Nach dem Einmarsch in die Ukraine entzieht der Europarat Russland die Mitgliedsrechte. Nach der Gesetzesänderung zur Wiederaufnahme ist der Verdächtige im Fall Möhlmann wieder in Haft. Biden nominiert erste schwarze Supreme-Court-Richterin.
Thema des Tages
Europarat/Russland: Der Europarat hat in der Folge des Angriffes auf die Ukraine Russland die Vertretungsrechte entzogen. Der Schritt sei in der Geschichte des Europarats quasi einmalig, heißt es auf LTO. Die Generalsekretärin des Europarats Marija Pejcinovic Buric hatte zuvor gesagt, der russische Angriff verletze die Statuten des Europarats sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Die russischen Behörden forderte sie auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen und zur Diplomatie zurückzukehren. Auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Suspendierung keine Auswirkungen: Der russische Richter am Menschenrechtsgerichtshof bleibe Mitglied des Gerichts und Fälle gegen Russland könnten weiterhin vorgebracht werden.
Swift/Russland: Am Samstag haben die westlichen Staaten beschlossen, viele wichtige russische Banken aus dem Zahlungssystem Swift auszuschließen. Noch bevor dieser Schritt öffentlich wurde, hat LTO (Hasso Suliak) ein Interview mit Rechtsanwalt Jörg Etzkorn veröffentlicht, in dem die Auswirkungen einer solchen Maßnahme erläutert werden. Der Ausschluss von Swift wäre eine der wirksamsten Maßnahmen, die nur schwer zu toppen sei, sagt Etzkorn.
IStGH/Putin: Es sei sehr unwahrscheinlich, dass sich der russische Staatspräsident Wladimir Putin jemals unter dem Vorwurf der Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof werde rechtfertigen müssen, nicht zuletzt weil weder Russland noch die Ukraine das IStGH-Statut ratifiziert haben, schreibt die Sa-FAZ (Reinhard Müller). Sollte es hingegen zu Kriegsverbrechen kommen, könne der Strafgerichtshof handeln, falls die Ukraine seine Gerichtsbarkeit für den vorliegenden Konflikt anerkenne.
Russland – Ukraine: Es gab keine völkerrechtliche Rechtfertigung für den Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, erläutert nun auch der Völkerrechtler Christian Richter im FAZ-Einspruch. Im Ergebnis stehe daher der Ukraine ein Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta zu und andere Staaten wären ermächtigt, der Ukraine zu helfen, um den russischen Angriff zurückzuschlagen. Auch für Rechtsprofessorin Dana Schmalz ist im Interview mit zeit.de (Elisabeth von Thadden) klar, dass Putins Deutung des Völkerrechts indiskutabel ist. Ein wenig Hoffnung mache ihr, so Schmalz, dass die gänzliche Leugnung von Tatsachen langfristig nicht erfolgreich sein werde. Die russische Bevölkerung werde sie nicht hinnehmen.
Rechtspolitik
Demokratieförderung: Wie die Mo-taz (Konrad Litschko) und der Spiegel (Valerie Höhne/Wolf Wiedmann-Schmidt) berichten, haben Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Eckpunkte für ein Demokratiefördergesetz vorgelegt. Künftig solle der Bund die gesetzliche Möglichkeit bekommen, "zivilgesellschaftliche Projekte mit überregionaler Bedeutung", etwa zur Unterstützung von Opfern politischer Gewalt oder zur Beratung von Aussteigern aus extremistischen Gruppen, "längerfristig" zu fördern. Bisher sind solche Förderungen nur zeitlich begrenzt möglich.
Marco Buschmann im Interview: Im Interview mit RND (Markus Decker/Eva Quadbeck) spricht Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über den Kampf gegen Hatespeech im Internet und die Hoffnungen, die er dabei mit dem künftigen europäischen Digital Services Act verbindet. Außerdem beschreibt er, wie er sich den gesetzlichen Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 20. März, dem Tag des Auslaufens der bisherigen entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz, vorstellt. Und er bekräftigt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Die geschlechtliche Identität gehöre zur individuellen Persönlichkeit und werde durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Das bisher geltende Gesetz trage diesem Selbstbestimmungsrecht nicht hinreichend Rechnung.
