Mündliche Verhandlung zu eingefrorenem Vermögen: Ex-Wire­card-Chef wehrt sich gegen Arrest

12.05.2022

Der ehemalige Wirecard-Vorstand Markus Braun kämpft um den Zugriff auf insgesamt 175 Millionen Euro. Die Chancen, dass die zugehörigen Arrestbeschlüsse aufgehoben werden, sind allerdings überschaubar.

Der frühere Wirecard-Chef Dr. Markus Braun muss fürchten, dass nach der Staatsanwaltschaft auch der Insolvenzverwalter Michael Jaffé sein Vermögen einfrieren lässt. Das Landgericht (LG) München I stellte Brauns Anwälten in Aussicht, dass ein im Dezember des vergangenen Jahres gegen Braun selbst wegen Pflichtverletzungen als Vorstand ergangener Arrestbeschluss in Höhe von 140 Millionen Euro Bestand haben dürfte.

Ein zweiter Arrestbeschluss in Höhe von 35 Millionen Euro wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung richtete sich gegen die MB Beteiligungsgesellschaft. Braun ist Geschäftsführer des Unternehmens.

Entscheidung fällt im Juni

Anlass der Verhandlung war, dass der seit bald zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun gegen beide Arrestbeschlüsse Widerspruch eingelegt hat. Vorerst geht es allerdings nur um ein Eilverfahren, bis zur Hauptsacheentscheidung wird es noch dauern.

Zuvor hatte bereits die Münchner Staatsanwaltschaft das Privatvermögen des unter Betrugsverdachts stehenden Managers arrestieren lassen. Faktisch hätte Braun also auch dann keinen Zugriff auf 175 Millionen Euro, wenn das Gericht seinem Widerspruch vollständig stattgeben würde. Die 5. Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz von Helmut Krenek will ihre Entscheidung am 9. Juni verkünden.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Mündliche Verhandlung zu eingefrorenem Vermögen: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48427 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen