Anfang April soll der Bonner Cum-Ex-Prozess gegen Hanno Berger beginnen. Die EU hat sich auf Regelungen zur rechtlichen Einhegung von Internetgiganten geeinigt und der Ex-AfD-Politiker Jens Maier darf vorläufig nicht als Richter tätig werden.
Thema des Tages
LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: In wenigen Tagen soll vor dem Landgericht Bonn die mündliche Verhandlung gegen den Steueranwalt Hanno Berger, der als "Architekt" des Cum-Ex-Betruges gilt, beginnen. Die Mo-FAZ (Marcus Jung) stellt aus diesem Anlass eine Neuerscheinung über die illegalen Aktiengeschäfte vor. Der Investigativ-Journalist Massimo Bognanni widme sich in seinem kurzweiligen Buch auch ausführlich der Figur Bergers. Neben "einflussreichen Anwälten", "aalglatten Bankern" und "korrumpierten Politikern" gebe es in der Geschichte mit der Person der Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker aber auch eine – anfangs überforderte – Gegenspielerin, die jedoch im Laufe der Ermittlungen wachse, schreibt Jung.
Die Sa-SZ (Jan Diesteldorf/Klaus Ott u.a.) berichtet über den ehemaligen Kompagnon von Hanno Berger, Rechtsanwalt S. Er hatte sich über die Jahre den Status des Kronzeugen erarbeitet, war bisher aber von einer Anklage verschont geblieben. Im Verfahren gegen Berger will ihn das Landgericht Bonn als sogenannten Einziehungsbeteiligten betrachten. Von Berger und S. sollen insgesamt 27 Mio. Euro an Belohnung für einstige Cum-Ex-Dienste eingezogen werden. S. hat sich mit der Einziehung von rund 14 Mio. Euro einverstanden erklärt, um nicht am Prozess teilnehmen zu müssen.
Ukraine-Krieg und Recht
UN-Sicherheitsrat: "Als am 24. Februar die Streitkräfte Russlands auf das ukrainische Territorium auch jenseits der bereits seit mehreren Jahren umkämpften ukrainischen Bezirke vorrückten, zerbrach definitiv die Saga vom Sicherheitsrat als Friedenshüter", schreibt Rechtsprofessor Christian Tomuschat im FAZ-Einspruch. Der ständige Sitz Russlands, habe sich endgültig zur rechtlichen Bastion zum Schutz der eigenen Interessen reduziert. Deshalb müssten nun neue breite Allianzen begründet werden, auch unter Mobilisierung der UN-Generalversammlung, wobei offene Dialoge erforderlich seien. Die Welt dürfe sich keiner Herrschaft einiger weniger mächtiger Staaten ausliefern, so Tomuschat.
Europarat/Russland: Mit dem Ausschluss Russlands aus dem Europarat und den Folgen daraus befasst sich die Rechtswissenschaftlerin Esra Demir-Gürsel im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Sie erinnert daran, dass zahlreiche Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Vergangenheit folgenlos geblieben sind und appelliert deshalb, künftig schwere Menschenrechtsverletzungen auch anderer Mitgliedstaaten nicht aus strategischen Erwägungen zu ignorieren und von einer Haltung Abstand zu nehmen, "die die bloße Mitgliedschaft im Europarat zu einem Mittel macht, um die Menschenrechtsverletzungen seiner Mitglieder innerhalb, außerhalb oder an ihren Grenzen zu beschönigen".
Sanktionen gegen Russland/Kunst: Rechtsanwalt Philipp F. Hardung widmet sich auf LTO der Frage, welche Auswirkungen die gegen Russland verhängten Sanktionen auf die Kunstwerke einer russischen Sammlung haben, die derzeit in Paris gezeigt werden. Die Werke unterfielen nur den europäischen Sanktionen, wenn die Eigentümer auf der Sanktionsliste stehen, stellt der Autor fest. Das EU-Recht gehe wohl einem französischen Gesetz vor, das Kunstgegenstände in staatlichem (hier: russischem) Eigentum für unpfändbar erklärt. Jedenfalls dürfe ein Selbstportrait des russischen Malers Pjotr Petrowitsch Kontschalowski, das dem russischen Oligarchen Pjotr Olegowitsch Awen gehört, der als einer der engsten Vertrauten von Vladimir Putin auf der Sanktionsliste stehe, dem Eigentümer vorerst nicht wieder ausgehändigt werden.