EU Chips Act: Rechtsanwalt Michael Biendl stellt auf LTO das "EU Chips Act" genannte Maßnahmenpaket vor, mit dem die EU-Kommission die europäischen Produktionskapazitäten für Halbleiter-Chips bis 2030 vervierfachen und den europäischen Marktanteil von 10 auf 20 Prozent steigern will. Zu dem Entwurf gehören zwei Verordnungen und eine Empfehlung. Dabei sollen Investitionen von über 43 Mrd. Euro mobilisiert werden.
EU Data Act: Der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungs-Entwurf für einen Data Act, der den Zugang zu Daten regeln soll, weise nicht nur "Schwächen im Detail, sondern auch fulminante Fehler" auf, meint der Professor für Unternehmens- und Technologieplanung Torsten J. Gerpott in der Mo-FAZ. Er kritisiert, u.a., dass rein digitale Produkte nicht erfasst werden und meint, dass der Data Act die Rechtssicherheit beim Zugang allenfalls marginal erhöhen würde.
Lieferketten und Menschenrechte: Die Bundesregierung ist "zuversichtlich", dass der umstrittene Richtlinien-Entwurf der EU-Kommision für ein EU-Lieferkettengesetz "am Ende auch Realität" wird, berichtet der Spiegel (Simon Book). Dann werde es erstmals Haftungsregeln für Unternehmen geben, worauf im deutschen Lieferkettengesetz auf Druck der Industrie verzichtet wurde.
Organspende: Anfang März tritt das Organspendegesetz in Kraft, mit dem die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung erhöht werden soll. Im Gesetzgebungsverfahren wurde auch über eine Widerspruchslösung debattiert, diese wurde allerdings letztendlich abgelehnt. Nach wie vor zeigen sich viele Betroffen und auch Ärzte enttäuscht über diese Entscheidung, schreibt die FAS (Eva Schläfer). Für Unmut sorgt auch, dass das geplante Online-Organspenderegister immer noch nicht eingerichtet ist.
Blockchain: Die Habilitandin Viktoria Kraetzig und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Jannis Lennartz mahnen im Verfassungsblog eine Regulierung dezentraler Strukturen im Netz, die auf Blockchain beruhen, zum Beispiel Kryptowährung oder NFT, an. Bei Rechtsverstößen, die dezentral und dem staatlichen Zugriff entzogen in der Blockchain gespeichert seien, stelle sich die Frage, wie der Staat deren Untersagung durchsetzen könne.
Justiz
LG Verden – Mord an Frederike von Möhlmann: Der Verdächtige im Mordfall Frederike von Möhlmann sitzt seit Freitag wieder in Untersuchungshaft, berichtet ndr.de. Der Fall um die Vergewaltigung und Tötung der damals 17-jährigen Schülerin im Jahre 1981 war der Anlass für eine Gesetzesänderung, mit der die Gründe für eine Wiederaufnahme von Strafverfahren zu Lasten Verurteilter erweitert wurden. Im Falle Friederike war Ismet H. angeklagt, dann aber freigesprochen worden. DNA-Untersuchungen, die es seinerzeit noch nicht gab, belasten ihn jetzt erneut. Das Landgericht Verden muss nun prüfen, ob ein neuer Prozess zugelassen wird.
EuGH zu EU-Haftbefehlen aus Polen: Die Doktorandin Febe Inghelbrecht analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu polnischen Haftbefehlen. Die Luxemburger Richter haben festgestellt, dass auch wenn das polnische Justizsystem systematische Mängel aufweise, europäische Haftbefehle aus Polen, mit denen mutmaßliche Straftäter aus anderen europäischen Ländern nach Polen zurückgeholt werden sollen, nur abgelehnt werden dürfen, wenn auch im konkreten Fall eine Gefahr für das Recht auf ein faires Verfahren droht.
BGH zu Kita-Mord: Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung einer Kita-Erzieherin wegen Mordes an einem drei Jahre alten Mädchen und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach ist damit rechtskräftig, so die Sa-FAZ (Reiner Burger).
