Wie soll mit der judenfeindlichen Schmähplastik aus dem Mittelalter an der Wittenberger Stadtkirche verfahren werden? Nach dem Urteil des BGH gibt es nun eine Empfehlung von Experten an die Gemeinde.
Ein Expertenbeirat hat dem Gemeindekirchenrat der Stadtkirche Wittenberg eine "zeitnahe Abnahme" des antijüdischen Reliefs "Judensau" empfohlen. Das teilte ein Sprecher des Gremiums am Dienstag mit. Der Gemeindekirchenrat will nach bisherigem Stand Ende August zusammenkommen, um über die Empfehlungen zu beraten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni entschieden, dass das als "Judensau" bezeichnete Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert an der Stadtkirche Wittenberg nicht entfernt werden muss. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das "Schandmal" in ein "Mahnmal" umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe. Die Entscheidung war auf Kritik und Unverständnis gestoßen. Auch Ex-BGH-Richter Thomas Fischer meint, dass die Wittenberger "Judensau" ins Museum gehöre, wie er in seinem Beitrag bei LTO erläutert.
Das Relief aus dem Mittelalter zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.
Geschützter Ort empfohlen
Das neunköpfige Wittenberger Gremium empfehle der evangelischen Stadtkirchengemeinde, dass die Schmähplastik statt an der Kirche und damit für jeden sichtbar, künftig in einem geschützten Raum in unmittelbarer Nähe der Kirche sein sollte, erläuterte der Sprecher. Der Expertenrat habe sich dagegen ausgesprochen, das antijüdische Relief in einem Museum unterzubringen.
Stattdessen sollte es an einem geschützten Ort ein Ort des Lernens sein, an dem über Judenfeindschaft aufgeklärt wird. Judenhass reiche bis weit in die Geschichte zurück, auch in die Zeit von Martin Luther (1483-1546), erläuterte der Sprecher des Expertengremiums.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Nach Urteil des BGH: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49160 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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