Die juristische Presseschau vom 4. bis 7. Juni 2022: Kritik am geplanten Whist­le­b­lower­ge­setz / VG ver­han­delt wg. BMJV-Durch­su­chung / Denk­mal­schutz bil­ligt Abriss von RAF-Saal

07.06.2022

Der BMJ-Vorschlag für ein Whistleblowerschutzgesetz stößt auf Kritik. Das VG Osnabrück befasst sich mit den Durchsuchungen der StA im BMJV. Der Verhandlungssaal des Stammheimer RAF-Prozesses kann abgerissen werden.

Thema des Tages

Whistleblowing: Der Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für die bereits überfällige Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie stößt auf Kritik. Die Di-FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung) fasst die Debatte zusammen. Zu wenig, zu ineffektiv, heiße es in Stellungnahmen etwa aus der Anwaltschaft und der Politik. Moniert wird, dass das Gesetz nur bei Verstößen greifen würde, die mit dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet werden, nicht aber bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wirtschaftsvertreter befürchten auch eine Überlastung insbesondere kleinerer Unternehmen. Außerdem könnten Arbeitgeberkündigungen erschwert werden, wenn sie die volle Beweislast dafür tragen müssten, dass die Kündigung nicht mit einem Whistleblowing im Zusammenhang stehe, sagt ein Arbeitsrechtler.

Rechtspolitik

Sondervermögen Bundeswehr: Der Bundestag hat am Freitag der geplanten Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, mit der das Sondervermögen Bundeswehr in der Verfassung verankert wird. Wie LTO berichtet, will der Bundesrat am kommenden Freitag über die Grundgesetzänderung abstimmen.

Rechtsprofessor Johannes Hellermann analysiert im Verfassungsblog den Parlamentsbeschluss und ordnet ihn unter finanzverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ein. Rechtspolitsch müsse diskutiert werden, ob die Schuldenbremse "sakrosankt" sein soll – angesichts des Ausgabenbedarfs für Digitalisierung, Bildung, Klimaschutz, Corona-Folgen und Bundeswehr-Ertüchtigung. 

IMK: Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz fasst LTO zusammen. Insbesondere berieten die Minister über den Kampf gegen Kriminalität im Internet und den besseren Schutz der Bevölkerung vor Naturkatastrophen. Zur Bekämpfung von Internetkriminalität sollen künftig nach einer entsprechenden Anordnung durch den Ermittlungsrichter über IP-Adressen der Computer die Identitäten von Nutzern für Ermittler zuzuordnen sein. Außerdem befürworten die Minister:innen eine Verschärfung des Beamtenstatusgesetzes, so dass Beamt:innenaus dem Staatsdienst entfernt werden könnten, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einem halben Jahr Haft oder mehr verurteilt wurden. Bisher liegt die Grenze bei einem Jahr Freiheitsstrafe.

Kindesmissbrauch: Bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs gibt es wirkungsvollere Mittel als die immer wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung, meint Ronen Steinke (Di-SZ) und macht zehn konkrete Vorschläge dazu. Unter anderem brauche es eine Kriminalpolizei, die nicht nur Täter suche, sondern auch deren Bilder im Netz löschen lasse. Außerdem müsse das Risiko für Besitzer von Missbrauchsdarstellungen, entdeckt zu werden, erhöht werden. 

Kollektiver Rechtsschutz: Die Rechtsanwälte Alexander Horn und Markus Rieder befassen sich im ZPO-Blog mit der anstehenden Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie und diskutieren aktuelle Lösungsvorschläge für den kollektiven Rechtsschutz. So könne die bisherige Musterfeststellungsklage attraktiver gemacht werden. Der Gesetzgeber könne eine nachträgliche Bündelung von Einzelverfahren mit vergleichbaren Streitgegenständen ermöglichen. Ob ein Vorabentscheidungsverfahren zum BGH hilfreich ist, wird bezweifelt. Je mehr die Justiz die geplante Digitalisierung umsetzt, umso weniger drohe ihr Überlastung.

Verbraucherschutz: Nachdem nach der Bundestagswahl die Zuständigkeit für das Verbraucherrecht vom Bundesjustizministerium auf das Umweltministerium übergegangen ist, sollte auch die Frage nach dem Verbraucherbild neu gestellt werden, meint Katja Gelinsky (Di-FAZ). Im Mittelpunkt der Politik stünden derzeit die sogenannten "vertrauenden“, jedoch sorglosen Konsument:innen sowie jene Verbraucher:innen, die als "verletzlich“ gelten. Mittlerweile gebe es eine ganze Armada von Institutionen, die den Verbraucherschutz stärkten. Was dem Verbraucher jedoch vor allem helfe, sei eine freie und faire Wettbewerbsordnung.

Digitales Bundesgesetzblatt: Im Hbl weist jetzt auch Rechtsprofessor Christian Pelke  auf die geplante Umstellung auf eine digitale Verkündung von neuen Gesetzen ab 1. Januar 2023 hin. Über eine elektronisch vom Bundesamt für Justiz betriebene Verkündungsplattform soll das Bundesgesetzblatt dann unentgeltlich und barrierefrei digital zur Verfügung stehen und sich ohne Einschränkung speichern, ausdrucken und verwerten lassen.

Neuer Verfassungsrichter: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiner hat Verfassungsrichter Andreas Paulus aus seinem Amt verabschiedet und seinen Nachfolger Heinrich Amadeus Wolff ernannt, berichtet LTO.

Justiz

VG Osnabrück – Durchsuchung im Bundesjustizministerium: Am 8. Juni verhandelt das Verwaltungsgericht Osnabrück über eine Klage des Bundesjustizministeriums gegen die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Hintergrund sind Durchsuchungen beim Justiz- und Finanzministerium kurz vor der Bundestagswahl im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäscheeinheit FIU. Das LG Osnabrück erklärte die Durchsuchung später für rechtswidrig, sie sei unverhältnismäßig gewesen. Das Bundesjustizministerium will jetzt, dass auch die Rechtswidrigkeit einer Presseerklärung festgestellt wird, die die Staatsanwaltschaft veröffentlicht hatte. LTO (Markus Sehl) berichtet über den anstehenden Termin.

RAF-Verhandlungssaal: Der Verhandlungssaal in Stuttgart-Stammheim, vor dem in den siebziger Jahren Prozesse gegen die RAF-Terroristen Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe geführt wurden, soll jetzt laut einem Bericht der BadZ (Theo Westermann) einem Justizvollzugskrankenhaus weichen. Einem entsprechenden Antrag hätten die zuständigen Denkmalschutzbehörden jetzt stattgegeben.

Das scheußliche Gebäude, das jetzt abgerissen werde, sei – unfreiwillig – ein Denkmal für die Gefahren gewesen, denen die Demokratie ausgesetzt war, kommentiert Joachim Käppner (Sa-SZ), und das nicht nur durch eine Bande von gewissenlosen Politkillern, sondern auch durch sich selbst und ihre Reaktion auf sie. Vielleicht hätte man, so Käppner, den Saal doch erhalten sollen: zur Mahnung, dass die Freiheit nichts Selbstverständliches ist.

EuGH zu süßigkeitenähnlichen Kosmetika: Besteht eine Verwechselungsgefahr und eine Gesundheitsgefährdung, kann der Verkauf lebensmittelähnlicher Kosmetika untersagt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem litauischen Verfahren festgestellt. LTO berichtet. Es ging um giftige Badekugeln, die wie Schokolade aussehen.

BGH zu Architektenhonoraren: Der Bundesgerichtshof hat vorige Woche festgestellt, dass Architekten und Ingenieure für vor 2021 abgeschlossene Verträge Nachforderungen verlangen können, wenn die vereinbarten Pauschalhonorare mit Kunden unter den damals geltenden Mindestsätzen lagen. Vorausgegangen war eine entsprechende Entscheidung des EuGH. LTO erläutert die praktischen Konsequenzen der BGH-Entscheidung.