Polen – Oligarchen: Rechtsanwältin Eliza Rutynowska warnt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) angesichts der Bemühungen der polnischen Regierung, durch eine Verfassungsänderung die Beschlagnahme von Vermögen russischer Oligarchen rechtlich zu ermöglichen, vor der Aufweichung von Verfahrensrechten. Es sei in diesen Zeiten von entscheidender Bedeutung, vorsichtig zu bleiben, denn eine anhaltende Krise könne verwendet werden, um gesetzliche Garantien zu destabilisieren, die es aus gutem Grund gebe.
Rechtspolitik
Digitale Märkte: In den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen hat es in der vergangenen Woche eine Einigung über den sogenannten Digital Markets Act (DMA) gegeben. Die DMA-Verordnung zielt auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher ("Gatekepper") sind. Nach der geplanten Neuregelung dürfen sie beispielsweise ihre eigenen Angebote auf ihren Plattformen nicht besser behandeln als jene der Konkurrenz. Außerdem sollen Daten aus verschiedenen Quellen künftig nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammengeführt werden dürfen. Messenger wie WhatsApp sollen künftig dazu verpflichtet werden, sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten zu öffnen, wenn diese das wollen. Über das neue Regelwerk schreiben Sa-SZ (Björn Finke), WamS (Tobias Kaiser/Benedikt Fuest), Sa-taz (Svenja Bergt) und LTO. Sa-FAZ (Hendrik Kafsack) und zeit.de (Jakob von Lindern) beantworten die wichtigsten Fragen.
Markus Beckedahl (netzpolitik.org) hofft, dass die Einigung zur Interoperabilität von Messengerdiensten zu mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit führen werde, bedauert aber, dass es eine solche für soziale Netzwerke nicht geben soll. Ein wenig mehr Mut und Entschlossenheit wären hier angebracht gewesen.
Chat-Überwachung: Dass alle Chats, E-Mails und sonstigen verschickten Nachrichten automatisch auf vermeintlich verdächtige Inhalte durchsucht und gegebenenfalls ohne menschliche Prüfung der Polizei übermittelt werden, befürchtet der Piraten-Politiker Patrick Breyer in einem Gespräch mit der Mo-taz (Svenja Bergt), wenn die entsprechenden angekündigten Pläne der EU-Kommission umgesetzt werden. Das hätte eine enorm abschreckende Wirkung vor allem auf Personen, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind, warnt er. Das digitale Briefgeheimnis wäre aufgehoben.
Datenschutz/Datentransfers: US-Präsident Joe Biden und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündeten am Freitag, dass es eine "Verbesserung des Privacy-Shield-Rahmens" geben soll, nachdem die Privacy-Shield-Vereinbarung zwischen EU und USA 2020 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. Es solle "verbindliche Sicherheitsmechanismen geben, um den Zugang der US-Geheimdienste zu Daten einzuschränken", allerdings nur, soweit die Mechanismen "notwendig und verhältnismässig" seien, um die "nationale Sicherheit zu schützen". Wie die Regelung konkret aussieht, sei noch unklar, berichtet die Sa-Sz (Jannis Brühl).
Ökozid: Die Juristin Jojo Mehta, Gründerin der internationalen Bewegung StopEcocide, erklärt im Interview mit der Mo-taz (Margarete Moulin), wie eine Strafbarkeit von internationalen Umweltverbrechen im römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ausgestaltet werden könnte. Außerdem werde angestrebt, die Kriminalisierung von Ökozid auch in der aktuellen Novellierung der EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht zu verankern.
