Heute vor 73 Jahren ist das Grundgesetz in Kraft getreten. Ist die geplante Legalisierung von Cannabis mit dem Völkerrecht vereinbar? Das LG Detmold verhandelte die Klage eines Landwirts gegen VW und gab dem Kläger wenig Hoffnung.
Thema des Tages
Grundgesetz: Am 23. Mai vor 73 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet. In einem Gastbeitrag für die WamS würdigt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Verfassung. An Krisen und Herausforderungen mangele es heute nicht, so der Minister, der sich damit u.a. auf die Corona-Pandemie und den Angriff Russlands auf die Ukraine bezieht.
Die Mo-SZ (Ronen Steinke) gibt einen Überblick über die Änderungen, die an der Verfassung seit ihrem Inkrafttreten vorgenommen wurden, im Laufe der Zeit sei ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden, einige davon auch mehrmals. Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) widmet sich "wegweisenden Urteilen" des Bundesverfassungsgerichtes, das sich in den Jahrzehnten mal als Motor, mal als Bremser gesellschaftlicher Entwicklungen erwiesen habe. In einem separaten Kommentar meint Ronen Steinke (Mo-SZ), dass aus dem Katalog der Grundrechte noch nicht alle Versprechen eingelöst seien. Am auffälligsten erscheine heute Artikel 15, der die Vergesellschaftung von "Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmittel" erlaube. Das sei seit 1949 kein einziges Mal in die Tat umgesetzt worden, sondern totes Recht geblieben.
Die Mo-taz (Jan Feddersen) überlegt, ob der 23. Mai gesetzlicher Feiertag werden sollte, weil sich das Grundgesetz als "Superwerkzeug" erwiesen habe, "um ein liberales, rechtsstaatliches Selbstverständnis in der Bundesrepublik durchzusetzen". Für einen neuen Nationalfeiertag sind zum Beispiel die Geschichtsprofessorin Hedwig Richter, der Politikprofessor Herfried Münkler und Murat Kayman, Jurist und Blogger, einst Justitiar im türkischen Verband Ditib. Die Mo-taz (Christian Rath) weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis wichtiger seien als das Grundgesetz selbst. Aus vagen Maßstäben habe das BVerfG konkrete Maßstäbe gemacht und dafür gesorgt, dass das Grundgesetz auf der Höhe der Zeit blieb. Ganze Lebensbereiche habe Karlsruhe auf diese Weise kühn ausgestaltet. Liberalisiert habe sich die Gesellschaft allerdings selbst.
Ukraine-Krieg und Recht
Ukraine - russische Kriegsverbrechen: Über den ukrainischen Prozess gegen einen jungen Soldaten, der einen Zivilisten erschossen hat und deshalb wegen Kriegsverbrechen und Mord angeklagt wurde, berichtet die Sa-SZ (Andrea Bachstein). Wadim Sch. hatte sich bereits zu Beginn des Verfahrens schuldig bekannt und die Witwe des getöteten Mannes um Vergebung gebeten. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch, weil der Soldat einen Befehl ausgeführt habe, "wenngleich es ein verbrecherischer Befehl war".
Die ukrainische Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa und die Menschrechtsbeauftragte Ljudmyla Denissowa berichten über Fälle von Vergewaltigungen durch russische Soldaten. Die ukrainischen Strafverfolger ermittelten bereits in Dutzenden Fällen, gehen jedoch davon aus, bisher nur einen Bruchteil erfasst zu haben, schreibt die Mo-SZ (Joshua Beer/Christoph Koopmann).
GBA – Ukraine: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat der Bundesanwaltschaft mehrere neue Stellen zur Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zugestanden. Ein neues Referat soll sich, wie es bei LTO (Markus Sehl) heißt, um Kriegsverbrechen im russischen Angriffskrieg auf die Ukraine kümmern, das andere neue Referat soll sich um die Ausreise von (Rechts-)Extremisten in die Ukraine kümmern sowie um die Rückkehr von Kämpfern nach Deutschland und Straftaten gegen die russischstämmige Bevölkerung in Deutschland.
Wie Deutschland sich an der Suche nach Beweisen für Kriegsverbrechen in der Ukraine beteiligt, beschreibt die Mo-SZ (Ronen Steinke). Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, lasse dazu nach norwegischem Vorbild Fragebögen an ukrainische Flüchtlinge verteilen. Sie sollen aufschreiben, was sie in ihrer Heimat an Gräueln gesehen oder erlebt haben. In Karlsruhe sei dafür eine Taskforce Ukraine eingerichtet worden.
Kriegsgefangene: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) erklärt angesichts der russischen Rufe nach einer Todesstrafe für Kriegsgefangene die in der Genfer Konvention niedergelegten Rechte von Personen, die in einem bewaffneten Konflikt in die Hände des Feindes gefallen sind. So seien Kriegsgefangene jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Sie könnten nach dem humanitären Völkerrecht nur vor Gericht gestellt werden, wenn sie Kriegsverbrechen begangen haben, wird der Erlanger Völkerrechtler Markus Krajewski zitiert.
Rechtspolitik
Cannabis: Woran die Bundesregierung bei der geplanten Entkriminalisierung von Cannabis denken muss und welche rechtlichen Hürden es geben könnte, fasst die Mo-SZ (Thomas Kirchner/Michaela Schwinn) zusammen. Laut Assistenzprofessor Robin Hofmann würde sich Deutschland mit der geplanten Legalisierung klar gegen internationales Recht stellen und Rechtsprofessor Bernhard Wegener sieht europarechtliche Probleme.
Rechtsprofessor Kai Ambos meint dagegen im Verfassungsblog, dass die Antwort auf die Frage, ob das Völkerrecht der von der Bundesregierung geplanten Entkriminalisierung von Cannabis entgegenstehe, nicht so "eindeutig" sei, wie mitunter suggeriert werde. Die internationalen Verträge, die oft nicht zwischen harten und weichen Drogen differenzieren, könnten differenziert ausgelegt werden. Allerdings könne Deutschland auch aus den Verträgen austreten und mit entsprechenden Vorbehalten wieder beitreten.
Pakt für den Rechtsstaat: Weil es bisher mit dem Pakt für den Rechtsstaat nicht weitergehe, gibt es laut Spiegel aus den Ländern Kritik an Bundesjustizminister Marco Buschmann. Man erwarte nun eine schnellstmögliche Verstetigung, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, so u.a. die Hamburger Justizsenatorin Anna Galina (Grüne). Gerade in den vergangenen Jahren sei durch die Gesetzgebung des Bundes der Ressourcenbedarf in der Justiz gestiegen.
§ 219a StGB: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich auf spiegel.de der Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften). Er wendet sich gegen das Narrativ, die derzeitige Regelung verbiete es Ärzten, "sachlich zu informieren" und es bestehe eine Rechtsunsicherheit. Schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ergebe sich, dass es Ärzten gerade nicht verboten sei, so breit und genau, wie immer sie wollen zu informieren. § 219a stelle lediglich unter Strafe, gleichzeitig über Abtreibungen zu informieren und diese Leistung öffentlich anzubieten. Es gehe hier letztlich um eine zur Grundsatzfrage aufgeblasene Nebensache.
Verbraucherverträge: Die Ende Mai in Kraft tretenden neuen Bußgeldvorschriften in Art. 246e EGBGB, die bei Verstößen gegen Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen greifen sollen, analysiert Rechtsreferendar Niklas Wolf im Verfassungsblog. Es bleibe abzuwarten, ob die gewünschte Langzeitwirkung, also ein erhöhtes Verbraucherschutzniveau, so erreicht werde.
Transsexuelle: Kritisch beleuchtet Rechtsprofessorin Judith Froese im FAZ-Einspruch die Pläne der Bundesregierung, mit einem neuen Selbstbestimmungsgesetz das bisherige Transsexuellengesetz abzulösen. Danach soll es möglich sein, den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag künftig durch bloße Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Damit bestehe die Gefahr, dass die Stabilität sexueller Zuschreibungen verloren gehe und auch der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrags unterlaufen werde. Die wesentlichen Ursachen für Benachteiligungen lägen schließlich nicht in der eigenen Zuordnung, sondern in vorhandenen oder zugeschriebenen Eigenschaften eines Menschen.
Chatkontrolle: Zu den von der EU-Kommission vorgestellten Plänen für eine sogenannte Chatkontrolle kommen aus Deutschland unterschiedliche politische Reaktionen, so spiegel.de (Patrick Beuth/Max Hoppenstedt): Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sich zustimmend zu den Brüsseler Plänen geäußert hatte, warnte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor einer Aufweichung der Bürgerrechte. Er sei sehr skeptisch, was diesen neuen Entwurf angehe – sowohl rechtlich, aber gerade auch politisch. Neben dem Kinderschutzbund lehne auch der Deutsche Kinderverein Chatkontrollen mit Nachdruck ab, so netzpolitik.org (Sebastian Meineck). Der Geschäftsführer Rainer Rettinger bezeichnet die geplante Chatkontrolle als "massiven Eingriff in rechtsstaatliche Grundsätze". Der deutsche Ableger der internationalen Organisation Innocence in Danger begrüßt dagegen die Pläne, weil Kinder und Betroffene viel besser geschützt wären als vorher.
DSGVO-Bußgelder: Über die neuen EU-Leitlinien zur Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzrechtverstößen berichtet nun vertieft auch Rechtsanwalt Tim Wybitul auf LTO. Insbesondere für Unternehmen könnte das Berechnungsmodell hohe Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz mit sich bringen, warnt der Autor.
