Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Härte gegen rechtsextreme Richter:innen. Beim BVerfG liegen bereits 74 Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. VG beanstandet Verkürzung des Genesenenstatus.
Thema des Tages
Rechtsextreme Richter:innen: Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit mutmaßlich rechtsextremen Richter:innen und Beamt:innen herausgegeben, wie LTO (Annelie Kaufmann) berichtet. "Ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar", heißt es darin. Verfassungsrechtler seien allerdings skeptisch angesichts der pauschalen Einschätzung des DIMR. So meint zum Beispiel der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers, dass die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung unterschätzt werde.
Rechtsextremer Richter Jens Maier: Die Mo-taz (Matthias Meisner) berichtet jetzt auch über das Gutachten des sächsischen Justizministeriums zum Umgang mit dem Rückkehrwillen des Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in die Justiz. Nachdem der Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano ein Disziplinarverfahren gefordert hatte, sieht das Gutachten keinen Handlungsspielraum für das Ministerium. Das Justizministerium sei "grundsätzlich nicht befugt, ein Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten". tagesschau.de (Claudia Kornmeier) fasst den Sachstand und die Debatte zusammen.
Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz widmet sich auf dem Verfassungsblog der Reichweite der beamtenrechtlichen Treuepflicht bei einer zwischenzeitlichen Abgeordnetentätigkeit. Eine Verletzung folge in der Regel noch nicht unmittelbar aus der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei, jedenfalls solange die Verfassungsfeindlichkeit noch nicht vom BVerfG festgestellt wurde. Sie könne allerdings ein Indiz für eine verfassungsfeindliche Haltung sein, so Gärditz. Für eine Beurteilung müsse, da das Amt selbst ruhe, auf allgemeine außerdienstliche Verhaltenspflichten, soweit diese nicht allein Funktionen eines konkreten Amtes schützen, abgestellt werden.
Rechtspolitik
Impfpflicht: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) untersucht, ob die durch die Omikron-Variante veränderten Bedingungen Einfluss auf die verfassungsrechtliche Bewertung einer Impfpflicht haben. Es sei eine Rechnung mit vielen Unbekannten – welche Variante wird im Herbst vorherrschend sein, wie infektiös wird das Virus dann und wie wirksam werden die Impfstoffe sein. Nur wenn man all dies einigermaßen seriös abschätzen kann, lasse sich beantworten, ob damit ein Eingriff in Grundrechte gerechtfertigt werden kann. Zitiert wird vor allem Rechtsprofessor Stephan Rixen, der bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz Karlsruhe sprach. Auch in der Mo-FAZ (Andreas Ross) wird die unsichere Grundlage thematisiert, auf der die Abgeordneten über die Impfpflicht entscheiden müssen.
Rechtsprofessor Stephan Huster kritisiert in der Sa-taz die Entscheidung, die Abstimmung über die Impfpflicht zur Gewissensfrage zu erklären. Sie verleihe der Impfdiskussion einen Status, den sie nicht habe: Es gehe nicht um die Rechtfertigung eines heiklen Bürgeropfers, sondern ganz profan um die faire politische Bewältigung eines Problems: Lockdown und überlastete Krankenhäuser oder eine Impfpflicht? Diese klare Fragestellung drohe nun in den subjektiven Beliebigkeiten der vermeintlichen Gewissensqualen unterzugehen. Auch Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass damit der Impfpflicht eine existenzielle Bedeutung vorgegaukelt werde, die sie nicht habe. Die stete Überhöhung der Impffrage sei Wasser auf die Mühlen derer, die jede wissenschaftliche Erkenntnis und zunehmend auch diesen Staat ablehnten.
Impfpflicht/subjektivierte Grundrechte: Auf dem Verfassungsblog nimmt Rechtsprofessor Martin Nettesheim in der Debatte um die grundrechtliche Beurteilung einer Impfpflicht Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky in Schutz, die in einem früheren Beitrag für eine auch subjektive Bewertung der Tiefe des Grundrechtseingriffes plädierte. Es wäre unsinnig zu glauben, dass dadurch die Grundrechtspraxis beschädigt würde, so Nettesheim. Die Angriffe auf Sacksofsky beruhten auf Missverständnissen. Nettesheim warnt vor "Objektivitätsillusionen".