Rechtshilfe Deutschland – USA: Einem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium zufolge soll künftig unter engen Voraussetzungen die Rechtshilfe deutscher Gerichte für pre-trial discovery-Verfahren in den USA ermöglicht werden. Die Doktoranden Jakob Olbing und Philomena Hindermann kritisieren auf LTO die geplanten Regelungen als zu eng. So bestehe die Gefahr, dass US-Gerichte bei pre-trial discovery-Verfahren mit Bezug auf Dokumente in Deutschland weiterhin nicht das ausgewogene Haager Beweisaufnahmeübereinkommen (HBÜ) anwenden, sondern direkt aufgrund von US-Prozessrecht die Herausgabe von Dokumenten anordnen.
Cannabis: Vor welchen juristischen Herausforderungen die Koalition bei einer Legalisierung von Cannabis steht, die nach jetzigem Stand sowohl gegen internationales wie auch gegen europäisches Recht verstoßen würde, erläutert die Mo-taz (Oliver Schulz). So sei Deutschland einer Reihe von Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenpolitik beigetreten, die die Verfügbarkeit von Suchtmitteln einschränken sollen und in der EU müsse laut EuGH jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass unter anderem das "Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern" von Drogen unter Strafe gestellt werden, wenn dies "ohne entsprechende Berechtigung" erfolge.
Justiz
RiDG Sachsen zu rechtsextremem Richter: Das Richterdienstgericht Leipzig hat dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und als rechtsextrem eingestuften Richter Jens Maier mit sofortiger Wirkung vorläufig die Ausführung seiner Amtsgeschäfte untersagt, berichten Sa-FAZ und LTO. Es bestehe eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass Maier öffentlich als Rechtsextremist wahrgenommen werde und seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheinen könne. Daraus könne eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege folgen.
Die Mo-SZ (Ulrike Nimz/Ronen Steinke) lässt in einer Seite 3-Reportage noch einmal Revue passieren, wie es dazu kam, dass Maier vor der Entscheidung des Richterdienstgerichtes noch zehn Tage lang als Richter tätig sein konnte. Geschildert werden auch Richter und Alltag am Amtsgericht Dippoldiswalde, wo nun eine Stelle für Maier freigehalten werden müsse.
BVerfG – Auskunft über Verfassungsschutz: Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche über ein Auskunftsbegehren des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle verhandelt, der – seinerzeit noch als Oppositionspolitiker – wissen wollte, wie viele Mitarbeiter das Bundesamt für Verfassungsschutz von 2015 bis 2019 ins Ausland entsandt hat. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) berichtet über die Verhandlung und verdeutlicht dabei, dass es nicht nur um die reine Zahl, sondern auch um Fragen der Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten des Verfassungsschutzes und des BND geht. Außerdem werden die Karlsruher Richter zu entscheiden haben, welche Informationen über die Geheimdienste Abgeordnete verlangen können, die nicht als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollausschusses insoweit privilegiert sind.
Einen "Anlass, genauer hinzuschauen", macht Reinhard Müller (Sa-FAZ) nach der Neubesetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus. Nachdem weder Parlamentarier der AfD noch der Linken gewählt wurden, sei die Union die einzige Opposition und die Ampel verfüge "hier über eine Mehrheit, die sie sonst nicht hat".
BGH zu EncroChat: Auch Sa-FAZ (David Klaubert) und taz.de (Christian Rath) berichten jetzt über die Bundesgerichtshof-Entscheidung zur Verwendbarkeit von EncroChat-Daten. Danach sind die über den Kryptodienst verschickten Nachrichten vor Gericht als Beweismittel zulässig, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann hatte in seiner Revision geltend gemacht, dass verräterische Nachrichten auf seinem EncroChat-Handy aus rechtsstaatlichen Gründen nicht verwertbar seien. Für den BGH dagegen war schon der Kauf eines solchen Handys grundsätzlich verdächtig, weil es nicht offen verkauft und fast nur von Kriminellen benutzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt durfte daher in Frankreich pauschal alle EncroChat-Daten mit Deutschland-Bezug anfordern.
