An diesem Montag beginnt der Prozess um die Tötung eines Tankstellenwartes, der die Maskenpflicht durchsetzen wollte. Rechtsprofessor Tomuschat wirft Russland Völkermord vor. Die Justizreform in Polen geht trotz des Ukraine-Kriegs weiter.
Thema des Tages
LG Bad Kreuznach – Tötung wegen Maskenpflicht: Ab dem heutigen Montag muss sich Mario N. vor Gericht verantworten. Er hatte im September 2021 einen Tankstellenverkäufer erschossen, nachdem dieser ihn gebeten hatte, eine Maske aufzusetzen, Die Tat in Idar-Oberstein hatte seinerzeit für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt. Für viele stehe sie für einen radikalisierten Corona-Protest, schreibt die Mo-taz (Konrad Litschko)
Ukraine-Krieg und Recht
Völkerrecht: Im Interview mit der WamS (Claus Christian Malzahn) argumentiert der emeritierte Rechtsprofessor Christian Tomuschat, dass der Vorwurf des Völkermordes gegen Russland berechtigt ist. Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass sich Präsident Wladimir Putin einer Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof stellen muss. Die Nato dürfe der Ukraine zu Hilfe kommen, denn bei einem rechtswidrigen Angriff dürfe jeder Staat den Angegriffenen unterstützen.
Angriffe auf Atomkraftwerke: Die akademische Mitarbeiterin Anne Fock erläutert auf LTO, dass ein direkter militärischer Angriff auf ein Atomkraftwerk, nicht nur durch das humanitäre Völkerrecht als Kriegsverbrechen eingestuft werden kann, sondern auch nach dem Umweltvölkerrecht illegal wäre.
Rechtliche und politische Machtverhältnisse: Ex-Verfassungsrichter und Rechtsprofessor Udo di Fabio schreibt in einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ, dass sich Europa seit dem Ende des Kalten Krieges zu sehr auf die koordinierende Wirkung der Marktkräfte und auf die integrative Kraft eines arbeitsteiligen, offenen Welthandels verlassen und zu viel Vertrauen in die internationale Herrschaft des Rechts gesetzt habe. Auch deshalb habe Europa über Jahrzehnte hinweg wenig getan, um auf die Veränderung in der Machtmechanik geopolitischer Zusammenhänge angemessen zu reagieren.
Sanktionen gegen Russland/Fussball-WM: Die russische Nationalmannschaft darf nächste Woche nicht an den Playoffs für die WM in Katar teilnehmen. Der Sportgerichtshof CAS hat laut LTO einen entsprechenden Beschluss der FIFA bestätigt.
GBA - russische Kriegsverbrechen: Im Interview mit der Sa-FAZ (Reiner Burger) erzählt FDP-Politiker Gerhard Baum unter anderem über eine umfangreiche Strafanzeige, an der er gemeinsam mit der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger arbeitet. Als Verantwortliche für Kriegsverbrechen kämen nicht nur Präsident Putin und seine Minister und Entscheidungsträger des russischen Parlaments in Betracht, sondern auch die einzelnen militärischen Kommandeure.
Rechtspolitik
Corona - Maßnahmen: LTO (Sarah Leclercq) gibt einen Überblick über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, und die praktischen Folgen. Die meisten Bundesländer machen von einer neu geschaffenen Übergangsregelung Gebrauch, wonach Maßnahmen, deren Rechtsgrundlage am 20. März 2022 entfiel, noch bis zum 2. April verlängert werden können. Anschließend sollen dann im Wesentlichen nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen zulässig sein, nur in "Hotspotgegenden" sind weitere Einschränkungen zulässig.
Allgemeine Impfpflicht: Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann analysiert in der Mo-FAZ die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht. Wißmann attestiert dem Gesetzentwurf, der eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vorsieht, in vielen Details unnötig kompliziert zu sein. In der Grundlinie aber sieht er Stärken, die in diesen Tagen nicht gering geschätzt werden sollten: Eine allgemeine Impfpflicht für die volljährige Bevölkerung knüpfe an dem formalen Kriterium der staatsbürgerlichen Verantwortung an – statt an einem behaupteten individuellen Nutzen oder relativ frei gegriffenen Gefährdungsskalen.
Pflege-Impfpflicht: spiegel.de (Dietmar Hipp) fasst noch einmal die gesetzlichen Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zusammen und erläutert die praktische Umsetzung. Seit dem 16. März müssen medizinische und Pflegeeinrichtungen Beschäftigte ohne Impfnachweis den Gesundheitsämtern melden. Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen bis 15. Juni Zeit zur Prüfung. In Berlin gibt es zwar keine exakten Fristen, allerdings sollen die betroffenen Beschäftigten nur drei Wochen Zeit haben, erforderliche Nachweise doch noch vorzulegen. Und in Bayern bekommen die Betroffenen mit dem ersten Anschreiben ein Beratungsangebot und haben vier Wochen Zeit für eine Antwort.
Ceta: Der Bundestag hat am Freitag darüber debattiert, ob das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta jetzt ratifiziert werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung vom vergangenen Dienstag alle anhängigen Klagen gegen das Ceta-Abkommen abgelehnt. Die CDU/CSU hatte daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das bereits 2016 unterzeichnete Ceta-Abkommen sofort zu ratifizieren, berichten taz.de (Christian Rath) und LTO. Gegenüber der 2017 begonnenen vorläufigen Anwendung von Ceta käme vor allem noch eine Gerichtsbarkeit für Investorenschutzklagen hinzu.
Überwachungsgesamtrechnung: Rechtsprofessor Mark Zöller und wiss. Mitarbeiterin Tanja Niedernhuber widmen sich auf LTO dem Vorhaben der Ampelkoalition, eine "Überwachungsgesamtrechnung" einzuführen, an der dann auch neue Sicherheitsgesetze zu messen sind. Außerdem soll eine "Freiheitskommission" mehr Qualität in die Gesetzgebung zu bringen. Die Autor:innen bedauern, dass Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Umsetzung ihres Aktionsplans gegen Rechtsextremismus die Einführung der neuen Instrumente nicht abwarten will.
Chat-Überwachung: spiegel.de (Jörg Breithut) berichtet über die Kritik, die bereits vorab Planungen der Europäischen Kommission zur Durchleuchtung von Messenger-Nachrichten entgegenschlägt. Mit einer neuen Verordnung, die Ende März vorgestellt werden soll, könnten Anbieter von Betriebssystemen wie Apple und Google sowie App-Betreiber wie WhatsApp, Signal und Threema verpflichten werden, sämtliche Chats ihrer Nutzerinnen und Nutzer vorab nach Hinweisen auf missbrauchte Kinder zu durchforsten. Auch wenn bisher zentrale Fragen dazu noch offen sind, haben sich bereits am Donnerstag in einem offenen Brief knapp 40 Organisationen gegen eine automatisierte Kontrolle von Chats ausgesprochen, weil sie befürchten, dass das Gesetz zu einer verdachtslosen Massenüberwachung aller Europäer:innen führen könnte.
Virtuelle Hauptversammlung: Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz Marc Tüngler kritisiert in einem Gastbeitrag für das Hbl den Referentenentwurf, mit dem die Virtuelle Hauptversammlung von Aktiengesellschaften auch außerhalb von Pandemiezeiten ermöglicht werden soll. Der Vorschlag werde dem selbst gestellten Anspruch, die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren, nicht gerecht. So sei mehr als fraglich, ob die vorgeschlagenen Werkzeuge für die virtuelle HV die notwendige Interaktion zwischen Aktionär:innen und Unternehmen ermöglichen würden.
EU-Rechtsstaatlichkeit: Der Verfassungsblog hat eine Erklärung des Helsinki Rule of Law Forums (in englischer Sprache) veröffentlicht, in der die Mitglieder dieser Forschungsgemeinschaft an die europäischen politischen Akteure appellieren, die Rechtsstaatlichkeit in der EU zu schützen. In letzter Zeit sei das, was hier nach dem zweiten Weltkrieg erreicht wurde, zunehmend gefährdet. Werde aber der Rechtstaat bedroht, könne er nicht allein durch Gerichte garantiert werden, sein Schutz erfordere vielmehr umfassendes rechtliches und politisches Handeln.
Klimaschutz: Was sich seit dem Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von vorigem Jahr getan hat, um die Freiheiten künftige Generationen zu schützen, thematisiert die Mo-FAZ (Katja Gelinski). Sie fragte dazu Politiker:innen und Verbandsvertreter:innen, die eher allgemeine Antworten gaben.
