Das Bundesverfassungsgericht hat den Haftbefehl gegen den Verdächtigen im Fall Möhlmann ausgesetzt. Offizier Franco A. wurde zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und im Bundestag gibt es den Verdacht des Geheimnisverrates.
Thema des Tages
BVerfG zum Mord an Frederike von Möhlmann/U-Haft: In einem Eil-Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag den Vollzug des Haftbefehls gegen den 63-jährigen Mordverdächtigen Ismet H. im Fall der 1981 getöteten Schülerin Frederike von Möhlmann ausgesetzt. Ismet H. war 1983 wegen nicht ausreichender Beweislage freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Anfang 2022 eine Wiederaufnahme wegen neu aufgetauchter Beweise beantragt, nachdem der Bundestag im Vorjahr eine Änderung der Strafprozessordnung beschlossen hat, die einen erneuten Prozess zuungunsten eines Freigesprochenen ermöglicht. Der Zweite Senat des BVerfG hat nach einer Folgenabwägung jetzt die U-Haft von Ismet H. beendet, bis seine Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung des Wiederaufnahmeantrags und (implizit) gegen § 362 Nr. 5 StPO geprüft wurde. Die Entscheidung fiel mit 5 zu 3 Richterstimmen. Der erneute Prozess am Landgericht Verden, der im August beginnen sollte, wird nun wohl verschoben. Mo-FAZ (Marlene Grunert), Mo-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO (Hasso Suliak) berichten.
Rechtspolitik
Cannabis: Rechtsprofessor Robin Hofmann weist im Verfassungsblog darauf hin, dass für eine nationale Legalisierung von Cannabis nicht nur völkerrechtliche und europarechtliche Hürden bestehen, sondern sich auch ganz praktische Fragen stellen, die der Gesetzgeber ebenfalls beantworten müsse. So müsse geklärt werden, auf welchen Wegen Cannabis importiert werden könne, denn der geschätzte Bedarf von 400 Tonnen könne nicht allein durch inländischen Anbau gedeckt werden. Auch sei bisher offen, wie mit Cannabis im Straßenverkehr umgegangen werden soll. Der Autor plädiert für eine europäische Lösung, bei der die Ergebnisse einer derzeit laufenden niederländischen Studie berücksichtigt werden sollten.
Ersatzfreiheitsstrafe: Eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe sei überfällig, meint Helene Bubrowski (FAS). Oft sei die Ersatzfreiheitsstrafe der Einstieg in den vollständigen sozialen Abstieg und wenn es ganz schlecht laufe, seien die Kontakte im Gefängnis der Beginn einer schwerkriminellen Karriere. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte jüngst einen Gesetzentwurf vorgestellt, in dem eine Halbierung der Hafttage vorgesehen ist.
Elternschaft: Mo-FAZ und Mo-SZ schreiben über die Pläne der Regierungskoalition, die ermöglichen will, dass beide Frauen eines lesbischen Ehepaares von der Geburt eines Kindes an rechtlich als Mütter anerkannt werden. Nachdem sich bereits Bundesjustizminister Buschmann zuversichtlich gezeigt hatte, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde, der "jedenfalls für die unkompliziert gelagerten Fälle einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schafft", äußerte sich auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in diesem Sinne.
Schwarzfahren: Bundesjustizminister Buschmann hat angekündigt, die Herabstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit zu prüfen. Sein Haus werde "das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind", so Buschmann laut Mo-FAZ und spiegel.de. Dazu gehöre auch der Paragraf zum Erschleichen von Leistungen.
Lebensmittelretter: Heribert Prantl (Sa-SZ) findet es falsch, dass der Staat einerseits nichts gegen Lebensmittelverschwendung tue, aber gegen jene vorgehe, die sich dagegen wehrten. Er erzählt von einem Nürnberger Jesuitenpater, der Lebensmittel aus Supermarktcontainern an Bedürftige verteilt und sich dann selbst anzeigt. Außerdem kritisiert Prantl die Rechtsprechung des BVerfG, das die Verurteilung zweier Studentinnen vor zwei Jahren bestätigt hatte. Die Forderung nach einem "Essen-Retten-Gesetz", das Lebensmittelmärkte verpflichtet, unverkaufte, aber für den menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel zu spenden, sei richtig.
