Erst große Razzia, dann Verbot der Pforzheimer Hells Angels - mit beidem muss sich nun der VGH Baden-Württemberg befassen. Wie das Mannheimer Gericht auf Anfrage mitteilte, sind zwei Klagen gegen das am 10. Juni ausgesprochene Verbot der Rockergruppe eingegangen. Wann über sie verhandelt wird, steht noch nicht fest.
Ebenfalls in Mannheim anhängig sind 21 Eil-Verfahren, die sich gegen die Razzien wenden, die dem Verbot vorangegangen waren. Die Beschwerdeführer sehen sich wegen der Durchsuchungen in ihren Grundrechten verletzt. Mit einer Entscheidung ist hier in den kommenden Wochen zu rechnen, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH).
Über 400 Polizisten aus mehreren Bundesländern hatten am 10. Juni zwei Dutzend Wohnungen der Rocker, Clubheime, Gaststätten und auch Gefängniszellen vorwiegend rund um Pforzheim durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Beamten zahlreiche Waffen - darunter Pistolen, ein Samuraischwert und eine Armbrust -, drei Molotow-Cocktails, Drogen, Anabolika, Hakenkreuz-Abzeichen, 18 000 Euro Bargeld, Computer sowie die Vereinsjacken (Kutten). 13 Konten bei 7 Banken wurden eingefroren.
Ausschlaggebend für das Verbot der 15-köpfigen Rockergruppierung Hells Angels MC Charter Borderland und deren Unterstützerclub Commando 81 Borderland war unter anderem ein brutaler Kampf zwischen den Rockern und der Türstehervereinigung United Tribuns gewesen. Bei dem blutigen Kampf mit Messern, Baseballschlägern und Steinen waren im vergangenen November mehrere Männer verletzt worden, drei davon schwer.
Es ist das zweite Verbotsverfahren gegen Rockergruppen in Baden-Württemberg und bundesweit das siebte dieser Art. Mit dem Verbot ist der Verein mit seinen Unterorganisationen aufgelöst. Auch das Tragen von Kutten und Emblemen ist untersagt, der Internetauftritt wurde gesperrt.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4031 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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