BGH – "Judensau"-Relief: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer meint auf LTO, dass das Relief an der Stadtkirche Wittenberg, über das der Bundesgerichtshof demnächst entscheiden muss, in seiner jetzigen Präsentation beleidigend sei, diesen Charakter allerdings verlieren würde, wenn es von der Fassade abgenommen und in einen musealen, dem Gedenken gewidmeten Zusammenhang gestellt würde. Insgesamt aber trage der Rechtsstreit ungute Züge der Prinzipienreiterei auf Seiten der Beklagten. Schon die für erhebliche Unruhe, Irritation und Unklarheit sorgende öffentliche Diskussion der Vergangenheit über die Plastik zeige, dass die fortgesetzte Präsentation gerade nicht zum öffentlichen Frieden beitrage.

BVerwG zu Online-Dating/Bundeswehr: swr.de (Christoph Kehlbach/Jan Henrich) fasst ein Interview mit der Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang zusammen, die vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen einen Verweis gescheitert war, den sie wegen eines Online-Dating-Profils erhalten hatte. Sie mache sich Gedanken, welche Wirkung ihr Fall auch für andere Soldaten und Soldatinnen habe, sagte Biefang, die derzeit eine Verfassungsbeschwerde prüfen lasse.

Wenn schon die "Suche nach Sex" die Moral der Truppe untergrabe, werde die Bundeswehr ein Nachwuchsproblem bekommen, kommentiert Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) die Entscheidung des BVerwG. Diese Suche sei schon der Anmeldung bei Tinder immanent. Wenn Biefang "all genders welcome" seien, bezeuge dies eine Offenheit, die eher sogar zum Slogan der Rekrutenwerbung werden könnte.

OLG Hamm – Klimaschutz/peruanischer Bauer: Wie der Spiegel berichtet, soll RWE im Klimastreit mit einem peruanischen Bauern ein angeblich unabhängiges Gutachten vorgelegt haben, in das allerdings Vorrecherchen eingeflossen sind, die RWE mit rund 100.000 Euro finanziert haben soll. Das Gericht habe nun selbst Experten beauftragt zu prüfen, ob das Haus des Klägers bedroht sei.

VGH Bayern zu Kreuzen in Behörden: Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrere Klagen gegen die per Geschäftsordnung angewiesene Aufhängung von Kreuzen in Behörden abgewiesen hat, erinnert Ronen Steinke (Sa-SZ) daran, dass bereits in den 1990er-Jahren ein bayerischer Ministerpräsident vom Bundesverfassungsgericht erklärt bekommen habe, dass Kreuze an öffentlichen Gebäuden dem Grundgesetz widersprächen. Und so wie seinerzeit würde wohl auch diesmal eine Niederlage in Karlsruhe zu Hause einen politischen Sieg mit sich bringen. Söder werde verlieren, aber stolz sein.

LG Wiesbaden – Cum Ex/Hanno Berger: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet über Diskussionen um den Fortgang des Strafverfahrens gegen Hanno Berger, den mutmaßlichen "Architekten" des Cum-Ex-Betruges. Wegen der Doppelbelastung durch das vor dem LG Bonn laufende Parallelverfahren und die kurze Einarbeitungszeit für die beiden erst im März bestellten Pflichtverteidiger befürchtet der Berliner Rechtsanwalt Carsten Hoenig eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.

LG Wuppertal – Missbrauchskomplex Wermelskirchen: In der Sa-SZ (Oliver Klasen/Sabine Maguire u.a.) wird über das Verfahren gegen André M. vor dem Landgericht Wuppertal berichtet. M. soll Teil eines Netzwerkes gewesen sein, in dem Bilder und Videos verbreitet wurden. Andre M. soll seinen achtjährigen Stiefsohn dreimal beim Baden gefilmt haben. Er soll die Aufnahmen mit seinem Handy gemacht haben, um sie an Marcus R., den Haupttäter aus Wermelskirchen, zu schicken. Die in den Chats beschriebenen Fantasien beider Männer sollen sich darum gedreht haben, mit dem Jungen schwimmen zu gehen und sich vor ihm in der Umkleidekabine zu entblößen. 