Justiz
BFH zu Cum-Ex: Die Rechtsanwälte Christoph Knauer und Sören Schomburg analysieren auf LTO das in der vergangenen Woche veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem er erstmals die Rechtswidrigkeit einer konkreten Cum-Ex-Manipulation bestätigte. Dabei habe der BFH die These von der Vervielfältigung des wirtschaftlichen Eigentums abgelehnt. Außerdem habe er die Grundsätze aus seiner Dividendenstripping-Entscheidung von 1999 auch auf den außerbörslichen Handel angewandt. Eine umfassende Klärung aller Cum Ex-Konstellationen habe der Senat allerdings erwartungsgemäß nicht vorgenommen.
LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet über den Prozess vor dem Landgericht Neuruppin gegen den 101-jährigen Ex-SS-Mann aus dem KZ Sachsenhausen, Josef S. In der vergangenen Woche sollte eigentlich Opferzeuge Leon Schwarzbaum aussagen. Weil er wenige Tage vor dem Verhandlungstermin verstarb, verlas sein Rechtsanwalt die Aussage. Leo Schwarzbaum war Gefangener im Lager Sachsenhausen, in dem der Angeklagte seinen Dienst verrichtete.
LG Berlin – Holocaustleugnerin Haverbeck: spiegel.de (Hannes Schrader) berichtet über ein neues Berufungsverfahren gegen die 93-jährige Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die behauptet, dass im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau niemand in Gaskammern ermordet wurde. Konkret geht es diesmal um zwei Urteile aus den Jahren 2017 und 2020, gegen die sie Rechtsmittel eingelegt hatte.
LG Berlin – Ehrenmord an Maryam H.: Im Prozess gegen die Brüder Yousuf und Mahdi H., die ihre Schwester Maryam getötet haben sollen, hat Ende vergangener Woche ihr neuer Lebenspartner als Zeuge ausgesagt. Unter anderem berichtete er von Drohungen der Angeklagten auch gegen ihn. Ausführlich schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm) über den Prozesstag.
LG Nürnberg-Fürth – Drachenlord: In einer Seite 3-Reportage widmet sich die Mo-SZ (Clara Lipkowski/Benedikt Warmbrunn) ausführlich dem als "Drachenlord" bekannt gewordenen Youtuber Rainer W. und dem Umgang der Justiz mit ihm. Rainer W. wurde im Netz, später dann auch in der realen Welt beleidigt, hat aber auch handgreiflich ausgeteilt und wurde dafür mehrmals verurteilt. Der Netzexperte Sascha Lobo kritisierte seinerzeit die Justiz dafür und konstatierte hier ein "erbärmliches Versagen". W. sei kein Täter, meinte Lobo. Am kommenden Mittwoch findet am Landgericht Nürnberg-Fürth die Berufungsverhandlung gegen eine zweijährige Freiheitsstrafe statt.
VG Cottbus zu Braunkohletagebau: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat laut LTO in einem Eilbeschluss den Weiterbetrieb des brandenburgischen Braunkohletagebaus Jänschwalde ab dem 15. Mai untersagt. Der Betreiber der Grube pumpe mehr Wasser für den Betrieb des Tagebaus ab, als ihm erlaubt worden war. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
VG Berlin zu RT DE: Wie LTO berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren das Verbot der Medienanstalt Berlin-Brandenburg für das deutschsprachige Programm des russischen Senders RT bestätigt. Das Programm darf daher vorerst nicht ausgestrahlt werden. Der Kanal hatte im Eilantrag geltend gemacht, nicht Veranstalter des Programms zu sein und deswegen nicht der Zulassungspflicht zu unterliegen, ist damit aber jetzt gescheitert.
Rechtsextremer Richter Jens Maier: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de), begrüßt, dass die Justiz versucht, den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der seit vergangener Woche wieder als Richter tätig ist, loszuwerden. Aber selbst wenn das nicht gelänge, wäre das auch "kein Drama", meint Müller-Neuhof. Die volle politische und medienöffentliche Konzentration auf diesen einen "Maierfall" zeige, dass es einen zweiten oder dritten in vergleichbarer Kategorie nicht zu geben scheine. Und das sei ein erfreulicher Befund.
Recht in der Welt
Polen – Justizreform: Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) erinnert in seinem Editorial daran, dass die polnische Regierung fortfahre, die Justiz von Leuten zu säubern, die ihr nicht gefügig seien. Er lässt noch einmal den polnischen Richter Igor Tuleya zu Wort kommen, der beklagt, dass im Schatten der russischen Aggression gegen die Ukraine die Zerstörung des polnischen Justizsystems weitergehe. Immer mehr polnische Richter würden wegen der Einhaltung des europäischen Rechts suspendiert, Politiker besetzten wieder den Neo-Justizrat und die so genannte Disziplinarkammer arbeite auf Hochtouren.
