Der Steueranwalt und Cum-Ex-Verdächtige Hanno Berger will sich gegen seine Auslieferung wehren. Das BVerfG hält einen Richter im Asylverfahren für befangen und lehnt einstweilige Anträge gegen das Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht ab.
Thema des Tages
Cum Ex/Hanno Berger: Dem Steueranwalt Hanno Berger droht nach seiner Festnahme in der vergangenen Woche in der Schweiz nun die Auslieferung nach Deutschland. Allerdings hat er, so die Mo-SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt u.a.), bereits angekündigt, sich rechtlich dagegen wehren zu wollen. Berger, früher selbst Steuerbeamter, soll Drahtzieher vieler Aktiendeals zu Lasten des Fiskus gewesen sein und muss sich deshalb vor dem Landgericht Wiesbaden und vor dem Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall verantworten. Über die Festnahme in der Schweiz und die drohende Auslieferung berichten Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier), Sa-FAZ (Hanno Mußler), Sa-SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt u.a.) und LTO.
Rechtspolitik
LADG Baden-Württemberg: Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, plant die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz. Wie die Mo-taz (Benno Stieber) berichtet, versucht Innenminister Thomas Strobl (CDU) dabei den Eindruck zu vermeiden, in Baden-Württemberg könnte es ein Gesetz nach dem Vorbild von Berlin geben, das er selbst früher so scharf kritisiert hatte. Umstritten war in Berlin die Beweislastumkehr in Fällen mutmaßlicher Diskriminierung, die aber nicht zu der befürchteten Beschwerdeflut führte.
Corona – Beschränkungen: Der FDP-Politiker Marco Buschmann beschreibt im FAZ-Einspruch, wie ein Ausstieg aus den Beschränkungen im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen erfolgen sollte. Die Frage des Gesundheitsnotstandes müsse dabei von anderen notwendigen Regelungen entkoppelt werden, so dass es rasch möglich wäre, in den Normalzustand zurückzukehren, die Balance der Gewaltenteilung wieder herzustellen und zahlreiche Grundrechtsbeschränkungen zurückzunehmen.
Über die Forderung von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD), alle coronabedingten Beschränkungen aufzuheben, wenn demnächst alle in Deutschland ein Impfangebot erhalten haben, hat sich der Spiegel (Dietmar Hipp) mit dem Staatsrechtler Steffen Augsberg unterhalten. Richtig sei, so Augsberg, dass neu darüber nachgedacht werden müsse, welche Corona-Risiken künftig ausgehalten werden könnten, welchen Zwecken die Schutzmaßnahmen eigentlich noch dienen sollten und welche Kosten diese für die Gesellschaft verursachten. Die bisherigen Begründungen trügen hier nicht mehr. Laut Mo-FAZ (Markus Wehnert) und Mo-taz hat sich auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen eine vorschnelle Aufhebung der Beschränkungen ausgesprochen. Entscheidend für das Ende der Maßnahmen sei nicht, ob jeder Erwachsene ein Impfangebot erhalten habe, sondern der Stand der sogenannten Herdenimmunität, so Lambrecht.
Wirtschaftsprüfer: Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Norbert Winkeljohann beleuchtet im FAZ-Einspruch kritisch das neue Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), das der Bundestag in Reaktion auf den Wirecard-Skandal Ende Mai verabschiedet hat. Der Gesetzgeber müsse hier noch nachbessern, sagt Winkeljohann: So sei es ein schwerwiegendes Defizit, dass die zwingend einzurichtenden Internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme auch künftig keiner externen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen werden müssten.
Rechte der Natur: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) erläutert die Doktorandin Julia Zenetti, warum es aus ihrer Sicht sinnvoll wäre, der Natur eigene, durchsetzbare Rechte zu verleihen. Man müsse aufhören, die Natur als Dienerin des Menschen zu sehen, stattdessen solle ihr mit Respekt begegnet und ihre Wertigkeit anerkannt werden – auch rechtlich.
Justiz
BVerfG zu befangenem Asylrichter: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Ablehnung eines Befangenheitsantrags gegen den Gießener Verwaltungsrichter Andreas Höfer, der in einem Asylprozess zu entscheiden hatte, verfassungswidrig war. Der Richter hatte in einem früheren Verfahren um ein NPD-Wahlplakat mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt" argumentiert, dass dieser Slogan nicht als volksverhetzend zu qualifizieren sei, sondern als "die Realität teilweise darstellend". Dem Wahlplakat-Urteil stehe es "auf die Stirn geschrieben", so das BVerfG, dass der Richter Migration für ein "grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel" halte. Die Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen Höfer im hier relevanten Asylverfahren sei daher willkürlich gewesen. Sa-FAZ (Marlene Grunert), FR (Ursula Knapp), tagesschau.de (Bernd Wolf) und LTO berichten über die Entscheidung.
BVerfG zum Einheitlichen Patentgericht: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge abgelehnt, die sich gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zur Einrichtung des Europäischen Einheitlichen Patentgerichts richteten, meldet LTO. Die Beschwerdeführer hatten ohne Erfolg eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzipes, des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz und Verstöße gegen das Unionsrecht geltend gemacht, wenn ein solches einheitliches Patentgericht eingeführt würde.
Der Senat legte in der Entscheidung noch einmal dar, wie er die Stellung des Europarechts, seine Kompetenzen und die des Europäischen Gerichtshofs sieht, schreibt die Sa-FAZ (Reinhard Müller). Die Karlsruher Richter erinnern daran, dass der Anwendungsvorrang des Unionsrechts "nur kraft und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ermächtigung" bestehe. Vor dem Hintergrund des gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wirkten die entsprechenden Passagen wie eine Antwort auf die EU-Kommission und das von ihr eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren, heißt es im Text.
Europäische Staatsanwaltschaft: In einem Gastbeitrag für die WamS stellt die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi ihre Behörde vor, die Anfang Juni offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll Straftaten bekämpfen, die den EU-Haushalt treffen. Kövesi beklagt, dass die slowenische Regierung das Auswahlverfahren der slowenischen delegierten Europäischen Staatsanwälte für nichtig erklärt hatte und damit eine Strafverfolgungslücke geschaffen habe.
EGMR zum Familiennachzug: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer aktuellen Entscheidung Beschränkungen beim Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutz grundsätzlich gebilligt. Rechtsprofessor Daniel Thym analysiert auf LTO die Entscheidung, die ursprünglich einen Fall aus Dänemark betraf. Die Richter kommunizierten hier ganz offen, dass die Menschenrechte keine Einbahnstraße seien, um die Interessen von Migrantinnen und Migranten zu fördern und die Staaten Migration steuern, ordnen und auch begrenzen dürften. Die dänische Regelung, die den Familiennachzug drei Jahre ohne Härtefall-Regelung aussetzte, wurde jedoch vom EGMR beanstandet.
EGMR zu Pushbacks an ungarischer Grenze: Die neue Entscheidung in Sachen Shahzad v. Hungary zu Pushbacks an der ungarischen Grenze bespricht Dana Schmalz (Verfassungsblog) (in englischer Sprache).
EuG zu Hörmarke: Das Gericht der Europäischen Union hat einem "Hörzeichen, das an den Klang erinnert, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von etwa einer Sekunde ohne Geräusch und einem Prickeln von etwa neun Sekunden" die Eintragung als Marke versagt. Rechtsanwalt Sascha Pres erklärt im FAZ-Einspruch die Entscheidung und allgemein die wachsende Bedeutung "unorthodoxer" Markenformen wie Farbmarken, Formmarken und eben Hörmarken.
BVerfG – Klimaschutz: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr festgestellt hatte, dass das Klimagesetz auf Bundesebene unzureichend ist, klagen Klimaschützer jetzt gegen Regelungen auf Landesebene. Der Spiegel (Gerald Traufetter) befasst sich ausführlich mit dem Phänomen der Klimaklagen und mit den langfristigen Auswirkungen des ersten Verfahrens auf das Verhältnis zwischen Legislative und Judikative.
