EU-Kommission startet Verfahren gegen Deutschland wegen des Karlsruher PSPP-Urteils. Die Grundgesetzänderung zur Streichung des Begriffes "Rasse" wird wohl scheitern und Ex-VW-Chef Winterkorn wird wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt.
Thema des Tages
EU-Vertragsverletzungsverfahren/PSPP-Urteil: Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die BVerfG-Entscheidung zum EZB-Anleihenkaufprogramm PSPP. Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2020 die billionenschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euroländer als verfassungswidrig eingestuft. Die EZB habe "ultra vires", also jenseits ihrer Kompetenzen gehandelt, weil sie die Verhältnismäßigkeit des Programms nicht ausreichend begründet habe. Damit stellte sich Karlsruhe gegen den Europäischen Gerichtshof, der Ende 2018 entschieden hatte, dass die Käufe mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des EU-Rechts vereinbar seien; das EuGH-Urteil sei methodisch falsch und müsse daher in Deutschland ignoriert werden. Nach Auffassung der Kommission hat Deutschland mit dem BVerfG-Urteil "fundamentale Prinzipien des EU-Rechts" – den Vorrang des EU-Rechts – verletzt. FAZ (Marlene Grunert/Thomas Gutschker), Tsp (Albrecht Meier/Jost Müller-Neuhof), taz (Eric Bonse), spiegel.de, tagesschau.de (Klaus Hempel) und LTO berichten. Ein separater Artikel in der FAZ (Corinna Budras/Werner Mussler) fasst Reaktionen, insbesondere der ursprünglichen Kläger zusammen.
Wie ein Vertragsverletzungsverfahren generell abläuft, erklärt tagesschau.de (Christoph Kehlbach).
Reinhard Müller (FAZ) meint, dass das Verfahren eine reinigende Wirkung haben könne, allerdings nichts an der Gewaltenteilung in Deutschland ändere, nach der das Bundeskanzleramt den Karlsruher Richtern nichts zu sagen habe. Für Christian Rath (taz) ist es nachvollziehbar, dass die EU-Kommission jetzt diesen Schritt gehe, auch als Wink an Polen und Ungarn. Allerdings könne am Ende nichts Vernünftiges herauskommen. Falls die EU-Kommission irgendwann Deutschland beim EuGH verklagen würde, müsste der EuGH in eigener Sache entscheiden. Das Vertragsverletzungsverfahren werde deshalb wohl versanden. Christoph Herwartz (Hbl) findet das Vorgehen der Kommission wichtig. Wenn die EU-Kommission untätig bliebe, könnten sich andere nationale Gerichte an Deutschland ein Vorbild nehmen. Was die Kommission geritten hat, fragt dagegen Werner Mussler (FAZ). Denn sie rühre an eine fragile juristische und politische Machtbalance, die der EU seit vielen Jahren Stabilität gebe. Frank Bräutigam (tagesschau.de) meint, dass die aktuelle Situation nur von den Gerichten selbst entschärft werden könne. Die Akteure aus der Justiz würden sich gut kennen, sie müssten sich zusammenraufen.
Rechtspolitik
"Rasse" im Grundgesetz: Laut spiegel.de steht die eigentlich von der Bundesregierung geplante Streichung des Begriffes "Rasse" aus dem Grundgesetz vor dem Aus. Es werde dazu zwar wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, eine Änderung des Grundgesetzes ist nach Angaben des Justiziars der Unionsfraktion Ansgar Heveling aber zunächst vom Tisch.
Demokratieförderung: Auch das von der Bundesregierung geplante Demokratieförderungsgesetz wird wohl nicht kommen, schreibt die taz (Konrad Litschko). Das Gesetz sollte als Konsequenz aus den Anschlägen von Hanau, Halle und auf den CDU-Politiker Walter Lübcke die rechtliche Grundlage für die langfristige Förderung von Demokratieprojekten bilden. Laut des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Wiese habe die Union das Vorhaben bis zuletzt blockiert.
Unternehmenssanktionen: Woran das geplante Unternehmenssanktionsrecht gescheitert ist, fasst die FAZ (Corinna Budras) zusammen. So sei die Möglichkeit der Beschlagnahme von Ergebnissen interner Ermittlungen auf Widerstand bei der Union gestoßen. Die Unionsfraktion habe jede parlamentarische Beratung des von der gemeinsamen Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs verweigert, wird die Kritik von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zitiert, die dem Koalitionspartner insoweit einen Bruch des Koalitionsvertrages vorwirft.
