Nach einer Entscheidung des VG Regensburg vom Mittwoch, muss die niederbayerische Bezirkshauptstadt Landshut der NPD nicht die Mensa eines Gymnasiums für einen Jugendkongress zur Verfügung stellen. Dies selbst dann nicht, wenn in demselben Gebäude bereits politische Veranstaltungen anderer Parteiorganisationen stattgefunden haben.
Die NPD hatte den Abschluss eines Mietvertrags von der Stadt verlangt, weil vor wenigen Wochen auch der Landeskongress der Grünen Jugend Bayern in dem Gymnasium veranstaltet worden war. Dies hatte der Stadtrat von Landhut abgelehnt. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg nun in einem Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes bestätigte.
Zwar hätten alle politischen Parteien wegen des Grundsatzes der Parteienfreiheit und des Gebotes der Gleichbehandlung ein Recht auf Zugang zu gemeindliche Einrichtungen. Bei Schulen würden aber andere Maßstäbe gelten, als bei sonstigen öffentlichen Gebäuden. Diese Einrichtungen seien, im Gegensatz zu Schulen, generell "weltanschauungsneutral". Die Überlassung einer Schule an die NPD hingegen sei mit einer "Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerversöhnung" nicht vereinbar. Bei der NPD handle es sich um eine "rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei".
Im vorliegenden Fall komme hinzu, dass das Gymnasium Mitglied bei dem bundesweiten Projekt "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ist, das sich insbesondere gegen Rechtsextremismus und Rassismus wendet. Es könne daher nicht verlangt werden, dass einer rechtsextremen Partei an einer solchen Schule Räume für die interne Schulung zur Verfügung gestellt werden (Beschl. v. 21.12.2011, Az. RN 3 E 11.1905).
mbr/LTO-Redaktion
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VG Regensburg: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5165 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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