Der Schulausschluss eines Schülers, der eine Schlägerei mit einem Mitschüler beginnt, ist rechtens. Das VG Koblenz entschied, dass es eine Entscheidung der Schule ist zu beurteilen, ob der gewalttätige Jugendliche eine Gefahr für die Sicherheit des Unterrichts und der Mitschüler ist.
Wenn ein Schüler eine Schlägerei anzettelt und seine Mitschüler verletzt, kann die Schule ihn dauerhaft ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden.
Im konkreten Fall ging es um einen Schüler an der Berufsschule in Boppard, der im Mai mit drei anderen Jungen dem Ex-Freund seiner Freundin aufgelauert haben soll, weil dieser ihr eine SMS geschickt hatte. Der Schüler habe dem Ex-Freund das Schlüsselbein gebrochen und auf sein Opfer eingetreten, als es schon am Boden lag. Einem Unbeteiligten habe er das Nasenbein gebrochen.
Der Junge flog daraufhin von der Schule, berichtete das Gericht. Dagegen habe der Schüler Widerspruch eingelegt, weil er den Ausschluss für zu hart hielt und die Strafrechtsermittlungen noch andauerten. Das VG hielt den Schulausschluss jedoch für richtig. Wenn der Junge an der Schule geblieben wäre, hätte er eine Gefahr für die Sicherheit der anderen Schüler und für den Unterricht sein können. Dies könne die Schule von sich aus entscheiden. Die Aufmerksamkeit der anderen Schüler erleide zudem Schaden durch einen unberechenbaren Mitschüler.
dpa/LTO-Redaktion
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VG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3984 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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