In einer hessischen Schule bleibt das Tragen von Schutzmasken eine Empfehlung. Der Versuch eines Schülers, daraus im Unterricht eine Pflicht zu machen, ist gescheitert, weil das VG Wiesbaden andere Hygienemaßnahme als ausreichend erachtet.
Die schrittweise Eröffnung des Schulbetriebs nach der kompletten Schließung wegen des Coronavirus geht auch in Hessen voran. Allerdings zeigen sich nicht alle Schüler mit dem dortigen Hygienekonzept zufrieden. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat einen Eilantrag eines Schülers abgelehnt, mit dem dieser die Landeshauptstadt und das Schulamt dazu verpflichten wollte, in seiner Schule eine Maskenpflicht anzuordnen, wie es am Montag bekanntgab (Beschl. v. 11.05.2020, Az. 6 L 485/20.WI).
Das VG lehnte den Eilantrag des Schülers aus dem Rheingau-Taunus-Kreis ab, weil seine Schule alle übrigen vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einhalte. Die Klassen bestünden nach dem Neustart des Unterrichts nur noch aus maximal 15 Schülern, die sich im Klassenraum an einen strikten Sitzplan zu halten hätten. Überhaupt seien nur Schüler der Abschlussklassen und der Stufe Q2 auf dem Schulgelände, welche auch noch auf verschiedene Gebäude verteilt seien, so die Kammer. Um den Kontakt untereinander zu vermeiden, variiere außerdem der Schulbeginn und die Schüler dürften ihre Pausen nur in Kleingruppen mit dem nötigen Abstand verbringen. Daneben seien die Schüler auch aufgefordert worden, bei Krankheitsanzeichen zu Hause zu bleiben, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen und Gegenstände wie Türklinken nicht mit der vollen Hand anzufassen. Eine Maske sei zumindest ausdrücklich empfohlen worden, so das VG.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen aber, wie eine verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung, erachtete das VG indes nicht als notwendig, weil die Fallzahlen der Corona-Infizierten in der Gemeinde keine besondere Gefährdung erkennen ließen. Es seien nämlich derzeit keine positiv auf Covid-19 getesteten Personen bekannt und seit dem 1. März überhaupt nur zehn Person positiv auf das Virus getestet worden. Im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis seien aktuell lediglich 13 positiv getestete Personen bekannt.
Letztlich sah das VG keine Gründe dafür, aus der Empfehlung des Hessischen Kultusministeriums, eine Maske zu tragen, eine Verpflichtung zu machen. Der Schüler hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Hessischen Verhaltungsgerichtshof (VerfGH) in Kassel zu erheben.
mgö/LTO-Redaktion
VG Wiesbaden lehnt Eilantrag ab: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41648 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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