Am Freitag wird nach mehr als zweijähriger Verhandlung vor dem VG Osnabrück eine Entscheidung über die Schließung des umstrittenen Militärübungsplatzes "Nordhorn-Range" erwartet. Landkreise und Kommunen fordern alternativ eine Verpflichtung des Bundes, nach Ausweichstandorten zu suchen.
Der niedersächsische Bombenabwurfplatz sorge seit Jahrzehnten für eine enorme Lärmbelästigung der Anwohner der Region, begründen die Landkreise und Kommunen ihr Anliegen. Deshalb haben sie die Übertragung des Übungsplatzes von den Briten auf die Bundeswehr im Jahr 2001 angefochten.
Laut dem Tübinger Rechtsprofessor Michael Ronellenfitsch habe damals eine Umwidmung stattgefunden, zu der die Kommunen im Vorfeld hätten gehört werden müssen, was jedoch unterblieben ist. Behielte Ronellenfitsch vor Gericht Recht, entzöge dies dem Übungsbetrieb die Rechtsgrundlage.
Beim bislang einzig anberaumten Verhandlungstermin im November letzten Jahres sicherte die Vertreterin des Bundesverteidigungsministeriums zu, dass die Nutzung von rund 750 Einsätzen pro Jahr nicht ausgeweitet werde; die erlaubte Obergrenze liegt bei 1000 Einsätzen.
Die ebenfalls vor einem knappen Jahr erfolgte Schließung des brandenburgischen "Bombodrom", welches als Entlastungsstandort für Nordhorn galt, lässt diese Aussage zweifelhaft erscheinen.
Neben den Kommunen und Landkreisen gehörte auch die niedersächsische Landesregierung zu den Kritikern der "Nordhorn-Range": Luftwaffen-Übungen sollten stärker an Simulatoren absolviert oder in dünn besiedelten Gebieten wie Alaska geflogen werden.
VG Osnabrück: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/980 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag