Zu laut, unglücklich gelegen und mit Formfehlern behaftet: So beschrieb das VG Stuttgart ein Flüchtlingsheim in Baden-Württemberg und gab der Klage zweier Nachbarn statt, die sich über den Lärm beschwerten.
Weil sie sich von geräuschvollen Nachbarn in einer Flüchtlingsunterkunft gestört fühlten, haben sich zwei Anwohner in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) beschwert. Das VG gab den Nachbarn am Dienstag Recht. Das zuständige Landratsamt muss nun Maßnahmen treffen, um den Lärm einzuschränken (Urt. v. 11.06.2019, Az. 2 K 6575/16).
In ihrer Begründung sparte die 2. Kammer nicht an Kritik. Nicht nur sei es in und um die Flüchtlingsunterkunft herum auch in der Nachtzeit zu laut. Die zuständigen Behörden hätten darüber hinaus einen sehr "unglücklich" Standort gewählt und außerdem übersehen, dass sie vorher ein Baugenehmigungsverfahren hätten durchführen müssen.
Denn auf dem Grundstück sei aus baurechtlicher Sicht lediglich ein Zweifamilienwohnhaus genehmigt gewesen. Im Rahmen der Beweisaufnahme habe sich jedoch ergeben, dass die Beeinträchtigungen, denen die Anwohner jetzt ausgesetzt sind, über das hinausgehen, was man in der Nachbarschaft Zweifamilienwohnhauses noch erwarten und hinnehmen müsse. Das Haus hatte der Landkreis angemietet, um dort seit Herbst 2015 Asylbewerber unterzubringen. Derzeit lebten zehn Menschen dort, zum Teil seien aber auch bis zu 23 Flüchtlinge in dem Haus untergebracht worden, teilte das Gericht mit.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
tik/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
VG Stuttgart zum Standort für Flüchtlingsheim: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35861 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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