Justiz
LG Detmold – Klimaschutz/VW: Am Freitag hat das Landgericht Detmold über die Klimaklage eines Landwirtes gegen VW verhandelt. Laut Sa-FAZ (Katja Gelinsky), Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und LTO (Hasso Suliak) deuteten die Äußerungen des Vorsitzenden Richters Manfred Pohlmeier darauf hin, dass sich das Gericht wohl der Argumentation des Autobauers anschließen werde. VW hatte argumentiert, dass nicht ein Gericht, sondern der Gesetzgeber entscheiden müsse, wie viel Treibhausgase Unternehmen ausstoßen dürfen. Ein Urteil soll am 9. September verkündet werden.
EuGH – Aufsichtsratswahl nach Rechtsformwechsel/SAP: Über ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Verfahren, dem eine Auseinandersetzung zwischen dem Softwarekonzern SAP und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zugrunde liegt, berichtet nun auch Rechtsanwalt Gerrit Forst im Hbl-Rechtsboard. Im Kern gehe es um die Frage, ob die nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zwingend vorgeschriebene Trennung des Wahlgangs für Wahlvorschläge der Gewerkschaften im Fall der Umwandlung einer mitbestimmten deutschen AG in eine SE zwingend beibehalten werden muss. Bejaht der Gerichtshof die Frage, würde die SE an Attraktivität verlieren, befürchtet der Autor.
VerfG BB zu Verdachtsfall AfD: Das brandenburgische Landesverfassungsgericht hat LTO zufolge eine abstrakte Normenkontrolle von AfD-Landtagsabgeordneten gegen die 2019 eingeführte Möglichkeit abgelehnt, im jährlichen Verfassungsschutzbericht auch für politische Parteien den Verdacht der Verfassungswidrigkeit erwähnen zu können. Der Verfassungsschutz kann damit die Öffentlichkeit weiter darüber informieren, dass die AfD im Verdacht steht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Eine derartige Verdachtsberichterstattung sei nicht durch das "Parteienprivileg" ausgeschlossen, so das Gericht. denn auch wenn nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit von Parteien und deren Verbot feststellen könne, sei es für den Landesgesetzgeber gleichwohl zulässig, dem Verfassungsschutz die Beobachtung von möglicherweise verfassungsfeindlichen Parteien zu ermöglichen.
BSG zu Assistenzkosten: Nehmen behinderte Menschen einen Assistenten mit auf Reisen, dann können sie dessen Reisekosten vom Sozialhilfeträger erstattet bekommen, wenn dies nicht vermeidbar war. Dies hat das Bundessozialgericht auf die Klage eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Mannes festgestellt, der an einer einwöchigen Kreuzfahrt teilnahm. Das konkrete Verfahren wurde jedoch zurückverwiesen, das Landessozialgericht muss jetzt klären, ob dem Kläger die Buchung einer anderen, im Wesentlichen gleichartigen Reise möglich gewesen wäre, die geringere oder keine behinderungsbedingten Mehrkosten ausgelöst hätte. LTO berichtet.
OLG München zu Oktoberfest in Dubai: Mit dem Slogan "Oktoberfest goes Dubai" darf ein Eventmanager nicht mehr werben, hat das Oberlandesgericht München festgestellt. Die Veranstalter haben eine umfangreiche Unterlassungserklärung gegenüber der Stadt München abgegeben, woraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde, schreibt LTO.
LG Hamburg zu Drosten/Wiesendanger: Im Streit zwischen dem Charité-Professor und Coronaexperten Christian Drosten und dem Hamburger Physikprofessor Roland Wiesendanger hat, wie Mo-SZ, spiegel.de und LTO berichten, das Landgericht Hamburg jetzt erneut zugunsten des Mediziners entschieden und eine einstweilige Anordnung aus dem März bestätigt. So muss Wiesendanger u.a. den in einem Beitrag in der Zeitschrift Cicero geäußerten Vorwurf gegen Drosten, dieser habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, unterlassen. Die ebenfalls verwendeten Begriffe "Desinformationskampagne" und "Unwahrheiten", mit denen Wiesendanger Drostens Aufklärungsarbeit in dem entsprechenden Interview in Verbindung brachte, seien dagegen zulässige Wertungen im wissenschaftlichen Meinungskampf, entschied das LG.
LG Hamburg – Gendergerechte Sprache: In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, schreibt LTO. Es ging um einen Artikel, den der Verlag gegen den Willen der Autorin gegendert hatte, beispielsweise indem das Wort "Zeichner" durch "zeichnende Person" ersetzt wurde. Die Frau hielt das für eine Verletzung ihres Urheberrechts. Der Vergleicht sieht nun vor, dass die betreffenden Stellen im Online-Angebot wieder in den Originalzustand zurückversetzt werden.
