Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert, dass ein Messerangriff als Tötungsdelikt gewertet werden soll. Außerdem in der Presseschau: Der BGH billigt die Mytaxi-Rabatte und das beA kommt nicht vor Juni, realistischer Weise eher noch später.
Thema des Tages
Polizeigewerkschaft – Messerstechen härter bestrafen: Laut Di-FAZ und spiegel.de fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine schärfere Bestrafung bei Angriffen mit Stichwaffen. Ein gezielter Stich gegen andere Menschen solle als versuchtes Tötungsdelikt und nicht länger als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden, verlangt die DPolG. Dann könne nämlich "sofortige Untersuchungshaft" angeordnet und im Fall eines ausländischen Täters die "konsequente Abschiebung erfolgen". Justizministerin Katarina Barley (SPD) müsse dahingehend tätig werden, fordert die Gewerkschaft dem Artikel zufolge. Außerdem soll es eine Statistik über die Zahl solcher Straftaten geben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, ebenso wie auch die DPolG, dass "nach gefühlt täglich erscheinenden Meldungen über Messerangriffe", künftig für ganz Deutschland erfasst werden, wie oft Messer als Waffe eingesetzt werden.
Helene Bubrowski (Di-FAZ) weist darauf hin, dass eine Handlung nicht "grundsätzlich" einen bestimmten Tatbestand erfüllen könne. Ob ein Messerstecher wegen versuchter Tötung oder gefährlicher Körperverletzung dran sei, hänge davon ab, ob er Tötungsvorsatz hatte. Diese schwierige Abgrenzung vorzunehmen, sei die Aufgabe der Justiz und müsse es auch bleiben.
Rechtspolitik
Erweiterte DNA-Analyse: Im neuen bayerischen Polizeigesetz soll auch die Untersuchung von DNA-Material auf so genannte äußere Merkmale insbesondere die "biogeografische Herkunft" potentieller Tatverdächtiger ermöglicht werden. netzolitik.org (Marie Bröckling) befürchtet eine Ausweitung auch auf andere Bundesländer, obwohl Experten die Aussagekraft solcher Ergebnisse anzweifeln.
Suizidhilfe: Der Spiegel (Cornelia Schmergal) fasst die aktuelle Diskussion um die Abgabe von lebensbeendenden Medikamenten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2015 festgestellt, dass der Staat schwer und unheilbar Kranken in extremen Notlagen den Zugang zu einer todbringenden Arznei nicht verwehren dürfe.
Europäisches Leistungsschutzrecht: Derzeit wird in Brüssel ein europäisches Leistungsschutzrecht diskutiert. netzpolitik.org (Leon Kaiser) stellt die Debatte und insbesondere die jüngsten Vorschläge des zuständigen Berichterstatters Axel Voss vor, nach denen künftig Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder soziale Netzwerke für Anreißertexte zur Kasse gebeten werden sollen.
Datenschutzgrundverordnung: In einem Gastbeitrag für netzpolitik.org stellen Volker Tripp und Julian Jaursch von der Digitalen Gesellschaft Möglichkeiten vor, die die demnächst in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung dem Nutzer bietet, sich gegen die Datensammlung durch Unternehmen zu wehren. Die Di-FAZ (Sven Astheimer) erläutert die Schwierigkeiten, die die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet.
EU-Portabilitätsverordnung: lto.de (Hasso Suliak) stellt die neue EU-Portabilitätsverordnung vor, nach der seit dem 1. April Abonnenten kostenpflichtiger Streamingdienste diese auch im EU-Ausland nutzen können. netzpolitik.org (Simon Rebiger) erklärt, was die Änderungen bringen und an welchen Stellen es weiterhin Geoblocking gibt.
Justiz
BGH zur Zulassung als Syndikusanwältin: Der Bundesgerichtshof hat die Zulassung einer Schadenanwältin, die für einen Versicherer tätig ist, als Syndikusanwältin bestätigt. Das meldet lto.de. Obwohl ihr Arbeitsvertrag nachträglich geändert wurde, hatte der BGH – anders als die Deutsche Rentenversicherung Bund – keine Zweifel an der Weisungsunabhängigkeit im konkreten Fall.
OLG zum Cannabisanbau: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untersagt, einem Bewerber den Zuschlag für den Anbau, die Weiterverarbeitung, die Lagerung, die Verpackung und die Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erteilen. Die Richter waren, wie auch einer der Bewerber der Auffassung, die Frist für den nach dem Ende der Ausschreibungsfrist geforderten Nachweis langjähriger Erfahrungen auf dem Gebiet der Cannabisproduktion sei zu kurz bemessen gewesen. Wie lto.de in einem entsprechenden Artikel darstellt, will das Bundesinstitut die Begründung der Entscheidung prüfen und anschließend "die notwendigen Entscheidungen treffen, um schnellstmöglich ein neues Ausschreibungsverfahren starten zu können".
BGH zu Rabatten von Mytaxi: Der Bundesgerichtshof hat Mytaxi, einem Unternehmen der Daimler-Gruppe, recht gegeben und deren Rabattaktion für zulässig erklärt. Das berichten die Samstags-FAZ (Susanne Preuß) und lto.de. Mytaxi hatte über die gleichnamige App mit Taxifahrten zum halben Preis geworben. Die Karlsruher Richter haben jetzt entschieden, dass solche Bonusaktionen nicht wettbewerbswidrig sind. Die tarifliche Preisbindung gelte hier nicht, weil Mytaxi selbst kein Taxiunternehmen sei. Außerdem sei das Angebot zeitlich beschränkt gewesen und habe nur in wenigen Städten gegolten. Geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland.
BVerfG vs. Stadt Wetzlar: lto.de (Tanja Podolski) widmet sich noch einmal der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Stadt Wetzlar. Die Karlsruher Richter hatten der Stadt in einem Eilverfahren aufgegeben, ihre Stadthalle an die NPD zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu vermieten. Die Stadt allerdings folgte der Aufforderung nicht und verweigerte der NPD den Zugang zur Stadthalle. Sie blieb bei ihrer Auffassung, dass die NPD nicht die nötigen Auflagen für die Vermietung unter anderem zum Versicherungsschutz erfüllt habe. Die Autorin weist darauf hin, dass sich auch in einigen anderen Fällen die Politik weigert, Gerichtsentscheidungen durchzusetzen.
VG Berlin zu Kohl-Akten: Der Tagesspiegel (Jobst Müller-Neuhof) berichtet über einen erfolgreichen Eilantrag in eigener Sache, auf Grundlage dessen das Verwaltungsgericht Berlin das Bundeskanzleramt verpflichtet hat, u.a. darüber Auskunft zu geben, welche Regierungsdokumente aus der Zeit Helmut Kohls im Besitz der Erbin Maike Kohl-Richter vermutet werden. Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig, heißt es im Tagesspiegel, zu erwarten sei, dass das Kanzleramt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen werde.
VG Freiburg zum Anspruch auf Mütterrente: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Bericht der Di-BadZ (Christian Rath) zufolge die Klage einer pensionierten Beamtin auf eine der Mütterrente vergleichbare Anerkennung der Monate der Kindererziehung abgelehnt. Das Gericht ist der Auffassung, dass die steuerfinanzierte Versorgung der Ruhestandsbeamten ganz anders strukturiert sei als die auf Beiträgen beruhende gesetzliche Rentenversicherung. Die beiden Versorgungssysteme seien deshalb nicht vergleichbar.
LG Düsseldorf – Anschlag auf jüdische Sprachschüler: Vor dem Landgericht Düsseldorf wird über einen 18 Jahre zurückliegenden Anschlag verhandelt, bei dem zehn Menschen, die meisten jüdische Sprachschüler aus Russland, durch eine Bombenexplosion am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn verletzt wurden. Die Di-SZ (Joachim Käppner) berichtet über den bisherigen Prozessverlauf.
OVG Rheinland-Pfalz zur Wahl des Direktors der Landesmedienzentrale: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat laut einem Bericht im Medienteil der Samstags-FAZ (Michael Hanfeld) einen Eilantrag gegen die Wahl des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) in zweiter Instanz abgewiesen. Der Kläger Markus Kompa, ein Kölner Rechtsanwalt, hatte sich selbst um den Posten beworben, war aber zur Wahl nicht zugelassen worden. Er war der Auffassung, dass die Wahl des letztendlich erfolgreichen Bewerbers nicht fehlerfrei abgelaufen sei, insbesondere sei die Stelle nicht ausgeschrieben gewesen. Das Oberverwaltungsgericht kam jedoch in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass das Verfahren der Wahl durch eine pluralistisch zusammengesetzte Versammlung keine Ausschreibung erforderte. Außerdem meinten die Richter, dass der Antrag Kompas unzulässig gewesen sei, weil er sich nicht ernsthaft beworben hatte. Er habe den Job bei der LMK gar nicht angestrebt, sondern nur "einen missliebigen Konkurrenten" verhindern wollen.
