Die juristische Presseschau vom 3. August 2016: Bayern will VW ver­klagen / BVerfG zu Sch­mäh­kritik / künf­tiger BSG-Prä­si­dent

03.08.2016

Justiz

BVerfG zu Schmähkritik: lto.de berichtet über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in der es um die Bewertung von Äußerungen eines Rechtsanwalts als Schmähkritik ging. Der Strafverteidiger hatte gegenüber einem Journalisten eine Staatsanwältin u.a. als "dahergelaufen" und "geisteskrank" bezeichnet und wurde dafür wegen Beleidigung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte jetzt in seiner Entscheidung, dass die dabei getroffene Einordnung der Äußerungen als Schmähkritik ohne ausreichende Begründung erfolgte und hat die Sache an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.

Heribert Prantl (SZ) weist darauf hin, dass die Kritik an Amtspersonen in der Vergangenheit meist ohne lange Prüfung als Schmähkritik angesehen wurde, mit dem Ergebnis, dass keine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht stattgefunden habe. Nach der jetzt gefallenen Entscheidung sieht er hier eine Wende und prognostiziert dem betroffenen Rechtsanwalt einen Freispruch. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) meint dagegen, dass hier selbst die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zugunsten des Persönlichkeitsrechtes ausfallen und das Instanzgericht daher an einer Verurteilung festhalten dürfte.

OLG Düsseldorf – Edeka/Tengelmann: In einem Gastkommentar in der FAZ setzt sich Professor Daniel Zimmer, der bis vor kurzem der Monopolkommission vorsaß, mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Fusion von Kaiser’s/Tengelmann und Edeka auseinander. Er betont, dass es dabei nicht nur um die Frage der Befangenheit von Bundeswirtschaftsminister Gabriel, sondern auch um die Frage des Gemeinwohls eines solchen Zusammenschlusses ging. Er ist der Auffassung, dass es für das Gemeinwohl sinnvoller wäre, die Kaiser’s/Tengelmann-Fillialen regional differenziert an verschiedene Bewerber zu veräußern. Die FAZ vermeldet außerdem, dass die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zum Thema beantragte hat.

Hendrik Wieduwilt hat sich den Beschluss des OLG Düsseldorf angeschaut, mit dem der "Tatbestandberichtigungsantrag" zurückgewiesen wurde und stellt im FAZ-Blog "Das letzte Wort" fest, dass die Richter wohl recht ungehalten gewesen sein müssen.

EuGH zum AGG-Hopping: Die Rechtsanwälte Burkard Göpfert und Thomas Meyerhans beleuchten in der FAZ noch einmal die Entscheidung des EuGH zum so genannten AGG-Hopping. Sie wünschen sich von der anstehenden BGH-Entscheidung eine Klarstellung, wann eine Bewerbung als nicht ernst gemeint gilt, mit dem Ergebnis, dass trotz diskriminierender Stellenausschreibung kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht.

OLG München – NSU-Prozess: Vom letzten Verhandlungstag vor einer mehrwöchigen Pause berichten SZ (Tanjev Schultz) und taz (Konrad Litschko). Auf spiegel.de (Wiebke Ramm) geht es noch einmal um Zschäpes Taktik, Fragen nur schriftlich zu beantworten, und den Appell von Herbert Diemer an das Gericht, Fragen der Nebenklagevertreter zuzulassen.

BGH zum Bankenrecht: Der Bankensenat des BGH hat entschieden, dass einer Bank das Wissen ihres Prokuristen nicht zugerechnet werden kann, das dieser als Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens erlangt hat. Das meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt)

OLG Naumburg zu Volksverhetzung: Das OLG Naumburg hat laut Welt (Dirk Banse u.a.) Hans Püschel, der in zahlreichen Äußerungen den Holocaust relativiert hat, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Rainer Schlegel wird neuer BSG-Präsident: Der bisherige Vizepräsident des Bundessozialgerichtes Rainer Schlegel soll auf den Präsidentenstuhl des Gerichtes wechseln und damit Peter Masuch nachfolgen. Das melden die FAZ (Reinhard Müller) und njw.de (Joachim Jahn). Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) porträtiert Schlegel ausführlich im Wirtschaftsteil.

Asylverfahren: Das Verwaltungsgericht Gießen ist für einen Ansturm von Asylklagen gerüstet – aber er kommt nicht, berichtet die FAZ (Eckart Lohse). Das Gericht nehme sogar am elektronischen Rechtsverkehr teil, so dass Akten vom Bundesamt für Migration nicht mehr in Papierform sondern rein elektronisch übersandt werden und dadurch die Verfahren beschleunigt werden können. Die Eingangszahlen blieben aber deutlich hinter den Prognosen des vergangenen Jahres zurück.

Fischer vs. Zastrow: In seiner zeit.de-Kolumne reagiert Bundesrichter Thomas Fischer auf einen Beitrag von Volker Zastrow in der letzten FAS, in dem sich dieser kritisch mit der Kolumne und deren Autor auseinandersetzte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. August 2016: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20185 (abgerufen am: 24.07.2024 )

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