Ein Seniorenheim in Südbaden streitet sich mit dem Landratsamt um Corona-Lockerungen: Geimpfte Bewohner sollen wieder gemeinsam essen dürfen. Am Freitag entschied der VGH: Bis Montag müssen sich die Parteien einig werden.
In dem Aufsehen erregenden Verfahren um Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Geimpfte des Südbadener Mühlehofs müssen sich die Verfahrensbeteiligten bis Montag einigen. Das beteiligte Landratsamt Lörrach hatte am Freitag um Aufschub gebeten und eine Fristverlängerung bis zum 21. April beantragt, es müssten neue Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für vollständig geimpfte Personen noch ausgewertet werden. Diesen Antrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim aber abgelehnt.
Der Fall des Seniorenzentrums findet bundesweit Beachtung. Der Mühlehof hat nämlich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung des Landes (CoronaVO BaWü) für die Öffnung seiner Cafeteria beantragt, um so den vollständig geimpften Bewohnern ein gemeinsames Essen zu ermöglichen. Auch die Bewirtschaftung der Bewohner soll dabei ausschließlich durch geimpftes Personal erfolgen.
Die Ausnahmegenehmigung hat das Landratsamt Lörrach jedoch abgelehnt, sowohl das Verwaltungsgericht Freiburg (Beschl. v. 03.03.2021, Az. 8 K 435/21) als auch der VGH (Beschl. v. 18.03.2021, Az. 1 S 774/21) waren der Ansicht des Landratsamtes gefolgt - jedenfalls zunächst. Nach einer neuen Stellungnahme des RKI änderten die Mannheimer Richterinnen und Richter ihre Auffassung jedoch und bestanden zugunsten der Bewohner auf einen Vergleichsvorschlag. Das Seniorenzentrum hatte zwischenzeitlich sowohl Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben als auch Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) beim VGH eingereicht.
Der Anwalt des Seniorenzentrums Mühlehof, Patrick Heinemann, sieht in dem Antrag auf Fristverlängerung eine erneute "bizarre Wendung" des Falls. Hierbei sei es kaum mehr nachvollziehbar, wie Verwaltungsgerichtsbarkeit und Regierung mit den Grundrechten geimpfter Senioren umgingen. Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, zeigt sich empört und sagte, dass für die "Verschleppungstaktik auf Kosten alter Menschen" kein Verständnis bestehe.
Mit dem vom VGH abgelehnten Antrag auf Fristverlängerung bleibt es nun dabei: Die Parteien müssen jetzt bis einschließlich kommenden Montag eine Entscheidung über den vorgeschlagenen Vergleich treffen. Über die Details zu dem Vergleich und die Hintergründe des Verfahrens hat LTO bereits hier ausführlich berichtet.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Streit um Lockerungen für geimpfte Heimbewohner: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44691 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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