OLG Köln – Rücktritt bei manipuliertem KFZ: Wie lto.de berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.
EGMR zum Verbot der doppelten Strafverfolgung: lto.de (Maximilian Amos) erläutert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Fall "Kalinka". Eine 14-jährige Französin wurde 1982 im Haus ihres Stiefvaters tot aufgefunden, die deutschen und später auch die französischen Strafverfolgungsbehörden ermittelten gegen den Stiefvater wegen eines Tötungsdeliktes. In Frankreich wurde er dann auch zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt festgestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention, lediglich die Mehrfachverfolgung in ein und demselben Staat untersagt, nicht aber – wie hier – in zwei verschiedenen Staaten.
StA Mannheim – Ermittlungen wegen "Fake-News": Christian Rath (taz.de) vermutet, dass das gegen den Herausgeber des Rheinneckarblogs eingeleitete staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wohl bald wieder eingestellt werde. Dem Betreiber des Blogs wird die "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" nach § 126 Abs. 2 StGB vorgeworfen, weil er auf seiner Seite am vergangenen Sonntag einen aktuell wirkenden Bericht über einen Terroranschlag in Mannheim veröffentlicht hatte. Christian Rath meint, der Journalist könnte sich schon deshalb nicht strafbar gemacht haben, weil er nicht, wie es § 126 Abs. 2 StGB verlangt, eine bevorstehende Tat vorgetäuscht habe, sondern ein angeblich bereits vier Stunden zurückliegendes Blutbad vermeldet habe. Außerdem seien mehrere Namen, darunter der des amtierenden Ministerpräsidenten verfremdet worden, so dass es schon zweifelhaft sei, so der Autor, ob in dem Blog überhaupt etwas "vorgetäuscht" worden sei.
Deutsche Umwelthilfe klagt gegen weitere Städte: Wie die Samstags-SZ meldet, hat die Deutsche Umwelthilfe elf weitere Städte wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft verklagt. Es geht um mehrere Städte in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Asylverfahren: Der Spiegel (Dialika Neufeld) berichtet aus dem Alltag des Verwaltungsgerichtes Cottbus, in dem – wie in den anderen Verwaltungsgerichten auch – zahlreiche allgemeine Verwaltungsprozesse wegen der Vielzahl an Asylprozessen liegen bleiben. Seit 2011 hat sich die Zahl der Asylverfahren im Verwaltungsgericht Cottbus verdreizehnfacht, heißt es im Artikel.
BayVerfGH zur Frauenquote im Wahlrecht: Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge in Bayern muss es keine Frauenquote geben. Das hat laut lto.de der Bayerische Verfassungsgerichtshof festgestellt. Einen Anspruch auf geschlechterproportionale Besetzung der Parlamente gebe es nicht, so das Gericht.
EuGH zu Investitionsschiedsklauseln: Rechtsprofessor Klaus J. Hopt befasst sich im Hbl mit der Achmea-Entscheidung des EuGH und kommt zu dem Ergebnis, dass das Urteil kurzsichtig den Rechts- und Schiedsstandort "EU-Mitgliedstaaten" gefährde. Ein Ausweg wäre allenfalls ein neuer EU-Investitionsschiedsgerichtshof, ähnlich wie im Freihandelsabkommen mit Kanada, meint Hopt.
Recht in der Welt
Spanien – Carles Puigdemont: Laut Berichterstattung im Spiegel (Melanie Amann/Annette Bruhns u.a.) will die deutsche Regierung keine Einwände gegen eine etwaige Auslieferung Puigdemonts an die spanischen Behörden erheben. Die Rechtsanwälte des katalanischen Ex-Präsidenten Sören und Wolfgang Schomburg fordern dagegen von der Bundesregierung, die Auslieferung nicht zu bewilligen. Die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) fasst die Argumente der Anwälte zusammen.
Die FAS (Livia Gerster) beschreibt noch einmal, wie es zur Festnahme Puigdemonts kam. Im Interview mit der Sa-Welt (Thorkit Treichel) wirft die abgesetzte Vertreterin Kataloniens, Marie Kapretz, in Berlin der spanischen Justiz vor, sie würde politischen Vorgaben folgen.
