Mehrfach hat der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner mit Twitter-Bemerkungen für Unmut gesorgt. Die Empörung war umso größer, da er Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses war. Der zieht jetzt Konsequenzen.
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den umstrittenen AfD-Abgeordneten Stephan Brandner am Mittwoch als Vorsitzenden abgewählt. Es handelt sich um einen einmaligen Vorgang in der 70-jährigen Geschichte des Parlaments. Der Ausschuss zog damit die Konsequenzen aus mehreren Eklats, die der AfD-Politiker aus Thüringen ausgelöst hat. Zuletzt sorgte er für Wirbel, als er auf Twitter die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg mit der Bemerkung "Judaslohn" kommentierte.
Zuvor hatte der 53 Jahre alte Jurist bereits mit seinen Reaktionen auf den Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten Empörung hervorgerufen. Die Abgeordneten aller Fraktionen außer der AfD erklärten Brandner schließlich für untragbar und forderten ihn zum Rücktritt auf, was dieser aber ablehnte. Daraufhin beschlossen sie seine Abwahl, nachdem der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags zuvor erklärt hatte, dass dies nach den geltenden, sehr vage gefassten Regeln zulässig sei.
"Ein klares Signal gegen Hetze und Hass"
Brandner wurde nun mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD abberufen, wie der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, mitteilte. "Die Abberufung von Brandner ist ein klares Signal gegen Hetze und Hass - wir geben dem Amt damit endlich seine Würde zurück", erklärte er.
So sieht es auch der Koalitionspartner: "Seine unsäglichen Tweets, seine dauernden Provokationen und sein Desinteresse an rechtspolitischer Sacharbeit haben diesen Schritt unumgänglich gemacht", sagte der rechtspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Leider habe die AfD Brandner bis zuletzt gestützt, was zeige, dass die AfD keine bürgerliche Partei sei.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Beschluss des Rechtsausschusses als konsequenten Schritt begrüßt. "Diese Entscheidung der Legislative über den Vorsitz des Ausschusses ist folgerichtig. Das Amt muss so ausgeübt werden, dass der Inhaber glaubwürdig für den Rechtsstaat steht. Er muss Vorbild sein", so der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa am Mittwoch in Berlin.
AfD will vorerst keinen neuen Vorsitzenden vorschlagen
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hielt die Abwahl für unausweichlich. Sein Hauptgeschäftsführer Philipp Wendt sagte bereits vor der Entscheidung des Aussschusses der Deutschen Presse-Agentur: "Es kann nicht sein, dass das Recht und dieser gesellschaftlich wichtige Ausschuss von einer Person repräsentiert wird, die andere Menschen beleidigt, diffamiert und Ressentiments gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen schürt." Es sei nicht vorstellbar, dass Brandner den Ausschuss weiterführe. Das Verhältnis zwischen DAV und dem AfD-Mann galt bereits länger als angespannt.
Brandner selbst kritisierte das Vorgehen der anderen Parteien scharf. "Das ist ein weiterer Tiefpunkt für den Parlamentarismus in Deutschland, das ist ein weiterer Tiefpunkt für die Demokratie in Deutschland", sagte er am Rande der Ausschusssitzung.
Den Vorsitz hat nun Brandners bisheriger Stellvertreter Heribert Hirte (CSU) übernommen. Die Leitung des Rechtsausschusses steht der AfD zu, die Partei hat aber entschieden, vorerst keinen neuen Ausschussvorsitzenden vorzuschlagen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Rechtsausschuss des Bundestages: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38683 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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