Der VGH NRW will seine Entscheidung über die Verfassungsklage von CDU und FDP gegen den Nachtragshaushalt 2010 innerhalb der nächsten drei Monate fällen. Das kündigte das Gericht am Mittwoch an. Zugleich schlug es der Landesregierung vor, bis dahin die ihr vom Landtag genehmigten zusätzlichen Kredite nicht für Rücklagen zu nutzen.
Das ist aber bereits geschehen. Das Finanzministerium teilte mit, es habe den vom Parlament beschlossenen Nachtragshaushalt 2010 ordnungsgemäß, im üblichen Verfahren, bis zum Ende des Haushaltsjahres vollzogen. "Dazu ist die Landesregierung nach Verabschiedung des Gesetzes berechtigt und verpflichtet." Auch die Zuführung zu Sondervermögen und Rücklagen gehöre dazu.
Mit dem Nachtragshaushalt war die Neuverschuldung für das vergangenen Jahr um 1,8 Milliarden Euro auf die Rekordhöhe von 8,4 Milliarden Euro gestiegen. Mit einem großen Teil der zusätzlichen Kredite sollte die Rücklage für die angeschlagene WestLB aufgestockt werden. CDU und FDP hatten beim Verfassungsgerichtshof Nordrhein-westfalen (VGH NRW) beantragt, die Umsetzung des Etats mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen.
In einem Schreiben an den Prozessbevollmächtigten der Regierung bat Gerichtspräsident Michael Bertrams um eine verbindliche Erklärung der Landesregierung bis kommenden Montag. Der Verfassungsgerichtshof rege an, "von einer - ohnehin nicht unmittelbar beabsichtigten – auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 gestützten Kreditaufnahme zur Deckung von Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzusehen", heißt es in dem Schreiben.
CDU und FDP forderten die Landesregierung auf, der Bitte des Gerichts nachzukommen. "Ich gehe davon aus, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) der Erwartung des Verfassungsgerichtshofes Folge leistet", sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Der FDP- Fraktionsvorsitzende Gerhard Papke sagte, das Gericht wolle "offensichtlich verhindern, dass die rot-grüne Landesregierung vor einer Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsklage von FDP und CDU vollendete Tatsachen schafft".
dpa/LTO-Redaktion
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VGH NRW: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2329 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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