Der Völkerrechtler Nico Krisch meint im Sa-FAZ-Einspruch, dass sich möglicherweise das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen werden müsse, ob die Menschenrechte hier gewahrt wurden – wenn das Oberlandesgericht dem Auslieferungsersuchen stattgibt.
USA – Cloud Act: Das Hbl (Heike Anger/Till Hoppe u.a.) stellt den kürzlich verabschiedeten Cloud Act vor, der der Bekämpfung schwerer Straftaten dienen soll und dazu den staatlichen Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten wie E-Mails, Online-Chats, Facebook-Einträge, Flickr- oder Instagram-Fotos sowie Snapchat-Videos regelt. Der IT-Branchenverband Bitkom gelange zu einer vorsichtig positiven Einschätzung, heißt es im Artikel. "Das Gesetz habe das Potenzial, Rechtssicherheit zu schaffen, gerade für die amerikanischen Anbieter und ihre Kunden", wird Susanne Dehmel, die in der Geschäftsführung des Verbands den Bereich Recht & Sicherheit verantwortet, zitiert. Allerdings müsse geklärt werden, ob das im Gesetz vorgesehene Verfahren kompatibel mit der Datenschutzgrundverordnung sei.
Fall Sarkozy: Die Samstags-FAZ meldet, dass sich der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy wegen des Verdachts auf Bestechung vor einem Pariser Strafgericht verantworten muss. Ihm werde vorgeworfen, er habe 2014 über seinen Rechtsbeistand versucht, von einem Staatsanwalt beim Kassationsgerichtshof geheime Informationen zu bekommen und ihm dafür eine Beförderung in Aussicht gestellt. Erst in der vergangenen Woche hatte die Justiz ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Wahlkampfspenden aus Libyen gegen Sarkozy eröffnet.
Ungarn – Minderheitenschutz: Auf verfassungsblog.de beleuchtet Professor Balás Majtényi die Defizite des Minderheitenschutzes einerseits von in Ungarn lebenden Minderheiten und andererseits von in Nachbarstaaten lebenden Ungarn.
Österreich – Verschleierungsverbot: Die Samstags-taz (Carolina Schwarz) zieht in einer Kolumne eine Bilanz des seit einem Jahr in Österreich geltenden Verschleierungsverbotes. Danach habe es insgesamt 29 Anzeigen gegeben, die meisten davon allerdings nicht wegen des Tragens einer Burka, sondern gegen menschliche Werbemaskottchen im öffentlichen Raum. Anzeigen hätten sich beispielsweise gegen einen Mann im Haifischkostüm gerichtet, der als Werbefigur für einen Computerladen auftrat. Oder gegen das Maskottchen des Parlaments, Hase Lesko, das beim Drehen eines Werbespots von der Polizei angehalten wurde.
Sonstiges
beA: lto.de (Pia Lorenz) teilt mit, dass laut einem internen Schreiben der BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht vor Juni wieder online gehen wird. Realistisch dürfte ein noch späterer Zeitpunkt sein, heißt es im Artikel. Das mit der Sicherheitsüberprüfung beauftragte Unternehmen secunet habe Schwachstellen festgestellt, die vor einer erneuten Inbetriebnahme beseitigt werden sollen.
Talent Rocket – Jobbörse für Juristen: Das HBl (Jochen Engert) stellt das Internetportal "Talent Rocket" vor, das Juristen mit passenden Arbeitgebern mittels Algorithmen zusammenbringen will.
Rechtsgeschichte – Vom Recht zu Schweigen: lto.de (Martin Rath) schaut sich eine Entscheidung des BGH von vor fünfzig Jahren an, in der es um die Verwertbarkeit der Aussageverweigerung ging. Die "Braut" des Angeklagten hatte das Zeugnis verweigert, was vom Landgericht Berlin (West) zu Lasten des Angeklagten ausgelegt wurde. Der BGH erklärte dagegen – entgegen einer bis dahin gepflegten Rechtsprechung – dass diese Verwertung der Zeugnisverweigerung unzulässig sei.
Rechtsgeschichte – Versorgung ehemaliger NSDAP-Beamter: Ito.de (Martin Rath) beleuchtet den versorgungsrechtlichen Umgang mit ehemaligen NSDAP-Beamten und deren Angehörigen in den Nachkriegsjahren.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 30. März bis 3. April 2018: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27823 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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