Keinen Erfolg hatten die Klagen dreier Speditionsunternehmen gegen die 2009 erfolgte Erhöhung der LKW-Maut. Das VG Köln sah diese als mit dem EU-Recht vereinbar an und wies die Klagen ab.
Die Mautgebühren von 2009 bis 2014 sind rechtmäßig – zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Dienstag in drei Musterverfahren.
Geklagt hatten drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden. Sie werfen der Bundesregierung ein ungerechtes Berechnungssystem für die Maut vor. Die Maut werde ausgehend von der Annahme berechnet, dass sich alle Autobahnen in perfektem Zustand befänden, und sei dementsprechend hoch, kritisierte Schmidt. Der Staat verlange für eine Hundehütte die Miete eines Bungalows, fügte er hinzu. "Der Staat kassiert für eine Luxus-Infrastruktur, die tatsächlich nicht vorhanden ist, denn sonst dürfte es die Leverkusener Brücke nicht geben." Insbesondere die Sperrung der Leverkusener Brücke für Lastwagen führt zu einer erheblichen Belastung der regionalen Wirtschaft.
Für die Richter spielte diese Argumentation jedoch keine Rolle: Sie sahen als ausschlaggebend an, dass die Erhöhung mit EU-Recht und dort insbesondere mit den Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien vereinbar sei. Der EU-Richtliniengeber gebe keine konkrete Berechnung der Mautsätze vor, sodass dem bundesdeutschen Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zustehe.
Ebenso sah das VG Köln keine Verletzung von Verfassungsrecht. Die Mautsätze seien nicht willkürlich festgelegt und erfolgten in ihrer Berechnung nachvollziehbar und transparent (Urt. v. 30.09.2014, Az.: 14 K 8449/09; 14 K 1017/10; 14 K 1018/10).
Die Verfahren waren in Köln anhängig, weil die zuständige Behörde - das Bundesamt für Güterverkehr - im benachbarten Bonn ansässig ist. Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland.
Gegen die Urteile will der BGL Berufung einlegen: "Wir wollen das eigentlich durch den EuGH (Europäischen Gerichtshof) geklärt haben. Da liegen unsere Hoffnungen", sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt der Nachrichtenagentur dpa.
dpa/avp/LTO-Redaktion
VG Köln zu LKW-Maut: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13354 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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