Hasskriminalität im Internet: Bei ihrem informellen Treffen in Lille haben die EU-Justizminister:innen am Freitag auch darüber gesprochen, wie auf EU-Ebene Hate Speech im Internet besser bekämpft werden kann. Sie unterstützten den Vorschlag der EU-Kommission von Dezember, Hassrede und Hassverbrechen zu einer "europäischen Straftat" zu erklären, schreibt die Sa-FAZ (Thomas Gutschker). Allerdings müssen die 27 Staaten über diesen Schritt einstimmig entscheiden, man sei der Einstimmigkeit aber schon "sehr nahe", kein Staat habe sich prinzipiell dagegen ausgesprochen. Deutschland hat indes einen Parlamentsvorbehalt angemeldet.
Elternschaft: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will eine rechtliche Anerkennung der Co-Mutterschaft bei lesbischen Paaren. "Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll", wird der Minister auf spiegel.de zitiert. Schon die einstigen Bundesjustizministerinnen Christine Lambrecht und Katharina Barley (beide SPD) hatten entsprechende Überlegungen befürwortet.
Planung: Der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, das Planungsrecht in Deutschland zu reformieren. Anlass ist das Genehmigungsverfahren für die in Grünheide bei Berlin entstehende Tesla-Fabrik, das immer noch nicht abgeschlossen ist. "Es sollten bauplanerische Veränderungen im laufenden Genehmigungsverfahren möglich sein, ohne dass das Verfahren noch mal komplett neu aufgerollt werden muss", so der Minister laut einem Text im Hbl (Silke Kersting/Dietmar Neuerer).
Justiz
BVerfG – Impfpflicht/Pflege: 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Beschwerdeführer:innen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht vor, knapp 60 davon seien mit einem Eilantrag verbunden, schreibt LTO. Da die Impfpflicht ab Mitte März gelten soll, sei zu erwarten, dass rechtzeitig vorher zumindest die Eilanträge entschieden werden. Diese zielten darauf ab, die Umsetzung so lange auszusetzen, bis es eine abschließende Entscheidung im Hauptverfahren gibt.
VG Osnabrück zum Genesenenstatus: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate für verfassungswidrig erklärt, berichtet LTO. Es verstoße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mittelbar durch einen (dynamischen) Verweis auf die vom RKI im Internet veröffentlichen Vorgaben auf aktuell 90 Tage nach der Infektion beschränke, so das Gericht. Für diese Weiterdelegation auf das RKI fehle es an einer Rechtsgrundlage, der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI sei intransparent und zudem unbestimmt. Die Entscheidung entfaltet ihre unmittelbare Wirkung nur gegenüber dem Antragsteller.
BVerfG zu Corona-Spaziergängen: Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche den Eilantrag gegen ein präventives Verbot von sogenannten "Montagsspaziergängen" abgelehnt. Andere Gerichte bestätigten dagegen entsprechende Allgemeinverfügungen. Der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) hat sich die Szene derjenigen, die mit diesen "Spaziergängen" versuchen, das Versammlungsrecht zu unterlaufen, angeschaut und untersucht, welche Möglichkeiten der Staat hat, hier zu reagieren.
BVerfG zu Künast/Facebook: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass im Fall Künast eine gewisse Skepsis bleibe. Die von ihr vor Gericht gebrachten Kommentare bezögen sich auf die Debatte um frühere Positionen der Grünen zum Thema Strafbarkeit von Pädophilie. Die Politikerin habe für ihren ansonsten ehrenwerten Kampf eine Fallsammlung ausgesucht, in der sie selbst im Zwielicht erscheine.
Rechtsanwalt Thomas Stadler weist in seinem Internet-Law-Blog darauf hin, dass nach der Rückverweisung an das Kammergericht dessen Entscheidung nicht unbedingt vorgezeichnet sei. Es sei nicht auszuschließen, dass einige der Aussagen auch weiterhin nicht als strafrechtliche Beleidigung bewertet werden.