LG Bremen zu Volksverhetzung durch Pastor: Das Landgericht Bremen hat die Verurteilung eines Pfarrers wegen Volksverhetzung aufgehoben. Der Geistliche hatte mit Bezug auf Homosexuelle u.a. von "Verbrechern" gesprochen. Anders als noch das Amtsgericht sah jetzt das Berufungsgericht diese Äußerungen als Kritik an gesellschaftlichen Konzepten an, jedoch nicht als Attacke auf konkrete Menschen. spiegel.de und LTO berichten.
AG Köln – Volksverhetzung durch Pastor: Wie LTO meldet, wird das Volksverhetzungsverfahren gegen einen polnischen Priester vor dem AG Köln gegen eine Geldauflage eingestellt. Es ging um Äußerungen zulasten von Homosexuellen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte dem Angeklagten vorgeworfen, "zum Hass aufgestachelt" und "Teile der Bevölkerung beschimpft und verächtlich gemacht" zu haben.
Schlafende Schöffen: Aus Anlass eines Falles am Landgericht Dortmund gibt die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) einen Überblick über die Rechtsprechung zu Schöff:innen, die während des Prozesses einschlafen. So könne ein ausführliches Nickerchen ausreichen, um ein Urteil in der Revision aufzuheben.
Schöffenwahl: Laut LTO (Markus Sehl) hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestags in der vergangenen Woche für die Finanzierung einer Informationskampagne des Bundesverbands der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Vorfeld der Schöffenwahl 2023 ausgesprochen. Während es regelmäßig zu wenige Bewerber:innen gebe, hätten in der Vergangenheit rechte und rechtsextreme Organisationen ihre Anhänger:innen dazu aufgerufen, sich als Schöff:in zu bewerben, warnte der Grünen-Abgeordnete Bruno Hönel.
Recht in der Welt
Italien – Seenotrettung: Wie nun auch die Mo-FAZ (Matthias Rüb), Sa-SZ (Oliver Meiler) und LTO (Franziska Kring) berichten, wirft die italienische Staatsanwaltschaft der Crew des deutschen Rettungsschiffs Iuventa vor, mit libyschen Menschenschmugglern zusammengearbeitet zu haben. Ein Richter muss jetzt entscheiden, ob das gesammelte Beweismaterial ausreicht und ein Strafprozess eröffnet wird. Wie der Verteidiger der vier Beschuldigten sagt, seien die Telefone von Crewmitgliedern, Juristen, Journalisten und Aktivisten illegal abgehört worden, um möglichst viel Belastendes gegen die Seenotretter zu finden.
USA – Abtreibungsgesetz Oklahoma: Wie Sa-taz (Eva Oer) und spiegel.de berichten, soll im Bundesstaat Oklahoma bald das strikteste Abtreibungsrecht in den USA gelten. Schwangerschaftsabbrüche wären dann ab dem Zeitpunkt der Befruchtung weitgehend verboten, nur wenige Ausnahmen seien vorgesehen, etwa um in medizinischen Notfällen das Leben der Schwangeren zu retten oder bei einer der Polizei gemeldeten Vergewaltigung. Der Frau und dem medizinischen Personal, das Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, drohten bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldbuße von bis zu 100.000 Dollar.
Sonstiges
Ziviler Ungehorsam: Heribert Prantl (Sa-SZ) stellt im Zusammenhang mit den Aktionen der Aktivisten "Die letzte Generation", die sich zum Protest gegen die Klimapolitik auf Straßen und Autobahnen festkleben, fest, dass ziviler Ungehorsam durchaus das gesellschaftliche Klima im gewollten Sinne verändern könne. Wer solchen Widerstand leistet, dürfe allerdings das Strafrecht nicht fürchten.
Rechtsgeschichte - NS-Verbrecher Werner Scheu: Vor 60 Jahren hob der BGH das Urteil des Landgerichts Aurich auf, das den örtlich angesehenen Arzt Werner Scheu nur wegen Beihilfe zum Mord (begangen von Adolf Hitler u.a.) statt wegen Mordes verurteilt hatte. Scheu hatte neben vier weiteren Angeklagten an der Massenerschießung von über 200 Juden in Litauen mitgewirkt. Martin Rath erinnert auf LTO an die Entscheidung und die weiteren sich anschließenden Folgeverfahren, in denen sich das Landgericht Aurich vom BGH den Vorwurf gefallen lassen musste, die bindende Feststellung aus dem ersten Revisionsurteil, Scheu als Täter, nicht als Helfer zu qualifizieren, missachtet zu haben.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf
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Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Mai 2022: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48528 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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