BVerfG – Mediengesetz Saarland: Dem Normenkontrollantrag der Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grüne, FDP und Linke zum saarländischen Mediengesetz widmet sich Rechtsprofessor Karl-E. Hain im Verfassungsblog. Die Regelung sieht die Wahl und die vorzeitige Abberufung des Direktors der Saarländischen Medienanstalt durch den Landtag vor. Das aber sei mit dem Grundsatz der Staatsferne der Medien nicht vereinbar, so der Autor.
BVerfG – Neutralitätspflicht von Merkel/Befangenheit: Die AfD hat laut beck-aktuell im Verfahren um Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen einen Befangenheitsantrag gegen zuständige Richterinnen und Richter eingereicht. Hintergrund ist ein Besuch einer Delegation des Gerichtes im Bundeskanzleramt. Dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, und wohl auch weitere Mitglieder "mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen träfen, werfe die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden könnten", so die AfD.
BVerwG zu BND-Auskunftspflicht: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Bundesnachrichtendienst mitteilen muss, welche Medienvertreter aufgrund von Kennenlernterminen Zugang zu seiner Liegenschaft in Berlin erhalten. Dem Auskunftsinteresse stünden schutzwürdige private Interessen der betroffenen Journalisten und der von ihnen vertretenen Medien nicht entgegen, so das Gericht.
OVG Münster zu Teakholz: Naturschützer sind mit einem Antrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert, mit dem die Behörden zur erneuten und genauen Prüfung eines Teakholz-Importes für die Sanierung des Segelschulschiffes Gorch Fock verpflichtet werden sollten. Das OVG merkte laut LTO bei seinem Beschluss an, dass die Kläger versucht hätten, mit Hypothesen den regulären Klageweg zu umgehen. Dies sei aber nicht Zweck eines Eilverfahrens.
LG Erfurt – Neonazi-Angriff auf Kulturzentrum Ballstädt: Nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilungen für den rechtsradikalen Angriff auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Thüringen) aufgehoben hatte, soll es jetzt im erneuten Verfahren vor dem Landgericht Erfurt auf Grund von Absprachen Bewährungsstrafen für neun Angeklagte geben. Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, sie müssen 6000 bzw. 3000 Euro Geldauflage zahlen. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet vom Prozess und von den Reaktionen auf das nun zu erwartende Ergebnis.
LG Frankfurt/M. – Manuel Gräfe/Altersdiskriminierung: Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe verklagt den Deutschen Fussballbund (DFB) wegen Altersdiskriminierung. Grund hierfür ist die Altersgrenze von 47 Jahren, die der DFB für eine Tätigkeit als Schiedsrichter vorschreibt. Rechtsanwalt Benjamin Keck erläutert auf LTO die Hintergründe und kommt zum Schluss: "Dass die Altersgrenze in der jetzigen Form hält, ist unwahrscheinlich. Die derzeitige starre Regelung dürfte in der Tat altersdiskriminierend sein."
LG Wuppertal – Kindestötungen: Christiane K. soll fünf ihrer sechs Kinder getötet haben. Über den Prozess berichtet die FAS (Reiner Burger). Seit Beginn der Ermittlungen bestreitet Christiane K. die Taten, im Prozess selbst schweigt sie.
VG Köln zur Quarantäne von Schulkindern: In Köln müssen sich trotz des Ferienbeginns alle Schüler einer Grundschulklasse in Quarantäne begeben, nachdem ein Kind positiv auf die Delta-Variante des Corona-Virus getestet wurde. Obwohl die Nachtestungen negativ blieben, hat das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge mehrerer Eltern gegen die Ordnungsverfügung abgelehnt, meldet LTO. Angesichts der besonderen Gefährdung gerade auch ungeimpfter Schulkinder sei die Quarantäne für die ganze Klasse als Maßnahme des präventiven Infektionsschutzes rechtmäßig, so das Gericht.
AG München zum Zeigen des Hitlergrußes: Das Amtsgericht München hat laut LTO einen Mann für das Zeigen des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung, er habe nur einer Polizeibeamtin nachgewunken, ließ das Gericht nicht gelten. Auf einer Videoaufzeichnung sei klar zu erkennen gewesen, wie der Angeklagte den rechten Arm mit flacher Hand kurz nach oben ausstreckte, um ihn schnell wieder sinken zu lassen.
Recht in der Welt
Österreich – Hans-Christian Strache: Der Prozess gegen den früheren österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian ist vertagt worden, berichtet die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein). Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat am vierten der geplanten vier Verhandlungstage weitere Zeugen angefordert und den Strafantrag verändert. Das Verfahren soll nach der Sommerpause im August wiederaufgenommen werden.
Türkei – Frauenrechte: Die Mo-FAZ (Rainer Hermann) schreibt über ein neues türkisches Gesetz, das die rechtlichen Möglichkeiten von Frauen bei Vergewaltigungen, Gewalt und sexuellen Übergriffen erheblich einschränkt. Das neue Gesetz schreibe vor, dass konkrete Beweise für eine Tat als Vorbedingung vorliegen müssten, bevor mutmaßliche Täter verhaftet werden könnten. Nachdem die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten war, wurde befürchtet, dass der Schutz von Frauen rechtlich aufgeweicht werden könnte – das bewahrheite sich wohl nun, heißt es im Text.
Sonstiges
EU-Vertragsverletzungsverfahren/EZB-Urteil: Mit Äußerungen zu dem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hat der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle für Unmut gesorgt, schreibt die FAS (Thomas Gutschker/Konrad Schuller). In einer Diskussion hatte er zur Motivation der Kommission behauptet, sie wolle "auf kaltem Wege" in Europa "den Bundesstaat" einführen. Von der Vize-Kommissionspräsidentin Vera Jourová und dem früheren EuGH-Richter José Luís da Cruz Vilaça wurden die Vorwürfe zurückgewiesen. Auch mehrere Bundestagsabgeordnete kritisierten Voßkuhle.
Pushbacks auf See: Der Rechtsprofessor Itamar Mann und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Julia Mourão Permoser erläutern im Verfassungsblog (in englischer Sprache) anhand eines konkreten Beispiels von Ende Juni die Situation für Asylsuchende, die über das Meer nach Europa kommen. Erstmalig hat in diesem Fall eine europäische Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die libysche Küstenwache wegen "attempted shipwreck" eingeleitet.
NetzDG und Telegram: Das Bundesamt für Justiz geht mit den Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen den Messenger Telegram vor, berichtet netzpolitik.org (Pia Stenner/Markus Reuter). Derzeit würden vom Bundesamt zwei entsprechende Bußgeldverfahren geführt. Ein Verfahren beziehe sich auf den fehlenden "leicht erkennbaren und unmittelbaren Meldeweg für strafbare Inhalte", beim zweiten Verfahren gehe es um die "Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen von deutschen Gerichten".
Parteiausschlussverfahren: Angesichts der Debatte um Äußerungen des CDU-Bundestagskandidaten Hans-Georg Maaßen erläutert tagesschau.de (Christoph Kehlbach) den rechtlichen Rahmen für ein Parteiausschlussverfahren.
Prozessfinanzierung: Die FAS (Daniel Mohr) stellt in der Rubrik "Geld & mehr" das System der Prozessfinanzierung vor. Voraussetzung für die Finanzierung eines Rechtsstreites durch einen Prozessfinanzierer ist in der Regel ein Streitwert von mindestens 100000 Euro.
Polizeipsychologin im Mordfall Angelina: Der Spiegel (Maik Großekathöfer) beschreibt, wie die Polizeipsychologin beim Landeskriminalamt Hamburg, Claudia Brockmann, seinerzeit an der Aufklärung des Mordes an der siebenjährigen Angelina mitwirkte. Das Hamburger Landgericht verurteilte 2005 den siebzehnjährigen Täter zu acht Jahren Jugendstrafe und ordnete seine Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Aktivisten in der Nachkriegsrechtsprechung: Dass der heute meist im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, Frauen-und Minderheitenrechten positiv besetzte Begriff der "Aktivisten" von der Rechtsprechung in der Vergangenheit, insbesondere in den Jahren nach dem Krieg weit weniger wohlwollend verwendet wurde, erzählt Martin Rath auf LTO.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juli 2021: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45447 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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