USA – Breyer-Nachfolge: Ab Montag wird sich die von US-Präsident Joe Biden nominierte Supreme Court Richter-Kandidatin Ketanji Brown Jackson den Fragen der Mitglieder des Justizausschusses des US-Senats stellen. Die Mo-taz (Eva Oer) stellt die Juristin ausführlich vor.
USA – Abtreibungsrecht: Das Repräsentantenhaus des Bundesstaates Idaho hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der ebenso wie ein entsprechendes neues Gesetz in Texas die Regelung für Abtreibungen erheblich verschärft. Schwangerschaftsabbrüche sollen danach nach der sechsten Woche, nach dem Entdecken eines Herzschlags des Fötus, verboten werden. Zudem sehe der "Fetal Heartbeat Act" ein Klagerecht für Angehörige vor, so dass Väter, Großeltern und Geschwister eines Fötus künftig juristisch gegen Ärzte vorgehen können, die eine Abtreibung vorgenommen haben, heißt es in der Sa-FAZ (Christiane Heil).
Bulgarien – Staatsanwaltschaft: Anlässlich eines aktuellen Falles, in dem es um die mögliche Entlassung des bulgarischen Generalstaatsanwaltes geht (dem u.a. Amtsmissbrauch vorgeworfen wird) kritisiert die Rechtswissenschaftlerin Radosveta Vassileva im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die mangelnde Unabhängigkeit und die Politisierung der bulgarischen Staatsanwaltschaft. Eine gründliche Reform des bulgarischen Justizsystems sei längst überfällig. Bis dahin müsse aber eine Regierung, die wegen ihrer Anti-Korruption-Versprechen gewählt wurde, die rule of law verteidigen.
Bulgarien – Bürgermeister von Sofia: Derweil gibt es Bemühungen seitens der Europäischen Staatsanwaltschaft, mit der bulgarischen Regierung zusammenzuarbeiten, berichtet die Mo-FAZ (Michael Martens). So wurde in der vergangenen Woche unter anderen der Bürgermeister von Sofia im Zusammenhang mit dem Verdacht der Unterschlagung von EU-Mitteln vorübergehend festgenommen.
USA – Boeing-Absturz: Wegen der Abstürze zweier Boeings 737 MAX muss sich in Texas ein Boeing-Mitarbeiter vor Gericht verantworten, der in die Entwicklung des Jets eingebunden war. Der Anklage zufolge soll Mark Forkner die amerikanische Flugaufsicht FAA sowie Kunden von Boeing belogen haben, indem er "falsche, unzutreffende und unvollständige Informationen" über eine eingesetzte Sicherheitssoftware gegeben habe. Die Sa-FAZ (Roland Lindner) berichtet.
Sonstiges
Nachhaltigkeit: Die Konstruktion einer bürgerlichen Grundpflicht für einen nachhaltigen Freiheitsgebrauch aus Art. 20a GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG fordert der wissenschaftliche Mitarbeiter Isa Bilgen auf juwiss.de. Erst wenn eine individuelle Grundpflicht an die Seite des staatlichen Schutzauftrages gestellt werde, könne Umweltschutz auf das gebotene Schutzniveau gehoben werden, meint Bilgen. Die Umweltkrise mag eine kollektive sein, ihre Verursacher seien aber in letzter Instanz auch Individuen, die man deshalb auch in die Pflicht nehmen müsse. Die Grundpflicht müsse dann allerdings noch durch gesetzliche Normen konkretisiert werden.
Rechtsgeschichte – Verurteilung wegen "Rassenschande": Sebastian Felz vom Verein "Forum Justizgeschichte" erinnert auf LTO an das 1942 ergangene Sondergerichts-Urteil gegen den Schuhhändler Leo Katzenberger, mit dem er unter Anwendung von selbst nach NS-Recht abwegigen Konstruktionen wegen "Rassenschande" zum Tode verurteilt wurde. 1947 wurde im Nürnberger Juristenprozess der einst entscheidende Richter des Sondergerichtes Oswald Rothaug wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er bestritt, dass im Fall Katzenberger ein Justizmord vorgelegen habe.
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LTO/pf
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Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47885 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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