LG Erfurt – Rechtsbeugung wegen Maskenurteil: Der Doktorand Mustafa Enes Özcan untersucht auf LTO, inwieweit sich ein Familienrichter der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat, weil er mehrere Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen, u.a. die Maskenpflicht, ausgesetzt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat vor einigen Tagen eine entsprechende Anklage erhoben. Der Tatbestand der Rechtsbeugung sei nicht durch die falsche Entscheidung in der Sache verwirklicht, so das Fazit, wohl aber durch die willkürliche Annahme der Zuständigkeit und die Ausweitung der Reichweite über den Einzelfall hinaus.

LG Itzehoe/LG Neuruppin – ehemalige KZ-Mitarbeiter:innen: Im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen einen 101-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann und eine 97-jährige KZ-Sekretärin fragt der Spiegel (Julia Jüttner), was solche Verfahren noch bringen, nachdem sich die deutsche Justiz jahrzehntelang dagegen gesträubt hat, Menschen am Ende der Befehlskette zur Verantwortung zu ziehen. Die klassischen Motive einer juristischen Strafverfolgung – Resozialisierung, Abschreckung, Prävention – würden hier nicht greifen, nichts passe, manches klinge absurd. Die Überlebenden seien vielmehr der Grund, weshalb die Justiz einen Angeklagten 80 Jahre nach dessen Dienstbeginn in der SS-Wachmannschaft auf die Anklagebank zwinge.

GBA – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Dem Spiegel (Sven Röbel/Maik Baumgärtner) zufolge, prüft die Bundesanwaltschaft derzeit, ob es bei den Ermittlungen gegen einen ehemaligen Neonazi Zusammenhänge zu einer Serie ungeklärter Brand- und Sprengstoffanschläge im Saarland in den Neunzigerjahren gibt. Zwischen 1990 und 1999 habe es mehr als 20 Anschläge im Saarland gegeben, die nicht aufgeklärt wurden.

Online-Glücksspiel: Benedikt M. Quarch und Marcus C. Funke vom LegalTech-Unternehmen RightNow erläutern im FAZ-Einspruch die aktuelle Rechtsprechung zu Online-Glücksspielen nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Staatsvertrages. Zwar können die Bundesländer seit Juli 2021 Lizenzen mit strikten Auflagen für einen wirksamen Schutz der Spieler erteilen, bisher ist davon allerdings noch kein Gebrauch gemacht worden. Deshalb sind alle Glücksspiele noch illegal. Verträge zwischen Anbietern und Spieler:innen seien gem. § 134 BGB nichtig. In Betracht kämen deshalb Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche der Spieler, mit dem sie ihre erlittenen Verluste zurückfordern können.

Dienstunfall im Schlaf: Wann Beamte versicherungsrechtlich geschützt sind, falls Sie während der Dienstzeit ein Nickerchen machen, und wann nicht, erläutert der Ministerialbeamte Sebastian Felz auf LTO anhand mehrerer Gerichtsentscheidungen.

EuStA: Vor einem Jahr hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen. Aus diesem Anlass porträtiert der Spiegel (Lina Verschwele/Sven Becker) die Leiterin der Behörde, die Rumänin Laura Kövesi. Von ihr hänge es ab, ob sich die Idee einer europäischen Ermittlungsbehörde umsetzen lasse, was im Grunde eine unmögliche Aufgabe sei: Als Europas oberste Ermittlerin müsse sie sich Feinde in knapp zwei Dutzend Ländern machen; zugleich müsse sie ebenso viele Regierungen auf ihre Seite ziehen, um die Mittel und den Einfluss ihrer Behörde zu steigern. Sie müsse deshalb mehr mit der Öffentlichkeit kommunizieren.

