Rheinland-Pfalz staffelt die Beamtenbesoldung bis 2016*. Pro Jahr soll es ein Prozent mehr Alimente geben. Das VG Koblenz hat Zweifel, ob das ausreicht, um mit der freien Wirtschaft mithalten zu können und so die Unabhängigkeit der Beamten zu gewährleisten. Jetzt soll Karlsruhe entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll sich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz gegen Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) verstößt. Das wäre dann der Fall, wenn das Land seine Beamten nicht angemessen alimentieren würde. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat ein Verfahren hierzu ausgesetzt und es Karlsruhe vorgelegt (Beschl. v. 12.09.2013, Az. 6 K 445/13.KO).
Eigentlich will das Land seinen Beamten von 2012 bis 2016 pro Jahr jeweils ein Prozent mehr zahlen. Die gesetzliche Regelung wurde Ende 2011 geschaffen. Ein leitender Oberstaatsanwalt hatte gegen seine Bezüge allerdings Widerspruch und Klage erhoben. Ihm war die angedachte Erhöhung offenbar zu wenig. Denn von einer angemessenen Alimentation könne man hier angesichts von Wirtschafts- und Währungskrise nicht sprechen. Die Erhöhung um ein Prozent pro Jahr stelle sich vor diesem Hintergrund am Ende eher als Kürzung der Bezüge dar, so seine Meinung. Ohnehin habe das Land der allgemeinen Lohnentwicklung in den letzten Jahren nicht Rechnung getragen, man sei hinter dieser mit mindestens 25 bis 30 Prozent zurückgeblieben, behauptete der Oberstaatsanwalt.
Beamte müssen wirtschaftlich unabhängig sein
Das Land will von einer unangemessenen Besoldung aber nichts wissen: Man bewege sich innerhalb der aktuellen und prognostizierten Preisentwicklung. Außerdem dürfe man hierbei auch die Schuldenbremse, die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert ist, nicht vergessen. Das Land sei zu umfassenden Einsparungen gezwungen, also läge kein Sonderopfer der Beamten vor.
In Koblenz geht man aber von der Verfassungswidrigkeit aus. Da die Frage entscheidungsrelevant ist, soll das BVerfG einschreiten. Nach Ansicht der Richter in Koblenz sorge das Landesbesoldungsgesetz nicht für eine wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamten. Dies, so das VG, sei aber für eine stabile Verwaltung unerlässlich. Der öffentliche Dienst müsse also mit Konditionen werben, die einem Vergleich mit der freien Wirtschaft standhalten können. Diesen Anforderungen werde die derzeitige Besoldung in Rheinland-Pfalz nicht gerecht, befand das VG.
una/LTO-Redaktion
* Anmerkung der Redaktion: hier stand zunächst, das Land plane eine Staffelung. Diese ist jedoch bereits seit 2011 gesetzlich geregelt.
BVerfG soll über Beamtenbesoldung entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10609 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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