Das kapitalismuskritische Bündnis "Blockupy" darf am Freitag im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens demonstrieren. Das entschied das VG am Mittwoch. Es hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Auflage der Stadt Frankfurt am Main wiederhergestellt.
Die für Freitag geplante Demonstration des "Aktionsbündnis gegen das Krisenmanagement von EZB und Troika" im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens kann stattfinden. Das "Aktionsbündnis gegen das Krisenmanagement von EZB und Troika" darf laut dem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt am Main (29.05.2013, Az. 5 L 2248/13.F) nun maximal 200 Teilnehmer haben, auch die Route der Demonstration hat das Gericht fesgelegt.
Daneben stellten die Frankfurter Richter im einstweiligen Rechtsschutz klar, dass die Versammlungsfreiheit kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten begründe. Vielmehr seien Orte, die einem bestimmten Zweck dienen, hiervon ausgenommen. Das gelte grundsätzlich auch für Flughäfen.
Der Großflughafen in Frankfurt aber enthalte auch "Orte des allgemeinen kommunikativen Verkehrs" und beschränke sich nicht darauf, Reisende abzufertigen. Daher habe bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein generelles Verbot von Versammlungen auf dem Flughafengelände für verfassungswidrig erachtet.
Dennoch müsse die spezifische Gefährdungslage und die Funktionsfähigkeit des Flugbetriebs beachtet werden, was Einschränkungen des Versammlungsrechts rechtfertigen könne. Die städtischen Verfügungen gingen jedoch zu weit, so das Gericht.
una/dpa/LTO-Redaktion
VG Frankfurt zu "Blockupy": . In: Legal Tribune Online, 30.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8832 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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