Amtsgericht Schwäbisch Hall stellt falschen Vorwurf von Kindesmissbrauch fest. Das Bundesverfassungsgericht wird im Notbremse-Verfahren auch über Schulschließungen entscheiden. Verwaltungsgericht Berlin unterstützt Richterscore nicht.
Thema des Tages
AG Schwäbisch Hall zu falschem Missbrauchsfall: Der Spiegel (Christopher Piltz) erzählt die Geschichte von einem mutmaßlich falschen Missbrauchsfall. Die Familienrichterin Christine Feltes habe am Amtsgericht Schwäbisch Hall in einem zwei-jährigen Prozess aufgeklärt, wie eine Mutter ihr Kind instrumentalisiert und eine "monströse Lüge" in die Welt gesetzt hätte, indem sie in einem Sorgerechtsstreit den Vater ihrer Tochter beschuldigt habe, das Mädchen missbraucht zu haben. Besonders verstörend sei, so der Spiegel, wie lange die Mutter mit ihrer Version durchkam – Mitarbeiter des Jugendamtes, Gutachter und auch die Medien hätten ihre Geschichte übernommen, manchmal auf fahrlässige Art und Weise. Die Mutter sitzt jetzt in Untersuchungshaft.
Rechtspolitik
Cannabis: Die Ampel-Verhandlungsführer hätten sich entgegen anderslautenden Medienberichten doch noch nicht auf eine Cannabis-Legalisierung geeinigt, teilt LTO (Hasso Suliak) mit. Wohin also die Reise der künftigen Koalition beim Umgang mit Cannabis gehen werde, sei daher weiterhin offen und werde wohl erst kommende Woche sicher feststehen, wenn die Parteispitzen die Ergebnisse ihrer Verhandlungen präsentieren.
Kartellrecht: Wie der Spiegel erfahren hat, erwägen die Ampel-Koalitionsverhandler eine Abschaffung der sogenannten Ministererlaubnis im Kartellrecht. Bisher kann das Bundeswirtschaftsministerium eine Entscheidung des Bundeskartellamtes bei Fusionsverboten überstimmen. Seit ihrer Einführung ist die Ministererlaubnis nur wenige Male genutzt worden, am spektakulärsten wohl bei der Übernahme von Tengelmann durch Edeka und Rewe.
Corona – Infektionsschutzgesetz: Am Freitag hat auch der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Sa-FAZ (Helene Bubrowski) und LTO fassen die Änderungen zusammen. Unter anderem sollen nach dem Auslaufen der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" am 25. November flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Das Gesetz soll bereits in drei Wochen evaluiert werden. Bei spiegel.de (Florian Gontek) geht es insbesondere um neue Vorgaben für die Arbeitswelt – es gilt künftig eine 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie wieder eine Homeoffice-Pflicht. Die Rechtsanwältin Saskia Steffen beleuchtet in der FAS die rechtlichen Risiken bei betrieblichen Weihnachtsfeiern, wenn Nicht-Immunisierte ausgeschlossen werden sollen (2G).
Die Sa-taz (Christian Rath) erklärt, warum die "rechtlichen Risiken", mit denen die Ampelkoalition jetzt das Auslaufen der "epidemischen Lage nationaler Tragweite" begründet, argumentativ nicht tragen. Keines der damit verbundenen Instrumente sei per se verfassungswidrig. Soweit einzelne Anordnungen der Bundesländer von Gerichten beanstandet wurden, sei es in der Regel nur um die Frage gegangen, ob das Instrument in der jeweiligen Situation erforderlich und angemessen war und ob es verhältnismäßig ausgestaltet wurde. Kritisch setzt sich auch die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling im Interview mit ntv.de (Hubertus Volmer) mit den Coronabeschlüssen der Ampelkoalition auseinander. Sie weist unter anderem darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, den bisherigen Maßnahmenkatalog wieder zu aktivieren, indem der Bundestag die epidemische Lage erneut feststellt.
Corona – Impfpflicht: spiegel.de (Dietmar Hipp) hat sich mit Rechtsprofessor Steffen Augsberg über das Impfen unterhalten. Vor der Einführung einer Impfpflicht sollte es, so plädiert Augsberg, für alle leicht zugängliche Impfangebote geben und vielleicht auch eine Anerkennung in Form von Geld. Allerdings stellt er auch fest, dass nur Impfen alleine nicht mehr ausreiche.
Eine Impfpflicht gegen Corona sei unnötigerweise durch die Bundesregierung frühzeitig selbst zum Tabu erklärt worden, schreibt Reinhard Müller (Sa-FAZ). Nun bröckele es auch in deutschen Ländern, nachdem Österreich auf Druck seiner Bundesländer umgeschwenkt sei.
Justiz
BVerfG – Bundesnotbremse/Schulschließungen: Weil es bei den beim Bundesverfassungsgericht vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse auch um die Frage geht, inwieweit Schulschließungen rechtmäßig waren, hat das BVerfG 31 Sachverständige zu den Auswirkungen befragt. Deren Stellungnahmen zeichneten ein teils beklemmendes Bild, in denen die Vorbehalte überwögen, heißt es in der Sa-SZ (Markus Grill/Wolfgang Janisch). Der Schaden von Schulschließungen sei womöglich größer als der Nutzen, so die geäußerten Bedenken. Zu berücksichtigen sei dabei allerdings, dass die meisten Stellungnahmen bereits Mitte Juli verfasst worden seien, als die Inzidenz unter Schülern im Alter zwischen zehn und vierzehn Jahren noch bei 14 lag.
VG Berlin zu Richterscore: Das Richterbewertungsportal "Richterscore" kann von der Berliner Justizverwaltung nicht die Herausgabe der Daten der Berliner Richterinnen und Richter ohne deren Einwilligung verlangen, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden. Wie LTO (Annelie Kaufmann) schreibt, kamen nach einer entsprechenden Abfrage der Senatsverwaltung für Justiz lediglich 20 Einwilligungen zurück.
EuGH – Vorratsdatenspeicherung: Nach Ansicht des Europäischen Generalanwaltes Manuel Campos Sánchez-Bordona verstößt die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Europarecht. Konrad Schuller (FAS) erinnert in seinem Kommentar aus diesem Anlass daran, dass sich seit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2007 die politische Situation in der Welt geändert habe – Diktatoren seien seitdem auf dem Vormarsch. Die Vorratsdatenspeicherung sei nicht nur eine Waffe zum Schutz der Menschen, sondern könne auch eine Waffe gegen sie sein. Der Generalanwalt habe recht: "Datenkontrolle ist gefährlich – auch in der Hand des Staates". Jost Müller-Neuhof (Tsp) glaubt, dass auch wenn der EuGH die ihm vorgelegten Gesetze jetzt ablehne, dies viele EU-Mitgliedstaaten wohl zu einer Neuauflage anregen könnte – vielleicht dann unter neuem Namen.
BVerfG – Bundesnotbremse/Befangenheit: In einem ausführlichen Beitrag befasst sich der Spiegel (Dietmar Hipp) mit der Diskussion um eine mögliche Befangenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth im Bundesnotbremse-Verfahren und dem allgemeinen Vorwurf zu großer Politiknähe. Zwar habe Harbarth viele Corona-Klagen "abgebügelt", in mehreren anderen Fällen aber hätte der Senat unter seiner Leitung keinesfalls viel Rücksicht auf den Gesetzgeber genommen, sondern mehrere Gesetze gekippt.
BGH – Tatprovokation: Der Bundesgerichtshof wird am 16. Dezember über die Revision gegen ein Freiburger Strafurteil entscheiden. Ein verdeckter Ermittler hatte zwei Kleindealer angeregt, Drogen in größeren Mengen zu beschaffen. Der BGH muss nun prüfen, inwieweit die verurteilten Männer auch ohne Zutun des Ermittlers zu einer derartigen Beschaffung "tatgeneigt" waren. Die Sa-BadZ (Christian Rath) berichtet über die BGH-Verhandlung.
BVerwG zu Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten: Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Praxis der Vorkaufsrechtsausübung in sozialen Erhaltungsgebieten für einen Großteil der Anwendungsfälle für rechtswidrig erkannt. Rechtsanwalt Julian Augustin analysiert im Verfassungsblog die weitreichenden Konsequenzen aus der Entscheidung. Bleibe es bei der aktuellen Rechtslage, seien die Vorkaufsrechte in sozialen Erhaltungsgebieten künftig auf wenige Anwendungsfälle beschränkt.
OLG München zu Masken-Affäre: Das Oberlandesgericht München sieht in den Maskendeals des Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und des CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter keinen Fall der Abgeordnetenbestechlichkeit gem. § 108e Strafgesetzbuch (StGB). Die Münchner Entscheidungen seien nicht unbedingt falsch, meint Christian Rath (Sa-taz) in seinem Kommentar. Als der Strafparagraf zur Abgeordnetenbestechung vor einigen Jahren verschärft wurde, hätten alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen dürfe. Das OLG könne sich also auf die historische Auslegung berufen, obwohl das Vorgehen der Abgeordneten vom Wortlaut des § 108e gedeckt sein dürfte.
Rechtsprofessor Michael Kubiciel sieht im Verfassungsblog, anders als die Richter in ihrem Beschluss, nicht die Notwendigkeit einer Änderung von § 108e StGB. Der Tatbestand sei bereits jetzt weit gefasst. Um die wenigen schwarzen Schafe zu erfassen, sei eine wortlautgetreue und zweckorientierte Anwendung des § 108e StGB vollkommen ausreichend.
OLG Celle zu Busunfall: Wenn ein Linienbus nach einem Stopp beim Wiedereinschwenken auf die Fahrbahn in einen Unfall verwickelt wird, muss der Busfahrer beweisen, dass er rechtzeitig geblinkt hat, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Laut LTO wurde die Revision zum BGH zugelassen.
LG Frankfurt/M. – Wirecard-Anlegerklagen: Über die Vielzahl der Anlegerklagen im Fall Wirecard berichtet LTO. Das LG Frankfurt hat dazu jetzt Zahlen veröffentlicht, danach seien dort bisher 1.500 entsprechende Eingänge zu verzeichnen. Weitere 20.000 Verfahren seien von Anwaltskanzleien angekündigt worden. Es geht dabei um mögliche Schadensersatzansprüche der Aktionäre wegen fehlender oder unzureichender Aufsichtsführung der BaFin.
LG Heidelberg zu Paketbomben-Erpressung: Im sogenannten Paketbomber-Prozess hat das Landgericht Heidelberg den Angeklagten freigesprochen. Der 66 Jahre alte Rentner Klaus S. habe mit den Briefbombenattentaten auf den Hersteller von Capri-Sonne in Eppelheim und auf die Zentrale von Lidl in Neckarsulm wohl nichts zu tun und könne für die Körperverletzungsdelikte nicht verantwortlich gemacht werden. Die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und die Sa-SZ (Fabian Thomas) berichten.
LSG Nds-Bremen zu Pseudo-Rentner: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Feststellungsklage eines Mannes abgewiesen, der behauptete 102 Jahre alt zu sein und nun Anspruch auf Rentenzahlung erhob. Entsprechend den Unterlagen der Rentenversicherung Bund ist der angebliche Rentner aber lediglich 48 Jahre alt und als Verwaltungsfachangestellter in Vollzeit tätig. Die Sa-SZ (Peter Burghardt) und LTO berichten über den kuriosen Fall.
AG München zu Eigenbedarfskündigung: Eine Eigenbedarfskündigung, um einen Angehörigen zu pflegen, sei nicht erst bei akutem Pflegebedarf zulässig, hat das Amtsgericht München entschieden. Ein fortgeschrittenes Alter sei bereits ausreichend, so das Gericht laut LTO.
Corona und Justiz: Über das "Arbeitsprogramm, das die Pandemie den Gerichten beschert hat" schreibt die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Die Prozesswelle sei noch längst nicht abgeebbt, da nun – nach vielen Eilbeschlüssen – die Hauptsacheverfahren zur Entscheidung anstünden und der Herbst vermutlich weitere Eilanträge brächte. Es zeichne sich ab, dass die Immunisierung durch die steigende Impfquote eine wachsende Rolle bei den anstehenden Verfahren spielen werde und auch die Impfung von Kindern werde mutmaßlich auch vor den Gerichten eine immer größere Rolle spielen, beispielsweise dann, wenn sich Eltern darüber nicht einigen können.
Prozesskosten des Dieselskandals: Laut beck-aktuell haben sich die Aufwendungen der Rechtsschutzversicherer für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal auf 1,21 Milliarden Euro summiert. "Der Dieselskandal bleibt damit das teuerste Schadenereignis in der Rechtsschutzversicherung überhaupt", wird der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zitiert.
Bundesanwaltschaft: Nun stellt auch die Mo-Faz (Marlene Grunert) die Studie zur Nachkriegsvergangenheit der Bundesanwaltschaft vor, die vorige Woche veröffentlicht wurde. Die Belastung der obersten deutschen Strafermittler nennen die Autoren – der Historiker Friedrich Kießling und der Jurist Christoph Safferling – eine "massive Hypothek". Denn sie kommen zu dem Ergebnis, dass es auch bei der Bundesanwaltschaft keinen personellen Bruch mit dem Nationalsozialismus gegeben habe.
Im Interview mit dem Spiegel (Klaus Wiegrefe) beleuchten Safferling und Kießling einen konkreten Teilaspekt der Nachkriegsvergangenheit der Bundesanwaltschaft, nämlich deren Rolle bei der sogenannten Spiegel-Affäre. Bundesanwaltschaft und Verteidigungsministerium hätten beide ein großes Interesse daran gehabt, gegen den Spiegel vorzugehen, und das machten sie dann in Kooperation, sagt beispielsweise der Historiker Friedrich Kießling.
VerfGH NRW: wdr.de (Philip Raillon) fasst den aktuellen Stand bei der Suche um ein neues Gebäude für den nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof zusammen. Als letzte Möglichkeit wird sogar ein Umzug in eine andere Stadt erwogen. Derzeit hat der VerfGH seinen Sitz in Münster.
Recht in der Welt
EuGH/Ungarn – Asylrecht: Die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein) hat die ungarische Justizministerin Judit Varga über das EuGH-Urteil zur Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern durch das ungarische "Stop-Soros-Gesetz" befragt. Die Ministerin kritisiert den Luxemburger Richterspruch, weil damit ein Gesetz angegriffen werde, das Europa vor illegaler Migration und deren illegaler Unterstützung schützen sollte. Im Grunde wollten also der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission, dass Ungarn illegale Migranten hereinlasse, so Varga.
EuGH/Polen – Justizreform: Mit der Entscheidung des EuGH gegen die Befugnis des polnischen Justizministers, Richter an Strafgerichte höherer Instanzen abzuordnen und auch wieder abzuberufen, befasst sich vertieft die Sa-FAZ (Reinhard Veser). Anders als bei früheren Entscheidungen ging es diesmal um eine Regelung, die bereits vor der von der PiS-Partei eingeleiteten Justizreform galt. An diesem Beispiel zeige sich, dass eine rein juristische Betrachtung der Regelungen in Polen oft nicht ausreiche, um ihre Auswirkungen zu erfassen. Was unter früheren Regierungen in der Realität kein großes Problem für die Unabhängigkeit der Justiz gewesen sei, könne dazu werden, wenn eine Regierung vorgehe, wie die von der PiS dominierte. Polens gegenwärtiger Justizminister Zbigniew Ziobro zeige, dass er bereit sei, seine Vollmachten zu nutzen, um missliebige Richter und Staatsanwälte unter Druck zu setzen – auch durch Beendigung von Delegierungen und die damit einhergehenden Gehaltskürzungen.
Frankreich – Bataclan-Anschlagsserie: Der Spiegel (Britta Sandberg) berichtet vom 42. Tag des Prozesses gegen die mutmaßlichen Attentäter der Anschläge auf den Konzertsaal Bataclan und das Stade de France am 13. November 2015. Unter anderem wurde Francois Hollande, der damalige französische Präsident, als Zeuge befragt. Er berichtete, dass es im Laufe des Sommers 2015 immer konkretere Warnungen gab, man habe gewusst, dass Operationen in Syrien vorbereitet wurden, man habe aber nicht gewusst, wo, wann und wie Terroristen angreifen würden.
EGMR/Kroatien – Tod eines afghanischen Mädchens: Der kroatische Staat muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte den Angehörigen eines sechsjährigen afghanischen Mädchens, das nahe der kroatischen Grenze von einem Zug erfasst worden war, Entschädigung zahlen. Die Familie hatte in Kroatien Asyl beantragen wollen, sei aber von den dortigen Beamten zurückgeschickt worden. Wegen der mangelhaften Aufklärung der Vorfälle und wegen weiterer Menschenrechtsverletzungen, unter anderem bei der späteren Unterbringung der afghanischen Familie muss Kroatien den Beschwerdeführern nun knapp 57.000 Euro Entschädigung zahlen, schreibt LTO.
Sonstiges
Wahlpraxis in Berlin: Der Bundeswahlleiter hat wegen der Wahlpannen in Berlin Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl im September eingelegt. Das melden Sa-FAZ (Marlene Grunert) und LTO.
Nun sei der Bundestag am Zug, meint Daniel Deckers (Sa-FAZ). Wenn SPD, Grüne und Linkspartei jetzt versucht seien, mit Rücksicht auf die alte und neue Berliner Koalition den Einspruch zurückzuweisen, sollten ihnen die anderen Fraktionen nicht die Hand dazu reichen.
Rechtskommunikation: LTO (Markus Sehl) berichtet vom Rechtskommunikationskongress, der in der vergangenen Woche in Berlin stattgefunden hatte. Unter anderem sprach der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, der das Karlsruher Gericht gegen die Vorwürfe, es habe in der Pandemie zu wenige Entscheidungen getroffen, verteidigte. Das Gericht habe nicht geschwiegen, so Di Fabio, es habe schon früh in grundrechtlich besonders sensiblen Bereichen wie der Versammlungsfreiheit eine Eilentscheidung getroffen – und zwar eine, die den Kritikern der Corona-Politik Freiheiten gesichert habe. Außerdem ging es um Versuche, Medien durch anwaltliche Schreiben unter Druck zu setzen, um Kommunikation in dramatischen Krisen und um den Umgang mit hochkomplexen Verfahren wie Cum-Ex oder Wirecard.
Fußballprofi und Jurist: Im Interview mit LTO-Karriere (Hasso Suliak) berichtet Sebastian Nachreiner von den Herausforderungen als angehender Jurist und Fußballprofi. Der Regensburger hat sein erstes Staatsexamen mit Prädikat bestanden, arbeitet gerade an seiner Promotion und spielt als Innenverteidiger beim SSV Jahn Regensburg.
Strafzumessung durch Algorithmen: Die FAS (Jürgen Kaube) stellt aktuelle Veröffentlichungen vor, die sich mit dem Einsatz von Technik bei der Strafzumessung befassen. Die Ergebnisse des Einsatzes solcher Techniken seien allerdings bescheiden, so Kaube, deshalb setze Daniel Kahnemann, einer der Autoren, als Lösung weniger auf Verbesserungen der Maschine als auf ein reflektierteres Entscheiden durch Richter:innen.
Liebe am Arbeitsplatz: Wie weit Arbeitgeber gehen dürfen, um Beziehungen unter Arbeitskollegen zu verhindern, erläutert Rechtsanwalt Benjamin Onnis im Handelsblatt-Rechtsboard. Ein pauschales Verbot von Beziehungen sei nicht angemessen, rechtlich möglich wären allerdings Regelungen, nach denen nur die Offenlegung von Beziehungen gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werde.
Rechtsgeschichte – Verwaltungsrecht: Martin Rath blickt auf LTO ins preußische Verwaltungsblatt des Jahres 1821 und befördert dabei Vertrautes und Verblüffendes ans Licht.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. November 2021: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46709 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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