Das VG Wiesbaden erlaubte die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen durch das Institut Forsa. Der Bundeswahlleiter legte Beschwerde beim VGH ein. Bis darüber entschieden ist, darf Forsa keine derartigen Umfragen veröffentlichen.
Der Streit zwischen dem Bundeswahlleiter und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa um die sogenannte "Sonntagsfrage" geht weiter. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden zu Gunsten von Forsa legte der Bundeswahlleiter am Freitag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) in Kassel Beschwerde ein.
Er habe den Beschluss des Verwaltungsgerichts "zur Kenntnis genommen", teilte der Bundeswahlleiter in Wiesbaden mit. Aus seiner Sicht stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit einen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz (BWahlG) dar, "wenn Briefwählerinnen und Briefwählern nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden", wie es in einer Mitteilung heißt.
Umfrageinstitute fragen regelmäßig zufällig ausgesuchte Bürgerinnen und Bürger: "Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?". Forsa fragt dabei auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und wenn ja, wen. Das Stimmverhalten der Briefwähler fließt in die Umfrageergebnisse ein, wird aber nicht getrennt ausgewiesen.
Keine Forsa-Umfrage am Wochenende?
Der Bundeswahlleiter hatte Forsa und andere Meinungsforschungsinstitute unter Androhung eines Bußgelds gebeten, keine Umfragen zu veröffentlichen, in die die Antworten von Briefwählerinnen und Briefwählern einfließen. In einer Eilentscheidung entschied das VG am Donnerstag zu Gunsten von Forsa: Ein Veröffentlichungsverbot beeinträchtige die Freiheit der Berichterstattung. Die Veröffentlichung von Wählerumfragen gehöre zum politischen und demokratischen Prozess.
Wie LTO erfuhr, wird der HessVGH nach Auskunft seines Sprechers Martin Sander Anfang kommender Woche über die Beschwerde entscheiden. Der Bundeswahlleiter habe noch Zeit, seine Beschwerde zu begründen. Bis dies geschehen sei, so Sander, werde Forsa seitens des Gerichts per "Hängebeschluss" gebeten, keine weiteren Umfragen zu veröffentlichen.
Update v. 17.9.2021, 17.21 Uhr: Mittlerweile liegt LTO der "Hängebeschluss" des VGH vor. Das Gericht argumentiert, dass eine Vollstreckung der Entscheidung des VG-Wiesbaden das eigentliche Beschwerdeverfahren beim VGH zumindest teilweise überflüssig mache. Dadurch werde der Rechtsschutz unangemessen verkürzt. Deshalb wird die Entscheidung des VG erstmal suspendiert.
dpa/hs/pdi/LTO-Redaktion
Im Streit um die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46051 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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