiel einer Familie, welche Fragen der Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht beantworten müsse, der nach der Sommerpause vorgelegt werden soll. Laut Bundesjustizministerium soll danach auch ein in einer lesbischen Ehe geborenes Kind von Geburt an zwei Eltern habe. Offenbar sei aber noch unklar, wie die Regelung für Kinder aus privaten Samenspenden lauten soll.
Prostitution: Gegen ein "Sexkaufverbot" hat sich die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) im Interview mit dem Spiegel (Anna Clauß) ausgesprochen. Die mögliche Ausbeutung werde durch ein Sexkaufverbot nicht abgeschafft, aber für die Frauen bedeute das: weniger Sichtbarkeit, noch härtere Arbeitsbedingungen und schlechterer Gesundheitsschutz.
Justiz
BVerfG zu Zinsen auf Brennelementesteuer: Der Bund muss keine Zinsen auf die den Betreibern zurückerstattete Brennelementesteuer zahlen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nachdem die Karlsruher Richter:innen bereits 2017 geurteilt hatten, dass die 2011 eingeführte Steuer mangels Gesetzgebungskompetenz verfassungswidrig und nichtig war, ging es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss darum, ob die AKW-Betreiber für die rückerstattete Steuer auch noch Zinsen verlangen können. Ein Zinsanspruch folge nicht unmittelbar aus dem Grundgesetz, denn es bestehe "keine Pflicht des Gesetzgebers, sämtliche Folgen verfassungswidriger Eingriffe rückwirkend zu beseitigen". Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber einen solchen Zinsanspruch nicht geregelt habe. Sa-FAZ (Katja Gelinsky), Sa-taz (Christian Rath) und LTO schreiben über die Entscheidung.
LG Ingolstadt zu Gender-Leitfaden: Erfolglos hat sich ein VW-Mitarbeiter gegen einen vom Tochterunternehmen Audi herausgegebenen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache und die darauf gestützte Kommunikation gewandt. Der Kläger hatte geltend gemacht, durch die entsprechende schriftliche Ansprache in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt zu sein und gefordert, Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit dem sogenannten Gender-Gap mehr zuschicken und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen. Das Landgericht Ingolstadt hat seine Unterlassungsklage am Freitag abgewiesen. Zum einen sei der VW-Mitarbeiter nicht zur Nutzung des Leitfadens verpflichtet, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richtete. Aber auch die passive Betroffenheit reichte dem Gericht nicht aus, es gebe für ihn kein Recht, diesbezüglich "in Ruhe gelassen zu werden". Sa-SZ (Christina Kunkel), Sa-FAZ, Sa-taz (Linda Gerner), spiegel.de und LTO berichten über die Entscheidung.
Meredith Haaf (Sa-SZ) zeigt Verständnis für das Anliegen des Klägers, "einfach nur in Ruhe gelassen zu werden mit dem Gendern". Dass die Welt in ihrer Komplexität, in ihren Ansprüchen, Richtlinien und Konfliktthemen auf den Einzelnen bisweilen einen zudringlichen Effekt ausübe, werde niemand bestreiten. Für Ilka Kopplin (Sa-FAZ) ist die Frage um das Gendern mit dem Urteil noch nicht erledigt, erforderlich sei weitere Auseinandersetzung – auch vor Gericht.
BVerfG – Corona-Aufbaufonds: Die Postdoktorandin Ruth Weber berichtet im Verfassungsblog vertieft über die BVerfG-Verhandlung zum Ratifizierungsgesetz für den europäischen Corona-Aufbaufonds am 26. und 27. Juli. Es sei deutlich geworden, dass bei der rechtlichen Beurteilung des Programms "New Generation EU" implizit wieder politische Fragen verhandelt wurden, die äußerst relevant für die Zukunft der EU seien. Das Urteil könne deshalb ein wichtiges Signal sein. Es sei naheliegend, dass das Urteil noch vor Ende der Amtszeit des federführenden Richters Peter M. Huber im November dieses Jahres verkündet wird.