BSG zu überlanger Verfahrensdauer: beck-aktuell (Joachim Jahn) stellt zwei aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes vor, in denen es um die zulässige Dauer von Gerichtsverfahren geht. Die Kasseler Richter hatten unter anderem festgestellt, dass bei der Beurteilung einer möglicherweise überlangen Verfahrensdauer eine "instanzübergreifende Verrechnung" möglich ist und Zeiten fehlender Verfahrensförderung durch ein Gericht in bestimmten Verfahrensabschnitten deshalb durch eine zügige Bearbeitung in davor oder danach liegenden Verfahrensabschnitten ausgeglichen werden können. Keine Auswirkungen habe dagegen die Erkrankung eines Richters – sie falle in den Verantwortungsbereich des Gerichts und damit des Staates.
OLG Hamburg – islamistische Anschlagsvorbereitung: Die Bundesanwaltschaft hat laut spiegel.de gegen einen Islamisten Anklage wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags erhoben. Der Mann soll einen Bombenanschlag im Raum Hamburg geplant und sich dabei am Vorgehen der beiden tschetschenischen Brüder orientiert haben, die 2013 ein Attentat auf den Marathonlauf in Boston verübt hatten.
OLG Koblenz zu Schaden an tiefergelegtem Ferrari: Das Oberlandesgericht Koblenz hat laut LTO eine Entscheidung des Landgerichtes bestätigt, dass die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast nicht dafür haften muss, wenn es bei einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit zu einem Unfall mit einem serienmäßig tiefergelegten Ferrari F40 kommt. Die Kaskoversicherung des KFZ-Inhabers war der Auffassung, dass für den an dem Ferrari entstanden Sachschaden von 60.000 Euro ein mehr als nur geringfügig angehobener Kanaldeckel sowie ein seitliches Gefälle der Fahrbahn ursächlich gewesen sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass der Fahrer durch die Tieferlegung wesentlich risikoerhöhende Umstände (mit-)verursacht habe.
OLG Karlsruhe zu Sturz in Diskothek: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat, wie spiegel.de und LTO schreiben, die Betreiberin einer Diskothek im Neckar-Odenwald-Kreis zur Erstattung von Behandlungskosten und Krankengeld in Höhe von rund 37.000 Euro verurteilt. Ein Gast war in einer Getränkepfütze ausgerutscht und hatte sich verletzt. Weil die Betreiberin nicht habe beweisen können, dass sie ausreichende Anordnungen zur Kontrolle und Reinigung des Tanzbodens getroffen habe, muss sie nun entsprechenden Schadensersatz zahlen.
VG Berlin zu Faeser-Tweet: Nicht überzeugend findet Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne die Begründung der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zu einem privaten Tweet von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) über "Corona-Spaziergänge". Nach Ansicht des Gerichtes sei es der Ministerin lediglich darum gegangen, auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden hinzuweisen, die durch zeitgleich stattfindende Demonstrationen an verschiedenen Orten entstünden. Man müsse aber schon eine ganze Menge wissen, um den Tweet der Ministerin so verstehen zu können wie das Verwaltungsgericht, meint Diringer. Die Ministerin sollte sich bei jeder Äußerung bewusst sein, dass sie auch Verfassungsministerin und damit der Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger besonders verpflichtet sei.
LG Berlin – Ehrenmord an Maryam H.: Über den Fortgang des Mordprozesses gegen die Brüder Yousuf und Mahdi H., die ihre Schwester getötet haben sollen, weil sie nicht mit ihrer Lebensführung einverstanden waren, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Am vergangenen Freitag sagte die stellvertretende Leiterin der Unterkunft aus, in die Maryam H. im Sommer 2019 mit Sohn und Tochter zog. Laut der Zeugin hat sich Maryam H. von einer zunächst sehr schüchternen und sehr zurückhaltendenden zu einer selbstbewussten Frau entwickelt.
LG Nürnberg-Fürth zu "Drachenlord": Laut einer Meldung von LTO hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth eingelegt, durch das in der vergangenen Woche der 32-jährige Youtuber "Drachenord" in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert.