OLG Karlsruhe zu Löschung durch Facebook: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat laut LTO entschieden, dass Nutzer von Facebook über die Löschung eines Beitrags unverzüglich und bei einer Sperrung des Kontos sogar vorab informiert werden müssen. Damit hat das Gericht eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Konkret ging es um Beiträge mit Bezug zur "Identitären Bewegung".
VGH BaWü zu Corona-Spaziergängen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Eilverfahren die versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe, mit der die so genannten Corona-Spaziergänge verboten wurden, bestätigt. Die Vorinstanz hatte den Antragstellern noch Eilrechtschutz gewährt. Der VGH entschied jetzt aber, dass die Stadt Karlsruhe aufgrund von Erfahrungen im Zusammenhang mit früheren "Spaziergängen" davon ausgehen durfte, dass niederschwelligere Maßnahmen wie die Maskenpflicht bzw. das Abstandsgebot nicht eingehalten würden. LTO berichtet.
OVG NRW – Schulische Präsenzpflicht und Corona: Der Spiegel (Anja Reumschüssel) berichtet ausführlich über eine Familie, die darauf besteht, dass in der Coronazeit der Sohn zuhause unterrichtet wird. Mehrfach wurde bereits ein Zwangsgeld verhängt, um die Präsenzpflicht durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat im Dezember in einem Eilverfahren der Behörde Recht gegeben, weil nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen eine Teilnahme des Sohnes am Präsenzunterricht nicht mit unverhältnismäßigen Gesundheitsgefahren verbunden sei. Die Eltern sind bereit, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
OVG SH zu Fehmarnbelttunnel: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig von Ende Januar, mit der ein Eilantrag der Stadt Fehmarn gegen die Bauarbeiten zum Fehmarnbelttunnel abgelehnt wurde. Es ging um vorgebrachte Mängel am Rettungs- und Notfallkonzept. Das OVG entschied, dass es keine Verpflichtung zu einem Einschreiten des zuständigen Wirtschaftsministeriums gegenüber den Trägern des Bauvorhabens gebe.
VG Berlin – Bundespräsidiale Begnadigungen: Nun berichtet auch die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) über eine Klage von FragdenStaat.de vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu Daten über ausgesprochene Begnadigungen des Bundespräsidenten und erläutert den rechtlichen Rahmen für dessen Begnadigungsrecht. Im Beitrag werden auch kritische Stimmen aus der Wissenschaft zitiert, die eine Änderung oder sogar Abschaffung des Gnadenrechts fordern.
LG Oldenburg – Vorgesetzte von Nils Högel: In einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Oldenburg soll ab 17. Februar geklärt werden, wer für die Tötungen durch den Krankenpfleger Nils Högel eine Mitverantwortung trägt. Angeklagt sind acht ehemalige Kollegen, darunter Ärzte, eine Pflegedienstleiterin, ein Geschäftsführer und eine stellvertretende Stationsleiterin, denen vorgeworfen wird, die Taten nicht verhindert zu haben. Die Sa-SZ (Peter Burghardt/Annette Ramelsberger u.a.) hat eine Chronik zusammengestellt, wer die Menschen waren, die Högel ermordet hat und wie sich in den Kliniken der Verdacht gegen Högel erhärtet hatte.
LG Mannheim zu Druide: Das Landgericht Mannheim hat den Mann, der sich selbst als Druide bezeichnet, nach einer vorherigen Absprache zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Vorgeworfen wurden dem 71-Jährigen, der der Szene der Reichsbürger zugerechnet wird, diverse Waffendelikte und Volksverhetzung in mehreren Fällen. spiegel.de berichtet über die Entscheidung.
VG Bremen zu Tierversuchen: In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Bremen laut LTO entschieden, dass ein Wissenschaftler der Universität Bremen weiter mit Affen forschen darf. Dem Antragsteller wurde zuletzt im Jahr 2018 eine bis zum 30. 11. 2021 befristete Genehmigung für sein Tierversuchsvorhaben erteilt, ein entsprechender Verlängerungsantrag ist bisher nicht beschieden worden. Der Wissenschaftler habe hinreichend begründet dargelegt, dass keine wissenschaftlich anerkannten Alternativen zur Verfügung stünden, mit welchen er die angestrebten Forschungsergebnisse erreichen könne, so das VG, auch den Nutzen seiner Versuche habe er wissenschaftlich begründet dargelegt.
AG Bad Iburg zur Impfung von Kindern: Sind sich die getrennten Eltern nicht über die Corona-Impfung für ihr Kind einig, kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf das Elternteil übertragen werden, das sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hält. Das hat laut spiegel.de und LTO das Amtsgericht Bad Iburg entschieden. Auch der eigene kindliche Wille müsse bei der Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten beachtet werden – allerdings nur dann, wenn dieses "im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann".
StA Frankfurt/M. - Raser: Der Spiegel (Bruno Schrep) berichtet ausführlich über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. Drei Männer mit superschnellen und superteuren Sportwagen fuhren auf einer deutschen Autobahn. Einer von ihnen kollidierte mit dem Wagen eines Pfarrers. Dessen Fahrzeug kollidierte mit dem Fahrzeug einer Rentnerin, die starb. Die Staatsanwaltschaft warf den Sportwagen-Fahrern zunächst Mord vor, bis ein Handy-Filmchen einen Fahrfehler des Pfarrers belegte.
Recht in der Welt
Österreich/Italien – Impfpflicht: Seit Samstag gilt in Österreich eine allgemeine Impfpflicht, in Italien müssen sich alle über 50 Jahren impfen lassen. Das Hbl (Daniel Imwinkelried/Christian Wermke) beschreibt, wie die Regelungen durchgesetzt werden. In Österreich soll ab dem 15. März die Polizei Stichprobe durchführen, in Italien bekommt jeder Ungeimpfte automatisch einen Bußgeldbescheid vom Finanzamt, weil hier die Impfung über die Steuernummer registriert wird.
Großbritannien – Brexit-Kontrollen: Wie LTO schreibt, hat der High Court in Belfast (Norirland) die umstrittene Aussetzung von Brexit-Kontrollen für Güter, die aus Großbritannien nach Nordirland eingeführt werden, vorerst gestoppt. Die Anordnung soll gelten, bis eine umfassendere juristische Prüfung erfolgt ist.
Polen - Turow/Disziplinarkammer: Die Sa-SZ (Viktoria Großmann) analysiert die vermeintlichen Zugeständnisse Polens beim Braunkohletagebau Turow und bei der Disziplinarkammer für Richter als "Ablenkungsmanöver", die nur darauf abzielten Polen die Milliardenzahlungen aus dem Corona-Aufbaufonds der EU zu sichern.
Tunesien – Justizrat: Wie Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler) und spiegel.de berichten, hat der in Tunesien seit vergangenem Jahr regierende Präsident Kais Saied den Obersten Justizrat des Landes, der u.a. für die Ernennung von Richtern zuständig ist, aufgelöst. Der Rat mit 45 Mitgliedern war erst im Jahr 2016 eingerichtet worden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Der Präsident rechtfertigt sein Vorgehen mit Korruptionsvorwürfen, diese seien aber laut der Internationalen Juristenkommission unbegründet.
Sonstiges
RT DE: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Frederik Ferreau erläutert auf LTO die medienrechtlichen Hintergründe des Streits um den russischen Sender RT DE. Weil die erforderliche Rundfunklizenz fehlt, hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg das Rundfunk-Angebot von RT DE verboten.
Tiere und Scheidungsrecht: Damit im Trennungsfall Streit vermieden wird, rät die Rechtsanwältin Thurid Neumann im Interview mit dem Spiegel (Alexander Smoltczyk), für gemeinsame Haustiere frühzeitig eine außergerichtliche Einigung zu finden. Häufig landeten sonst entsprechende Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht.
Stimmtraining für Juristen: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erläutert die Stimmtrainerin Ute Bolz-Fischer, welche Bedeutung die Stimme für Juristen gerade auch in Zeiten von Videokonferenzen und Videoverhandlungen hat.
Rechtsgeschichte – Sexualstrafrecht: Martin Rath erinnert auf LTO an Rechtsprechung aus den 1950er und 1960er-Jahren, nach der Frauen, die Opfer eines sexuellen Übergriffes wurden, ein "ungeschicktes Verhalten" vorgeworfen wurde und der dadurch erfolgte "Ehebruch" als Beleidung des Ehemannes galt.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Februar 2022: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47441 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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