BGH – Mord an Walter Lübcke: Auch spiegel.de (Dietmar Hipp) berichtet jetzt über die Revisionsverhandlung wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Insgesamt wurden von den Angeklagten, der Bundesanwaltschaft und den Nebenkläger:innen fünf Revisionen eingelegt. Am erfolgversprechendsten sei die Revision, die die Bundesanwaltschaft und die Familie Lübcke dagegen eingelegt hatten, dass der mögliche Tatbeteiligte Markus H. freigesprochen worden war. Laut einem Hinweis des Senatsvorsitzenden könnte eine Aufhebung des Freispruches von H. am Ende sogar auf die Verurteilung des Hauptangeklagten Stephan Ernst "durchschlagen".
LG Bonn – Cum Ex/Hanno Berger: Laut Hbl (René Bender/Sönke Iwersen) erwägt der wegen seiner maßgeblichen Mitwirkung an Cum-Ex-Geschäften angeklagte Anwalt Hanno Berger, sich "geständnisgleich" zu den Vorwürfen einzulassen. Eine solche geständnisgleiche Einlassung könne sich gegebenenfalls "extrem strafmildernd" auswirken, wird der zuständige Richter zitiert.
LG München I – Dieter Wedel: Auch Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) kritisiert jetzt die lange Dauer der Ermittlungen und der Prüfung der Anklageerhebung im Fall Dieter Wedel. Nichts gegen gründliche Ermittlungen, schreibt Müller-Neuhoff, doch es sei kein Geheimnis, dass bei Prominenten (oder Politikern) entweder gar nicht offiziell ermittelt werde, weil schon vor Einleitung von Ermittlungen so gründlich geprüft werde, dass vom Tatverdacht nichts übrigbleibt, oder so ermittelt werde, dass die Ermittelnden keinerlei Vorwürfe riskierten, sie hätten nicht gründlich ermittelt.
AG Döbeln/AG Arnsberg – Einkauf in Haftanstalten: Die Mo-taz (Johanna Treblin) berichtet von zwei Klagen von Inhaftierten, die sich gegen die hohen Preise wehren, die Strafgefangene beispielsweise für Lebensmittel zahlen müssen. Beide Klagen liegen bereits seit zwei Jahren bei den Gerichten.
AG München zum unerlaubten Waffenbesitz: Das Amtsgericht München hat, wie LTO berichtet, einen 26-jährigen Auszubildenden wegen Drogenhandels und unerlaubten Waffenbesitzes zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Ursprünglich war gegen den Mann nur wegen Drogenhandels ermittelt worden, bei einer Durchsuchung waren die Polizeibeamten dann auf mehrere Waffen, darunter ein Sturmgewehr, gestoßen.
AG München zu Haus-Abriss: Das Amtsgericht München hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 132.000 Euro wegen einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung verurteilt, weil er sein eigenes Haus, das unter Denkmalschutz stand, hat abreißen lassen. Zudem habe er nach Auffassung des Gerichtes die letzten verbliebenen Bewohner:innen, eine Familie mit einem Kind, kalt entmietet und auf die Straße gesetzt, schreibt die Mo-taz (Patrick Guyton).
VG Aachen zum Dienstunfall eines Postbeamten: Ein Postbeamter hat erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Aachen die Anerkennung einer Verletzung als Dienstunfall durchgesetzt. Er hatte beim Verladen eines Pakets einen Abriss der Bizepssehne erlitten. Das Anheben eines 30 kg schweren Pakets mit einem Arm sei nicht mehr als eine tägliche Belastung einzustufen, so das Gericht laut LTO. Es handele sich somit um eine verwirklichte spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten und nicht um ein anlagebedingtes Leiden, das durch ein dienstliches Vorkommnis nur rein zufällig ausgelöst wurde und ebenso im privaten Bereich hätte auftreten können.
SG Berlin zu Arbeitslosengeld für Prostituierte: Die Sa-taz (Uta Schleiermacher) berichtet über eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin, mit der die Kürzung des Arbeitslosengeldes für eine Prostituierte für unrechtmäßig erklärt wurde. Anders als das Jobcenter meinte das Gericht, dass die Arbeitslosigkeit durchaus unfreiwillig eingetreten sei, denn es "könne objektiv keinem Menschen zugemutet werden, sich unter den von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung geschilderten Bedingungen des Berliner Straßenstrichs zu prostituieren". Prostitution sei aber nicht nur unter bestimmten Bedingungen unzumutbar, auch generell "sei die willentliche Beendigung" der Prostitution keine freiwillige Aufgabe der Erwerbstätigkeit.
Gerichtskantine: Auch in der Gerichtskantine sollten Beteiligte und Zuschauer:innen auf die Einhaltung ihrer Rollen achten, mahnt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht". Denn wenn zu offenherzig geplaudert werde, könne es schnell passieren, dass man vom Zuschauer zum Zeugen werde.
Recht in der Welt
Russland/Ukraine – Kriegsgefangene: Die Sa-FAZ (Marlene Grunert/Reinhard Veser) analysiert den russischen und ukrainischen Umgang mit Kriegsgefangenen, bei dem sowohl rechtliche als auch politische Aspekte eine Rolle spielen. Maßgeblich sei hier insbesondere das Dritte Genfer Abkommen. Die Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig vor, gegen dessen Bestimmungen zu verstoßen.
Österreich – Heinz-Christian Strache: In einem Verfahren wegen des Vorwurfs der Korruption ist der frühere FPÖ-Vizekanzler von Österreich, Heinz-Christian Strache, freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, während der Regierungszeit von ÖVP und FPÖ im Gegenzug für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einem befreundeten Unternehmer zu einem Aufsichtsratsposten verholfen zu haben. Sa-SZ und LTO berichten
Italien – Justizreform: Rechtsprofessor Francesco Palermo erläutert auf LTO die italienische Justizreform, die im Juni verabschiedet wurde. Sie ziele darauf ab, die Organisation des Justizwesens neu zu regeln, z.B. die Rollenverteilung zwischen Richter:innen und Staatsanwält:innen, die Leistungsbewertung und die Zusammensetzung des Obersten Justizrats. Das Reformpaket habe Potenzial, so der Autor, sei längst überfällig gewesen und ergreife eine historische politische Chance. Sein Ergebnis könne allerdings erst dann bewertet werden, wenn die geplanten Reformen, die durch die Gesetze an die Regierung delegiert werden, abgeschlossen seien.
USA – Twitter vs. Elon Musk: Elon Musk hat laut spiegel.de im Streit um die Übernahme von Twitter Gegenklage eingelegt. Weil die Klage als "vertraulich" gilt, kann sie nicht eingesehen werden. Der Prozess soll am 17. Oktober beginnen.
Großbritannien – Spielerfrauen: Ein Londoner Gericht hat die Verleumdungsklage von Rebekah Vardy gegen Coleen Rooney abgewiesen und die Vorwürfe der Ehefrau des Ex-Fußballers Wayne Rooney bestätigt, dass die Ehefrau von Fußballprofi Jamie Vardy private Informationen an die Boulevardzeitung The Sun durchgestochen habe, berichten Sa-SZ (Anna Fischhaber), spiegel.de und LTO.
Juristische Ausbildung
Rechtschreibung: Sabine Olschner hat für LTO-Karriere Tipps für Studierende zur Verbesserung von Grammatik und Orthografie zusammengetragen. Unter anderem schlägt sie vor, bei Haus- und Seminararbeiten regelmäßig den Duden beziehungsweise die Korrekturfunktion des genutzten Textverarbeitungsprogrammes zu nutzen.
Sonstiges
Afghanische Ortskräfte: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erinnert in seiner Kolumne auf spiegel.de an den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und das Zurücklassen von tausenden Ortskräften vor einem Jahr. Die Bundesregierung habe damit ihre Garantenpflicht verletzt, denn wer zivile Hilfskräfte anwerbe, die ihm auf der Grundlage von Verträgen und Versprechungen beim Kämpfen und Siegen helfen sollen, sei Garant für Leib und Leben dieser Personen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 30. Juli bis 1. August 2022: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49192 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag