Die Kirche sollte Sterbewillige auch auf diesem Weg unterstützen und begleiten, sagen einzelne* Vertreter der Evangelischen Kirche. Der EGMR hat eine Klage in Sachen BND zugelassen und in den USA sind jetzt die Staatsanwälte am Zug.
Thema des Tages
Suizidhilfe: Die Kirche habe als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe eine Verpflichtung, Suizidwillige in Respekt vor ihrem Selbstbestimmungsrecht bis zum Schluss zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Das schreiben in einem ganzseitigen Text in der Mo-FAZ die Theologieprofessoren Reiner Anselm und Isolde Karle sowie der evangelische Pfarrer Ulrich Lilie. Die Einsicht, dass die besondere Würde der Person als Fundament der liberalen Kultur keinen Widerspruch zu den eigenen Traditionen darstelle, gehöre zu den entscheidenden Lernerfahrungen der christlichen Ethik der Gegenwart – im Protestantismus ebenso wie im Katholizismus, so die Autoren. Die Selbstbestimmung anzuerkennen und zu fördern bedeute allerdings nicht, jede Handlungsweise gutzuheißen oder sich gar mit ihr zu identifizieren, aber es bedeute, den unterschiedlichen Formen, das eigene Leben zu gestalten, Respekt entgegenzubringen – auch wenn sich diese Gestaltung darauf beziehe, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Der Wunsch nach dem Suizid müsse allerdings tatsächlich der Wunsch des Sterbewilligen sein und sich nicht auf die Beeinflussung durch andere zurückführen lassen – dies sicherzustellen sei Aufgabe eines Schutzkonzeptes, das das Urteil zum Paragraphen 217 StGB ausdrücklich angeregt habe. Die Autoren weichen mit ihrer Position von Erklärungen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ab. Die EKD betonte erneut, jede organisierte Hilfe zum Suizid abzulehnen, die dazu beitrage, dass die Selbsttötung zur Option neben anderen werde.*
Rechtspolitik
Corona – Beschränkungen: Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hält die Corona-Impfregeln für rechtswidrig, sagt er im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp/Markus Verbeet). Nach unserem Verfassungsverständnis müsse das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt werden – nicht im Detail, aber in den Grundzügen der Priorisierung. Auch bei den Ausgangs- und Bewegungsbeschränkungen sei man verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis, meint di Fabio. Er warnt davor, dass sich eine "Kultur des veralltäglichten Ausnahmezustandes" etablieren könnte. Insgesamt kommt der frühere Bundesverfassungsrichter aber zu dem Ergebnis, dass sich unsere rechtsstaatliche Demokratie in der Coronakrise bislang recht gut geschlagen habe.
Personenkennziffer: Die Mo-FAZ (Dietrich Creutzburg) fasst die Diskussion um den Entwurf für ein Registermodernisierungsgesetz zusammen. Darin ist vorgesehen, dass die bisher schon für jede Person existierende Steuer-ID künftig als Identifikationsnummer genutzt werden soll, um einen verwechslungsfreien, digital steuerbaren Datenaustausch auch zwischen verschiedenen Ämtern zu gewährleisten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ist der Auffassung, dass die Verwendung der Steuer-ID verfassungswidrig sei und bezieht sich dabei auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Der Vorsitzende des Normenkontrollrats Johannes Ludewig warnt dagegen vor einem Scheitern der geplanten Reform.
Fortpflanzungsmedizin: Das deutsche Fortpflanzungsmedizinrecht befinde sich in einem geradezu erbärmlichen Zustand, konstatiert Rechtsprofessor Josef Franz Lindner im Verfassungsblog. Das aus dem Jahr 1990 stammende Embryonenschutzgesetz sei – auch im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt – veraltet und als Strafgesetz von repressivem Charakter und in Teilen verfassungsrechtlich nicht haltbar. Der Autor fragt, ob nicht ohnehin der Staat die künstliche Fortpflanzung ganz verbieten sollte.
Gesetze mit NS-Hintergrund: Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein fordert eine Bereinigung deutscher Gesetze und Verordnungen von sprachlichen Überbleibseln des Nationalsozialismus, berichtet der Spiegel (Vivian Micks). Nach seinen Vorstellungen sollte beispielsweise das Namensänderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode geändert werden. Das Gesetz habe "einen ganz deutlichen antisemitischen Hintergrund und in der Entrechtung und Ausgrenzung von Juden einen entscheidenden Stellenwert" gehabt, kritisiert Klein. Es wurde 1938 – wie es immer noch in der Eingangsformel heißt – von der "Reichsregierung ... beschlossen".
Frauenquoten: Die Frauenpolitik habe trotz der kürzlich vom Kabinett mit dem im Zweiten Führungspositionengesetzentwurf (FüPoG II) beschlossenen Frauenquote für Vorstände in den vergangenen Monaten eher Rückschläge erlitten, kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tsp). So scheiterten die in Thüringen und Brandenburg verabschiedeten Paritätsgesetze, mit denen Frauen in Parlamente gebracht werden sollten, vor den dortigen Verfassungsgerichten und es bleibt weiterhin den Parteien überlassen Frauen zu fördern. Und wenn es stimme, dass das Coronavirus ein weiterer Killer weiblicher Job-Ambitionen sei, wären auch weitere FüPoGs absehbar zu wenig – dann brauche es die "Bazooka".
Justizsenatorin Gallina: Wegen Unregelmäßigkeiten bei Spesenabrechnungen und des Vorwurfs der Untreue gegen ihren früheren Partner ist die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) unter Druck geraten. Der Spiegel (Ansgar Siemens) beschreibt, worum es geht. Bisher hat sich die Politikerin zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Justiz
EGMR – BND: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage zur gerichtlichen Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes zugelassen. Das hat die Mo-SZ (Ronen Steinke) erfahren. Es geht um die Frage, ob gegen die Überwachungspraxis des Geheimdienstes nur Personen klagen können, die nachweisen können, vom BND überwacht worden zu sein. Dies habe das Bundesverfassungsgericht 2017 im Streit zwischen der Organisation "Reporter ohne Grenzen" und dem BND vertreten. Es ging dabei um den Schutz deutscher Staatsbürger vor BND-Überwachung.
StGH Hessen – Sitzverteilung im Landtag: Der hessische Staatsgerichtshof will einer Meldung in der Mo-FAZ zufolge an diesem Montag die Entscheidung über eine Beschwerde der AfD-Fraktion gegen die Sitzverteilung im Landtag verkünden. Die AfD-Fraktion hatte sich gegen die Berechnung der Mandate nach der Landtagswahl im Oktober 2018 gewandt. Sollte das Gericht dem stattgeben, hätte das Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im Landtag, es könnte dann statt einer schwarz-grünen Mehrheit womöglich ein Patt zwischen Regierung und Opposition geben.
OVG Berlin-BB zum Beherbergungsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Eilentscheidung das Beherbergungsverbot in Berlin bestätigt. Das meldet LTO. Angesichts des diffusen Infektionsgeschehens könne die Bekämpfung der Pandemie nicht mehr nur bei vermeintlichen "Haupttreibern" ansetzen, erklärte das Gericht.
OVG NRW zu Reiserückkehrende: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut LTO die grundsätzliche Quarantänepflicht für Reiserückkehrende (die aber in den meisten Fällen durch ein negatives Testergebnis umgangen werden kann) in einer Eilentscheidung bestätigt. Die Einschätzung, dass eine Reise in der Regel mit mehr Kontakten und damit einer höheren Infektionsgefahr verbunden sei, erscheine plausibel und rechtfertige einen "dringenden Handlungsbedarf" und die grundsätzliche Quarantänepflicht.
OLG Koblenz – Folter in Syrien: Dem laufenden Prozess gegen Mitglieder des syrischen Regimes, denen Folterung von Gefangenen vorgeworfen wird, widmet sich die Mo-FAZ (Julian Staib). Zeugen und Nebenkläger berichten dabei auch von sexualisierter Gewalt, das Thema spiele aber in der Anklage nur eine Nebenrolle, beklagt Rechtsanwalt Patrick Kroker, der vor Gericht Nebenkläger vertritt.
KG Berlin zur Air-Berlin-Pleite: Professor Patrick Ostendorf erläutert auf LTO, worum es in dem andauernden Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter von Air Berlin, Lucas Flöther, und deren früherer Hauptaktionärin, der Fluggesellschaft Etihad Airways, geht. Das Kammergericht hatte in einem Beschluss Anfang Dezember die Entscheidung des Landgerichts Berlin von 2020 bestätigt, das vor ihr anhängige Zivilverfahren bis zur abschließenden Entscheidung des High Court of Justice in London über seine Zuständigkeit auszusetzen. Englische und nicht deutsche Gerichte werden jetzt abschließend darüber entscheiden, ob Etihad für die Folgen der Insolvenz – in Höhe von bislang wohl zwei Milliarden Euro – aufkommen muss und sich Gläubiger von Air Berlin damit noch Hoffnung auf Erfüllung offener Forderungen machen können.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Ende Februar soll eigentlich die mündliche Verhandlung gegen den ehemaligen Volkswagenchef Martin Winterkorn und andere wegen des Abgasskandals beginnen. Der Prozessauftakt könnte sich jedoch, wie Sa-FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) und Hbl (René Bender) schreiben, wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten verschieben. Das Landgericht Braunschweig bestätigte am Freitag die Existenz eines entsprechenden ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand des 73-jährigen Winterkorn.
LG München II – Doping: Am kommenden Freitag soll im Münchener Dopingprozess das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft forderte laut Sa-FAZ für den Erfurter Mediziner Mark S. eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen seiner Rolle in der Blutdoping-Affäre, außerdem soll ein Berufsverbot über fünf Jahre verhängt werden. Dem Arzt wird unerlaubtes gewerbsmäßiges Anwenden von Arzneimitteln vorgeworfen, er soll von 2013 bis 2019 in etwa 100 Fällen nach ausgefeilten Behandlungsmethoden zwölf Sportler gedopt haben. Die Sa-SZ (Johannes Knuth) berichtet ausführlich über die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
AG Braunschweig zu Gewahrsam bei Demo: Das Amtsgericht Braunschweig hat festgestellt, dass der polizeiliche Gewahrsam für vier Demonstranten, die gegen den Parteitag der AfD im Dezember protestieren wollten, unrechtmäßig war. Nach Auffassung der mit der Beschwerde betrauten Kammer war dem Polizeibericht kein individuelles Verhalten der Betroffenen zu entnehmen, das eine Freiheitsentziehung hätte begründen können, schreibt die Sa-taz (Reimar Paul).
Digitale Gerichtsprozesse: Research Scientist Katrin Becker beschreibt im Verfassungsblog, inwieweit die Corona-Pandemie zur Verbreitung digitaler Gerichtsprozesse beigetragen hat. Es sei lohnenswert, sich dabei genauer anzusehen, welche Rolle die physische Anwesenheit des Richters und Angeklagten, die Saalöffentlichkeit und letztlich der Gerichtssaal selbst spielen. Denn nur wenn die Funktion der Präsenz klar ist, scheine ein Abwägen und informierte Entscheidungen darüber möglich, welche Prozesse sich für die virtuelle Verhandlung eignen und welche weiterhin in Präsenz stattfinden sollten, meint die Autorin.
NRW – Freilassungen wegen überlanger Strafverfahren: Wegen zu langsamer Verfahren der Justiz in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr drei mutmaßliche Straftäter aus der Untersuchungshaft freigelassen worden, schreibt LTO. Zum Vergleich: 2017 mussten nur zwei mutmaßliche Straftäter freigelassen werden. In früheren Jahrzehnten sei die Zahl dagegen oft zweistellig gewesen, hieß es aus dem Ministerium.
Recht in der Welt
USA – Angriff auf Kapitol: In den USA hat die juristische Aufarbeitung des Angriffs auf das Kapitol in der vergangenen Woche begonnen. Wie Mo-SZ (Christian Zaschke) und Mo-FAZ berichten, sind bisher mindestens 82 Personen festgenommen worden. Insgesamt müssen sich inzwischen mindestens 18 Verdächtige vor einem Bundesgericht verantworten.
Die Sa-FAZ (Oliver Kühn) fasst zusammen, welche Straftatbestände die Angreifer verwirklicht haben könnten. Die Staatsanwälte werden sich als erstes sicherlich auf jene Taten konzentrieren, die beispielsweise mit Hilfe der zahlreichen Bilder und Videos leicht zu beweisen sind, wie beispielsweise das unautorisierte Betreten von Liegenschaften des Bundes oder der Diebstahl von Bundeseigentum.
Die angesehene US-Kanzlei Crowell & Moring appellierte nach den Krawallen an den Vizepräsidenten Mike Pence und die Kabinettsmitglieder, eine Amtsenthebung des noch amtierenden Präsidenten auf Basis des Zusatzartikels 25 der US-Verfassung anzustrengen. Laut der entsprechenden Meldung auf LTO zählt Crowell & Moring zu den 100 größten US-Kanzleien.
USA – Justizminister: In der vergangenen Woche hat der künftige amerikanische Präsident Joe Biden seinen Kandidaten für das Amt des Justizministers vorgestellt: Merrick Garland ist Richter am United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit und war 2016 vom früheren Präsidenten Obama erfolglos als Richter für den Supreme Court nominiert worden. Die Mo-FAZ (Majid Sattar) porträtiert den 68-Jährigen.
Großbritannien – Julian Assange: Rechtsprofessor Kai Ambos analysiert für den FAZ-Einspruch die Ablehnung des Auslieferungsersuchens der USA in Sachen Julian Assange durch ein britisches Gericht. Den Ausschlag gab dabei der von zahlreichen Gutachtern bestätigte fragile Gesundheitszustand Assanges, der sich vor allem in einer mittleren bis schweren Depression mit suizidaler Tendenz zeige.
Polen – Bürgerrechtskommissar: Die Mo-SZ (Florian Hassel) porträtiert den polnischen Bürgerrechtskommissar Adam Bodnar, dessen Aufgabe es ist, "alle Rechte und Freiheiten der Menschen und Staatsbürger" gegenüber der Regierung zu hüten. Eigentlich sollte der habilitierte Verfassungsrechtler gar nicht mehr im Amt sein, seine Amtszeit endete im September. Allerdings wurde bisher noch keine Nachfolge bestimmt.
Italien – Prozess gegen 'Ndrangheta: Die FAS (Karen Krüger) berichtet über den am Mittwoch im kalabrischen Lamezia Terme beginnenden Prozess wegen des mutmaßlichen Mordes an der Geschäftsfrau Maria Chindamo durch die Mafiaorganisation ’Ndrangheta. Es sei ein wichtiges Verfahren, heißt es im Text. Vor allem im Süden Italiens, wo die ’Ndrangheta den Menschen seit Jahrzehnten die Luft abschnüre, erhoffe man sich viel.
Schweden – Corona-Gesetz: Der schwedische Reichstag hat die Regierung mit mehr Macht in der Corona-Krise ausgestattet, heißt es in der Sa-FAZ (Matthias Wyssuwa). Ein neues Pandemiegesetz ermöglicht es der Regierung jetzt, im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter gehende Maßnahmen zu beschließen und auch Verstöße gegen diese zu sanktionieren. Bislang hatte vor allem die Gesundheitsbehörde den Kurs des Landes abgesteckt und Empfehlungen gegeben. Auch die Mo-taz (Reinhard Wolff) berichtet über das neue Gesetz, das den Kurswechsel in der Coronapolitik des Landes manifestiert. Von einem Lockdown sei Schweden aber dennoch bisher weit entfernt.
Israel – Corona-Gesetz: Rechtsprofessor Aeyal Gross berichtet im Verfassungsblog (in englischer Sprache) über Klagen gegen das israelische Corona-Gesetz, die am Dienstag vor dem dortigen Supreme Court verhandelt werden.
USA – Boeing: Der Flughersteller Boeing hat sich, wie Sa-FAZ (Rolnd Lindner) und Sa-SZ (Jens Flottau) melden, mit dem amerikanischen Justizministerium geeinigt und eine Strafzahlung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Zusammenhang mit zwei Abstürzen von Boeings 737 Max akzeptiert. Das Unternehmen hat zugegeben, die Flugaufsichtsbehörde FAA betrogen zu haben. Ein großer Teil des Geldes soll in Entschädigungen für Angehörige von Opfern und für Fluggesellschaften fließen.
Sonstiges
Justizielle Zusammenarbeit nach dem Brexit: Die Rechtsanwälte Daniel H. Sharma und Christina Pfaff-Benitez bedauern auf LTO, dass das UK-EU-Handels- und Kooperationsabkommen, das am 24. Dezember abgeschlossen wurde, Fragen des Internationalen Privatrechts und des Internationalen Zivilverfahrensrechts nicht behandele. Erläutert wird im Beitrag, auf welchen rechtlichen Grundlagen in diesen Bereichen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland künftig läuft.
von Schirach – "Feinde": Als "grob unterkomplex" bezeichnet Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de den Doppelfilm "Feinde" von Ferdinand von Schirach, der am ersten Januarwochenende gezeigt wurde. Der Sachverhalt war angelehnt an den Fall um die Folterdrohung eines Frankfurter Polizeivizepräsidenten gegen einen Entführer. Ein Manko für Fischer: Die einzig halbwegs spannende Frage sei nicht einmal erwähnt worden, nämlich: Wie sähe es aus, wenn sich im Film herausstellte, dass der gefolterte Verdächtige unschuldig war?
Thai-König in Bayern: Wie die Aufenthalte des thailändischen Königs in Deutschland rechtlich zu bewerten sind, hat LTO (Markus Sehl) recherchiert. Laut Bundesregierung werden seine Besuche hier als privat eingestuft. Im Beitrag wird untersucht, was das beispielsweise aufenthalts- und steuerrechtlich bedeutet.
Franz Lieber: Martin Rath porträtiert auf LTO den deutsch-amerikanischen Juristen Franz Lieber, der mit den "Lieber Codes" das erste schriftlich fixierte Regelwerk mit Vorgaben zu Methoden der Kriegsführung verfasste und damit das spätere Kriegsvölkerrecht beeinflusste.
*Wort bzw. Satz ergänzt zur Klarstellung der abweichenden Positionen, Red. 11.01.2021, 11.12h
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Januar 2021: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43939 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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