Vor der ersten Bundestagsdebatte über die Impfpflicht kündigen mehrere Koalitions-Abgeordnete einen neuen Vorschlag an. Der Bundesjustizminister will das Namensrecht reformieren. Die Staudamm-Klage gegen TÜV-Süd wurde massiv erweitert.
Thema des Tages
Corona – Impfpflicht: Am kommenden Mittwoch will der Bundestag erstmals im Plenum über eine allgemeine Impfpflicht diskutieren. Viele politisch Verantwortliche schienen sich wirklich aufrichtig von der offenen Debatte zu erhoffen, dass sie eine höhere Legitimation erzeuge, schreibt die Mo-SZ (Johan Schloemann) und verweist auf frühere Debatten, die in der Abstimmung "freigegeben" wurden. Wenige Tage vor der "Orientierungsdebatte" haben sieben Abgeordnete um Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) einen neuen Antrag angekündigt. Vorgesehen ist eine auf zwei Jahre befristete allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, die für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden soll, wie Mo-FAZ (Kim Björn Becker), Mo-SZ und zeit.de berichten. In der Mo-FAZ (Eckart Lohse) wird Dirk Wiese vorgestellt. Im Gespräch mit der BamS (Thomas Block/Angelika Hellemann u.a.) erläutern Wolfgang Kubicki (FDP) und Janosch Dahmen, warum sie gegen (Kubicki) beziehungsweise für (Dahmen) eine Impfpflicht sind.
Kim Björn Becker (Mo-FAZ) findet eine Befristung der Impfpflicht sinnvoll, denn sie nehme Vorgaben der Justiz auf, die einschränkende Corona-Maßnahmen bisher am ehesten akzeptierte, wenn sie zeitlich begrenzt waren. Es bestehe allerdings auch das Risiko, dass Unentschlossene die Regelung als zu zögerlich wahrnehmen und dann versuchten, sich mit einer Verweigerung über die Zeit zu retten. Reinhard Müller (Sa-FAZ) kritisiert die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers in Bezug auf eine gesetzliche Impfpflicht. Wenn schon das Gewissen, das alle Abgeordneten hoffentlich stets befragen, bei der Impfpflicht nun besonders in den Vordergrund geschoben werde, so wäre es doch absurd, "wenn eine gewissenlose (Nicht-)Entscheidung" herauskomme, so Müller.
Eine Impfpflicht scheitere verfassungsrechtlich zwar nicht an der Geeignetheit und der Erforderlichkeit, würde jedoch einer Angemessenheitsprüfung nicht standhalten, meint Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky im Verfassungsblog. Bei der Beurteilung der Intensität des Eingriffes gehe es nicht um eine "objektive" Einschätzung, vielmehr komme es bei Grundrechten "auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, welches allenfalls einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden" könne. Der zeitlich gesehen kurze und insgesamt graduelle Vorteil durch eine Impfung würde den gravierenden Eingriff, den eine Impfpflicht mit sich bringe, nicht aufwiegen, so Sacksofsky.
Rechtspolitik
Namensrecht: Laut spiegel.de hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt. Man wolle den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit beim Familiennamen lassen, wird der Minister zitiert. Bisher können Ehepartner beispielsweise keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen, das Namensrecht gestatte nur, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen beifügt.
Mitbestimmung: Über den Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Behinderung und Beeinflussungen von Betriebsräten als Offizialdelikt auszugestalten, hat sich LTO (Hasso Suliak) mit dem emeritierten Rechtsprofessor Wolfgang Däubler unterhalten. Er begrüßt die vorgesehenen Änderungen, bisher laufe § 119 BetrVG oft "leer", beispielsweise wenn es dem Arbeitgeber gelinge, bereits die Bestellung eines Wahlvorstands zu verhindern, der ja eine Betriebsratsgründung überhaupt erst auf den Weg bringen soll.
Video-Verhandlungen: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Regelung grenzüberschreitender Video-Verhandlungen vorgelegt, teilt ZPO-Blog (Benedikt Windau) mit.
§ 219a StGB: Als richtigen, aber nicht ausreichenden Schritt bezeichnet Sophie Garbe (Spiegel) in ihrem Leitartikel die geplante Streichung des Werbeverbotes für Abtreibungen. Die Koalition sollte den Mut aufbringen, groß zu denken, und sich die Frage stellen: Sollte Verhütung nicht kostenlos sein? Sollte Abtreibung nicht endlich entkriminalisiert werden? Und wenn man doch am Strafrecht festhält: Wie lässt sich bei Abbrüchen eine gute medizinische Versorgung sicherstellen? Andere Präferenzen hat Robin Alexander (WamS) – er befürchtet, dass die Abschaffung von § 219a StGB nur ein erster Schritt sein könnte und die Ampelkoalition es tatsächlich auf § 218 StGB abgesehen habe.
Wiederaufnahme: Für Heribert Prantl (Sa-SZ) ist die zum Ende der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Möglichkeit einer Wiederaufnahme von Strafverfahren zu Lasten eines Angeklagten "rechtsstaatlich unerträglich". Die Forderung, dass das, was nach neuem Recht jetzt bei Mord gelte, künftig auch bei Totschlag, Vergewaltigung, bei Raub und bei schweren Umweltdelikten gelten solle, werde nicht lang auf sich warten lassen, befürchtet Prantl. Das Gesetz müsse unverzüglich wieder aufgehoben werden – nicht erst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht in zwei oder drei Jahren dessen Verfassungswidrigkeit feststelle.
Völkerstrafrecht: Rechtsprofessor Claus Kreß fordert im Interview mit deutschlandfunk.de (Christoph Heinemann), dass die Bundesregierung mehr finanzielle Mittel für Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch zur Verfügung stellt. Allein durch interne Umschichtungen werde die Ampel-Koalition den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau der Kapazitäten für solche Verfahren nicht erreichen können, denn die anderen Aufgaben von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt seien zu wichtig, so Kreß. Außerdem fordert er eine Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Schutz und zur Begleitung von Zeugen in solchen Verfahren.
Catcalling: Dem Thema "Catcalling", also dem sexuell anzüglichen Hinterherrufen oder -pfeifen, widmet sich die Mo-FAZ (Chiara Einsath). Der Deutsche Juristinnenbund fordert, dass die hier bestehende Rechtslücke geschlossen werde. Zwar ließen sich einige Fälle bereits aufgrund bestehender Gesetze ahnden, ein Hinterherpfeifen oder unangemessene Bemerkungen erreichten aber nicht die Schwelle des rechtlich Sanktionierbaren, auch wenn sie von Betroffenen als beschämend, unangenehm oder erniedrigend empfunden werden, so der Verband. Laut Bundesjustizministerium gibt es aber aktuell keine konkreten Pläne zur Einführung eines Straftatbestands.
Vergabe kommunaler Räume/BDS: Der Zentralrat der Juden fordert von Bund und Ländern gesetzliche Regelungen, damit Kommunen eine Handhabe gegen Veranstaltungen mit Bezug zur Israel-Boykott-Bewegung BDS bekommen. In der vergangenen Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Gemeinden solche Veranstaltungen in kommunalen Räumen nicht pauschal verbieten dürfen.
Digitale Dienste: In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament seine Änderungswünsche zum Digital Services Act beschlossen. Neben neuen Vorkehrungen gegen Hassrede und Fake News soll die Neuregelung auch mehr Schutz für die Verbraucher bringen. Die Sa-taz (Eric Bonse) berichtet über die Abstimmungsergebnisse und erste Reaktionen.
Michael Hanfeld (Sa-FAZ) kritisiert, dass der jetzt vom EU-Parlament beschlossene Entwurf für einen Digital Services Act die Pressefreiheit zu wenig berücksichtige. Das Parlament habe einen Passus eingefügt, nach der die Anbieter von Vermittlungsdiensten "in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und den Medienpluralismus und andere Grundrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Charta und den für Medien geltenden Bestimmungen in der Union verankert sind", zu achten haben. Diese Wortwahl könne aber bedeuten, befürchtet Hanfeld, "dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformkonzerne über der Pressefreiheit stehen und die Konzerne nach ihrem Gutdünken entscheiden, was auf ihren Plattformen veröffentlicht werden darf und was nicht, auch wenn es sich dabei um rechtmäßige Presseveröffentlichungen handelt".
Justiz
LG München I – Dammbruch in Brasilien: Die Klage gegen den TÜV Süd wegen des Staudammbruchs in Brasilien Anfang 2019 wurde massiv erweitert. Klagten zunächst nur sechs Angehörige von Opfern und die Gemeinde Brumadinho, sind es jetzt 1112 Angehörige und Überlebende des Unglücks. Das Landgericht München I hat die Klageerweiterung bereits zugelassen, berichtet die Mo-SZ (Klaus Ott/Nicolas Richter). Die Kläger:innen fordern nun insgesamt knapp 500 Millionen Euro Schadensersatz von dem in München ansässigen, weltweit agierenden Prüfunternehmen, weil vor drei Jahren trotz einer entsprechenden Freigabe ein Damm in Brasilien brach und eine riesige, giftige Schlammlawine hunderte Menschen unter sich begrub. Er sei zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr ein Urteil ergehen werde, wird der Hamburger Anwalt Jan Erik Spangenberg zitiert, der die Kläger:innen vertritt.
EuGH – Kartellstrafe/Google: Google will jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die von der EU-Kommission verhängte 2,4-Milliarden-Euro-Kartellstrafe vorgehen, nachdem das Unternehmen im November vor dem EuG gescheitert war. Die EU-Kommission wirft Google vor, seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping zu bevorzugen und damit vorsätzlich Konkurrenten zu benachteiligen. Sa-FAZ (Hendrik Kafsack), spiegel.de und LTO berichten.
BGH zur "Gruppe Freital": Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angehörigen der rechtsextremen Gruppe Freital durch das Oberlandesgericht Dresden bestätigt, teilt LTO mit. Der Mann war wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
KG Berlin – Haftung für DSGVO-Verstöße: Die beiden Rechtsanwält:innen Anja Stürzl und Matthias Lachenmann erläutern auf LTO eine EuGH-Vorlage des Kammergerichtes Berlin von Ende Dezember 2021. Dabei soll geklärt werden, ob auch bei Verstößen gegen Datenschutzregeln das deutsche Haftungskonzept für juristische Personen gilt und damit eine Bebußung von Unternehmen nur möglich wäre, wenn eine Leitungsperson eine fahrlässige oder vorsätzliche Tat begangen hat, die dem Unternehmen zugerechnet werden kann. Anderenfalls würde ein objektiver Verstoß gegen Datenschutzrecht ausreichen und Bußgelder könnten direkt gegen das Unternehmen verhängt werden.
VGH BaWü – 2G an Hochschulen: Ein Student, der sich gegen die Geltung der 2G-Regelung an den Universitäten und Hochschulen von Baden-Württemberg gewandt hatte, bekam vom Verwaltungsgerichtshof Recht, berichtet LTO. Die Richter stellten fest, dass das so genannte "Einfrieren der Alarmstufe II", nach der die Weitergeltung der 2G-Regelung unabhängig von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet wurde, rechtswidrig war, weil das Infektionsschutzgesetz eine Orientierung an der Hospitalisierungs-Inzidenz fordert.
LG Dresden – Diebstahl aus dem "Grünen Gewölbe": Am kommenden Freitag soll am Landgericht Dresden der Prozess wegen des Jahrhundertdiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe beginnen. Angeklagt sind vier junge Männer, die wohl der Berliner Großfamilie Remmo angehören, die von den Ermittlungsbehörden mit zahlreichen weiteren Straftaten in Zusammenhang gebracht werden. Bei dem Einbruch in Dresden, bei dem wertvoller historischer Schmuck im Wert von 113 Millionen Euro erbeutet wurde, vermutet die Staatsanwaltschaft weitere Hintermänner. Die WamS (Alexander Dinger/Per Hinrichs) und zeit.de berichten.
LG Mannheim zu "Druiden"-Anhängern: Das Landgericht Mannheim hat drei Anhängern des sich selbst so nennenden "Druiden" wegen unerlaubten Waffen- und Sprengstoffbesitzes sowie wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den "Druiden" selbst – ein 71-jähriger weißbärtiger Mann – wurde abgetrennt und soll am 4. Februar fortgesetzt werden. Alle Angeklagten sollen einer "Reichsbürger"-Zelle angehört haben. Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und zeit.de berichten.
LG Karlsruhe zu Facebook-Lesehinweis: Facebook darf Nutzer:innen auch weiterhin bitten, Beiträge vor dem Teilen zu lesen, hat das Landgericht Karlsruhe laut LTO entschieden. Die Betreiberin eines politischen Blogs auf Facebook sah sich durch den Hinweis in ihren Rechten verletzt – sie war der Auffassung, es handele sich um bevormundende und paternalistische Anmaßungen. Das LG widersprach: Zu keiner Zeit sei sie gehindert, ihren bzw. den von ihrem Autor verfassten Beitrag auf Facebook zu publizieren. Im Übrigen handele es sich bei den Hinweisen auch nicht um ein abträgliches Werturteil, sondern eine neutral gefasste Erinnerung.
GBA – Nordkreuz: Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitglieder der rechtsextremen Prepper-Gruppe Nordkreuz nach über vier Jahren eingestellt, berichtet taz.de. Gegen den Anwalt und den Kriminalpolizisten habe kein hinreichender Verdacht auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestanden.
StA Berlin – Grüner Bundesvorstand: Weil der Tatbestand der Untreue so vage gefasst sei, müssten die jetzt im Zentrum von Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft stehenden Mitglieder des Bundesvorstandes der Grünen wohl kaum eine tatsächliche Verurteilung befürchten, erklärt Rechtsprofessor Michael Kubiciel auf dem Verfassungsblog. Relevant für die Beurteilung der Frage, ob ein Handeln "gemessen an den schutzwürdigen Interessen der Partei" gravierend sei, solle nach BGH-Rechtsprechung insbesondere der dem Parteivermögen drohende Schaden sein. Die Auszahlung von sechs Mal 1500 Euro mag man als politisch unklug bezeichnen; vermögensstrafrechtlich gravierend sei sie nicht. Auch Ex-Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich auf spiegel.de mit dem Fall.
StA München I – Missbrauch in der Kirche: Die Staatsanwaltschaft München I prüft im Zusammenhang mit dem neuen Gutachten zu Missbrauch im Erzbistum München und Freising derzeit 42 Fälle von Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger, berichtet spiegel.de. Welche strafrechtlichen Normen verletzt worden sein könnten, sei noch Gegenstand der Prüfung. Wie die Sa-FAZ (Thomas Jansen) zudem schreibt, fordert der Sprecher der Opferinitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, die Rolle der Justiz in einer Studie näher zu beleuchten. Es sei auffällig, dass Staatsanwaltschaften bisher noch nie eine Durchsuchung etwa in einer Bistumsverwaltung vorgenommen hätten.
Missbrauch in der Kirche und die Justiz: Die Sa-SZ (Ronen Steinke/Bernd Kastner u.a.) wertete das Missbrauchs-Gutachten der Kanzlei WSW mit Blick auf die Rolle der Justiz aus. So habe die Kirche immer wieder versucht, sich für kirchliche Missbrauchstäter einzusetzen und dabei auch in ihren Akten vermerkt, wer im Landesjustizministerium oder in der Justiz "weltanschaulich eindeutig zu uns" gehöre oder "praktizierender Katholik" sei. Es wird konstatiert, dass die Justiz bisher nicht immer durch großen Verfolgungseifer aufgefallen sei. Dagegen habe es bei einem Missbrauchsopfer, das seinen Fall öffentlich machen wollte, eine Hausdurchsuchung gegeben. Nach einer ersten Missbrauchsstudie 2018 habe die Kirche selbst entscheiden dürfen, welche Akten sie der Staatsanwaltschaft herausgeben will.
Recht in der Welt
IRMCT – Brammertz im Interview: Serge Brammertz, der Chefankläger des "Residualmechanismus für die Internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe", spricht mit spiegel.de (Alexander Sarovic) über die Unterschiede zwischen nationaler und internationaler Völkerstrafjustiz, die sich zuspitzende Situation in Ex-Jugoslawien, mangelnde Kooperation in Südafrika und sein Verhältnis zu seiner Arbeit.
Sonstiges
"Spaziergänge": Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) mahnt in seinem Editorial, dass der Staat nicht mit "Felsbrocken schmeißen dürfe", wenn er gegen die so genannten Spaziergänge von Querdenkern vorgehen wolle. Er bezieht sich dabei auf die Allgemeinverfügungen, mit denen immer mehr Städte und Landkreise diese Versammlungen zu unterbinden versuchen. Weil dabei, so das Beispiel aus Dresden, pauschal Versammlungen, die "den gemeinschaftlichen Protest gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Gegenstand haben" untersagt werden, würde damit, wie Steinbeis kritisiert, "nicht mehr dieses oder jenes konkrete Äußern von Dagegen-Sein an diesem oder jenem Ort durch diese oder jene Personen verboten, sondern das Dagegen-Sein selbst".
Anwaltstag 2022: Der im Juni geplante Deutsche Anwaltstag soll nach derzeitigen Planungen als Präsenzveranstaltung in Hamburg stattfinden, schreibt LTO (Hasso Suliak) und stellt Details zum Programm vor. Inhaltlicher Schwerpunkt des DAT wird dann die große BRAO-Reform sein, die am 1. August 2022 in Kraft tritt. Geplant sei außerdem der Austausch zu Themen wie Digitalisierung der Zivilprozessordnung, Kryptowährungen und Meinungsfreiheit in Social Media.
Rechtsgeschichte – Separatismus: Martin Rath fasst auf LTO Entscheidungen zusammen, in denen es um den Umgang der Justiz mit separatistischen Bestrebungen ging – sei es in Katalonien, der Ukraine, in Tschetschenien oder aber auch – schaut man weiter zurück – hier in Deutschland.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Januar 2022: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47295 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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