Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten. Das OLG München hat ihren Wunsch nach neuen Verteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab.
Beate Zschäpe wird auch in Zukunft mit ihren Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfang Heer und Wolfgang Stahl auskommen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) München will die Anwälte auf Zschäpes Wunsch hin nicht entlassen. Das gab der Vorsitzende Manfred Götzl am Dienstag zu Beginn der Hauptverhandlung bekannt.
Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern nicht mehr zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nun nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen.
Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht.
dpa/una/LTO-Redaktion
NSU-Prozess am OLG München: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12645 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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