Recht in der Welt

USA – Harvey Weinstein: Ein Berufungsgericht in New York hat laut LTO ein Rechtsmittel von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein gegen seine Verurteilung aus dem Jahr 2020 abgewiesen. Damit bleibe das Urteil, mit dem Weinstein im März 2020 wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt wurde, bestehen. Mehr als 80 Frauen hatten dem Filmproduzenten sexuellen Missbrauch vorgeworfen.

USA – Waffenrecht: Rechtsanwalt Jürgen R. Ostertag erläutert auf LTO, warum eine Änderung des amerikanischen Waffenrechts so schwierig ist. Spannend werde dabei eine Entscheidung des Supreme Courts, die im Sommer verkündet werden soll und in der über die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung aus dem Bundesstaat New York entschieden wird. Sollten die Richterinnen und Richter das New Yorker Gesetz kippen, würden die Möglichkeiten der Bundesstaaten, den Besitz und Gebrauch von Waffen zu regeln, weiter eingeschränkt.

USA – Johnny Depp und Amber Heard: Die FAS (Jörg Thomann) analysiert die wichtigsten Schlüsselszenen aus dem Prozess zwischen den beiden Schauspielern Johnny Depp und Amber Heard. Im Spiegel (Hauke Goos/Alexander Smoltczyk) kommen beim gleichen Vorhaben ein Schauspieler, eine Mimikanalystin und ein Paartherapeut zu Wort.

Niederlande – Ermordung Peter de Vries: In Amsterdam beginnt der Prozess um die Ermordung des Journalisten Peter de Vries. Es sei ein Mord, der die Niederländer schockiert, weil er vielen bewusst mache, wie stark die Macht des organisierten Verbrechens im Land sei, heißt es in der Di-SZ. Vieles deute darauf hin, dass die international berüchtigte Drogenbande des marokkanischen Niederländers Ridouan Taghi hinter dem Mord steckt.

Sonstiges

Rechte der Natur: Wolfgang Janisch (Sa-SZ) befasst sich vertieft mit einer juristischen Anerkennung subjektiver Rechte der Natur und verweist unter anderem auf ein beim EuGH anhängiges Vorlageverfahren, in dem das Landgericht Erfurt solche Rechte im Zusammenhang mit einer Dieselklage aus der EU-Grundrechtecharta herleiten will. Janisch warnt allerdings vor einer Romantisierung von Gerichtsklagen von Flüssen und Wäldern, wie sie zum Beispiel in Südamerika oder Indien geführt wurden. Ökosysteme als "Rechtssubjekt" zu behandeln, sei zunächst einmal eine juristische Konstruktion, die den Zweck habe, Klagen zum Schutz der Natur erstens möglich und zweitens gerichtlich handhabbar zu machen. In Deutschland sei ein Klagerecht für Flüsse nicht notwendig und wahrscheinlich auch nicht hilfreich, so Janisch. Rechtssysteme hätten ihre eigenen Kulturen, da ließen sich Importe nicht so ohne Weiteres einbauen.

Abwerbung von Arbeitskräften: Rechtsanwalt Stefan Lochner erläutert auf LTO-Karriere die Rechtslage in Bezug auf die Abwerbung von Arbeitskräften. Im Ergebnis hindere wegen der hohen Hürden, die die Rechtsprechung an einen Wettbewerbsverstoß stellt, das UWG faktisch nur in Ausnahmefällen das Abwerben von Arbeitnehmer:innen.

Fahrradrecht: Anlässlich des Weltfahrradtages am 3. Juni hat LTO wichtige Regelungen für Radfahrer zusammengefasst.

Rechtsgeschichte – Frauen in der Justiz: Über den langen Weg, bis auch Frauen der Weg ins Richteramt geöffnet wurde, schreibt Martin Rath auf LTO. Der Deutsche Anwaltverein habe noch 1922 bekundet, dass die Zulassung von Frauen zu einer "Schädigung der Rechtspflege" führen müsse.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 7. Juni 2022: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48667 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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