Blockierte Gesetzesvorhaben: Die taz (Ulrike Winkelmann) listet Beispiele für Gesetzesvorhaben auf, die sich die Große Koalition für diese Legislaturperiode vorgenommen, aber wegen Widerstands der CDU/CSU-Fraktion nicht zu Ende gebracht hat. Dazu gehören neben den Kinderrechten im Grundgesetz und dem Demokratieförderungsgesetz auch das Unternehmensanktionsrecht und das Whistleblowerschutzgesetz. Die Autorin spricht vom "Gesetzeversenken" als Auftakt des Wahlkampfs.
Anwaltstag – Rechtspolitik: Beim diesjährigen Anwaltstag haben sich die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen einem "Kreuzverhör" gestellt und dabei unter anderem über den Pakt für den Rechtsstaat, strafrechtliche Verschärfungen und den Berufsgeheimnisträgerschutz diskutiert, wie LTO (Markus Sehl) berichtet. Bereits im Wahlkampfmodus gaben sie einen Rückblick auf die vergangene und einen Ausblick auf die kommende Legislaturperiode.
Quellen-TKÜ/Nachrichtendienste/BPol: Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag voraussichtlich zwei Gesetze verabschieden, die den Einsatz von so genannten Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlauben. Geheimdienste und die Bundespolizei können dann staatliche Späh- und Abhörsoftware auf Computern und Smartphones installieren. Die taz (Christian Rath) erklärt die geplanten Neuregelungen, bei denen sich SPD-Chefin Saskia Esken nicht einmal in der SPD-Fraktion durchsetzen konnte.
Umsetzung EU-Urheberrecht: In dieser Woche ist die deutsche gesetzliche Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Kraft getreten. Im Medienteil der SZ (Philipp Bovermann) werden die Änderungen und die möglichen Auswirkungen zusammengefasst.
Grunderwerbsteuer: Auf LTO erläutert Rechtsanwalt Gunnar Knorr die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes, die zum 1. Juli in Kraft treten. Ziel der Änderungen ist es, Share Deals zu verhindern, mit denen in der Vergangenheit die Zahlung von Grunderwerbsteuern vermieden werden konnte. Dazu werden die Grunderwerbsteuertatbestände ausgeweitet: Sie erfassen nun auch die Veränderung im Anteilsbesitz grundbesitzender Kapitalgesellschaften, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile übergehen.
Finanzmarktintegrität: Die Rechtsanwälte Tim Johannsen-Roth und Klaus von der Linden stellen im Handelsblatt-Rechtsboard das neue Finanzmarktintegritätsgesetz vor, das als Reaktion auf den Wirecard-Skandal entstanden ist.
Modernisierung des Zivilprozesses: beck-aktuell berichtet kurz über die Online-Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs, auf der über die Ergebnisse der 2019 eingesetzten Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" beraten wurde. Die Arbeitsgruppe hat untersucht, wie der Rechtsrahmen des Zivilprozesses weiterentwickelt werden kann, um neue technische Möglichkeiten sinnvoll nutzbar zu machen. Die Präsident:innen wollen jetzt eine gesetzgeberische Umsetzung der Vorschläge, zu denen auch Erleichterungen des digitalen Zugangs zur Justiz gehören, prüfen.
Suizidvermeidung im Strafvollzug: Timo Stukenberg schreibt auf netzpolitik.org über ein Projekt des Landes Niedersachsens, das wie bereits Nordrhein-Westfalen jetzt ebenfalls plant, Gefängnisse mit Künstlicher Intelligenz auszustatten, um Suizide zu vermeiden. Kameras sollen dabei potenziell suizidales Verhalten von Gefangenen erkennen und Alarm schlagen. Experten sehen die Pläne allerdings skeptisch.
Corona – Beschränkungen: "Wir werden nur dann wirklich zurück in die Freiheit finden, wenn wir vom Staat kein Rundum-sorglos-Paket in der Pandemiebekämpfung erwarten", meint Rechtsprofessor Uwe Volkmann auf zeit.de und gibt drei Grundsätze vor, die dazu zu beachten sind: Dass der Schutzauftrag des Staates für Leben und Gesundheit dort endet, wo es jedem Einzelnen in zumutbarer Weise möglich ist, sich selbst zu schützen, dass Risiken der Preis der Freiheit sind und dass alle Einschränkungen individueller Freiheit Gründe erfordern, die einer Überprüfung auf ihre Stichhaltigkeit und Überzeugungskraft standhalten.
Justiz
LG Berlin – Winterkorn/Falschaussage: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Es geht um eine Aussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags im Januar 2017 zur Abgasaffäre, in der Winterkorn "bewusst falsche Angaben" zur Frage gemacht haben soll, zu welchem Zeitpunkt er über den Einsatz einer Software zur Manipulation der Abgaswerte unterrichtet war, wie FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung), Hbl (René Bender, Volker Votsmeier), spiegel.de und LTO schreiben.
EuG zu Condor-Corona-Hilfen: Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der EU-Kommission für staatliche Hilfen für die Fluggesellschaft Condor gekippt. Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht in Luxemburg, laut FAZ (Werner Mussler/Timo Kotowski), taz und spiegel.de. Die Gerichtsentscheidung habe wegen der enormen wirtschaftlichen Bedeutung aufschiebende Wirkung, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat.
BVerfG zu Grundrechten von Ferkeln: Nun befasst sich auch der Forschungsassistent Jasper Mührel im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit einem unveröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die Verfassungsbeschwerde der Tierschutzorganisation PETA nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Peta hatte die Beschwerde im Namen von Ferkeln erhoben und wollte damit erreichen, dass auch Tiere als Träger eigener Grundrechte anerkannt werden. Der Autor sieht in der Karlsruher Ablehnung eine "verpasste Gelegenheit".
OLG Frankfurt – Franco A.: Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet in einer Seite 3-Reportage vom vierten Prozesstag gegen den Offizier Franco A., der sich 2015 als Flüchtling ausgegeben hatte und dem die Anklage vorwirft, einen rechtsradikalen Anschlag geplant zu haben. Bisher bestreitet der Angeklagte zu diesen Vorwürfen und versucht, sein Vorgehen als "Köpenickiade" darzustellen. Das OLG, das zunächst ein Hauptverfahren gegen A. abgelehnt hatte, machte inzwischen deutlich, dass es an der Einschätzung von 2018 nicht festhält.
OLG Zweibrücken zu Bordstein-Unfall: Ein Autofahrer, der zwar auf der Straße fährt, dabei aber ein nahe der Bordsteinkante wartendes Kind erfasst, muss dafür überwiegend haften. Dies hat laut LTO das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Die spätere Beklagte war mit einem Abstand von deutlich unter einem Meter zum rechten Fahrbahnrand an einem Kind vorbeigefahren, hatte es dabei erfasst und erheblich verletzt. Nach Auffassung des LG, die jetzt vom OLG bestätigt wurde, hätte es die Verkehrssituation aber zugelassen, mit weit größerem Abstand an dem Kind vorbeizufahren.
LG Bonn – Cum Ex/Sarasin-Bank: Weil er angekündigt hatte, zum Termin nicht zu erscheinen, hat das Landgericht Bonn laut FAZ (Marcus Jung) den Prozesstermin gegen einen früheren Mitarbeiter der Schweizer Privatbank Sarasin aufgehoben, aber einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Ihm wird die Beteiligung in 69 Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum von Ende 2010 bis Mai 2016 vorgeworfen.
LG Aachen zu erfundenem NSU-Opfer: Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen den Freispruch für einen Anwalt zurückgenommen, der ein erfundenes NSU-Opfer vertreten und dafür vom Staat über 200.000 Euro Honorare erhalten hatte, berichtet spiegel.de. Das Landgericht hatte den Freispruch vom Vorwurf des Betrugs im November damit begründet, dass der Anwalt das Opfer nicht selbst erfunden und lange Zeit an dessen Existenz geglaubt habe.
AG Frankfurt/M. zur Richterbeleidigung: Weil er während seines Strafprozesses den Amtsrichter als "Volksverräter" bezeichnet sowie beschimpft hatte, ist ein 50 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu 1.000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze) verurteilt worden, meldet LTO.