Digitale Dienste: Die Neujustierung des Verhältnisses zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten durch den Digital Services Act beleuchtet Rechtsreferendar Nicolas Harding auf LTO. Zwar schützen Unionsgrundrechte sowohl die Berufsfreiheit der Netzwerkbetreiber als auch die Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte der Netzwerknutzer, anders als die deutsche Rechtsordnung schweige das Europarecht aber bisher zu einer mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten. Der Ball liege dazu nun beim EuGH, der "durch das eindeutige Anerkennen einer mittelbaren Drittwirkung europäischer Grundrechte eine Art Paradigmenwechsel herbeiführen könnte".
Anwaltsvergütung: Bei der Bundesrechtsanwaltskammer werde laut LTO (Hasso Suliak) überlegt, gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und anderen Verbänden eine Initiative für eine Erhöhung der Vergütung zum Ausgleich der Inflation zu starten. Der Gebührenausschuss der Kammer hatte Anfang Juli über eine entsprechende Anregung an das BRAK-Präsidium diskutiert. Dass sich das BMJ für eine zeitnahe Anpassung der Anwaltsvergütung erwärmen wird, sei aber angesichts der noch nicht lange zurückliegenden letzten Gebührenerhöhung eher unwahrscheinlich.
Völkerstrafrecht: Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) weise bei den Straftaten gegen die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung Schutzlücken auf, kritisieren die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Tanja Altunjan und Leonie Steinl im Verfassungsblog. Sie schlagen u.a. vor, die Tatbestände der sexuellen Sklaverei und des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs in das VStGB aufzunehmen. Nur ein geschlechtergerechtes Völkerstrafgesetzbuch könne eine angemessene Grundlage dafür bilden, den Opfern sexualisierter und reproduktiver Kriegsgewalt Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Justiz
OLG Frankfurt/M. zu Franco A.: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat den rechtsextremistischen Bundeswehroffizier Franco A. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie waffenrechtlicher Verstöße zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Franco A. habe den festen Plan gehabt, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens zu töten und so einen Umsturz in Gang zu setzen. Weil er sich zudem eine Identität als syrischer Asylbewerber zulegte und Sozialleistungen kassierte, wurde A. auch wegen Betrugs verurteilt. Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass er Flüchtlingen einen Anschlag in die Schuhe schieben wollte. Es berichten Sa-FAZ (Matthias Trautsch), Sa-SZ (Annette Ramelsberger), Sa-taz (Sebastian Erb), spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO. Die Sa-FAZ (Matthias Trautsch) greift im Rhein-Main-Teil die Kritik des Vorsitzenden Richters Christoph Koller an Medienberichten auf. So hatte die AStA-Zeitung der Goethe-Uni den vollen Namen und die Adresse des Angeklagten sowie dessen Motorradkennzeichen genannt.
Die Bundeswehr müsse jetzt ihre Lehren ziehen, mahnt Annette Ramelsberger (Sa-SZ) in einem separaten Kommentar. Die Bundeswehr brauche Bürger in Uniform, keine mit einer Uniform verkleideten Demokratiefeinde. Auch Ludger Fittkau (deutschlandfunk.de) meint, dass jede einzelne Soldatin und jeder Soldat gefragt seien. Fremden-und Judenhass dürften auch im vermeintlichen Freizeit-Chat nicht toleriert werden – ob im Netz oder in der Kaserne.
GenStA Berlin – Geheimnisverrat im Bundestag: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat in sieben Fällen von mutmaßlichem Geheimnisverrat die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin um Prüfung gebeten. Vier Fälle betreffen den Verteidigungsausschuss des Bundestags. Es berichten Sa-SZ (Boris Herrmann/Mike Szymanski) und Sa-FAZ (Peters Carstens).
EuGH zu EU-Behördensitzen: Der Europäische Gerichtshof hat entscheiden, dass der Beschluss der Mitgliedstaaten über den Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) nur politische Bedeutung, aber keine rechtliche Verbindlichkeit hat und daher nicht mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden kann. Damit wurden Klagen von Italien, der Stadt Mailand und des Europäischen Parlaments abgewiesen. Der Unionsgesetzgeber (und nicht die Mitgliedstaaten) sei für die Festlegung der Sitze zuständig. LTO berichtet.
EuGH – Leiharbeit: Solange Leiharbeitnehmer:innen andere angemessene Vorteile gewährt werden, verstoße eine gegenüber Stammarbeitnehmer:innen niedrigere Vergütung nicht gegen den europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, argumentiert EuGH-Generalanwalt Anthony Collins. Berücksichtigt werden müsse der Gesamtschutz von Leiharbeitnehmer:innen. Im Verfahren geht es um eine Leiharbeitnehmerin aus Deutschland, die sich dagegen wehrt, rund ein Drittel weniger Geld pro Stunde zu bekommen als ein Stammmitarbeiter. Sa-FAZ (Katja Gelinski), beck-aktuell und LTO berichten.
