Seit dem Wochenende können Geimpfte und Genesene wieder einen größeren Teil ihrer Grundrechte ausüben. Neue Vorschriften für Beamte geben Rahmen für Tattoos und auch für das Kopftuch vor. Der Karlsruher Klima-Beschluss bewegt weiterhin.
Themen des Tages
Corona – Grundrechte: Wolfgang Janisch (Sa-SZ) reflektiert im Leitartikel den Umgang mit Grundrechten während der Pandemie. Der Nachteil der Regeltreue der Bevölkerung sei, "dass man sich an dieses enge Korsett aus Ge- und Verboten gewöhnt". Das Bundesverfassungsgericht habe es in seinem Beschluss zu Ausgangssperren verpasst, "einen Weckruf an die freiheitsentwöhnten Deutschen" auszusenden. Heribert Prantl und Georg Mascolo (Sa-SZ) diskutieren ausführlich in der Form eines Streitgesprächs über Grundrechte in der Pandemie.
Corona – Rechte von Geimpften: Nachdem am Freitag auch der Bundesrat der Verordnung zugestimmt hat, die für Genesene und vollständig Geimpfte viele Coronaeinschränkungen aufhebt, beschreibt Christian Rath auf LTO, wie es zu der schnellen Einigung gekommen ist und was konkret gilt. Die Befreiungen sind immer wirksam, wenn es entsprechende Verbote und Testvorgaben gibt, unabhängig davon, ob sie aufgrund der Bundes-Notbremse oder aufgrund einer Landesverordnung gelten. Nicht vorgesehen ist dagegen, dass geschlossene Restaurants, Hotels und Theater öffnen, um ausschließlich Leistungen für Geimpfte und Genesene anzubieten. In der Sa-taz (Malte Kreutzfeld/Christian Rath u.a.) gibt es ein Q&A zu den Lockerungen und zum Sommer.
Corona - Impfung: Juniorprofessor Daniel Wolff und der wissenschaftliche Mitarbeiter Patrick Zimmermann erläutern im FAZ-Einspruch, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Menschen zu einer Impfung zu bewegen und so die Herdenimmunität zu erreichen. Neben einer generellen Impfpflicht, bei der allerdings zweifelhaft ist, ob sie politisch durchsetzbar wäre, könnte an eine Entbürokratisierung der Impfungen oder auch an monetäre Anreize gedacht werden.
Rechtspolitik
Erscheinungsbild von Beamten: Der Bundesrat hat am Freitag dem "Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten" zugestimmt. Im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz wird definiert, dass das Tragen von Tätowierungen, Schmuck und religiösen Merkmalen dann eingeschränkt oder untersagt werden kann, wenn die Merkmale "durch ihre individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion in den Hintergrund zu drängen". Religiöse Merkmale, die verboten werden sollen, müssen zudem "objektiv geeignet", sein, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen. Damit wird eine gesetzliche Grundlage für Kopftuchverbote zum Beispiel bei der Polizei geschaffen. Es berichten spiegel.de (Marc Röhlig) und die Mo-taz (Christian Rath), die auch darauf hinweisen, dass die Neuregelungen, die in die Grundrechte von 1,7 Millionen Beamt:innen eingreifen, im Bundestag und Bundesrat ohne jede Debatte beschlossen wurden.
Hätte es eine Aussprache gegeben, wäre schnell aufgefallen, wie widersprüchlich die Argumentation der Traditionalisten ist, schreibt Christian Rath (Mo-taz) in einem separaten Kommentar. Während es beim Kopftuch um die Sorge geht, es werde nicht der Trägerin, sonern dem Staat zugerechnet und gefährde so dessen Neutralität, gehe es bei Tatoos um eine Überbetonung der Individualität, die die amtliche Funktion (zu sehr) in den Hintergrund treten lasse. Der Autor meint jedoch, zuviel Homogenität schade der Polizei, das Zulassen von Kopftüchern wäre gut für das Image der Polizei.
NetzDG: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche Nachbesserungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Mit den Neuregelungen sollen Meldewege vereinfacht und ein Gegenvorstellungsverfahren eingeführt werden. Der Digitalverband Bitkom kritisierte das neue Gesetz. Beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, schieße das neue Gesetz weit über das Ziel hinaus, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder laut spiegel.de. Mit dem Gegenvorstellungsverfahren werde "ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen".
Feindeslisten: Der Bundesrat mahnt eine Präzisierung des Straftatbestands für die Veröffentlichung sogenannter "Feindeslisten" an, den die Bundesregierung einführen will. Die Länderkammer will, dass im Tatbestand festgeschrieben wird, "dass die Verbreitung in einer Art und Weise erfolgt, die nicht nur geeignet, sondern auch nach den Umständen dazu bestimmt ist, die Betroffenen (...) in die Gefahr zu bringen, Opfer einer Straftat zu werden", heißt es in der Stellungnahme, wie die Sa-FAZ (Axel Weidemann) meldet.
Kindesmissbrauch: Der Bundesrat hat die Änderungen im Sexualstrafrecht und die darin enthaltenen Strafverschärfungen gebilligt. Wer Kinder sexuell misshandelt oder Bilder und Filme mit entsprechenden Inhalten beschafft, verbreitet oder besitzt, soll künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Auch die Verjährungsfrist für explizite sexuelle Bildaufnahmen von Kindern wird hochgesetzt. Sie beginnt nun erst mit Ende des 30. Lebensjahres von Betroffenen. spiegel.de fasst die Neuregelung zusammen.
Intersexualität: Intergeschlechtliche Kinder, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden kann, sollen künftig vor unnötigen Operationen an ihren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Bundesrat hat, wie die Sa-SZ mitteilt, ein entsprechendes Gesetz gebilligt, das Behandlungen, die nur das Ziel haben, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen, grundsätzlich verbietet. Das neue Gesetz sei ein Meilenstein für die Inter-Community, weil es Klarheit schaffe – und weil viele heute erwachsene Betroffene bis heute unter den Spätfolgen solcher Operationen litten.
TKÜ Verfassungsschutz: Der Bundestag beriet in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Dort ist vorgesehen, dass der Geheimdienst künftig verschlüsselte Chatnachrichten lesen darf. Genutzt werden soll dazu die Quellen-TKÜ, für die eine Spähsoftware (Staatstrojaner) auf dem Zielgerät installiert werden muss. Es sei niemandem zu erklären, weshalb für die Nachrichtendienste die Überwachung per Telefon und SMS erlaubt, das Abhören und Mitlesen von Kommunikation über Messenger-Dienste wie Whatsapp aber verboten sei, wird der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei auf LTO und auf taz.de (Christian Rath) zitiert. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass sich der Verfassungsschutz künftig um Einzelpersonen kümmert, die nicht Teil von Gruppen sind und noch nicht als gewaltbereit erkannt wurden. Der Gesetzentwruf wird in der Koalition nicht mehr als Paket mit dem Unternehmenssanktionenrecht gesehen, sondern mit dem Lieferkettengesetz.
Gesetzgebungsvorhaben: Die Sa-SZ (Cerstin Gammelin) schaut sich die Erfolgschancen der noch offenen Gesetzgebungsvorhaben der großen Koalition an. So sind beispielsweise die geplanten Neuregelungen zu Unternehmenskriminalität noch genausowenig verabschiedet wie das Vorhaben, befristete Arbeitsverhältnisse zu stoppen, wenn es für die Befristung keinen sachlichen Grund gibt. Auch der von den sozialdemokratischen Ministerinnen Franziska Giffey (Frauen, Familie) und Christine Lambrecht (Justiz) vorgelegte Entwurf für ein Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen und das Lieferkettengesetz hängen noch im Gesetzgebungsverfahren.
Arbeitsrecht: Einen Ausblick, welche der pandemiebedingten Änderungen mutmaßlich auch langfristig im Arbeitsrecht erhalten bleiben, geben die Rechtsanwälte Michaela Felisiak und Dominik Sorber auf LTO. Es werde sich wohl eine Mischung aus dem Nutzen der digitalen Vorteile und der ggf. konzentrierten Wahrnehmung von persönlichen Kontakten etablieren, prophezeien die Autoren. Einen verbindlichen Rechtsanspruch für eine Tätigkeit außerhalb des Büros werde es aber, obwohl derzeit nahezu sämtliche Unternehmen die Vorteile der flexiblen Arbeitsformen nutzen, auf Dauer nicht geben.
Justiz
BVerfG zum Klimaschutz: Die auch internationale Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum deutschen Klimaschutzgesetz betonen die Rechtsprofessorin Birgit Peters und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Helen Arling auf LTO. Insgesamt scheine sich – vor allem im europäischen Raum – ein stärkerer gerichtlicher Konsens bezüglich der Klimaverpflichtungen von Staaten zu bilden, konstatieren die Autorinnen. Mehr denn je sähen sich Gerichte berufen, Versäumnisse der nationalen Gesetzgeber in Sachen Klimaschutz zu korrigieren. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Janna Ringena vergleicht auf dem JuWissBlog die Karlsruher Entscheidung mit den Entscheidungen des EuGH und des französischen Conseil d’État zum Klimaschutz. Der EuGH hatte eine Klimaklage mangels exklusiver Betroffenheit abgelehnt, der Conseil d'État gab der klagenden Gemeinde teilweise statt. Im Verfassungsblog meinen die wissenschaftliche Mitarbeiterin Katja Rath und der Verwaltungsbeamte Martin Brenner, dass der Gesetzgeber nach dem Beschluss des BVerfG dazu verpflichtet sei, frühzeitig grundlegende Voraussetzungen und Anreize für Entwicklungen zu schaffen, die auch später noch einen gehaltvollen Gebrauch von grundrechtlichen Freiheiten ermöglichen. Diese Verpflichtung gelte nicht nur für den Klimaschutz, sondern müsse gleichermaßen für die sozialen Sicherungssysteme und im Ergebnis für alle Bereiche, die von intergenerationaler Bedeutung sind, gelten. In einem weiteren Beitrag im Verfassungsblog widmet sich Rechtsprofessor Felix Ekardt, einer der Prozessvertreter vor dem BVerfG, in englischer Sprache dem Beschluss.
BGH zu Wohnungseigentümer: Der Bundesgerichtshof hat laut LTO entschieden, dass einzelne Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft für anhängige Verfahren auch nach der WEG-Reform von 2020 prozessführungsbefugt sind. Die Reform sieht unter anderem vor, dass sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte nur noch durch die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden können. Weil hinreichende Übergangsbestimmungen fehlten, war aber unklar, was für Verfahren gilt, die einzelne Eigentümer bereits vor Inkrafttreten der Reform angestrengt hatten. Der BGH hat hier jetzt für Klarheit gesorgt.
BGH zu AGG/Tanzveranstaltung: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der die Diskriminierungsklage eines 44-jährigen Rechtsanwaltes, dem aufgrund seines Alters der Zutritt zu einer Tanz-Veranstaltung verweigert wurde, abgewiesen hat. Der Autor meint, dass sich grundsätzlich das Konzept der willkürlichen Selektionen durch Türsteher überholt habe. So würde etwa, wenn ein Veranstalter öffentliches Gelände miete, die "Gesichtskontrolle" schlecht zu demokratischen Prinzipien des Grundstückseigentümers passen.
BAG zu DSGVO-Auskunft und Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Michael Wahl erläutert im Hbl-Rechtsblog die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Herausgabepflicht des Arbeitnehmers in Bezug auf Daten bzw. Datenkopien. Die Richter ließen allerdings die Frage offen, ob der datenschutzrechtliche Anspruch nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO überhaupt die Herausgabe von E-Mails umfasst. Klarheit dagegen hat das Gericht insofern geschaffen, als jetzt feststeht, dass der Arbeitnehmer die herauszugebenden E-Mails so genau bezeichnen muss, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung geprüft werden kann, ob die ausgeurteilten Dokumente richtig und vollständig herausgegeben wurden.
BVerwG zum Hitlergruß durch Soldaten: Zeigt ein Soldat bei einer Feier auf der Tanzfläche den sogenannten Hitlergruß, ist dies laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, über die spiegel.de berichtet, keine Tanzbewegung. Denn zwischen "einem förmlichen Erweisen des Hitlergrußes in angespannter Grundstellung und Tanzbewegungen" bestünden deutliche optische Unterschiede, wie die Richter in ihrem Urteil klarstellten. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Kürzung der Dienstbezüge eines Soldaten um ein Zwanzigstel für die Dauer von zwölf Monaten, weil er nach Angaben eines Zeugen, bei einer Feier im Mannschaftsheim auf der Tanzfläche in Grundstellung gegangen und mindestens einmal eindeutig den Hitlergruß gezeigt hatte.
StA Bremen – "Bamf-Skandal": Heribert Prantl (Sa-SZ) widmet sich dem angeblichen Bamf-Skandal vor drei Jahren, den die Staatsanwaltschaft Bremen mit "irrwitzigem Aufwand" und bis zu vier Dutzend Sonderermittlern aufzuklären versuchte. Nichts von den massiven Vorwürfen habe sich bestätigt, der angebliche Blick in die Abgründe des Asylmissbrauchs sei ein Fake gewesen. Dennoch sei die Asyldebatte um Jahre zurückgeworfen worden und auch Fragen zur Wiedergutmachung seien noch offen.
VG München zu Grenzabschiebung: Das Verwaltungsgericht München hat festgestellt, dass Abschiebungen beim Grenzübertritt gegen Unionsrecht verstoßen und die Bundesrepublik daher einen syrischen Geflüchteten, dem im vergangenen Jahr an der deutsch-österreichischen Grenze ohne weitere Prüfung seiner Schutzbedürftigkeit die Einreise verweigert wurde, zurückgeholt werden muss. Damit gerate der so genannte "Seehofer-Deal" mit Spanien und Griechenland erneut ins Wanken, erläutert LTO (Franziska Kring) die Eilentscheidung.
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Über einen weiteren anstehenden Prozess gegen eine frühere Beschäftigte des Konzentrationslagers Stutthof berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). Die Sekretärin des Kommandanten im KZ Stutthof muss sich voraussichtlich vor Gericht verantworten – wegen Beihilfe zum Mord in 11.412 Fällen. Im Verfahren müsse dann auch die Frage beantwortet werden, wie viel Mitschuld jemand trage, der am Schreibtisch gesessen und das Lager selbst nie betreten habe.
AG Hamburg zu Metzelders Chatpartnerin: Das Amtsgericht Hamburg hat das Verfahren gegen eine Frau, die mehrere kinderpornografische Bilder des Ex-Fußballers Christoph Metzelder erhalten hatte, gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hamburgerin vorgeworfen, sie habe sich um den Erhalt solcher Bilder bemüht. LTO und Sa-SZ (Jana Stegemann) berichten.
Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken: Der Rechtswissenschaftler Matthias Friehe gibt im Verfassungsblog einen Überblick über die derzeitige Rechtsprechung zu Löschungsgesuchen von Postings in den sozialen Netzwerken. Die Landgerichte müssten zwar die ihnen vorgelegten Fälle entscheiden, seien aber letztlich nicht der richtige Ort, um über die Neukonstituierung der Öffentlichkeit im digitalen Raum zu verhandeln. Die Antwort darauf, unter welchen Bedingungen die Bürger als Betroffene politischer Entscheidungen künftig an rationalen – oder irrationalen – Diskursen teilnehmen können, liege nicht im fein-ziselierten AGB-Recht und auch nicht in einer E-Commerce-Richtlinie, sondern könne nur im Verfassungsrecht und in der Verfassungspolitik gefunden werden.
StA Frankfurt/M. – NSU 2.0: Die Mo-SZ (Georg Macolo/ Ronen Steinke u.a.) berichtet auf Seite 3 über die Ermittlungen zu den mit "NSU 2.0" unterzeichneten Drohschreiben und die Verhaftung von Alexander M. Auch der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun soll von ihm telefonisch bedroht worden sein – vor Beginn der NSU-2.0-Drohschreiben. Wäre M. damals verurteilt worden, hätte er die Drohserie NSU 2.0 gar nicht starten können. Ähnlich berichtet der Spiegel (Matthias Bartsch u.a).
Recht in der Welt
Corona – Patentrecht: Über die Bedeutung, die Auswirkungen und die Gegenargumente einer möglichen Aussetzung der Patentrechte für Corona-Impfstoffe, wie sie der amerikanische Präsident Joe Biden vorgeschlagen hat, schreibt LTO. Um wirksam zu werden, müssten 164 Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation zustimmen, dass internationale Copyright-Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden. Außerdem bedarf es der Unterstützung der Pharmafirmen, die sich bisher allerdings gegen eine Lockerung stemmen. Wie die Sa-FAZ meldet, hat sich eine deutliche Mehrheit der europäischen Staats- und Regierungschefs kritisch zu der Idee des amerikanischen Präsidenten geäußert.
EGMR/Polen – Verfassungsgericht: Die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Besetzung des Verfassungsgerichtes analysiert (in englischer Sprache) Rechtsprofessor Marcin Szwed im Verfassungsblog.
USA – Floyd-Prozess: Im Zusammenhang mit der Tötung von George Floyd wurden laut spiegel.de weitere Anklagen gegen vier Ex-Polizisten, darunter auch der bereits im April wegen Mordes verurteilte Derek Chauvin erhoben. Wie das US-Justizministerium mitteilte, werden die Männer beschuldigt, vorsätzlich die verfassungsmäßigen Rechte Floyds verletzt zu haben.
USA - Rechte von Tieren: Das oberste Gericht des Staats New York muss entscheiden, ob die Elefantin Happy, die seit 20 Jahren im Zoo von New York lebt, ein Recht auf Freiheit hat. Sie wird vertreten von der Organisation "Nonhuman Rights Project". Happy soll auf den Gnadenhof für Elefanten gebracht werden, wo sie ihre letzten Lebensjahre zusammen mit anderen Elefanten verbringen könnte, berichtet spiegel.de (Viola Kiel).
Österreich - Bundespräsident hilft Verfassungsgericht: Nachdem sich Finanzminister Gernot Blümel wochenlang weigerte, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Herausgabe von Akten an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss umzusetzten, hat der Verfassungsgerichtshof bei Bundespräsident Alexander eine Exekution der Anordnung beantragt. Kurz nachdem van der Bellen den Finanzminister aufforderte, kam dieser der Aufforderung nach. Die Sa-SZ (Alexandra Föderl-Schmidt) berichtet.
Strategische Klagen gegen Umweltschützer: Wie Unternehmen zunehmend das Instrument überzogener, missbräuchlicher Klagen nutzen, um Umweltschützer, Journalisten oder Wissenschaftler einzuschüchtern, beschreibt der Spiegel (Nils Klawitter). So wurde beispielsweise eine kosovarische Umwelttaktivistin von Kelkos, hinter dem das österreichische Energieunternehmen Kelag, einer der größten Wasserkraft-Investoren auf dem Balkan, steht, wegen Rufschädigung auf eine Schadensersatzsumme von 100.000 Euro verklagt. Das Prozessmuster beunruhigt inzwischen nicht mehr nur NGOs, sondern auch die EU-Kommission.
Sonstiges
Berliner ADG: Eine Bilanz über das erste Jahr nach Einführung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes zieht Justizsenator Dirk Behrend im Spiegel. Insgesamt hätten sich 287 Bürgerinnen und Bürger beschwert, von Behörden diskriminiert worden zu sein, insbesondere sei es dabei um Vorwürfe des racial profiling gegangen. Einen Gutteil der Beschwerden bearbeite derzeit noch eine neue Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Vor Gericht sei bislang noch kein Fall gelandet.
Palandt und Schönfelder: Wie nun auch LTO (Hasso Suliak) berichtet, hat das bayerische Justizministerium das Institut für Zeitgeschichte beauftragt, die NS-Vergangenheit der Namensgeber zweier juristischer Standardwerke des Verlages C.H. Beck zu untersuchen. Der Verlag will das Ergebnis dieser Studie abwarten und dann möglicherweise die betreffenden und eventuell weitere Werke umbenennen.
Berufsalltag in Großkanzlei: Gaugau Zhang erzählt im Interview mit LTO-Karriere von ihrem Arbeitsalltag als Associate in einer internationalen Großkanzlei.
Solidarität und Recht: Welche Rolle der in jüngster Zeit häufig bemühte Begriff der Solidarität im Recht spielte und spielt, beleuchtet Martin Rath auf LTO.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Mai 2021: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44920 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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