Kurz vor knapp kam das Go: Der 8. Senat des VGH hat die Beschwerde der Stadt Frankfurt zurückgewiesen, die Kundgebung "Islam - die missverstandene Religion" konnte damit um 18 Uhr beginnen.
Eine Viertelstunde vor dem geplanten Beginn der Versammlung und nach einigem Hin und Her entschieden die am Nachmittag angerufenen Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) über die Kundgebung und machten diese damit möglich.
Es sei nicht ersichtlich, dass durch die angemeldete Versammlung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe, die nicht durch die im verwaltungsgerichtlichen Beschluss angeordneten Auflagen und deren Durchsetzung verhindert werden könne, begründeten die hessischen Richter ihre Entscheidung (Beschl. v. 20.04.2011, Az. 8 B 1018/11). Die Stadt Frankfurt unterlag damit, die Kundgebung darf trotz eines "Überraschungsgastes" stattfinden.
tko/LTO-Redaktion
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Hessen: Juristisches Gezerre um eine religiöse Kundgebung
VGH Hessen: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3096 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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