AG Bad Kreuznach – Tötung wegen Maskenpflicht: Vom zweiten Prozesstag im Verfahren gegen Mario N., der im vergangenen Jahr einen Tankstellenangestellten in Ida-Oberstein erschossen haben soll, weil der ihn auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen haben soll, berichten die Sa-SZ (Max Ferstl) und spiegel.de (Julia Jüttner). Der Verteidiger hatte ein Geständnis und eine Entschuldigung des Angeklagten verlesen. Der Angeklagte machte vor allem geltend, dass er betrunken gewesen sei und die Tat in nüchternem Zustand nicht passiert wäre. Später dann sagte die Mutter des Getöteten aus.
Schiedsgericht – Maut-Schadensersatz: Das zuständige Schiedsgericht hat festgestellt, dass die Bundesrepublik der auto-Ticket GmbH als Betreiberin der einst geplanten PKW-Straßenmaut grundsätzich dafür Schadensersatz bezahlen muss, dass die Verträge 2019 – nur sechs Monate nach Abschluss – wieder gekündigt wurden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof das Projekt für EU-rechtswidrig erklärt, die Kündigung erfolgte jedoch wegen Schlechtleistung. Mit dem Zwischenschiedspruch sei dieser Vorwurf vom Tisch. In einer zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde nun über die Höhe des Schadensersatzes verhandelt, berichtet die Mo-SZ (Michael Bauchmüller).
Recht in der Welt
USA – Breyer-Nachfolge: zeit.de (Daniel-C. Schmidt) berichtet über das "schreckliche Theater", das die Anhörung von Ketanji Brown Jackson gewesen sei, die nach dem Willen des amerikanischen Präsidenten Joe Biden die Nachfolge des Supreme-Court-Richters Breyer antreten soll. Der Autor mutmaßt, dass der heranrückende Wahltermin die Befragungstaktiken einiger, vor allem republikanischer Ausschussmitglieder erklärt, die entweder Ausschnittfutter für entsprechende Heißmachersendungen auf dem reaktionären Nachrichtenkanal Fox News produzieren oder gleich Material für ihre eigenen Wahlwerbespots im Herbst generieren wollten.
Sonstiges
Rechtsjournalist Rolf Lamprecht: Im Alter von 91 Jahren ist am vergangenen Donnerstag Rolf Lamprecht gestorben. Er war ab 1968 Spiegel-Korrespondent in Karlsruhe und Gründungsvorsitzender der Justizpressekonferenz. Er war "als Rechtsjournalist das Maß aller Dinge", zitiert spiegel.de (Dietmar Hipp) den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Voßkuhle aus einer früheren Laudation auf Lamprecht. Dass Lamprecht zum Spiegel kam, hat er der Spiegel-Affäre zu verdanken. Als Herausgeber Rudolf Augstein 1962/63 in Karlsruhe in Untersuchungshaft saß, bedauerte er, dass es vor Ort kein Spiegel-Büro gab. Lamprecht habe als Beobachter des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft seine Bestimmung gefunden, würdigt die Sa-SZ (Helmut Kerscher) den Verstorbenen. Lamprecht hat bis zuletzt als Rezensent für die SZ gearbeitet.
Selbstmarketing für Anwält:innen: Im Interview mit LTO (Franziska Kring) erzählt Business Coach Anja Schäfer, warum Selbstmarketing gerade für Anwältinnen wichtig ist. Man dürfe als Frau nicht den Fehler machen, zu erwarten, dass eine gute Leistung das entsprechende Image einbringe. Für das Bild, das andere von ihr wahrnehmen sollen, müsse jede Anwältin – und auch jeder Anwalt – selbst sorgen, meint Schäfer.
Recht in Gotham City: Was Juristen von den Strukturen der fiktiven Stadt Gotham City, dem Handlungsort von Superheld Batmann, lernen können, erklärt der Rechtswissenschaftler Daniel Damler im Interview mit LTO (Markus Sehl). Kürzlich ist Damlers Buch "Gotham City – Architekturen des Ausnahmezustands" erschienen, in dem er auch rechtsgeschichtliche Parallelen zieht.
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LTO/pf
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