Der Bebauungsplan "Rheinauhafen in Köln – Altstadt/Süd" ist wirksam, weil er die Denkmalwürdigkeit des Baudenkmals "Siebengebirge" im Rheinauhafen hinreichend berücksichtigt. Dies hat das VG Köln in einem vor kurzem verkündeten Urteil entschieden.
Wohnungseigentümer, deren Häuser im denkmalgeschützten so genannten "Siebengebirge" im Rheinauhafen in Köln liegen, hatten sich mit einer Klage gegen die Errichtung eines Schulungs- und Seminargebäudes auf einem benachbarten Grundstück gewandt Hier wollte die Fachhochschule für Ökonomie und Management unterrichten. Die Kläger machten unter anderem geltend, der Bebauungsplan sei unwirksam, weil er die Denkmalwürdigkeit des "Siebengebirges" nicht hinreichend berücksichtige.
Das Verwaltungsgericht (VG) folgte dieser Argumentation nicht (Urt. v. 13.09.2011, Az. 2 K 4595/10) . Es lasse sich nicht feststellen, dass die Errichtung des Schulungs- und Seminargebäudes zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Baudenkmals "Siebengebirge" führe. Der Rat der Stadt Köln habe bei der Aufstellung des für beide Grundstücke maßgeblichen Bebauungsplans "Rheinauhafen in Köln – Altstadt/Süd" die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege abgewogen und in nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt. Damit bleibe im konkreten Fall auch für einen denkmalrechtlichen Umgebungsschutz kein Raum mehr.
cla/LTO-Redaktion
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VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4333 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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