BVerfG zu Claudia Pechstein: Rechtsprofessor Jens Adolphsen analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Pechstein. Das BVerfG habe sich weitestgehend an der Entscheidung des EGMR orientiert und insofern an einem internationalen Entscheidungseinklang mitgewirkt, schreibt Adolphsen. Damit habe das BVerfG eine Nationalisierung globaler Sachverhalte vermieden, die die Einheitlichkeit der globalen Sportausübung beendet hätte.
BGH zu Maskendeals: Angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, mit der festgestellt wurde, dass bei den so genannten Maskendeals nicht der Tatbestand der Abgeordnetenbestechlichkeit erfüllt wurde, stellt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisch fest, dass die enge Formulierung des § 108e StGB "kein Versäumnis, sondern eine Unterlassung" gewesen sei. Dem Bundestag, der hier ein Strafrecht für sich selbst geschaffen habe, sei es darum gegangen, seine Strafbarkeit zu begrenzen. Der Paragraf lade Politiker:innen ein, ihr Mandat geschäftlich auszureizen.
OLG Dresden zu Hilfe für russische Rüstung: Das Oberlandesgericht Dresden hat einen sächsischen Ingenieur wegen illegaler Russland-Geschäfte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt und Firmenvermögen in Höhe von fast einer Million Euro eingezogen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichtes über Jahre technische Geräte und Laborzubehör an mehrere russische Firmen geliefert, ohne die Ausfuhren genehmigen zu lassen. Das Urteil ist Ergebnis einer Verfahrensabsprache. Sa-FAZ, Sa-SZ und spiegel.de berichten.
LG München I zu Tesla-Autopilot: Das Landgericht München I hat das Unternehmen Tesla verurteilt, einer Kundin wegen Fehlern im Autopilotsystem den Großteil des Kaufpreises von gut 112.000 Euro für einen SUV des Typs Model X zurückzuerstatten. Laut einem Gutachten erkenne der Assistent Hindernisse nicht zuverlässig und bremse immer wieder unzulässig ab. Dies könne gerade in Innenstädten eine "massive Gefährdung" bedeuten und zu Auffahrunfällen führen, so das Gericht laut Spiegel (Simon Hage).
LG Bad Kreuznach – Tötung wegen Maskenpflicht: Vom Prozess gegen Mario N., der nach einem Streit um die Maskenpflicht einen Tankwart in Idar-Oberstein erschossen haben soll, berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). Der Prozess zeige, wie sich ein Mann aus der bürgerlichen Mitte radikalisierte – der Polizei war Mario N. bis dahin nicht bekannt. Allerdings habe sich der Informatiker bereits vor Ausbruch der Pandemie "in einer rechtsextremen Blase ein Parallelleben eingerichtet".
LG München I – Dieter Wedel: Obwohl die Staatsanwaltschaft bereits vor mehr als einem Jahr Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung erhoben hat, steht die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens noch aus. Der zuständigen Kammer des Landgerichts München I sei ein anderer Prozess mit inhaftierten Angeklagten dazwischengekommen, hieß es laut Sa-SZ (Lena Kampf/Annette Ramelsberger u.a.). Die Staatsanwaltschaft wirft Wedel vor, 1996 die damals 27-jährige Schauspielerin Jany Tempel vergewaltigt zu haben. Diese hat inzwischen ihren Hungerstreik gegen die vermeintliche Verschleppung des Verfahrens abgebrochen.
StA Köln – Ex-SS-Hauptsturmführer Alois Brunner: Die Kölner Justiz hat die Fahndung nach dem früheren SS-Hauptsturmführer und Eichmann-Mitarbeiter Alois Brunner eingestellt, wie der Spiegel (Klaus Wiegrefe) meldet. Brunner wäre im April dieses Jahres 110 Jahre alt geworden, dies sei eine Grenze, bei der Ermittlungen normalerweise eingestellt werden.
AG Singen zu polizeilichem Antiziganismus: Die Mo-SZ (Ronen Steinke/Christina Kunkel) erzählt in einer Seite 3-Reportage von einem Fall, in dem ein elfjähriger Sinto-Junge von der Polizei grundlos festgenommen, mit Handschellen gefesselt und rassistisch beleidigt wurde. Der Junge hatte anschließend die Polizisten angezeigt. Das Amtsgericht Singen erliess Strafbefehle mit Geldstrafen gegen die Beamten. Die dagegen eingelegten Einsprüche wurden kurz vor Prozessbeginn im Mai dieses Jahres zurückgenommen.
