Die Bundeswehr durfte einen Soldaten wegen mangelnder Eignung entlassen, weil dieser rechtsradikale und rassistische Tendenzen offenbarte. Das entschied das VG Düsseldorf am Mittwoch. Ein Zeitsoldat aus Solingen hatte vergeblich geklagt.
Die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten aus Solingen wegen Dienstvergehen mit rechtsextremistischen Bezügen war rechtmäßig, entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Urt. v. 25.01.2017, Az. 10 K 3895/15). Die Bundeswehr habe von einer fehlenden charakterlichen Eignung ausgehen dürfen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Dem 27-Jährigen waren mehrere Dienstvergehen vorgeworfen worden, die die Bundeswehr zum Anlass nahm, ihn zu entlassen. So soll er den Begriff "Jude" als Schimpfwort benutzt, aus Kabelbindern ein Hakenkreuz gebastelt und einen dunkelhäutigen Auszubildenden als "Nigger" bezeichnet haben.
Ein damaliger Kamerad des Solingers hatte schließlich die Vorgesetzten informiert und damit den Stein ins Rollen gebracht. Der Soldat habe sich zunehmend ausländerfeindlich geäußert und eines Morgens vor dem Antreten sogar ein Lied der Hitlerjugend gesungen, berichtete der 26-Jährige als Zeuge. "Er hat keinen großen Hehl aus seiner Gesinnung gemacht", sagte der ehemalige Kamerad des Entlassenen.
"Bei Verdacht auf Extremismus entlässt die Bundeswehr gnadenlos"
Der Solinger habe ihn aufgefordert, zu einem zivilen Auszubildenden aus Afrika zu gehen und ihm zu sagen: "Hey Nigger, die Herrenrasse hat einen Auftrag für dich." Über seinem Bett, so hätten andere Rekruten ihm erzählt, habe eine Deutschlandkarte gehangen, in der die Tatorte der NSU-Morde eingezeichnet gewesen seien. "Jeder wusste: Der ist halt so", sagte der Zeuge, der mittlerweile studiert.
Bei einer Busfahrt habe der Solinger gerufen: "Hand auf's Herz, wer wählt die NPD?", und dann als einziger die Hand gehoben. Ein Oberstleutnant, der die Bundeswehr vor Gericht vertrat, dankte dem Zeugen ausdrücklich für seine Hinweise. Er habe Zivilcourage bewiesen, indem er nicht weggeschaut und geschwiegen habe. "Bei Verdacht auf Extremismus entlässt die Bundeswehr gnadenlos", sagte der Jurist der Bundeswehr.
Der ehemalige Soldat hatte die Vorwürfe vor Gericht weitgehend bestritten. So hatte sein Anwalt beantragt, die Entlassung - vier Monate vor Ablauf der Dienstzeit - als rechtswidrig aufzuheben. Die Zeugen hätten sich in Mutmaßungen ergangen oder seien voreingenommen gewesen. Die Äußerungen seien bloß als Spaß gemeint gewesen. Das Gericht teilte allerdings mit, dass es nach Vernehmung der Zeugen davon überzeugt gewesen sei, dass die Vorwürfe zuträfen. Daher sei die Entlassung rechtmäßig gewesen, weil der Dienstherr von der mangelnden Eignung des Klägers habe ausgehen dürfen.
una/dpa/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf bestätigt Entlassung eines Soldaten: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21897 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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