BAG zu DSGVO-Anspruch des Arbeitnehmers: Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte Dezember seine Rechtsprechung zum Anspruch von Arbeitnehmern auf Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt. Auskunftsansprüche müssen danach konkret und bestimmt bezeichnet werden, anderenfalls sei eine entsprechende Klage bereits unzulässig. Rechtsanwalt Dominik Sorber analysiert auf LTO die Entscheidung und stellt fest, dass damit die Frage, inwieweit die Rechte von Whistleblowern zu schützen sind, wenn Daten aus einem Hinweisgeber-System herausgegeben werden sollen, noch ungeklärt ist.
BVerwG zum IFG-Anspruch eines Insolvenzverwalters: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Insolvenzverwalter gegen das Finanzamt keinen Informationsanspruch hinsichtlich der steuerlichen Verhältnisse von Insolvenzschuldnern hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nach der Änderung der Abgabenordnung Finanzbehörden nicht mehr Informationsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht oder dem europäischen Datenschutz ausgesetzt seien. LTO berichtet.
KG Berlin zu Mord an Georgier im Tiergarten: Das Berliner Kammergericht, das im Dezember den Russen Vadim Krasikov wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt hat, veröffentlichte jetzt die Begründung des Urteils. Darin wird auch dem russischen Präsidenten Wladimir Putin eine Mitverantwortung am Mord attestiert, berichtet der Spiegel. In öffentlichen Aussagen habe er das Attentat "ausführlich gerechtfertigt" und deutlich gemacht, dass die Russische Föderation in dem Opfer einen "Staatsfeind" gesehen habe, "dessen Liquidierung sie als gerechtfertigt ansah". Im Urteil wird dies als eines von mehreren Indizien für einen staatlichen Mordauftrag gewertet.
LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Das Verfahren gegen eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal könnte laut Sa-FAZ (Marcus Jung) und LTO im April beginnen. Der 73-jährige Steueranwalt Hanno Berger wurde von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. wirft ihm vor, durch Leerverkaufsgeschäften und falsche Bescheinigungen die Erstattung von über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer erlangt zu haben. Außerdem läuft, wie das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet, ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Bonn. Eine pragmatische Lösung wäre es, beide Verfahren miteinander zu verbinden, heißt es im Artikel. Sollten sich die Gerichte in Wiesbaden und Bonn nicht verständigen, sei auch möglich, dass sich Berger parallel vor beiden Gerichten verantworten müsse.
LG Köln zu Missbrauch durch Priester: Das Landgericht Köln hat einen 70-jährigen katholischen Priester wegen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Er soll über viele Jahre hinweg Kinder und Jugendliche missbraucht haben, das jüngste Opfer war laut Staatsanwaltschaft ein neun Jahre altes Mädchen. Sa-FAZ (Daniel Deckers), Mo-Welt (Per Hinrichs), spiegel.de und LTO berichten über die Urteilsverkündung.
LG Hamburg zu Schwesig vs. Ploß: Rechtsprofessor Arnd Diringer kommentiert in seiner WamS-Kolumne die juristische Auseinandersetzung zwischen der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) und dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß um eine Äußerung des Politikers in einer Talk-Show. Vor dem Landgericht Hamburg ist Schwesig mit einer Unterlassungsklage gescheitert. Diringer kritisiert, dass die Kosten für den Rechtsstreit der Steuerzahler übernimmt. Der entsprechende Ministerialerlass bilde hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage.
LG Hagen – geplanter Anschlag auf Synagoge: Vor dem Landgericht Hagen muss sich seit Freitag ein 17-jähriger Syrer wegen des Vorwurfs verantworten, er habe eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet. Der Jugendliche war im September auf dem Weg zur Schule festgenommen worden, weil die Sicherheitsbehörden nach einem Hinweis von einem befreundeten ausländischen Dienst annahmen, er stehe kurz davor, einen Bombenanschlag auf eine Synagoge zu verüben. Über die Ermittlungsergebnisse berichtet die Sa-FAZ (Reiner Burger).
LG Osnabrück – Durchsuchungen in BMJV und BMF: Nach den Durchsuchungen von Bundesjustizministerium und Finanzministerium im vergangenen Jahr, die im Fall des BMJV vom Landgericht Osnabrück zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt wurden, laufen im niedersächsischen Landtag Untersuchungen dazu. In der vergangenen Woche musste sich Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) im Rechtsausschuss Fragen zur möglichen Rolle der Politik stellen. Die Durchsuchungen berühren ein grundlegendes Problem der deutschen Justiz, nämlich die Frage, wie unabhängig die Staatsanwaltschaft agiert und wer sie kontrolliert oder Konsequenzen zieht, wenn etwas so gründlich schiefgeht wie in diesem Fall, heißt es im Text. LTO (Annelie Kaufmann/Markus Sehl) berichtet.
In einem separaten Artikel informiert LTO darüber, dass zwischenzeitlich auch das Finanzministerium die Durchsuchung gerichtlich überprüfen lassen will.
ArbG Düsseldorf zu Kündigung wegen Betriebsratsgründung: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung einer Arbeitnehmerin beim Autovermieter Sixt für unwirksam erklärt, die sich am Standort Düsseldorf Flughafen für die Gründung eines Betriebsrates eingesetzt hatte. Eine ordentliche Kündigung der Frau komme "nicht in Betracht, weil sie als Initiatorin einer Betriebsratswahl besonderen Kündigungsschutz genieße", so das Gericht. Die Mo-taz (Andreas Wyputta) berichtet.
FG Köln zu Kryptowährung und Steuer: Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass auch Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Bitcoin, Ethereum etc. seien dabei "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetzeses. Die Qualifikation als Wirtschaftsgut verstoße nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, da über den Gegenstand des Wirtschaftsguts keine Unklarheiten bestünden, so das Gericht laut LTO.
Recht in der Welt
USA – Breyer-Nachfolge: US-Präsident Joe Biden hat die 51-jährige Berufungsrichterin Ketanji Brown Jackson als Richterin für den Supreme Court nominiert. Es wäre die erste afroamerikanische Frau am höchsten US-amerikanischen Gericht. Biden hatte schon im Wahlkampf versprochen, im Falle einer Neubesetzung am Supreme Court erstmals eine Afroamerikanerin zu nominieren. Die Mo-FAZ (Majid Sattar), Sa-SZ (Christian Zaschke), spiegel.de (Marc Pitzke) und LTO berichten über die Personalie.
EuGH – Unionsbürgerschaft von Briten: Martijn van den Brink und Dimitry Vladimirovich Kochenov analysieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Schlussanträge des EuGH-Generalanwaltes in einem Vorlageverfahren, in dem es um die Unionsbürgerschaft britischer Staatsangehöriger, die jahrelang in der EU in einem anderen Mitgliedstaat gelebt haben, nach dem Brexit geht. Nach Ansicht von Generalanwalt Collins können britische Staatsangehörige, die die Vorteile der Unionsbürgerschaft genossen haben, diese Vorteile nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht behalten.
Pakistan – Femizide: Anlässlich eines konkreten Falles berichtet die Sa-SZ (David Pfeifer) über die Alltäglichkeit von Femiziden in Pakistan. Am Donnerstag wurde ein 30-jähriger Mann zum Tod verurteilt, der eine Frau "zwei Tage lang festgehalten, gequält, vergewaltigt und am Ende geköpft" hatte, weil sie seinen Heiratsantrag abgelehnt hatte.
Großbritannien/Dänemark – Cum-Ex: Der High Court in London öffnet dem dänischen Fiskus den Weg für eine Klage gegen den Fondsmanager Sanjay Shah und andere Cum-Ex-Profiteure, wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet. Bis zum Jahresende 2015 seien dem dänischen Fiskus durch Mehrfacherstattungen in Cum-Ex-Fällen ein Schaden von mehr als 12 Milliarden Kronen, das entspricht rund 1,7 Milliarden Euro, entstanden.
Sonstiges
Rechtsgeschichte – Bundesdisziplinarkammer: LTO (Tanja Podolski) hat sich mit dem Rechtsanwalt Robert Hotstegs über das Bundesdisziplinargericht unterhalten, das ab 1953 für 14 Jahre als Disziplinargericht für Bundesbeamte zuständig war. Er möchte gerne untersuchen, was für Fälle dort entschieden wurden, wer hier gearbeitet hat und wo die Richter im Jahr 1953 herkamen.
Rechtsgeschichte – Antiimperialismus und Recht: Wie das Recht mit jenen umging, die sich den Kampf gegen den Imperialismus auf die Fahnen geschrieben haben, erläutert Martin Rath auf LTO.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Februar 2022: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47662 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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