SG Hannover zu Sexualassistenz: Nun berichtet auch spiegel.de über eine Entscheidung des Sozialgerichts Hannover, wonach eine Berufsgenossenschaft die Kosten für eine "Sexualassistenz" für einen Mann übernehmen muss, der nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert ist.
Recht in der Welt
EU/Polen – Vorrang von EU-Recht: Die EU-Kommission hat den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eigeleitet. Es geht um mehrere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts, die nach Ansicht der EU-Kommission unter anderem gegen den Anwendungsvorrang des EU-Rechts verstoßen sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Polen habe nun zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen, heißt es auf LTO.
EU/Ungarn – Homo- und Transsexualität: Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht vor dem Europäischen Gerichtshof. Es gehe u.a. um ein Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität. Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Neuregelung verbietet Publikationen, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen, und untersagt Werbung, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Sa-FAZ (Thomas Gutschker), Sa-SZ (Josef Kelnberger) und spiegel.de berichten.
USA – Twitter vs. Musk: Der Spiegel (Ines Zöttl) porträtiert Kathaleen McCormick, Vorsitzende Richterin am Court of Chancery in Delaware, die über den Umgang mit der Klage von Twitter gegen Elon Musk auf Vollzug der vereinbarten Übernahme des Kurznachrichtendienstes entscheiden wird. Sie kann den Fall einem ihrer Kollegen zuteilen oder ihn selbst entscheiden. Der Juristin, die in Harvard im Bachelorstudium auch Philosophie studierte, eile der Ruf einer scharfen Intelligenz und ausgeprägter Arbeitsethik voraus.
Sonstiges
Blinde Rechtsanwältin: Die Sa-SZ (Verena Mayer) stellt in der Kolumne "Vor Gericht" die Berliner Rechtsanwältin Pamela Pabst vor, die erste Strafverteidigerin Deutschlands, die von Geburt an blind ist. Eigentlich wollte sie Richterin werden, laut BGH müsse aber ein Richter bzw. eine Richterin das, was im Gerichtssaal passiert, mit allen Sinnen erleben. Pamela Pabst hofft, dass der BGH bald Gelegenheit bekommt, diese Rechtsprechung zu ändern.
Beleidigungen: Wann eine an sich wertneutrale Bezeichnung wie beispielsweise "schwul", "behindert" oder "Jude" eine Beleidigung wird, erläutert Rechtsanwalt René Rosenau auf LTO anhand mehrerer einschlägiger Entscheidungen. Es komme bei einer Beurteilung auf den Kontext an, entscheidend sei, ob es dem Verwender ersichtlich darauf ankomme, den mit der jeweiligen Bezeichnung klischeehaft verbundenen, überkommenen, vermeintlich negativen Wesenszug (z.B. behindert=geistig/körperlich benachteiligt; jüdisch=geldgierig; schwul=verweichlicht; polnisch=dem Diebstahl zugeneigt) hervorzuheben. Dies gelte prinzipiell unabhängig davon, ob der Adressat der Bezeichnung tatsächlich Mitglied der betreffenden Gruppe sei oder nicht.
Eignung von Beamt:innen: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zur charakterlichen Eignung von Beamt:innen, wobei im Mittelpunkt Jugendsünden wie Kiffen und Tätigkeiten beim Tabledance sowie ungewöhnliches Aussehen wie auffallender Ohrschmuck und Tattoos stehen.
DSGVO: Die Datenschutzgrundverordnung dürfe nicht nur als Verbraucherschutzrecht gesehen werden, denn sie sei auch die Wirtschaftsverfassung des Datenbinnenmarkts. Sie schütze auch den freien Verkehr der Daten, schreiben der ba.-wü. Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, der 1&1-Manager Jan Oetjen, Rechtsprofessor Rolf Schwartmann und der CDU-Europaabgeordnete Axel Voß in der Mo-FAZ. Der Einsatz künstlicher Intelligenz sei in der Regel harmlos und solle erlaubt werden.
Sylt und Recht: Weil die Insel in jüngster Zeit stärker im Fokus des öffentlichen Interesses stand, zeichnet Martin Rath auf LTO aus diesem Anlass ein "juristisches Wimmelbild" von Sylt.
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LTO/pf
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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Juli 2022: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49073 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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