AG Leipzig zu Jurabücherdieb: Das Amtsgericht Leipzig hat einen früheren Rechtsreferendar, der Fachliteratur aus der juristischen Bibliothek der Universität Leipzig gestohlen hatte, zu einer Bewährungstrafe von 11 Monaten wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt. LTO berichtet über den Fall.
Klimaklagen: Rechtsprofessor Felix Ekardt analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung des Bezirksgerichtes von Den Haag in Sachen Shell und arbeitet Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der BVerfG-Entscheidung zum deutschen Klimagesetz heraus.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Nora Hertz beleuchtet im JuWissBlog die Frage, wie sich auch Personen, die nicht aus dem jeweiligen Staat kommen, gegen mangelnde staatliche Klimaschutzmaßnahmen wehren können. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seine Klimaentscheidung vom April die Beschwerden von Kläger:innen aus Nepal und Bangladesch nur an den niedrigen Anforderungen einer staatlichen Schutzpflicht gemessen, während sich deutsche Kläger:innen auf eingriffsähnliche Vorwirkungen drohender Grundrechtseingriffe berufen können. Das vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängige Verfahren der sechs portugiesischen Kinder und Jugendlichen könnte in dieser Hinsicht neue Standards setzen und dazu beitragen, Klimagerechtigkeit nicht nur intergenerationell, sondern auch international zu verstehen, meint die Autorin.
EU-Staatsanwaltschaft: Im Interview mit dem Hbl (Christoph Herwartz/Moritz Koch) spricht die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi über die vor ihr liegenden Aufgaben und konkret über die Gefahr, dass die Mittel des Europäischen Wiederaufbaufonds Ziel der organisierten Kriminalität werden könnten.
VerfGH NRW – Präsidentin ohne Büro: In Nordrhein-Westfalen hat die neue Verfassungsgerichtspräsidentin Barbara Dauner-Lieb noch kein eigenes Büro. tagesschau.de (Philip Raillon) erläutert, dass mit Dauer-Liebs Wahl die bisher enge Verflechtung des NRW-Verfassungsgerichts mit dem Oberverwaltungsgericht gelockert wurde.
Recht in der Welt
EU – Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes erheben, wie es in der FAZ (Thomas Gutschker) heißt, schwere Vorwürfe gegen Ursula von der Leyen und die Kommission, weil ein neues Instrument im Haushaltsrecht zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit bisher nicht angewendet wurde. Das Parlament will heute über einen Antrag abstimmen, mit dem die Kommission bewegt werden soll, hier tätig zu werden. Was genau die Kommission tun soll, darüber bestehe zwischen den Fraktionen Uneinigkeit: Während die linken Fraktionen verlangen, dass die Kommission blaue Briefe an Rechtsstaatssünder verschicke, reiche es der EVP als größter Fraktion, wenn sie Richtlinien vorlegt, wie das neue Instrument eingesetzt werden soll. Das hat der Haushaltskommissar bereits angekündigt.
Sonstiges
RA Kaleck im Interview: Im Interview mit der Zeit (Stephan Lebert/Jan Simon) beklagt Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, zugleich Gründer der Menschenrechts-Organisation ECCHR, dass es bis heute kaum robuste gesetzliche Regulierungen mit menschenrechtlichen Standards für die Aktivitäten von deutschen oder europäischen Unternehmen im nichteuropäischen Ausland gebe. Das geplante Lieferkettengesetz sei von den Wirtschaftsverbänden und der Union nach Kräften abgeschwächt worden und das Wirtschafts-, Handels- und Steuerrecht führe momentan dazu, dass das Kapital die Welt regiere und menschenrechtliche, arbeitsrechtliche oder umweltrechtliche Standards nur Fußnoten seien.
AfD und Rundfunkfreiheit: Der Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano und der Journalist Georg Restle prophezeien im Verfassungsblog, dass die AfD als juristisches Wahlkampffeld auch die Rundfunkfreiheit ins Visier nehmen wird. Immerhin hatte Parteichef Meuthen bereits zur Bundestagswahl 2017 angekündigt, dass sich die Partei in Talkshows einklagen wolle. Die Autoren untersuchen anhand verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, ob der Grundsatz der Vielfaltsicherung und Chancengleichheit der AfD einen Rechtsanspruch auf Programmpräsenz gibt, verneinen das aber letztendlich.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2021: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45166 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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