Ex-Bundesjustizminister Heiko Maas will mehr Freiheiten für Geimpfte. Nach Trump-Bann: Wie viel Macht sollen Social Media Plattformen haben? Der Erfurter Arzt Mark S. muss wegen Dopings für mehr als vier Jahre ins Gefängnis.
Thema des Tages
Corona – Lockerungen für Geimpfte: Der frühere Bundesjustizminister und jetzige Außenminister Heiko Maas (SPD) hat sich in der BamS (Angelika Hellemann/Roman Eichinger) dafür ausgesprochen, dass Einschränkungen zum Schutz vor Corona für Geimpfte nicht mehr gelten sollen. Es gehe nicht um Privilegien, sondern um die Ausübung von Grundrechten von Geimpften, wird der Minister zitiert. Ein Geimpfter nehme niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg, damit falle mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg, so Maas. Das Bundesgesundheitsministerium widerspricht, solange nicht klar sei, ob ein Geimpfter das Virus übertragen könne, könne es keine Ausnahmen geben, heißt es von einem dortigen Sprecher, wie die Mo-SZ (Daniel Brössler/Kristiana Ludwig) mitteilt. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vor wenigen Tagen in einem Interview gesagt, dass es sich verbiete, Geimpfte anders zu behandeln als Nicht-Geimpfte. Währenddessen hat laut Hbl (Gregor Waschinski) der gemeinsame Krisenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium in der Neufassung der "Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus" die ursprünglich vorgesehene Ausnahme für Geimpfte wieder gestrichen.
Die Forderung von Heiko Maas sei das Gegenteil von Solidarität, so Kristiana Ludwig (Mo-SZ). Eine breite Impfbereitschaft in der Gesellschaft erreiche die Politik nicht durch Druck, sondern nur durch Transparenz und Solidarität. Anders sieht das Simone Schmollack (Mo-taz): Es sei absurd, wenn, nur weil nicht alle Menschen sofort geimpft werden können, alle bereits Geimpften mit ihrer "neuen Freiheit" warten sollten, bis die Republik durchgeimpft sei. Das spalte die Republik sicher stärker, als sie durch eingeforderte Solidarität mit Ungeimpften geeint werde. Reinhard Müller (Mo-FAZ) meint, dass das Wort von den "Privilegien" für Geimpfte in die Irre führe. Wer eine Gefahr für andere darstellt, habe auch sonst keinen Anspruch auf Zugang zu bestimmten Einrichtungen.
Rechtspolitik
Social Media: Nachdem der scheidende US-Präsident Donald Trump von mehreren Social Media Plattformen verbannt wurde, ist die Debatte darüber entbrannt, welche Verantwortung und welche Macht die Unternehmen bei der Verhinderung von Hassnachrichten haben. Die zentrale Frage sei, so Rechtsanwältin Birgit Spießhofer in ihrer Kolumne im FAZ-Einspruch, dass wenn Social Media Dienste qua Nutzungsordnung über die Realisierung von Grundrechten bestimmen, geklärt werden müsse, in welchem Verfahren diese Nutzungsordnungen künftig definiert werden. Adrian Kreye (Mo-SZ) schlägt vor, dass ein wirtschaftlich unabhängiges, nichtstaatliches Kontrollorgan, das durch Politik und Wirtschaft ähnlich wie dem Roten Kreuz mit einer bindenden Konvention mandatiert wird, die Befugnis erhalten sollte, radikale Zensurmaßnahmen wie das deplatforming eines Regierungschefs zu beschließen. Die Vorsitzende der Linkspartei Katja Kipping meint in einem Gastbeitrag in der Sa-Welt, dass wir eine mehrdimensionale Agenda für eine digitale wie soziale Demokratie brauchen, die mit Steuern, Ordnungsrecht, Datenschutz, Transparenzpflichten und Kartellämtern insgesamt dafür sorgt, dass die Macht der Tech-Giganten eingehegt und das Recht auf demokratische Teilhabe gewährleistet wird. Professor Rolf Schwartmann begrüßt in der Mo-FAZ die Idee, dass sich Social Media Unternehmen einen Verhaltenskodex geben. Ein solcher Social-Media-Kodex könne ein Bekenntnis zum Recht der freien Meinung im Internet sein. Thomas Kielinger (Mo-Welt) sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht, einen Rahmen zu setzen für den Umgang mit Ernstfällen der öffentlichen Sicherheit, damit Social Media Plattformen nicht als allmächtige Verwalter ihrer Imperien dastehen, entweder nichts tun oder gar ihr Eingreifen gegen diverse Nutzer willkürlich ausdehnen und damit Zensur ausüben.
Cookie-Banner: Das Bundesjustizministerium will, dass das Ablehnen von Cookies auf Internetseiten künftig vereinfacht wird. Das teilte der für Verbraucherschutz zuständige Staatssekretär im Bundesjustizministerium Christian Kastrop der FAS (Patrick Bernau – faz.net-Kurzfassung) mit. Das Einwilligen zu den Datenschutzbestimmungen auf Websites sei oft verbraucherunfreundlich – lange Texte, viel Kleingedrucktes, komplizierte Browser-Fenster, beklagte der Ökonom, der in dem Text auch ausführlich vorgestellt wird. Das Ablehnen von Cookie-Einstellungen soll künftig genauso leicht sein, wie das Einwilligen.
Digitale Dienste/Digitale Märkte: Zu den beiden europäischen Regulierungsvorhaben Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) hat die Mo-FAZ (Alexander Armbruster) die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Nadine Schön, befragt. Ein solcher großer Schlag sei längst überfällig gewesen, sagt die Politikerin, eine europäische Antwort auf die Markt- und Machtkonzentration und vor allem die besonderen Regeln, wie beispielsweise die Netzwerk-Effekte und der Anhäufung von Daten und deren Auswirkungen auf die Weltmärkte sei dringend geboten.
Kinderrechte ins Grundgesetz: In der vergangenen Woche haben sich die Fraktionen der großen Koalition auf eine Formulierung für eine Grundgesetzänderung geeinigt, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz fixieren soll, sind damit aber nicht überall auf Zustimmung gestoßen. Als "Scheingefecht" bezeichnet Frank Pergande (FAS) die aktuelle Diskussion. Es sei der klassische Kompromiss, was auch daran zu erkennen wäre, dass die Passage mit einem Satz enden soll, der eigentlich jetzt schon dastehe. Bei der geplanten Grundgesetzänderung gehe es nicht um Recht, sondern um Show, sagt Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS. Es würden keine neuen Rechte statuiert und das sei auch so gewollt. Für profilierungssüchtige Politiker und Funktionäre sei das Grundgesetz aber keine Spielwiese.
"Migrantenquote" für Berliner Verwaltung: In der Berliner Verwaltung soll es künftig eine "Migrantenquote" geben, das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den der Tsp (Julius Betschka) berichtet. Es ist vorgesehen, dass in der Neufassung des Partizipations- und Integrationsgesetzes festgelegt wird, dass sich diese Quote nach dem Anteil der Migranten an der Gesamtheit der Berliner – derzeit 35 Prozent – richten und für die komplette Landesverwaltung, alle Landesunternehmen wie BSR und BVG , aber auch für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten soll. Das neue Gesetz soll noch bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst verabschiedet werden.
Jost Müller-Neuhof (Tsp) befürchtet, dass es statt zu einer Bestenauslese zu einer Art Förder-Olympia komme. Man dürfe deshalb zweifeln, ob das Projekt den guten Absichten, die es propagiere, wirklich zu dienen geeignet sei.
Umsetzung EU-Urheberrecht: Michael Hanfeld (Sa-FAZ) schreibt im Medienteil über die Diskussion zur Umsetzung des europäischen Urheberrechtes. Am kommenden Mittwoch will das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden. Die Vorbereitungen seien bis dato darauf angelegt, die europäischen Vorgaben so zu verwässern, dass Urheber und Verleger davon recht wenig hätten und das Geschäftsmodell der Datenkonzerne nicht angekratzt werde, wirft der Autor dem Bundesjustizministerium vor. Er berichtet auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ein Regionalverleger gegen den zuständigen Referatsleiter erhoben habe, weil er, so der Vorwurf, insbesondere verantwortlich für eine Verhinderung und Aufweichung eines wirksamen Presseleistungsschutzrechts sei. Das Ministerium habe die Beschwerde freilich nicht bestätigt.
Lieferketten und Menschenrechte: Dass es Alternativen zu einem Lieferkettengesetz gibt, schreibt der Ökonom Rolf J. Langhammer in der Sa-FAZ. Die Bundesrepublik könnte beispielsweise auf die Handelspolitik der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO einwirken. Oder sie könnte ihre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Lieferländern im Hinblick auf das Schutzziel schärfen und auch Mittel dafür bereitstellen, dass die Länder beispielsweise die acht Kernkonventionen der ILO zum Schutz von Arbeitnehmern umsetzen. Als drittbeste Alternative wäre der Gesetzentwurf zu überarbeiten und auf Sorgfalts-Tatbestände zu reduzieren, die die Unternehmen beeinflussen können.
Hasskriminalität im Internet: In einem Brief an den Deutschlandchef von Facebook fordert der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) laut einer Meldung im Spiegel (Anna Clauß) eine Vereinfachung des Meldeverfahrens für Hass-Postings auf der Social-Media-Seite. Bei der Verfolgung von Straftaten kooperiere Facebook nur unzureichend mit deutschen Behörden, kritisiert der Justizminister. Oft würden Kommentare mit rechtswidrigem Inhalt von den Verfassern und Verfasserinnen oder den Besitzern der von Hassrede betroffenen Facebook-Accounts gelöscht, bevor die Strafverfolgungsbehörden sie überprüfen könnten.
Justiz
LG München II zu Doping-Arzt: Das Landgericht München II hat in der vergangenen Woche das Urteil zum Dopingskandal, der als "Operation Aderlass" bekannt wurde, gefällt. Der Erfurter Arzt Mark S. wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es war der erste größere Strafprozess gegen Organisatoren des Doping-Geschäfts, seit vor gut fünf Jahren das Anti-Doping-Gesetz in Kraft trat. Sa-FAZ (Christoph Becker) und zeit.de fassen zusammen, worum es im Verfahren ging und wie der Prozess ablief. Ausführlich stellt die Sa-SZ (Johannes Knuth) in ihrem Sportteil die Begründung der Entscheidung durch die Vorsitzende Richterin Marion Tischler dar.
In seinem Kommentar beklagt Christoph Becker (FAS), dass im Verfahren die Netzwerke der Sportelite nicht enttarnt wurden. Der Sport lege darauf keinen gesteigerten Wert, so der Autor. Fabian Scheler (zeit.de) glaubt dem Angeklagten seine Behauptung, er habe aus Liebe zum Sport gehandelt, nicht. Wer dopt, sei immer Teil des Betrugssystems, das andere auch in den Betrug treibe. Für Claudio Catuogno (Sa-SZ) ist das Urteil eine "Abschreckung für all die anderen Pillenverteiler, Blutbeuteleinfrierer und deren Kunden". So gesehen habe das Antidopinggesetz seine Feuertaufe bestanden, das Urteil dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Gesetz ansonsten nicht so häufig bewähre.
EuGH – Umsetzung Energiemarktregeln: Nach Ansicht des EuGH-Generalanwaltes Giovanni Pitruzzella hat Deutschland die europäische Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt, melden die Sa-FAZ (Helmut Bünder) und LTO. Die EU-Kommission, die die Bundesrepublik verklagt hatte, bemängelt die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Diese habe als Reguliererin nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit darin, wie sie Netztarife und andere Bedingungen festlege, so die Argumentation der Kommission, der der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen jetzt folgte.
Helmut Bünder (Sa-FAZ) prophezeit in seinem separaten Kommentar "heftige Turbulenzen" in der Energiepolitik, sollte das Urteil des EuGH so kommen, wie es der Generalanwalt empfiehlt.
BVerfG zu "FCK BFE": Dass der Schriftzug "FCK BFE" eine strafbare Beleidigung sein kann, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt und eine entsprechende Verurteilung gebilligt. Das Amtsgericht Göttingen habe zu Recht das Tragen eines Pullovers mit der entsprechenden Aufschrift als konkrete Beleidigung der örtlichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) gewertet, so das Karlsruher Gericht. Die BFE sei eine "überschaubare Personengruppe" und der Begriff "Fuck" hier als abwertende Schmähung und Formalbeleidigung zu verstehen. Über die Entscheidung berichten die Sa-FAZ (Marlene Grunert), Mo-taz (Christian Rath) und LTO.
StGH Hessen zu Sitzverteilung im Landtag: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benjamin Jungkind analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes, mit der am 11. Januar eine Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Fraktion gegen die Berechnung der Landtagssitze bei der Landtagswahl 2018 abgewiesen wurde. Zwar hat der Staatsgerichtshof jetzt festgestellt, dass der Landeswahlleiter eine fehlerhafte Methode für die Berechnung der Verteilung abgewandt hatte, dieser Fehler habe jedoch keine Auswirkung auf die Zahl der Mandate gehabt, so das Gericht.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig will das Verfahren gegen EX-VW-Chef Winterkorn wegen Marktmanipulation vorläufig einstellen. Wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) und LTO schreiben, begründete das Gericht das damit, dass die dafür zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht falle. Dabei handelt es sich um den Vorwurf des Betruges, dem sich Winterkorn nach wie vor stellen muss, die mündliche Verhandlung soll hier voraussichtlich am 25. Februar beginnen.
LG Offenburg – "Waldläufer": Am Freitag hat vor dem Landgericht Offenburg der Strafprozess gegen den "Waldläufer von Oppenau", Yves R., begonnen, der vier Polizisten die Waffen abnahm und damit in den Wald flüchtete. Sa-FAZ (Sebastian Eder) und spiegel.de berichten über den Prozessauftakt, bei dem R. seinen Anwalt ein Geständnis verlesen ließ. Er habe nie vorgehabt, jemand zu verletzen, vielmehr habe er sich nur einer Verhaftung entziehen wollen.
VG Hamburg – Corona-Impfung: Um einer drohenden stattgebenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zuvorzukommen, hat die Hamburger Verwaltung eingewilligt, dass eine unter 80-jährige Krebspatientin bereits jetzt ihre Corona-Schutz-Impfung erhält. spiegel.de (Dietmar Hipp) hat mit Rechtsanwalt Jascha Arif, der die Klage gegen die ursprüngliche Ablehnung der Gesundheitsbehörde vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat, ein Interview geführt. Bei der Frau war vor Kurzem ein Tumor diagnostiziert worden, der dringend operiert werden musste, berichtete der Anwalt. Ärzte hatten empfohlen, dass sie noch vor der Operation geimpft wird.
VG Düsseldorf zu Wölfin "Gloria": Das VG Düsseldorf hat den Eilantrag eines Schäfers auf Genehmigung für den Abschuss der Wölfin "Gloria" im Eilverfahren abgelehnt, so LTO. Auch wenn in der Zwischenzeit womöglich weitere Schafe von der Wölfin gerissen werden könnten, so rechtfertige das keine Eilentscheidung, so das Gericht. Wölfe seien eine streng geschützte Art und ihre Tötung im nationalen wie europäischen Recht verboten, außerdem bekomme der Tierhalter, in diesem Fall ein Schäfer, eine Entschädigung für getötete Schafe.
AG Berlin-Tiergarten – Beleidigung durch Rapper: Weil er Polizisten während einer Führerscheinkontrolle und einen anderen Rapper beleidigt haben soll, muss sich der Berliner Rapper Fler derzeit vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Über den Prozess berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Flers Verteidiger wies darauf hin, dass die Äußerungen seines Mandanten im Kontext zu werten seien – er gehöre der Gangsta-Rap-Szene an, in der "besonders grobe und rüpelhafte Äußerungen" üblich seien.
Recht in der Welt
Österreich – Suizidhilfe: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Mitte Dezember das Verbot der Suizidhilfe gekippt. Der wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Brade und der Universitätsassistent Roman Friedrich vergleichen auf dem Verfassungsblog diese Entscheidung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Frühjahr des vergangenen Jahres zur geschäftmäßigen Suizidhilfe und arbeiten die unterschiedlichen Ausgangspunkte heraus.
Norwegen – Klage gegen Amazon: Norwegische Verbraucherschützer verklagen Amazon, weil das Unternehmen bei der Kündigung eines Prime-Abonnementes über die Webseite den Kunden Hürden aufstellt, meldet netzpolitik.org (Markus Reuter). Die Verbraucher würden manipuliert und verwirrt, damit sie den Dienst weiternutzten. Die Verbraucherschutzorganisation "Forbruker Radet" meint, dass Amazon damit gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoße.
Sonstiges
Recht und Krise: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer wundert sich in seiner Kolumne auf spiegel.de, dass das Recht "obwohl es über all den Viren und Identitäten und gegenseitigen Ein- und Ausgrenzungen ein wenig in Verruf geraten sei", Behauptungen zum Trotz, doch gerade eine geradezu erstaunliche Renaissance von Vertrauen erlebe. Das beginne bei der sogenannten Bekämpfung jeder Art von tatsächlichen oder eingebildeten Gefahren und ende bei der Forderung, selbst Einzelheiten der Sprache, der Moral oder des Sozialverhaltens sollten rechtlich geregelt und Abweichungen sanktioniert werden.
Brexit – Finanzwirtschaft: Die beiden Rechtsanwälte Anahita Thoms und Manuel Lorenz beschreiben auf LTO den rechtlichen Rahmen, der künftig für Banken und Finanzdienstleister, die an deutsch-britischen Transaktionen beteiligt sind, gilt.
Brexit – Schiedsgerichte: Auseinandersetzungen zwischen der EU und Großbritannien über die Brexit-Regelungen sollen künftig meist durch Schiedsgerichte entschieden werden. LTO (Christian Rath) erläutert die unterschiedlichen Modelle im Austrittsvertrag sowie im Handels- und Kooperationsvertrag. In den Vertragsverhandlungen hatte die Kommission noch den Standpunkt vertreten, dass Konflikte bei der Anwendung der Abkommen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden seien.
Rechtsgeschichte – Arbeitsvermittlung Ost-West: Den rechtlichen Rahmen für die Arbeitsvermittlung in den Berliner Besatzungszonen erläutert Martin Rath auf LTO. Anlass ist ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof aus den 1950er-Jahren, in dem der Beklagte sich erfolglos aus seiner Schneeräumpflicht heraus argumentieren wollte, er habe – selbst in Berlin-Dahlem wohnend – vor seinem Charlottenburger Trümmergrundstück nicht persönlich gegen Schnee und Eis vorgehen können und sei wegen des Kontrollratsbefehls Nr. 3 vom 17. Januar 1946 gehindert gewesen, sich entsprechendes Personal zu besorgen.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Januar 2021: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44009 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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